Bewerbungsfrist fürs Studium verpasst, trotzdem Kindergeld?

22. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tobinator_HD
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewerbungsfrist fürs Studium verpasst, trotzdem Kindergeld?

Hallo, ich bin 18 und habe letzten Monat mein Abitur gemacht. Der Plan war dass ich ab Oktober Work and Travel mache aber trotzdem Kindergeld bekomme, indem ich mich bei Medizin bewerbe und abgelehnt werde. Dass das funktioniert wurde mir von verschiedenen Leuten bestätigt. Nur leider habe ich die Frist verpasst um mich für Medizin und andere Studiengänge (wo ich abgelehnt werde) zu bewerben. Jetzt kann ich mich nur noch für NC-freie Studiengänge bewerben. Leider klappt es da nicht, da ich eine Absage brauche um weiter Kindergeld zu bekommen.

Hat jemand noch ein Tipp oder irgendein Plan wie es trotzdem funktioniert?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3978 Beiträge, 639x hilfreich)

Tipps von Steuerzahlern, welche dein Kindergeld bezahlen wohl kaum.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1409 Beiträge, 528x hilfreich)

Zitat (von Tobinator_HD):
Hat jemand noch ein Tipp oder irgendein Plan wie es trotzdem funktioniert?


Klar. Für die Zeit des WorkAndTravel gibt es einfach kein Kindergeld. Sobald das Studium begonnen wird einen neuen Antrag stellen. Das Kindergeld wird dann mit den entsprechenden Nachweisen bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.

Das Kindergeld steht ja auch erstmal nicht dir zu, sondern deinen Eltern. Es ist eine steuerliche Entlastung für die Unterhaltsleistungen, die sie dir ggü. erbringen. Solange du aber keine Ausbildung machst und Ü18 ist haben sie schlicht und einfach auch keine Unterhaltspflicht.

Warum der Steuerzahler zahlen soll, während du dich für das Reisen und Arbeiten entschieden hast entzieht sich meiner Kenntnis. Du hast ja dabei auch ein Einkommen ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Corinna61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

Tipps zum Steuerbetrug wirst du hier sicher nicht bekommen. Lies mal §§ 369 ff. AO .

Wenn du gegenüber der Familienkasse unrichtige Angaben machst, nur um Kindergeld zu erhalten, solltest du bedenken, dass deine Eltern die Kindergeldberechtigten (§ 62 Abs. 1 EStG ) sind. Liegt eine Straftat vor, trifft es auch sie.

Work & Travel erfüllt keinen der Anspruchstatbestände nach § 32 Abs. 4 EStG , es besteht während dieser Zeit kein Anspruch auf Kindergeld.

Kindergeld ist eine steuerliche Entlastung der Eltern für ihre Unterhaltsaufwendungen an das Kind. Es ist keine Reisekostenzuschuss für das Kind.

Gruß!

1x Hilfreiche Antwort

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