Hallo, ich bin 18 und habe letzten Monat mein Abitur gemacht. Der Plan war dass ich ab Oktober Work and Travel mache aber trotzdem Kindergeld bekomme, indem ich mich bei Medizin bewerbe und abgelehnt werde. Dass das funktioniert wurde mir von verschiedenen Leuten bestätigt. Nur leider habe ich die Frist verpasst um mich für Medizin und andere Studiengänge (wo ich abgelehnt werde) zu bewerben. Jetzt kann ich mich nur noch für NC-freie Studiengänge bewerben. Leider klappt es da nicht, da ich eine Absage brauche um weiter Kindergeld zu bekommen.
Hat jemand noch ein Tipp oder irgendein Plan wie es trotzdem funktioniert?
Bewerbungsfrist fürs Studium verpasst, trotzdem Kindergeld?
22. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juli 2019 | 00:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewerbungsfrist fürs Studium verpasst, trotzdem Kindergeld?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 22. Juli 2019 | 08:12
Von
Status: Bachelor (3978 Beiträge, 639x hilfreich)
Tipps von Steuerzahlern, welche dein Kindergeld bezahlen wohl kaum.
#2
Antwort vom 22. Juli 2019 | 08:31
Von
Status: Lehrling (1409 Beiträge, 528x hilfreich)
ZitatHat jemand noch ein Tipp oder irgendein Plan wie es trotzdem funktioniert? :
Klar. Für die Zeit des WorkAndTravel gibt es einfach kein Kindergeld. Sobald das Studium begonnen wird einen neuen Antrag stellen. Das Kindergeld wird dann mit den entsprechenden Nachweisen bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.
Das Kindergeld steht ja auch erstmal nicht dir zu, sondern deinen Eltern. Es ist eine steuerliche Entlastung für die Unterhaltsleistungen, die sie dir ggü. erbringen. Solange du aber keine Ausbildung machst und Ü18 ist haben sie schlicht und einfach auch keine Unterhaltspflicht.
Warum der Steuerzahler zahlen soll, während du dich für das Reisen und Arbeiten entschieden hast entzieht sich meiner Kenntnis. Du hast ja dabei auch ein Einkommen ;-)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Juli 2019 | 14:04
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 5x hilfreich)
Hallo,
Tipps zum Steuerbetrug wirst du hier sicher nicht bekommen. Lies mal §§ 369 ff. AO
.
Wenn du gegenüber der Familienkasse unrichtige Angaben machst, nur um Kindergeld zu erhalten, solltest du bedenken, dass deine Eltern die Kindergeldberechtigten (§ 62 Abs. 1 EStG
) sind. Liegt eine Straftat vor, trifft es auch sie.
Work & Travel erfüllt keinen der Anspruchstatbestände nach § 32 Abs. 4 EStG
, es besteht während dieser Zeit kein Anspruch auf Kindergeld.
Kindergeld ist eine steuerliche Entlastung der Eltern für ihre Unterhaltsaufwendungen an das Kind. Es ist keine Reisekostenzuschuss für das Kind.
Gruß!
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.394
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten