Hallo, ich stelle grade meine Liste mit den Bewerbungen zusammen, will sie morgen bei der Arge abgeben wegen den Bewerbungskosten.
Wisst ihr, wie es mit Online-Bewerbungen aussieht? Hat man da auch Anspruch auf Erstattung des Pauschalbetrages oder gilt der nur für schriftliche Bewerbungen?
Simone
Bewerbungskosten auch für Online-Bewerbungen?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Hi,
es werden nur die Kosten für schriftliche Bewerbungen erstattet.
Gruß vom mümmel
@muemmel:
So pauschal ist das nicht ganz korrekt. Zwar ist diese Vorgehensweise in vielen ARGEn üblich, aber nicht überall. Offensichtlich haben die Arbeitsvermittler da auch einen gewissen Ermessenspielraum. So habe ich z.B. mit meinem Vermittler vereinbart, dass bei Onlinebewerbungen die Pauschale nur für jede zweite Bewerbung erstattet wird. Kommentar des Vermittlers: Dann beteiligen wir uns halt ein wenig an den Internetkosten und Kosten für Zeitungen etc.
@Simone:
Da es sich bei den Bewerbungskosten ohnehin um Kann-Leistungen handelt, hat hier jede ARGE die Möglichkeit, eigene Regelungen zu treffen. Eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland gibt es demzufolge nicht. Ich würde also die Onlinebewerungen mit eintragen. Mehr als ablehnen kann die ARGE ja nicht und beim nächsten Mal weißt Du dann Bescheid.
Gruß,
Axel
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