Bewilligten Reha Antrag ablehnen

2. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Blondie85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewilligten Reha Antrag ablehnen

Guten Tag,

Ich würde gerne wissen ob ich und wenn mit welchen Konsequenzen man eventuell zu rechnen hat, wenn man einen gestellten und bewilligten Reha Antrag ablehnt bzw. den stationären Klinikaufenthalt nicht mehr machen möchte.

Ich bin seit einem halben Jahr aufgrund psychischer und physischer Probleme krankgeschrieben. Und beziehe seitdem und vorher auch schon Arbeitslosengeld 2.

Hat das Leistungsbezogene Konsequenzen?

Das Arbeitsamt bzw. Jobcenter weiß nichts bisher auch nichts von dem gestellten Rehaantrag. Zumindest habe ich denen bisher nicht gea9, da ich auch keine vorzeitigen Schlüsse ziehen wollte und auch noch keinen Bescheid bzw. Bewilligung hatte.

Ich habe derzeit andere hilfreiche und für mich passende Lösung gefunden und Therapiemöichkeiten um zu gesunden und möchte den Klinikaufenthalt aufgrund dessen gerade nicht mehr.

Was ist in diesem Fall zutun? Muss ich mich bei der Deutschen Rentenversicherung melden und denen meine endgültige Entscheidung mitteilen oder gibt es eine Ablauffrist bis der Bescheid automatisch seine Gültigkeit verliert.

Damals als ich den Antrag stellte, sah ich keinen anderen Ausweg, aber in der Zeit während der Bearbeitung meines Antrags habe ich andere Sachen ausprobiert und gefunden, die mich auf meinem Genesungsweg unterstützen und daher würde ich zum jetzigen Zeitpunkt die Klinik nicht den anderen Genesungsmöglichkeiten vorziehen.

Ich würde mich nur gerne vorher erkunden, ob ich dadurch das ich den Klinikaufenthalt nun doch nicht mehr machen möchte und inzwischen eine Bewilligung erhalten habe, mit irgendwelchen Folgen zu rechnen habe, wenn ich diesen ablehne!

Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

-- Editiert von Blondie85 am 02.11.2019 02:08

-- Editiert von Blondie85 am 02.11.2019 02:18

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3510 Beiträge, 557x hilfreich)

Das sollten sich mit ihrem behandelnden Arzt besprechen. Wenn er sie derzeit Reha unfähig hält, wird er dies in einem Schreiben an die Rentenversicherung entsprechend begründen.

Und wenn ich nicht, dann hat er bestimmt Gründe warum eine Reha sinnvoll wäre. Das darf man auch annehmen, sonst hätte er die Reha sicher nicht befürwortet.

Sie haben eine Mitwirkungspflicht zur Verbesserung ihre Gesundheitszustandes und da könnte eine Reha sinnvoll sein.
Der med. Dienst des Jobcenters könnte davon schon erfahren, falls er, warum auch immer Atteste des behandelnden Arztes anfordert.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blondie85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich war bereits (wegen einer anderen Angelegenheit) beim medizinischen Notdienst.
Demnach weiß ich nicht nicht ob der medizinische Dienst dem Jobcenter gegenüber überhaupt - ist ja auch ein Arzt gewesen, von der Diagnose dem Jobcenter gegenüber Auskunft gibt bzw. geben darf. " Ärztliche Schweigepflicht"? Würde mich mal interessieren... Denn der damalige Arzt verneinte es und schrieb in seinem Bericht keine detaillierte Beschreibung meiner derzeitigen Erkrankung. Letztlich hat er nur seine Meinung dazu geäußert auf den Sachverhalt. (Möchte jetzt auch nicht so sehr ins Detail gehen)

Was den Klinikaufenthalt angeht ist es aus medizinischer Sicht mehr als ratsam, also notwendig das ich in die Klinik gehe, aber wie soll ich es umschreiben : Einweisen können sie mich NOCH nicht! Ehrlich gesagt möchte ich es selbst auch nicht darauf ankommen lassen, aber ich habe GERADE angefangen einige Sachen zu ändern und alles was ich brauche ist mehr Zeit.... Bloß kein Druck!
Ich habe mir selbst eine Grenze gesetzt. Nur hoffe ich, dass es nicht schon oberhalb dieser Grenze zu spät ist.

-- Editiert von Blondie85 am 04.11.2019 01:53

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31967 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Blondie85):
beim medizinischen Notdienst.
Der hat 0,00 mit dem Jobcenter bzw. dem Ärztlichen dienst der Bundesagentur für Arbeit (ÄD der BA) zu tun.
Also wird dieser Arzt niemals in die Verlegenheit kommen, etwas zur Diagnose zu sagen.
Zitat (von Blondie85):
Das Arbeitsamt bzw. Jobcenter weiß nichts bisher auch nichts von dem gestellten Rehaantrag.
Und auf wessen Veranlassung wurde der Antrag auf Reha gestellt?

Außerdem: Es gibt keine *Zwangs-Reha*.

2x Hilfreiche Antwort

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