Schönen Sonntag erstmal an alle,
folgendes :
Meine Schwester ist alleinerziehend und hat eine 2 jährige Tochter, der leibliche Vater der Kleinen ist im Ausland, zahlt auch keinen Unterhalt, sodass sie einen Antrag auf Zahlung des Unterhaltsvorschusses gestellt hat.
Als ,,Einkommen" beziehen beide Hartz IV, die Miete für die Wohnung bezahlt das Amt. Zusätzlich kriegt meine Schwester 150 € Elterngeld + 194 € Kindergeld.
Von der Bundesagentur für Arbeit kriegt sie monatlich eine Zahlung in Höhe von 507,64 €. Zusammen mit dem Kindergeld + Erziehungsgeld liegt demnach ihr Einkommen bei insgesamt 851,64 €.
Das Jobcenter habe ihr mitgeteilt, dass die Unterhaltsvorschusskasse ein seperates Konto habe und von dort aus, sobald es bearbeitet wurde, es ihr schickt.
Online habe ich mit Hilfe eines Rechners ihren Anspruch ausgerechnet ( 2 Personen Haushalt, 1 Kind, alleinerziehend ) und habe folgendes Ergebnis bekommen :
Regelbedarf Alleinerziehende = 424 €
Regelbedarf 1.Kind bis 5 Jahre = 245 €
Regelbedarf des Haushaltes = 669 €
_____
Mehrbedarf Alleinerziehende ( ein Kind bis 6 ) = 152,64 €
Kaltmiete = 309 €
Nebenkosten = 45 €
Heizkosten = 70 €
Kosten für Unterkunft und Heizung = 424 €
__________
Gesamtbedarf = 1245,64 €
Sonstiges Einkommen ( 150 € Elterngeld. Wir sind uns ja nicht sicher, ob sie Geld von der Unterhaltsvorschusskasse kriegt ) = 150 €
Abzüglich Pauschale bei Nicht-Erwerbstätigen = -30 €
Abzüglich Beiträge für KFZ Haftpflichtversicherung ( monatlich ) : -55 €
Kindergeld : 194 €
Abzüglich zu berücksichtigendes Einkommen : 259 €
Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld ( gerundet ) : 987 €
Meine Fragen wären :
-Wird der Unterhaltsvorschuss bereits bezahlt oder würde die Zahlung vom Unterhaltsvorschuss das ,,Einkommenslimit" übersteigen ? Wie kann man erfahren, ob bereits bezahlt wird ?
-Sie kriegt vom Jobcenter dann 987 € + 194 € Kindergeld + 150 € Erziehungsgeld = 1331 €, wovon sie auch die Miete bezahlt ? Abzüglich ihrer KFZ Haftpflichtversicherung und der Miete ( Warmmiete 424 € ) würde sie monatlich demnach 852 € zur Verfügung haben. Ist das korrekt ?
Danke und viele Grüße aus Köln
Torsten
-- Editiert von TorstenCGN am 24.03.2019 11:20
Bezahlt bereits die Unterhaltsvorschusskasse ?
24. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 24. März 2019 | 10:58
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlt bereits die Unterhaltsvorschusskasse ?
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#1
Antwort vom 24. März 2019 | 19:58
Von
Status: Unbeschreiblich (32007 Beiträge, 5632x hilfreich)
Wenn der UHV vom Jugendamt bereits gezahlt wird, sieht man das im Kontoauszug.ZitatWird der Unterhaltsvorschuss bereits bezahlt oder würde die Zahlung vom Unterhaltsvorschuss das ,,Einkommenslimit" übersteigen ? Wie kann man erfahren, ob bereits bezahlt wird ? :
Es gibt aber kein Einkommenslimit.
Wenn sie mit dem Einkommen nicht mehr hilfebedürftig/leistungsberechtigt ist, erhält sie einen Einstellungsbescheid vom JC.
Kindergeld, Elterngeld und UHV ist das Einkommen.
Zahlt die UHV-Kasse später, zahlt sie trotzdem ab Anspruchsbeginn nach.
Dann fordert das JC die inzwischen zuviel gezahlten Beträge eben zurück.
Das teilt eigentlich das Jugendamt mit, denn diese Stelle bearbeitet den Antrag. Und zahlt dann auch.ZitatDas Jobcenter habe ihr mitgeteilt, :
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