Bezieher von Leistungen nach SGBII Probearbeit vereinbaren

27. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Flux123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezieher von Leistungen nach SGBII Probearbeit vereinbaren

Hallo ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft hat Arbeit in Aussicht, dem Mitglied ist das äußerst wichtig diese stelle zu bekommen.

kurz zur Erklärung es handelt sich um eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft ( 2 Erw.1 Kind 15 Jahre) 1 Erwachsenes Mitglied ist in Arbeit, ergänzend erhält die BG Leistungen nach SGB II.

Mitglied xyz hat ein Vermittlungsvorschlag vom JC bekommen, man hat sich beworben und folglich kam es zu einer Einladung zum Bewerbungsgespräch.

Dem Mitglied xyz wurde gesagt das es zu einem Arbeitsvertrag kommen wird, vorher bitte noch Probearbeiten. Dem potenziellen Arbeitgeber wurde mitgeteilt das man Leistungen nach SGB II bezieht.
es gab eine Vereinbarung über die Probearbeit, die wurde unterschrieben. In der Vereinbarung steht unter anderem das Mitglied xyz ist bei der Probearbeit nicht unfallversichert, Probearbeit wird nicht entlohnt


Das Mitglied xyz ist mit dem Probearbeitsvereinbarung schreiben sofort beim JC vorstellig geworden. Man sagte dem Mitglied xyz das eine sogenannte " Maßnahme" gestartet werden muss.anders geht es nicht, was auch immer das Amt damit meint?
Das Jobcenter kümmere sich darum man setze sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung was da abgesprochen wird sagte man Mitglied xyz nicht im konkreten.. auf dem Einwand ob es denn sein muss das man sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzt antwortete man dem Mitglied ja sonst wehre das Schwarzarbeit.
Wir das (JC) haben dem Mitglied schliesslich diese stelle beschaft, diese Antwort finden wir unmöglich unfassbar aber unser oersönliches empfinden spielt hier nicht mit ein.


Das Jobcenter gab Mitglied xyz ein Antrag auf Leistungen bei Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung gem.§ 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i:V.m § 45 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB II)
Das schreiben besteht hauptsächlich aus persönlichen angaben die man ankreuzen soll

I Allgemeine Angaben: --> Name, des Antragstellers Bezeichnung der Maßnahme, Träger/Betrieb, Zeitraum der Maßnahme.

II:Maßnahmekosten --> es wird gefragt.. ob tatsächliche Fahrkosten anfallen. Evt auswärtige Unterbringungskosten, Kosten für die Unterbringung der Kinder

III..Bankverbindung--> für die eventuelle Auszahlung

IV:Abtretungserklärung--> Meine Ansprüche auf Übernahme der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren für o.g Maßnahme trete ich an den träger der Maßnahme ab. (Unterschrift )

V: Erklärung und Unterschrift--> Ich versichere,dass meine Angaben zutreffen Änderungen werde ich unverzüglich anzeigen Nachweise und Belege für die oben beantragten Leistungen man hat die Möglichkeit anzukreuzen ( sind beigefügt, werden nachgereicht)
Zeugnisse Beurteilungen und für die Arbeitsvermittlung oder die Gewährung von Leistungen notwendige Mitteilungen vom träger der Maßnahme oder dem Praktikumbetrieb werden von mir im erforderlichen Umfang an das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung weitergeleitet. Mir ist bekannt, dass mir ein Recht auf Einsicht in Zeugnissen/Beurteilungen zusteht.
Ich nehme zur Kenntnis das ich als Teilnehmer ( auch wenn die Maßnahme beendet ist) verpflichtet bin, dem Jobcenter oder dem Träger der Maßnahme auf Verlangen Auskunft über den Eingliederungserfolg der Maßnahme sowie alle weiteren Auskünfte zu erteilen, die zur Qualitätsprüfung benötigt werden, sowie eine Beurteilung meiner Leistung und meines Verhaltens durch den Träger zuzulassen. ( Datum, Unterschrift).


Nun gleich die ersten Fragen dazu. Ist diese aussage vom JC so richtig ??
Muss das JC sich Infos etc. vom potenziellen Arbeitgeber einholen, und was hat es mit diesem Antrag aufsich?






Und ein Einladungsschreiben wurde dem Mitglied xyz ausgehändigt


Aufgebaut ist das Einladungsschreiben wie folgt:

Einladung zu Einem Gespräch

Mitglied xyz gemäß §2 SGB II zur aktiven Mitwirkung an der Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit verpflichtet. Danach muss Mitglied xyz alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung Hilfebedürftigkeit ausschöpfen und aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken.

ich lade Sie zu einem Gespräch

am... xx..

Bei diesem Gespräch wird es um Maßnahme zur Aktivierung und berufliche Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MabE) gehen.

Mitzubringen sind:
den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag für die (MabE) mitbringen.



Das versteh einer wer will. wir werden aus dem schreiben nicht schlau, meint das JC mit MabE diesen Fragebogen der oben zitiert wurde, wenn ja kann das Jobcenter eine Unterschrift verlangen?
Das JC sagt dem Mitglied xyz dass das JC sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen werde. wie ist denn hier der normale Werdegang ?



Wie gesagt das Mitglied möchte diese stelle unbedingt haben dem Mitglied xyz ist das äußerst unangenehm das sich nun das Jobcenter mit dem Unternehmen in Verbindung setzt. Man hofft das dem Mitglied vom Amt dort keine Steine in den weg gelegt werden.
Wir hoffen Sie können uns noch weitere Tipps geben auf was wir achten sollten/müssen?


Entschuldigt wenn es dann doch etwas länger geworden ist .Aber wir würden uns sehr freuen wenn Sie sich die zeit nehmen und sich den langen Text trotzdem mal durchlesen. Wir finden diesen Vorgang sehr komplex daher der lange Text.. 1000 Dank und Viele Grüße

-- Editiert von Flux123 am 27.06.2018 06:52

-- Editiert von Flux123 am 27.06.2018 07:11

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nun fass Dich mal wieder.

Mit dieser Probearbeitszeit wird ja sehr viel Mißbrauch getrieben. Mal salopp formuliert: vom unbezahlten Praktikum in die unbezahlte Probearbeit, dann in die bezahlte Probezeit, und kommt ein mies bezahlter Arbeitsvertrag, der innerhalb der ersten 6 Monate gekündigt wird, und schwupps, hat der Arbeitgeber eine super preiswerte Arbeitskraft für mindestens ein Jahr gehalbt, und die Allgemeinheit hat das über weite Teile finanziert.

Dieser Kreativität hat der Gesetzgeber dem Himmel sei Dank einen Riegel vorgeschoben. Praktika und unentgeltliches Probearbeiten sind nur noch sehr eingeschränkt möglich. Und insbesondere nicht aus Steuermitteln. Warum auch?

Von uns allen werden nur noch Maßnahmen finanziert (inkl. Krankenversicherung, Unfallversicherung u.s.w.), die als solche anerkannt sind. Das sollte doch nachvollziehbar sein. Offensichtlich will das JC Dir entgegen kommen, und hier die Probearbeit eben als Maßnahme implementieren. Sehr entgegenkommend.

wirdwerden

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Flux123):
II:Maßnahmekosten --> es wird gefragt.. ob tatsächliche Fahrkosten anfallen. Evt auswärtige Unterbringungskosten, Kosten für die Unterbringung der Kinder
Diese Kosten (beispielhaft) könnten Sie geltend machen, wenn Sie denn anfallen. Dann müssten Sie nicht noch draufzahlen. Daher ist dieses Maßnahmengedöns schon für Sie vorteilhaft.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
Flux123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

@wirdwerden.

Zuerst mal möchten wir kurz Stellung nehmen zu Ihrer Antwort.
Um den Steuerzahler nicht noch weiter zu belasten ist jeder Bezieher/in von Leistungen nach § 2 SGB II verpflichtet jede noch so kleine Arbeitsgelegenheit anzunehmen um die Bedarfsleistungen mindestens zu verringern besser noch gänzlich zu beenden. Wählerisch was die Berufswahl angeht darf der Bezieher von Sozialleistungen hier nicht sein. Das finden wir auch gut und befürworten das auch.



Was das Probearbeiten angeht finden wir nichts dazu im SGB offensichtlich sieht das SGB keine Probearbeit vor?

Das JC schließt stattdessen mit dem Mitglied eine "Maßnahme" ab und lässt gleich die Option der Sanktion offen. Sollte die Stelle einen dann aus welchen gründen auch immer nicht zusagen besteht gleich die Option der Sanktion seitens des JC,
So kann sich der Jobcenter SB seine persönliche Bilanz schönen wollte er doch mit seiner erfolgreichen Vermittlung, die eigene Quote schaffen..

Nimmt der Arbeitgeber einen dann nicht was man ja nicht hoffen will muss er sich auf einem anliegendem Blatt ausführlich rechtfertigen. Einfach sagen passt nicht, reicht wohl nicht


Ob das dann am Schluss so entgegenkommend war mag bezweifelt werden.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Der Arbeitgeber will Arbeit haben ohne dafür zu bezahlen. Wenn einem ein Arbeitnehmer nicht passt, dafür gibt es die bezahlte Probezeit. Und wer etwas für mau haben will, der muss in der Regel auch einen Antrag stellen. Denn jemand anders zahlt ja für ihn. Das ist nun mal das System.

wirdwerden

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Flux:

Wie lang soll denn diese Probearbeit überhaupt sein? 1, 2 Tage würde ich noch halbwegs okay finden. Alles darüber hinaus ist Ausbeutung seitens des Arbeitgebers und unseriös.

Weitere Frage: Ist der Sitz des Arbeitgebers an Deinem Wohnort, oder weiter weg? Würden Dir durch die Probearbeit irgendwelche nennenswerten Kosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung, was auch immer) entstehen, die in der Summe so hoch sind, dass Du sie aus Deinem ALG II nicht problemlos bezahlen kannst?

Gruß,

Axel

-- Editiert von AxelK am 29.06.2018 16:58

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Axel, hier sind wir nun wirklich einer Meinung. Ich halte die Probearbeitszeit (bitte nicht mit der normalen Probezeit verwechseln) in der Masse der Fälle für nicht legal. Das ist Ausbeutung auf Kosten Dritter (hier der Allgemeinheit). Es gibt auch faire Modelle, etwa, wenn die Personalabteilung/der mögliche Chef meint, es könnte klappen, dann wird der Bewerber eben in den Rest des Tages in die Abteilung gesetzt/gestellt, man schaut, ob das mit den Kollegen klappt u.s.w. Oder man macht wirklich einen Tag Probearbeit, wird man genommen, wird dieser Tag mit in den Vertrag genommen und bezahlt.

Aber hier scheint es sich ja um einen längeren Zeitraum zu handeln, und das geht gar nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Flux123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

@AxelK

Die Probearbeit soll 1 Tag dauern.
Dem Mitglied entstehen keine Kosten wie Fahrkosten etc.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich hatte ja Schlimmstes befürchtet. 1 Tag ist okay. Nur, das hätte man doch anders regeln können. Eben in Form eines längeren Bewerbungsgesprächs oder aber über den 2. Weg, den ich oben aufgezeigt habe.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Flux123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nabend. Erstmal bedanken wir uns recht herzlich für die Antworten das ist ja keine Selbstverständlichkeit in der heutigen Zeit


@wirdwerden

Okay wir haben verstanden mit 2. Schritt meinen Sie sicher die Sache mit der "Maßnahme"
Wir wollten noch anmerken diesen Vermittlungsvorschlag übergab man dem Mitglied Ohne Rechtsbehelfsbelehrung man druckte dieses Angebot aus und übergab es mit der bitte sich darauf zu bewerben.

Angenommen man bewirbt sich aus welchen gründen auch immer nicht auf das Angebot so könnte das JC nicht Sanktionieren weil eben diese Rechtsbehelfsbelehrung fehlte, im Netz ließt man verschiedenes dazu?

Können Sie uns noch sagen auf was wir achten sollten wenn das JC mit dem Mitglied eine Maßnahme abschließen möchte wegen dem Probetag hat man ein recht darauf mitzubestimmen wie lange die Maßnahme dauert?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich halte die Probearbeitszeit (bitte nicht mit der normalen Probezeit verwechseln) in der Masse der Fälle für nicht legal.

Das nennt sich "Praktische Arbeitserprobung / Tauglichkeitprüfung / Einstungfungsmaßnahme"
Kommt offenbar gerne bei "Problemkunden" (Langzeitarbeitslose, Lanzeitkranke) zum Einsatz.
Geht von 1-2 Tagen bis hin zu 4 Wochen (wenn diverse Abteilungen durchlaufen werden).


Ob das legal ist?
Die Behörde gibt ein offizielles Schreiben, Zoll und DRV-Prüfer beanstanden es nicht, Firma und ALG-Empfänger akzeptieren es.
Scheint so, als gäbe es keinen der Interesse an einer detaillierten Prüfung hätte...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Flux123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun bekommt Mitglied xyz eine Mail wegen dem Probearbeitstag. Das Problem das mitgeteilte Datum wann der Probetag abgeleistet werden soll stimmt nicht überein mit dem der unterschriebenen Probearbeitsvereinbarung, Firma erreicht man nicht.

Was nun Termin rückt näher heißt dass das die Vereinbarung neu aufgesetzt werden muss irgentwie müssen wir das dem JC erklären wie sieht das rechtlich aus?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Harry, bei einem Tag hab ich keine Bedenken. Hatte ich doch geschrieben. Nur, es gibt ja genug Firmen, bei denen wochenlang "geprobt" wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nur, es gibt ja genug Firmen, bei denen wochenlang "geprobt" wird.

Ja, wie gesagt, wir hatten hier auch schon Fälle wo das auch über Wochen ging.



Zitat (von Flux123):
irgentwie müssen wir das dem JC erklären

Was? Ich denke das Datum wann der Probetag abgeleistet werden soll war dem Amt von Anfang an bekannt.



Zitat (von Flux123):
Firma erreicht man nicht.

Eine Firma ganz ohne Telefon, E-Mail, Briefkasten? Nicht mal eine Straße die dorthin führt, das man notfalls selbst vorbeischauen kann?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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