Hallo,
ich wurde nach 78 Wochen von meiner Krankenkasse ausgesteuert und habe direkt danach für ein paar Jahre eine volle EM Rente bezogen. Nun läuft meine EM Rente aus und ich habe dagegen Widerspruch eingelegt. Beim Arbeitsamt sagte man mir ich bekomme für 12 Monate ALG 1 nach Paragraph 145. Wenn ich aber nun wegen der gleichen Krankheit wieder krank bin wie schon Jahre zuvor bis ich ausgesteuert wurde bekomme ich dann während des Bezuges vom ALG 1 nach Paragraph 145 überhaupt Krankengeld? Der ärztliche Dienst der Krankenkasse hat mich begutachtet und ist der gleichen Meinung wie meine Ärzte ich bin nur noch unter 15 Stunden wöchentlich einsetzbar und das länger als 6 Monate. Sollte ich nun das Pech haben das man es bei der Rentenversicherungsanstalt auf einen Prozess vor dem Sozialgericht ankommen läßt dann würde ich aber nach 12 Monaten keine Leistungen mehr bekommen und müsste dann tatsächlich die Grundsicherung beantragen wo ich finanziell sehr viel schlechter gestellt bin als jetzt nur weil man bei der Rentenversicherungsanstalt einen Fehler gemacht hat. Ich könnte dann meine Wohnung nicht mehr halten. Ich habe 30 Jahre lang gearbeitet und meine Sozialabgaben und Steuern bezahlt und nun wo ich gesundheitlich nicht mehr kann wird man wie Abfall behandelt und man rutscht finanziell ab und das solange bis diese Entscheidung gerichtlich geklärt worden ist. Das kann durchaus bis 2 Jahre dauern und ja, man bekommt nachträglich alles zurück erstattet aber schon der Gedanke daran in Grundsicherung zu fallen und aus meiner Wohnung raus zu müssen wäre nicht tragbar für mich.
Wenn irgendjemand etwas konstruktives beizutragen hat dann würde ich mich sehr freuen, vielleicht war ja mal jemand in der gleichen Lage.
Danke Tille1971
Bezug von Krankengeld
8. Juli 2020
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Frage vom 8. Juli 2020 | 23:42
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezug von Krankengeld
#1
Antwort vom 9. Juli 2020 | 10:40
Von
Status: Bachelor (3430 Beiträge, 1147x hilfreich)
Warum sollte man im Grundsicherungsbezug seine Wohnung verlieren? Die Kosten der Unterkunft werden doch übernommen. Und selbst wenn man eine sozialrechtlich zu große Wohnung hat und ggf. ein paar Euro aus der eigenen Tasche dazu zahlen muss, so könnte man das mit seinem Restleistungsvermögen und einem teilweise anrechnungsfreien Minijob vielleicht über die Bühne bringen?
#2
Antwort vom 9. Juli 2020 | 14:06
Von
Status: Unbeschreiblich (40952 Beiträge, 6613x hilfreich)
Nein, dann bekommst du ALG1. Nahtlosigkeitsregelung § 145.Zitat :bekomme ich dann während des Bezuges vom ALG 1 nach Paragraph 145 überhaupt Krankengeld?
Warst du inzwischen bei der Arbeitsagentur?
Wenn du später als nicht erwerbsfähig/dauerhaft erwerbsgemindert eingestuft wirst (dauerhaft unter 3 Std), dann endet die Regelung nach §145.
Dann würdest du als voll und dauerhaft erwerbsgemindert gelten und die EM-Rente unbefristet erhalten.
Wenn diese EM-Rente nicht ausreicht, könntest du entweder Wohngeld bekommen oder Grundsicherung als Ergänzung vom Sozialamt.
Grusi gäbe es nur, wenn dein Partner in der BG kein ausreichendes Einkommen für euch beide hat.
Wie ist denn jetzt deine BG? 2 Personen?
Die Wohnung verliert man aber deshalb nicht.
Welchen Fehler hat die gemacht?Zitat :weil man bei der Rentenversicherungsanstalt einen Fehler gemacht hat
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