Bildungsgutschein-Bildungsziel->Dauer der Maßnahme

1. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
xandera01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Bildungsgutschein-Bildungsziel->Dauer der Maßnahme

Hallo,

ich habe nach langem "betteln" nun endlich einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildung bekommen. Die Maßnahme soll bis 21.12.2012 laufen. Das Bildungsziel im Bildungsgutschein ist aber nur bis zum 08.11.2012 festgesetzt. Für mich würde das bedeuten, dass ich a) die Prüfung vorziehen und einen Tag früher machen müsste (Bausteinprüfungen) als die anderen und b) dass mir ein kompletter Baustein fehlt. Der fehlende Baustein wird jedoch heutezutage immer öfter in Stellenausschreibungen vorausgesetzt, so dass es für mich wichtig wäre, diesen noch "mitzunehmen".

Ich verstehe nicht, warum die Kursdauer, die dem Jobcenter bekannt ist und war nicht mit dem Bildungsgutschein voll abgedeckt wird. Ist es sinnvoll, hier einen weiteren Bildungsgutschein zu beantragen, für das letzte noch fehlende Modul und was ist zu tun, wenn dieser abgelehnt wird? Widerspruch? Aber der Kurs läuft ja weiter, ich bin gerade etwas ratlos.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Mit der Frage sollten Sie den Vermittler im Jobcenter konfrontieren. Hier kann man doch dazu nur rumrätseln :???:

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Und wenn man den Bildungsgutschein hat, warum bucht man dann eine Weiterbildungsmassnahme, die durch den Gutschein nicht gedeckt ist?

wirdwerden

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#3
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Mach Dir darüber mal keine Sorgen. Das Amt wird nicht eine Maßnahme die Du sowieso nicht mit "Erfolg" beenden kannst bezahlen. Solche Maßnahmen kosten sehr viel Geld, evtl wird der Bildungsgutschein noch verlängert.

An Deiner Stelle würde ich mich mit meinem Berater beim Amt kurzschließen. Ihm schildern wie lange die Weiterbildung dauert. Dann kannst Du doch fragen ob es nicht möglich wäre den Gutschein bis zum 21.12. zu erweitern. Wird sicher kein Problem sein, denke ich.

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#4
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Nur der 1. Tag der Maßnahme muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheins liegen. Dann kann die Maßnahme bis zum Ende durchgeführt werden, auch wenn die Gültigkeit eines Bildungsgutscheins vor ende der Maßnahme endet.

Bildungsgutscheine können per Gesetz gar nicht mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten ausgestellt werden.

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xandera01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Das Jobcenter habe ich bereits kontaktiert, die zuständige Sachbearbeiterin meldet sich jedoch nicht bei mir. Die Hotline kann mir dazu leider keine Auskunft geben. Ich werde das Jobcenter noch einmal Ende des Monats kontaktieren und schauen, dass ich eine Verlängerung bzw. einen neuen Bildungsgutschein bekomme, damit die Maßnahme voll abgedeckt ist.

Meine Frage zielte darauf ab, ob es Erfahrungswerte gibt, wie ich in meinem Fall weiter vorgehen sollte und ob es überhaupt sinnvoll ist, wenn die Verlängerung abgelehnt würde, dagegen zu widersprechen.

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#6
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

ICh glaube, Du hast falsch verstanden, was mit Gültigkeitsdauer gemeint ist:

Der 8.11.2012 ist nicht der Tag, an dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss - bis zu diesem Termin musst du den Gutschein lediglich beim Träger einer von Dir gewünschten Maßnahme vorgelegt und diese begonnen haben - wie lange diese dann dauert ist egal...



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
xandera01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo! Nein, das der Bildungsgutschein bis zur Abgabe nur 3 Monate gültig ist, weiß ich, also dass er innerhalb dieser 3 Monate eingelöst werden muss. Aber die Maßnahme wurde nur bis zum 8.11. bewilligt. Das habe ich auch schriftlich vom Bildungsanbieter. Die zuständige Standortberaterin des Bildungsträgers war auch etwas iritiert, meinte dann aber, da es Bausteine sind, kann man es schon so machen, dass man nach einem bestimmten Baustein abschließt.

Schade, dass mir die Sachbearbeiterin dies nicht mitgeteilt hat. Noch dazu, dass die Maßnahme nach jetzigem Stand einen Tag VOR der Bausteinprüfung für mich endet bzw. diese dann für mich vorgezogen wird und mir der eine Tag Lernen fehlt.



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