Bildungsmaßnahme Arbeitsamt: Zuverdienst

1. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sailas
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Bildungsmaßnahme Arbeitsamt: Zuverdienst

Hallo zusammen,

meine Frau nimmt an einer Bildungsmaßnahme teil, die komplett durch Arbeitsamt finanziert wird. Meine Frau bezieht keine weiteren Leistungen, wie etwa ALG1 o.ä.

Parallel arbeitet sie als Übungsleiterin in einem Verein und verdient ca. 200 - 400 Euro monatlich (kein festes Einkommen).

Ist dieser Zuverdienst für die Übernahme von Kosten relevant (bei Bezug von ALG wäre das Einkommen anzurechnen)? Mein Verständnis ist so, dass sie weiterhin als arbeitslos gilt, wenn sie weniger als 15 Stunden / Woche arbeitet oder liege ich falsch?

Vielen Dank.

-- Editiert von User am 1. November 2022 14:51

-- Editiert von Moderator topic am 1. November 2022 15:17

-- Thema wurde verschoben am 1. November 2022 15:17

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Was für eine Bildungsmaßnahme ist das? Es gibt diverse... alle haben einen anderen §.

Zitat (von Sailas):
Ist dieser Zuverdienst für die Übernahme von Kosten relevant
Ich meine, nein.
Zitat (von Sailas):
Mein Verständnis ist so, dass sie weiterhin als arbeitslos gilt, wenn sie weniger als 15 Stunden / Woche arbeitet
Ja, meins auch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Sailas
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was für eine Bildungsmaßnahme ist das? Es gibt diverse... alle haben einen anderen §.

Danke dir. Um welchen Paragraph geht es bei dieser Maßnahme (ein online Buchhaltungskurs) weiß ich nicht, weil wir nichts dazu (auch keine Rechtsfolgenbelehrung) vom Arbeitsamt erhalten haben. Ein AVGS Gutschein wurde direkt an die Bildungseinrichtung gesendet.
Im Internet konnte ich nichts dazu finden, ob man während einer Maßnahme etwas verdienen kann, nur den Verweis auf Freibetrag von 165 Euro, allerdings nur in Verbindung mit Bezug von ALG1.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Sailas):
Ein AVGS Gutschein wurde direkt an die Bildungseinrichtung gesendet.
Ok, ein Bildungsgutschein, Vermittlungsgutschein, den die Arbeitsagentur an den MT zahlt.

Ein AVGS kann auch ohne den Status ---arbeitslos--- vergeben werden. Dann spielen die <15 Wochenstd. keine Rolle.
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein

Da sie keine weiteren Leistungen der Agentur bezieht, gelten auch keine Freibeträge, Einkommen ist mangels Leistung nicht anzurechnen.
Das würde nur bei Bezug von ALG gelten.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-6-weiterbildung_ba015381.pdf
Hier Seite 26

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Sailas
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank, Anami.

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