Bin Altenpfleger und Pflege zusätzlich eine Person mit Bürgergeldbezug. Jobcenter macht Stress.

19. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
germany1989
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin Altenpfleger und Pflege zusätzlich eine Person mit Bürgergeldbezug. Jobcenter macht Stress.

Hallo guten Tag,

Ich brauche Hilfe und hoffe jemand kann weiter helfen.

Es geht um folgendes:

Ich bin 34 Jahre alt und Altenpfleger. Zusätzlich zu meinem Job Pflege ich eine Person mit Pflegegrad 3. Wir haben vom Finanzamt eine Bescheinigung über die sittliche Verpflichtung. Denn die Person gehört zur weiten Familie. Also nicht Grad 1 oder 2.

Die Person mit Pflegegrad 3 bezieht Bürgergeld und aufgrund von überwiegend psychischen Erkrankungen wurde 3 Mal ein Gutachten vom Jobcenter erstellt und kann deswegen nicht arbeiten. Die Pflegekasse hat auch zunächst Pflegegrad 2 zugesprochen. Nach einer Wiederholungsgutachten aufgrund der Empfehlung des ersten Gutachters wurde Pflegegrad 3 festgestellt. Eine erneute Begutachtung findet laut dem letzten Gutachten nicht statt.

Nun zum Problem:

Da wir uns sehr gut kennen und ich die einzige Person bin wo noch Kontakt besteht, machen wir vieles draußen gemeinsam weil es der Gutachter empfohlen hat : Spaziergänge mit meinem PKW oder zu Fuß. Begleitung zum Einkaufen Hilfe im Haushalt und in der Pflege natürlich.

Das Pflegegeld bekommt die Pflegeperson aufs Konto. Ich bekomme nicht alles regelmäßig bzw poche auch nicht darauf. Daher wird meistens gemeinsam eingekauft und mit der Kreditkarte des Pflegebedürftigen bezahlt. Dementsprechend werden auch meine Einkäufe bezahlt. Sei es bei Aldi, Rewe, bei mc Donalds oder manchmal auch online.

Das Jobcenter hat zum ersten Mal Kontoauszüge vom Pflegebedürftigen verlangt und hat nun geschrieben, dass mehrere Ausgaben nicht nachvollziehbar sind. Es geht eben um die Ausgaben, welche mit der Kreditkarte oder Girokarte des Bürgergeldbeziehers bezahlt werden. Darunter auch meine Sachen.

Ich wusste nicht, dass es gesetzlich festgelegt wird, dass mir das ganze Pflegegeld per Überweisung oder in Bar gegeben werden muss oder ist das Geld zweckgebunden und muss mir unbedingt überwiesen werden?

Ich hoffe jemand kann uns weiter helfen. Das Jobcenter hat die Leistungen eingestellt und erwartet eine Erklärung .

Da ich kaum Zeit habe, habe ich dort Mal angerufen und es erklärt. Daraufhin wollten sje zunächst eine Vollmacht. Dann beim zweiten Mal hat man mir telefonisch mitgeteilt, dass der Pflegebedürftige mir das gesamte Geld überweisen muss und gemeinsame Einkäufe nicht gemacht werden dürften . Grund : Pflegegeld ist nicht da um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Die Pflegekasse sieht hier aber kein Problem.

Wer hat nun Recht und was kommt auf den Pflegebedürftigen zu?

Mfg Sebastian

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von germany1989):
Das Jobcenter hat zum ersten Mal Kontoauszüge vom Pflegebedürftigen verlangt und hat nun geschrieben, dass mehrere Ausgaben nicht nachvollziehbar sind.
Dann kann der BüG-Bezieher dem JC nachvollziehbar darlegen, wie sich das verhält.
Zitat (von germany1989):
dass mir das ganze Pflegegeld per Überweisung oder in Bar gegeben werden muss oder ist das Geld zweckgebunden und muss mir unbedingt überwiesen werden?
Nein, das ist nicht so.
Zitat (von germany1989):
Das Jobcenter hat die Leistungen eingestellt und erwartet eine Erklärung .
Wie? schon die Leistungen eingestellt?
Es wurde doch nur geschrieben, dass die Ausgaben lt. Kontoauszug nicht nachvollziehbar sind, oder noch mehr?
Es wird iaR noch nicht gleich sofort die Leistung eingestellt.
Wie lange ist das denn her? Bis wann sollte der Büg-Bezieher dem JC etwas erklären?
Gab es Aufforderungen zur Mitwirkung? Hast du eine Vollmacht von der Person?
Zitat (von germany1989):
Die Pflegekasse sieht hier aber kein Problem.
Richtig. Der Pflegekasse ist es egal, ob das gesamte Pflegegeld an den Pflegenden weitergegeben wird.

Man sollte nichts telefonisch machen mit dem JC.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
germany1989
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann kann der BüG-Bezieher dem JC nachvollziehbar darlegen, wie sich das verhält.


Das würde ewig dauern jede Ausgabe zu sortieren bzw. ob die Ausgabe mir gehört oder Dem Pflegebedürftigen . Denn wie gesagt, es gibt keinen bestimmten Betrag den ich fordere.
Der pflegebedürftige wäre gar nicht dazu in der Lage.
Zitat (von Anami):
Wie? schon die Leistungen eingestellt?
Es wurde doch nur geschrieben, dass die Ausgaben lt. Kontoauszug nicht nachvollziehbar sind, oder noch mehr?
Es wird iaR noch nicht gleich sofort die Leistung eingestellt.
Wie lange ist das denn her? Bis wann sollte der Büg-Bezieher dem JC etwas erklären?
Gab es Aufforderungen zur Mitwirkung? Hast du eine Vollmacht von der Person?


Ja wurden nach meinem Telefonat eingestellt. Zunächst wollte man eine Erklärung. 2 Wochen Zeit hatten wir. Hab es aber nicht geschafft gemeinsam mit ihm etwas schriftliches einzureichen. Daraufhin wurde eingestellt. Begründung war am Telefon: die Leistungen der Pflegekasse dienen nicht zum Lebensunterhalt des Bürgergeldbeziehers . Obwohl ich erklärt habe, dass vieles Gemeinsam bezahlt wird, weil wir halt 4 bis 5 mal die Woche zusammen sind bzw auch unterwegs.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von germany1989):
Zunächst wollte man eine Erklärung. 2 Wochen Zeit hatten wir. Hab es aber nicht geschafft gemeinsam mit ihm etwas schriftliches einzureichen.

Dann sollten sie selbiges rasch nachholen.
Zitat (von germany1989):
Da ich kaum Zeit habe,

Und ernsthaft überlegen ob die Doppelbelastung für sie gut ist.
Übersteigen ihre Ausgaben das bisherige Pflegegeld? Bei PG 3 sind das 545 € monatlich.
Würde dem Amt mitteilen was möglich ist und darauf hinweisen, dass sie bisher auf das Pflegegeld verzichtet haben, zukünftig wird es ihnen überwiesen und sie kaufen nichts mehr über die Karten ihres Betreuten.
Ohne irgendeinen Nachweis gibt es kein Geld, keine Zeit zu haben kann nicht akzeptiert werden.

-- Editiert von User am 20. April 2023 12:56

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Ich stimme @Loni12 zu.

Ohne Erklärung/Nachweise werden keine Leistungen gezahlt.
Wie lange zurück wurden die Kontoauszüge verlangt?

Selbst wenn du nichts nachweisen kannst, das wichtigste ist, dass wieder Leistungen gezahlt werden.
Dass du also mit Vollmacht oder möglichst der BüG-Bezieher selbst erklärt, dass ab sofort eine strikte Trennung der Ausgaben erfolgt.

Untereinander könnt ihr beide vereinbaren, wie viel Pflegegeld er dir gibt.

Das JC hat Zeit... aber heute oder morgen geht der Zahllauf für Leistungen Monat Mai auf die Reise...
also hurry up... im Sinne des Betreuten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
germany1989
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich melde mich nochmal.

Das Jobcenter hat unsere Erklärung erhalten (Schriftlich) ich habe aber den Eindruck, dass es dem Pflegebedürftigen nicht glaubt.

Das Jobcenter geht weiterhin davon aus, dass die Beträge der Bezieher für sich genutzt hat.

Es gab manche Beträge, die sehr hoch sind. Aber die Sachen habe ich für mich bezahlt.

Was sollen wir nun machen? Betrug kann es ja nicht sein. Das Jobcenter kann ja den Pflegebedürftigen nicht zwingen wie er die Gelder der Pflegekasse zu verwalten hat oder?

Wir haben uns bei der Krankenkasse gemeldet und die Sache erklärt. Die haben gesagt, dass die Pflegekasse nicht kontrollieren darf, wie der Pflegebedürftige das Pflegegeld ausgibt, solange die Pflege gesichert ist. Die Pflege ist gesichert, denn 2 Mal im Jahr kommt ein Pflegedienst (Beratungseinsatz). Das Jobcenter hingegen will uns irgendwie nicht glauben.

Was können wir noch machen? Ich kenne mich mit sowas nicht aus und habe mir dabei nichts gedacht.

Wenn das Jobcenter jetzt von Betrug ausgeht, habe ich was zu befürchten? Soll ich mich als Pflegeperson abmelden?

Danke

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1491x hilfreich)

Jetzt mal ganz grundsätzlich;
Damit Ihnen niemand vorwerfen kann, Sie bereichern sich in irgendeiner Weise, würde ich immer (!) alles getrennt bezahlen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung. Und der Zweck ist eben nicht der eigene Lebensunterhalt, daher wird Pflegegeld beim Bürgergeld nicht als Einkommen angerechnet. Wenn das Pflegegeld dann aber doch für den Lebensunterhalt eingesetzt wird - so wie hier geschehen, ist es selbstverständlich anrechenbares Einkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
germany1989
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Sie bereichern sich in irgendeiner Weise, würde ich immer (!) alles getrennt bezahlen


Welche Bereicherung? Ich arbeite Vollzeit und beziehe kein Bürgergeld.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 25. April 2023 12:20

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von germany1989):
Aber die Sachen habe ich für mich bezahlt.
Dann solltest du eine eigene schriftliche Erklärung abgeben. Dass die Sachen xy, gekauft am xy , nur für dich waren. Dass zukünftig strikt getrennt wird. Und dazu Datum und deine Unterschrift.
Zitat (von germany1989):
Das Jobcenter geht weiterhin davon aus, dass die Beträge der Bezieher für sich genutzt hat.
Wie? Die haben so schnell auf eure erste Erklärung reagiert?
Was genau schreibt jetzt das JC? Was will es noch nachgewiesen haben, damit wieder Geld fließt?
Zitat (von germany1989):
Das Jobcenter kann ja den Pflegebedürftigen nicht zwingen wie er die Gelder der Pflegekasse zu verwalten hat oder?
Richtig. Oder---Es kann, wie jetzt passiert, erstmal NICHT mehr zahlen. Also trennt man zukünftig die Ausgaben sehr genau. Bequemlichkeit beim Bezahlen ist oft leistungsschädlich für den Bürgergeldbezieher, ganz ohne Zwang.
Zitat (von germany1989):
Wenn das Jobcenter jetzt von Betrug ausgeht, habe ich was zu befürchten?
Ist das denn der Fall?

Wenn du hier konkret schreibst, was das JC noch erwartet, kann man auch konkret schreiben, was helfen könnte.

Pflegekasse und Jobcenter dürfen unterschiedliche richtige Auskünfte geben.
Zitat (von germany1989):
Soll ich mich als Pflegeperson abmelden?
NÖ. Dazu besteht kein Anlass. Ihr/du solltet auf getrennte Bezahlung achten.
Ist doch nicht schwer--- Trenner aufs Band beim Supermarkt. Teil1 bezahlst du mit deiner Karte. Teil 2 bezahlt Person X mit ihrer Karte.
Das ist auf dem Kontoauszug dann die berühmte Papierspur. Passiert bei Bargeld nicht, ist aber eben nicht so bequem wie alles über eine Karte rüberratschen.

Wieso ist die Person noch beim JC? Ist sie noch nicht zum Sozialamt verortet? Mit PG 3 sollte das doch möglich sein (wäre aber das gleiche Problem mit der Kartenzahlung).

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
germany1989
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie? Die haben so schnell auf eure erste Erklärung reagiert?[/quote

Ich wurde angerufen. Aber ein Schreiben soll noch kommen. Daher wissen wir nicht was kommt.

Zitat (von Anami):
Dann solltest du eine eigene schriftliche Erklärung abgeben. Dass die Sachen xy, gekauft am xy , nur für dich waren. Dass zukünftig strikt getrennt wird. Und dazu Datum und deine Unterschrift.

Für ein ganzes Jahr? Es geht hier um 01.22 bis jetzt. Dafür habe ich wirklich keine Zeit. Ich bin zwar für die Verwaltung zuständig, aber das ist dann zu viel.

Zitat (von Anami):
Ist das denn der Fall?


Wurde zwar nicht konkret erwähnt, aber ich hatte den Eindruck " wir gehen weiterhin davon aus, dass der Bezieher das Pflegegeld zum Lebensunterhalt nutzt"
Zitat (von Anami):
Wieso ist die Person noch beim JC
das weiss ich leider nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von germany1989):
Dafür habe ich wirklich keine Zeit.
Das ist schlecht. Für welche Verwaltung bist du zuständig?
Wenn du nichts vorlegst, bekommt der Bezieher kein Bürgergeld, nur Pflegegeld von der P-Kasse.

Meine Empfehlung:
Setz dich gleich ran an die Kontoauszüge, Stück für Stück oder immer im Dutzend. Nachweise musst du nicht für jedes Stck. Butter seit letztem Jahr bringen, sondern für
Zitat (von germany1989):
Es gab manche Beträge, die sehr hoch sind. Aber die Sachen habe ich für mich bezahlt.
Das wird sich leicht finden in den Kontoauszügen.

Anrufen ist ein schlechtes Hilfsmittel.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von germany1989):
Wurde zwar nicht konkret erwähnt, aber ich hatte den Eindruck " wir gehen weiterhin davon aus, dass der Bezieher das Pflegegeld zum Lebensunterhalt nutzt"
Was ja auch stimmt ...
Zitat (von germany1989):
Das Pflegegeld bekommt die Pflegeperson aufs Konto. Ich bekomme nicht alles regelmäßig bzw poche auch nicht darauf. Daher wird meistens gemeinsam eingekauft und mit der Kreditkarte des Pflegebedürftigen bezahlt. Dementsprechend werden auch meine Einkäufe bezahlt.
Also werden auch die Einkäufe der pflegebedürftigen Person damit gezahlt.

Zitat (von Anami):
Dann solltest du eine eigene schriftliche Erklärung abgeben. Dass die Sachen xy, gekauft am xy , nur für dich waren. Dass zukünftig strikt getrennt wird. Und dazu Datum und deine Unterschrift.
Sehr glaubhaft ... NICHT.

-- Editiert von User am 26. April 2023 11:38

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