Gibt es bestimmte Richtlinien,führ die Zahlungen der Unterhaltssicherrungsbehörde?Werde zum 01.08.04 meinen Zivildienst antreten und weiß nicht genau,wie sicher die Auskünfte sind,die ich bis jetzt bekommen habe!
Würde gern genau wissen,ob es einen bestimmten Satz gibt,der mir zusteht und ob es ein Problem geben würde,wenn ich zur Untermiete wohne!
Konkret heißt das,dass ich in einer 82qm Wohnung wohnen werde,wobei dies eine Wohngemeinschaft ist und ich nicht als Hauptmieter im Mietvertrag stehen werde!Habe Zurzeit eine 35qm Wohnung und zahle 280€ warm und würde in der neuen Wohnung 190€ kalt,plus 60€ Nebenkosten zahlen!
Will genau wissen,ob meine jetzige Wohnung für den einen Monat übernommen wird und ob die neue Wohnung dann auch übernommen wird!
Bis wieviel zahlt die Unterhaltssicherrungsbehörde beim Zivi??????
30. Juni 2004
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Frage vom 30. Juni 2004 | 22:54
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 9x hilfreich)
Bis wieviel zahlt die Unterhaltssicherrungsbehörde beim Zivi??????
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