Dies ist mein erster Beitrag hier. Habt deshalb etwas Nachsicht falls es die Frage schon gibt, bzw. es die falsche Kategorie ist.
Zum Thema. Meine Tochter wohnt jetzt seit einem halben Jahr jetzt wieder bei mir seit dem sie an ihrem 18 Geburtstag von ihrer Mutter vor die Tür gesetzt worden ist. Seitdem leidet sie und auch schon davor unter starken Depressionen und angststörungen. Problem was nun ist das ich selber im Krankengeld bin und selber jetzt alle finanziellen Mittel erschöpft sind. Krankengeld läuft jetzt bis Februar. Das ich Kindergeld beantragen kann hab ich schon mitbekommen. Allerdings gibt es da ein Problem nach dem anderen. Letztendlich braucht man eine Anlage mit krankem Kind das von Arzt bestätigt werden muss. 2 Ärzte hatten gar keine Ahnung was ich wollte. 2 haben sich geweigert. Jetzt liegt der Antrag wieder bei einem. Mal sehen was er damit macht.
Von der Mutter ist kein Unterhalt zu erwarten da sie selber 2 kleine Kinder von ihrem neuen gewaltbereiten Freund hat. Was ich vergessen hatte, meine Tochter hatte kurz vor ihrem 18 Geburtstag die 2 jährige Berufsvorbereitende Schule aufgrund ihrer Erkrankung abgebrochen.
Wir beide sind wegen der ganzen Sache in psychischer Behandlung da uns das alles ziemlich aus der Bahn geworfen hat. Außer Miete bezahle ich auch noch einen alten Kredit zurück mit 500€ im Monat.
Unser Problem jetzt, was muss oder kann ich wo und wann beantragen das wir halbwegs über die Runden kommen.
-- Editiert von User am 7. Dezember 2024 09:36
-- Editiert von User am 7. Dezember 2024 10:32
Bitte Hilfe. Was kann beantragt werden.
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Das Kindergeld läuft dann weiter, wenn die Tochter sich in Ausbildung befindet bzw. ausbildungssuchend ist. Sie leidet ja wohl erst seit kurzem an Depressionen, und das schließt ja nicht aus, dass sie eine Ausbildung aufnimmt, einen Schulabschluss erwirbt. Was tut die Tochter denn so, wie ist die Zukunftsplanung? Irgendwo in Behandlung?
wirdwerden
Tochter war in psychischer Behandlung die aber nur bis zur Volljährigkeit ging. Einen neuen Therapieplatz zu finden gestaltet sich fast als unmöglich. Wir haben jetzt einen freien Termin für august. An Ausbildung oder Schule ist in ihrer jetzigen Verfassung nicht zu denken.
-- Editiert von User am 7. Dezember 2024 10:37
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das scheinen die Ärzte anders zu sehen?
wirdwerden
Die Ärzte sträuben sich nur mit dem Antrag für das Kindergeld. Bei der Diagnose besteht keine Diskussion.
Nun ja, die Diagnose heißt ja nicht, dass man nicht arbeiten bzw. sich ausbilden lassen kann. Warum wird sich nicht ausbildungssuchend gemeldet?
Als Alternative bliebe noch Bürgergeld. Auch das mal durchprüfen lassen.
wirdwerden
Ich möchte jetzt nicht zu tief auf die Krankheit meiner Tochter eingehen. Darum sollte es eigentlich nicht gehen, Persönlichkeitsstörung, Suezidgedanken, Ritzen und vieles andere gehören mit zum Krankheitsbild.
Beantrage ich also zuerst Kindergeld so wie geplant. Wie gesagt was Anträge anbelangt kenne ich mich absolut nicht aus. Das was wann und wo. Auch habe ich mal was von kinderzuschlag gehört. Wann oder wie gibt es diesen. Bürgergeld alleine oder mit Kindergeld.
Sorry für die viele Fragen aber bin echt ein noob.
-- Editiert von User am 7. Dezember 2024 11:16
Na ja, dann sollte man sich mal etwas in die Problematik einarbeiten. Das können wir hier nicht für Dich tun, wirklich nicht.
Abgesehen davon, ein Klick auf eine Suchmaschine im www, und man weiß, was die Voraussetzungen für Kinderzuschlag sind, also etwa 20 Sek. incl. Lesen. Warum nutzt man diese Hilfsmittel nicht? Wenn man es schafft , sich hier anzumelden, dann schafft man erst recht das.
So, Du lebst in einer Bedarfsgemeinschaft mit der Tochter. Selbst wenn Ihr ein Fall für Bürgergeld seid, wird das Kindergeld voll angerechnet; Ihr bekommt also keinen Cent mehr. Und ich verstehe immer noch nicht, warum man immer noch nicht ausbildungssuchend gemeldet ist. Bei der Arbeitsagentur gibt es flächendeckend in Deutschland auch Beratungsstellen für psychisch kranke junge Menschen, die auch wirklich gute Angebote da haben, etwa die Koppelung von Schule und Ausbildung u.s.w. Vielleicht als Einstieg so eine Stelle mal aufsuchen?
wirdwerden
Jetzt trau ich mich schon fast gar nix mehr zu fragen.
Denke das meine Fragen echt dumm sind aber arbeitssuchend meldet man sich doch mit dem Kindergeld Antrag oder? Zumindest stand das in dem Antrag drinn. Oder ich habe das falsch verstanden.
ZitatBei der Arbeitsagentur gibt es flächendeckend in Deutschland auch Beratungsstellen für psychisch kranke junge Menschen, die auch wirklich gute Angebote da haben, etwa die Koppelung von Schule und Ausbildung u.s.w. Vielleicht als Einstieg so eine Stelle mal aufsuchen? :
Ich denke, das ist der richtige Weg. Das geht alles besser als über dieses Forum hier
Nein, mit dem Antrag auf Kindergeld meldet man sich nicht automatisch ausbildungssuchend.
Mal ein Beispiel aus meinem Umfeld: psychisch kranke 18-jährige kommt aufgrund der Vermittlung dieser genannten Stelle einen Ausbildungsplatz. Arbeitsagentur übernimmt beim Ausbilder den überwiegenden Teil der Ausbildungsvergütung. Zusätzlich erhält die Azubi einmal die Woche von speziell ausgebildeten Fachkräften halbtags Stützunterricht, in kleiner Gruppe, drei Personen. Auch von der Arbeitsagentur bezahlt. Das ganze gibt es auch z.B. als "Halbtagsausbildung." Viele dieser jungen Menschen fangen sich gerade durch dieses Angebot.
Nur, man muss sich selbst drum kümmern. Es gibt keine Zauberfeen, die das alles zu Euch nach Hause transportieren.
wirdwerden
-- Editiert von User am 7. Dezember 2024 11:53
Ok. Dann wird das meine nächste Anlaufstelle.
Vielen Dank euch. Schön das es noch Menschen gibt die anderen helfen wollen. Das tut grade so gut.
Nicht Dein Anlaufstelle, sondern die Deiner Tochter!
wirdwerden
Ja, für eine Außenstehende Person mag das so sein. Aber versetzen sie sich mal in die Lage einer psychisch schwer angeschlagen Person. Wenn das überhaupt geht. Ohne mich traut sie sich niergendwo hin. Da hat dann auch wohl die Kindesmutter und ihr Freund genug dazu beigetragen. Aber das ist ein anderes Thema.
Vielen Dank trotzdem.
Bürgergeld würde vermutlich als einziges halbwegs helfen.Zitatwas muss oder kann ich wo und wann beantragen das wir halbwegs über die Runden kommen. :
Und den Kindergeldanspruch kann man wieder herstellen, es wird sogar max 6 Monate nachgezahlt.
Da ihr beide als Bedarfsgemeinschaft gewertet werdet, gibts das Bürgergeld für euch beide, und zwar ergänzend zum Einkommen. Dein Einkommen wäre Krankengeld und Kindergeld.
Kreditrückzahlung ist Ausgabe und wird nicht berücksichtigt. MIt 500,- pro Monat??? solltets du mal versuchen, etwas zu reduzieren...
Ich empfehle zuerst den Antrag auf Bürgergeld beim JC. Warum? Dann ist das KInd arbeit-und ausbildungssuchend *eingetaktet* und auch der Kindergeldantrag dürfte dann auf dich laufen.ZitatBeantrage ich also zuerst Kindergeld so wie geplant. :
Zum JC---Da darfst du mit. ODER:
Du darfst sogar selbst den Antrag für dich+dein KInd stellen. Denn dort sind volljährige Kinder bis 25 unter den elterlichen Fittichen. Also auch kein Problem.
Alle eure Krankheiten und Befindlichkeiten haben mit *Geld* erstmal nichts zu tun.
Falsch. Hier kann man so lange alles fragen, bis wirklich alles, aber auch alles mind. 3 x erklärt ist. Aus verschiedenen Blickwinkeln, von verschiedenen Usern---ein Forum eben.ZitatJetzt trau ich mich schon fast gar nix mehr zu fragen. :
Wer 18 ist, beim Elternteil wohnt und keine Ausbildung oder Job hat und arbeitsunfähig/krank ist, kriegt Beratung+Geld, wenn der Bedarf vorhanden ist. Hier ist beim Jobcenter der erste Antrag/Hauptantrag Bürgergeld zu stellen. Dann wird geprüft... und bei Bedarf auch bewilligt und gezahlt.
Dann gäbe es Kindergeld+Bürgergeld+Kosten der Unterkunft---ergänzend zum Einkommen.
---> Bürgergeld---kann man tatsächlich googlen.
Das ist auch korrekt.ZitatDie Ärzte sträuben sich nur mit dem Antrag für das Kindergeld. :
Zitat:Die Ärzte sträuben sich nur mit dem Antrag für das Kindergeld.
Deine Tochter braucht überhaupt keine ärztliche Bescheinigung. Sie muss sich nur bei Jobcenter/der Agentur für Arbeit ausbildungsuchend (ist nicht = arbeitsuchend) melden. Dann besteht der Kindergeldanspruch auch für volljährige Kinder erstmal weiter, ganz unabhängig von irgendwelchen Krankheiten.
Zitat:Bei der Diagnose besteht keine Diskussion.
Auch von mir noch mal der Hinweis: Die Diagnose Depression (inkl. Suizidgedanken, Selbstverletzung etc.) ist nicht gleichbedeutend mit nicht arbeits- oder ausbildungsfähig. Im Gegenteil, eine sinnvolle Aufgabe zu haben die einen noch dazu auch finanziell und insgesamt perspektivisch weiterbringt, kann sich durchaus sehr positiv auf die Krankheit auswirken. Das müssen letztendlich aber die behandelnden Ärzte und/oder Therapeuten entscheiden.
Zitat:Auch habe ich mal was von kinderzuschlag gehört.
Kinderzuschlag dürfte in Eurer derzeitigen wirtschaftlichen Situation wohl eher nicht in Betracht kommen, kann aber gerne zusammen mit dem Kindergeld bei der Familienkasse beantragt werden. Dann wird der Anspruch geprüft und entsprechend entschieden. In dem Zuammenhang kann auch Wohngeld beantragt werden, zumindest solange Du noch Krankengeld beziehst.
Was passiert bei Dir eigentlich nach Auslaufen des Krankengeldes? Bist Du noch im ungekündigten Job uns gehst danach wieder arbeiten? Oder steht dann Arbeitslosengeld an?
Zitat:Ohne mich traut sie sich niergendwo hin.
Du kannst Deine Tochter gerne begleiten. Dennoch ist sie diejenige, die solche Hilfsangebote in Anspruch nehmen muss.
Ich schließe mich meinen Vorrednern insoweit an, dass Du schnellstmöglich für Dich und Deine Tochter Bürgergeld beim zuständigen Jobcenter beantragen sollst. Neben der Regelung der finanziellen Dinge hat das auch noch den Vorteil, dass zur Antragsprüfung auch gehört, dass das Jobcenter schaut, ob überhaupt und wenn ja, was für vorrangige Leistungen (eben Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld...) möglicherweise in Betracht kommen können und Dich dann auffordern wird, entsprechende Anträge zu stellen.
Gruß,
Axel
Das Gesetz verlangt eine Meldung als Arbeitsuchender, vgl. § 32 Abs.4 EStG. Ich glaube man kann sich gar nicht mehr ausbildungsplatzsuchend melden und das ist ein uns dasselbe Prozedere in der Agentur für Arbeit.ZitatSie muss sich nur bei Jobcenter/der Agentur für Arbeit ausbildungsuchend (ist nicht = arbeitsuchend) melden. :
@TE
Wenn du noch im Dezember nur den Hauptantrag für Bürgergeld beim JC abgibst, zählt der Antrag ab 1.12.
Wenn du es erst im Januar machst, zählt er erst ab Januar.
Man kann den Antrag hier finden:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-sgb2_ba042689.pdf
Man wird nicht alles komplett ausfüllen können--- aber unterschreiben und dem JC zustellen. Das genügt fürs erste.
Alles weitere ergibt sich später.
Ok viel dank für die vielen Lösungsvorschläge.
Etwas Verwirrung herrscht bei mir noch.
Jobcenter/Agentur für Arbeit sind bei uns 2 verschiedene Anlaufstellen.
Es wird abwechselnd vom einen bew. vom anderen berichtet.
Welches nun oder beide?
Ja, das ist überall so.ZitatJobcenter/Agentur für Arbeit sind bei uns 2 verschiedene Anlaufstellen. :
-Für den Antrag auf Bürgergeld nach SGB II ist das Jobcenter zuständig.
-Für den Antrag auf Arbeitslosengeld nach SGB III ist die Agentur für Arbeit zuständig.---Trifft auf euch nicht zu.
A) Wenn man dringend Geld braucht, weil man diesbezüglich hilfebedürftig ist---dann stellt man den Antrag auf Bürgergeld beim JC.
Auch dort gibts dann außer Bürgergeld auch noch Beratung/Unterstützung zu weiteren beruflichen bzw. gesundheitlichen Möglichkeiten. Weil JC+Agentur unter 1 Hut fungieren. Die Ausnahme Optionskommune lass ich mal hier weg.
B) Wenn man nur beraten werden will, was man noch so alles machen/werden könnte/müsste/sollte---dann geht man zur Arbeitsberatung/Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit.
Da gibts Sprüche, aber kein Geld.
Für Geld/Bürgergeld müsste man dann trotzdem zum Jobcenter.
Hallo!
Wurde bei deiner Tochter schon ein Grad der Schwerbehinderung beantragt/festgestellt?
Wurde deine Tochter schon mal stationär behandelt?
Wohin du dich (auch als Angehöriger) wenden kannst, wäre zum einen der sog. SpD (nicht die Partie), dem sozial-psychiatrischen Dienst der Stadt!
Dort könnt ihr bzw. du dich auch hinsichtlich weiterer Schritte erkundigen und im Idealfall vielleicht sogar Hilfe für die weitere ärztliche/therapeutische Versorgung.
Aus eigener Erfahrung möchte ich empfehlen, dass du/ihr alles an ärztlichen Unterlagen zusammen sammelt, die ihr finden/bekommen könnt.
Diese Unterlagen, ja selbst die bloßen Diagnosen gehen erstmal die Sachbearbeiter beim Jobcenter NICHTS an! WEDER schriftlich noch mündlich!
Wenn dann nur dem medizinischen Dienst und/oder dem Amtsarzt!
Bis über die weitere Therapie/Behandlung Klarheit herrscht, seht bitte zu, dass dein Kind durchgehend krankgeschrieben ist, denn nur dann steht sie zwar formell dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (also auch für keine Maßnahmen, Job-/Ausbildungsangebote etc.) , wäre aber berechtigt, zumindest Bürgergeld etc. zu beziehen.
Darüber hinaus besprich bitte auch mit dem Arzt/SpD/Therapeut/Klinik, ob für deine Tochter sog. Eingliederungsmaßnahmen wie das sog. betreute Einzelwohnen infrage kommen könnten.
Dadurch könnte sie Unterstützung für Begleitungen z.B. bekommen.
Ich drücke euch ganz fest die Daumen!
Möge für euch beide 2025 ein gesünderes Jahr werden!
-- Editiert von User am 28. Dezember 2024 23:35
-- Editiert von User am 28. Dezember 2024 23:36
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten