Bitte um Rat bzgl. EM-Rente, ALG1, vorgezogene Altersrente

5. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Heartbeat123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte um Rat bzgl. EM-Rente, ALG1, vorgezogene Altersrente

Hallo zusammen :smile:

Erstmalig wende ich mich hilfesuchend an ein Forum, weil mir der Kopf mittlerweile schwirrt.
Also ich werde im Oktober 63 Jahre alt, bin seit Ende Januar 2022 ausgesteuert nach langer Erkrankung.

Schon im Oktober 2021 stellte ich einen Antrag auf EM-Rente und im Januar 2022 auf ALG1.

Der med. Dienst der AfA erhielt alle Unterlagen und meinte, ich könnte noch mind. 15-20 Std./ Woche arbeiten.
(Das Gutachten des Psychotherapeuten wurde zunächst gar nicht angefordert. Erst nach meiner telef. Aufforderung beim med. Dienst erhielt er per Fax eine Aufforderung zur Begutachtung. Das allein war schon ein Witz.)
Mittlerweile erhielt ich eine Aufforderung der RV, mich für 6 Tage zur teilstationären Untersuchung in einer Art Reha-Zentrum zu begeben, um über die EM-Rente zu entscheiden.

Mir wurde ALG1 genehmigt bis Anfang Oktober 2022. Ab November 2022 kann ich in vorgezogene Altersrente gehen, die ich im Juni beantragen kann. (mit 11,4% Abschlag)

Mein Problem ist ja auch, dass eine teilweise EM-Rente gar nicht für den Lebensunterhalt ausreichen würde...
Daher überlege ich, den Antrag auf EM-Rente zurück zu ziehen.

Meine Frage:
Läuft das ALG1 weiter lt. Bescheid, weil ich mich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen musste oder wird er aufgehoben, wenn die EM-Rente abgelehnt oder ich den Antrag selber zurückgezogen habe?

Herzlichen Dank im Voraus


Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Heartbeat123mitglied):
Läuft das ALG1 weiter lt. Bescheid,
Ja.
Zitat (von Heartbeat123mitglied):
wird er aufgehoben, wenn die EM-Rente abgelehnt oder ich den Antrag selber zurückgezogen habe?
Nein.

Zitat (von Heartbeat123mitglied):
Mein Problem ist ja auch, dass eine teilweise EM-Rente gar nicht für den Lebensunterhalt ausreichen würde...
Ja, das ist häufig so. Aber noch liegt kein Bescheid vor. Und ALG1 ist bis Oktober 22 bewilligt.
Es sollte erst noch nach dieser Reha und der Berücksichtigung des psych. Gutachten der neue Bescheid der DRV abgewartet werden.
Zitat (von Heartbeat123mitglied):
Daher überlege ich, den Antrag auf EM-Rente zurück zu ziehen.
Warum?

Man muss auch nicht in vorgezogene Altersrente mit so hohen lebenslangen Abzügen gehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3549 Beiträge, 560x hilfreich)

Gibt es einen Grad der Behinderung von mindestens 50, dann käme doch auch eine Rente wg. Schwerbehinderung in Frage.
Bei einer EMR entscheidet die DRV ob eine Teil- oder volle EMR genehmigt wird oder gar keine. Für eine EMR ist die Begutachtung durch die DRV wichtig und weniger was der MD der AfA meint.

Zitat (von Heartbeat123mitglied):
Mittlerweile erhielt ich eine Aufforderung der RV, mich für 6 Tage zur teilstationären Untersuchung in einer Art Reha-Zentrum zu begeben, um über die EM-Rente zu entscheiden.

Das ist doch sinnvoll.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.203 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.