Hallo zusammen
Erstmalig wende ich mich hilfesuchend an ein Forum, weil mir der Kopf mittlerweile schwirrt.
Also ich werde im Oktober 63 Jahre alt, bin seit Ende Januar 2022 ausgesteuert nach langer Erkrankung.
Schon im Oktober 2021 stellte ich einen Antrag auf EM-Rente und im Januar 2022 auf ALG1.
Der med. Dienst der AfA erhielt alle Unterlagen und meinte, ich könnte noch mind. 15-20 Std./ Woche arbeiten.
(Das Gutachten des Psychotherapeuten wurde zunächst gar nicht angefordert. Erst nach meiner telef. Aufforderung beim med. Dienst erhielt er per Fax eine Aufforderung zur Begutachtung. Das allein war schon ein Witz.)
Mittlerweile erhielt ich eine Aufforderung der RV, mich für 6 Tage zur teilstationären Untersuchung in einer Art Reha-Zentrum zu begeben, um über die EM-Rente zu entscheiden.
Mir wurde ALG1 genehmigt bis Anfang Oktober 2022. Ab November 2022 kann ich in vorgezogene Altersrente gehen, die ich im Juni beantragen kann. (mit 11,4% Abschlag)
Mein Problem ist ja auch, dass eine teilweise EM-Rente gar nicht für den Lebensunterhalt ausreichen würde...
Daher überlege ich, den Antrag auf EM-Rente zurück zu ziehen.
Meine Frage:
Läuft das ALG1 weiter lt. Bescheid, weil ich mich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen musste oder wird er aufgehoben, wenn die EM-Rente abgelehnt oder ich den Antrag selber zurückgezogen habe?
Herzlichen Dank im Voraus
Bitte um Rat bzgl. EM-Rente, ALG1, vorgezogene Altersrente
5. Mai 2022
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Frage vom 5. Mai 2022 | 15:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte um Rat bzgl. EM-Rente, ALG1, vorgezogene Altersrente
Bescheid anfechten?
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#1
Antwort vom 5. Mai 2022 | 17:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32254 Beiträge, 5666x hilfreich)
Ja.ZitatLäuft das ALG1 weiter lt. Bescheid, :
Nein.Zitatwird er aufgehoben, wenn die EM-Rente abgelehnt oder ich den Antrag selber zurückgezogen habe? :
Ja, das ist häufig so. Aber noch liegt kein Bescheid vor. Und ALG1 ist bis Oktober 22 bewilligt.ZitatMein Problem ist ja auch, dass eine teilweise EM-Rente gar nicht für den Lebensunterhalt ausreichen würde... :
Es sollte erst noch nach dieser Reha und der Berücksichtigung des psych. Gutachten der neue Bescheid der DRV abgewartet werden.
Warum?ZitatDaher überlege ich, den Antrag auf EM-Rente zurück zu ziehen. :
Man muss auch nicht in vorgezogene Altersrente mit so hohen lebenslangen Abzügen gehen.
#2
Antwort vom 5. Mai 2022 | 19:01
Von
Status: Bachelor (3549 Beiträge, 560x hilfreich)
Gibt es einen Grad der Behinderung von mindestens 50, dann käme doch auch eine Rente wg. Schwerbehinderung in Frage.
Bei einer EMR entscheidet die DRV ob eine Teil- oder volle EMR genehmigt wird oder gar keine. Für eine EMR ist die Begutachtung durch die DRV wichtig und weniger was der MD der AfA meint.
ZitatMittlerweile erhielt ich eine Aufforderung der RV, mich für 6 Tage zur teilstationären Untersuchung in einer Art Reha-Zentrum zu begeben, um über die EM-Rente zu entscheiden. :
Das ist doch sinnvoll.
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