Blockfristen Krankengeld

28. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
andrealc
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Blockfristen Krankengeld

Hallo und schönen Abend allerseits.

Ich habe momentan ein Problem mit der Krankenkasse.

Hier meine Frage

Ich bin Rheumatiker mit mehreren chronischen Krankheiten.
Trotz all dieser Krankheiten habe ich bisher immer noch volltags gearbeitet.
Nun war ich aufgrund einer Operation lange krank.
Die 78 Wochen ( 6 Wochen Lohnfortzahlung und 72 Wochen Krankengeld sind nun vorbei) .
Habe zwischenzeitlich wieder gearbeitet und bin wieder erkrankt.

Auf Rückfrage bei meiner Krankheit wird es kein Krankengeld geben wegen derselben Krankheit innerhalb der Blockfrist von 3 Jahren.

Ich war allerdings wegen einer Gelenkversteifung am rechten Fuß krankgeschrieben während der 78 Wochen.

Nun habe ich allerdings eine andere Krankheit, für die ich nicht krankgeschrieben war.

Die Krankenkasse sagt nun, das die jetzige Krankheit in einem der Arztbriefe als vorhandene Diagnose aufgeführt sei.

Das mag zwar stimmen - aber -

ich war nicht damit krankgeschrieben und diese Krankheit ist auch nicht dazugekommen und hätte damit auch keine Krankmeldung verursacht.
Sie war halt nur als Aufzählung meiner Krankheitsgeschichte in dem Arztbrief vorhanden und als Chroniker mehr oder weniger ständig da.

Ist es also korrekt, das die Krankenkasse die Krankengeldzahlung verweigert oder nicht??



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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andrealc
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielleicht hat jemand schonmal dasselbe erlebt und durchgemacht.

Ich bin für jede Meinung und Erfahrung dankbar.

Danke schonmal im Voraus



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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Dann hab doch einfach ein wenig Geduld, bis Sunbee wieder online ist! Die kennt sich aus :rock:

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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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#3
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Das Problem bei Rheumatikern ist, es kann und wird fast alles auf das Rheuma geschoben.

Aus deiner Aufstellung werde ich leider nicht schlau, daher versuch ich dir mal die Blockfrist etc. zu erklären.

Angenommen du bist am 01.01.2007 das erstemal wegen Krankheit A erkrankt dann gilt die Blockfrist für diese Krankheit bis zum 02.01.2010. In dieser Zeit kannst du wegen Krankheit A 78 Wochen insgesammt Krankgeschrieben werden, ohne das du Ausgesteuert wirst.

Wenn du jetzt wegen Krankheit B krankgeschrieben werden würdest, dann dürfte die in keinerlei Zusammenhang mit Krankheit A stehen um eine eigenständige Blockfrist zu erzeugen.

Nun kommt das Problem, rheumatische Erkrankungen zählen sowohl zu den internistischen als auch othopädischen, in manchen Fälle sogar zu den psychosomatischen Erkrankungen.

Sobald du eine somatoforme Schmerzstörung und/oder Fibromyalgie mit in der Krankenakte hast, hat du sogut wie verloren das du 2 parallel laufende Blockfristen von irgendeinem Arzt begutachtet bekommst.

Und wenn du dann noch ein Rheuma aus dem entzündlichen Formenkreis hast, dann werden die jede Veränderung des Knochensystems (Versteifung / künstliche Gelenke etc.) auf Rheuma schieben.

Man weiss heute noch nicht genau wie Rheuma entsteht und was Rheuma genau anrichten kann, das nutzen die Krankenkassen natürlich so wie es ihnen am besten passt.

Zur Not wird die KK sagen Krankheit A ist eine genau wie Krankheit B einen stoffwechselsystembedingte rheumatische Erkrankung des Skelettsystems, dann ist es sehr schwer einen Arzt zu finden der das widerlegen kann und es dann auch noch macht.




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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"


-- Editiert am 29.03.2010 00:25

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#4
 Von 
andrealc
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Fulgora für die Auskunft

Ich habe zum Beispiel auch noch eine Colitis Ulcerosa, mit der ich im April 2006 für ein paar Tage krankgeschrieben war.

danach nicht wieder für diese Krankheit.

Die Blockfrist, sofern die Krankenkasse dazu verpflichtet ist, eine Blockfrist für jede Krankheit zu bilden, wäre im April 2009 ausgelaufen.

Bis April 2009 habe ich auch mehr als 6 Monate wieder gearbeitet.

Nun hatte ich ja meine Operation am rechten Fuß und damit verbunden die lange Krankheit von 2008 bis zur Aussteuerung Ende 2009.

In dem Krankenhausberichten wurde als Nebendiagnose natürlich auch Coilitis Ulcerosa aufgeführt,obwohl ich darauf nicht krankgeschrieben wurde und diese Krankheit auch nicht eine AU hervorgerufen hätte.

Wichtig wäre für mich zu wissen, ob diese Krankheit auf der Krankmeldung ( gelber Schein) als Diagnose stehen muß

Meiner Meinung nach darf dann z.Bsp. diese Colitis nicht zu der Blockfrist gezählt werden, weil sie nie nach 2006 auf einer Krankmeldung gestanden hat.

Sehe ich das richtig???

Danke im Voraus für eure Meinung



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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Gerade und Morbus Crohn Colitis ulcerosa (ICD10 K50.xx und K51.xx) werden fast immer als Begleiterscheinung von entzündlichen Spondylarthropathien angesehen.
Eine solche Krankheit muss bei den Diagnosen mit angegeben werden, alleine schon, da dieses immense Auswirkungen auf die cerabreichten Medikamente haben kann.

Es handelt sich zwar um eine "Darmerkrankung" die aber fast immer als Nebenprodukt einer rheumatischen Systemerkrankung gesehen wird.

Worum geht es dir eigentlich? Das die Blockfrist ab April 2006 läuft?


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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Andrealc

Da ich durch sämtliche DIagnostik betreff Rheuma punktiert, gestochen, Biopsiert und vampiriert wurde, kann ich @Fulgora nur zustimmen

quote:
Es handelt sich zwar um eine "Darmerkrankung" die aber fast immer als Nebenprodukt einer rheumatischen Systemerkrankung gesehen wird.


Deshalb ist diese Fragestellung
quote:
Wichtig wäre für mich zu wissen, ob diese Krankheit auf der Krankmeldung ( gelber Schein) als Diagnose stehen muß
mit nei n zu beantworten. So leid es mir für dich tut.
Es reicht aus, dass während der AU und KG Zahlung diese (Neben) Diagnose bestand. :(

Zu deiner Info: das hier ist ein Laienforum, indem user unentgeltlich, freiwillig antworten. Die Leute sitzen nicht geiernd vor dem Forum. Du hast die Nutzungsbestimmungen ja gelesen. Innerhalb 10 Minuten eine Antwort zu erwarten ist da überzogen, meistens wird zwar innerhalb eines Tages jemand eine Antwort wissen, es kann aber auch mal ein paar Tage dauern oder gar keine Antwort kommen.
Rechtsrat, schnell, verbindlich und natürlich kostenpflichtig, gibt es nebenan, bei Frag einen Anwalt.

@Hamburgerin

Danke für die Blumen :)

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#7
 Von 
andrealc
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Sunbee1

erst einmal vielen Dank für deine Einschätzung.

Allerdings fand ich deine Bemerkung zu dem Punkt - geiern vor dem Forum - überflüssig.
Ich wollte lediglich noch die 3 höflichen Abschlußsätze nochmal zu meinem ersten Beitrag nachschieben, da ich sie im ersten Beitrag vergessen hatte.
Ich habe nicht nach 10 Minuten auf eine Antwort gehofft.

Nun zu der Frage von Fulgora

Worum geht es dir eigentlich? Das die Blockfrist ab April 2006 läuft?

Im Grunde genommen schon.

Fakten:
AU wegen Colitis Ulcerosa im April 2006.
Blockfrist bis April 2009.

Zwischenzeitlich mehr als 6 Monate gearbeitet.

Neue AU wegen Sprunggelenksarthrodese von März 2009 bis September 2009.
Aussteuerung.

Dann meine Frage:
Ist durch die Erwähnung der Colitis Ulcerosa in einem Arztbrief als Nebendiagnose während der letzten AU ab März 2008 die Blockfrist bis 2009 aufgehoben und eine neue bis März 2011 gesetzt worden?

Oder könnte man vor März 2011 an Colitis erkranken und dann wieder Anspruch auf Krankengeld haben wegen Auslauf der 3-Jahres-Blockfrist im April 2009?

Wie ist eure Einschätzung.

Versprochen, ich erwarte nicht in 10 Minuten eine Antwort. :grins:

Trotzdem freue ich mich auf eure Beiträge

Danke im Voraus



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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Andrealc

"Die Leistungsdauer des Krankengeldes wird auch dann nicht iS von § 48 Abs 1 S 2 SGB V verlängert, wenn innerhalb einer laufenden Blockfrist eine Krankheit, wegen derer bereits Krankengeld gewährt wurde, wieder auftritt und am selben Tag zusätzlich eine weitere Krankheit die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten bedingt."

Das is t die Zusammenfassung des Urteils des BSG : B 1 KR 27/ 04 R

http://lexetius.com/2005,3687

Bleibt also dabei: kein (neuer) Anspruch. Leider.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
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-- Editiert am 30.03.2010 07:57

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Moin moin,
jetzt wird es kompliziert.

Es müss keine krankheitsfreie Blockfrist (3 Jahre) zwischen einer erneuten Gewährung von Krankengeld liegen. Das ist der Irrtum den viele gerne machen und was die GKV gerne unter den Tisch kehrt.

Als Beispiel:
Die erstmalige Erkrankung beginnt am 01.03.2006. Dann endet die Blockfrist für diese und alle damit verbundenen Krankheiten am 02.03.2009. Da die Blockfrist eine statische Größe von genau 3 Jahren hat.

Bist du in den 6 Monaten vor diesem Datum keinen einzigen Tag AU wegen der Krankheit gewesen, dann müsstest du ab dem 02.03.2009 wegen der Krankheit wieder Krankengeld beziehen dürfen (ALG1 unter §117 zählt auch als Beschäftigung, ALG1 unter §125 dagegen nicht.)

Denn eine weitere Voraussetzung ausser dem Beginn einer neuen Blockfrist für den Anspruch auf Krankengeld ist, dass zwischen dem Ablauf des Krankengeldanspruchs nach 78 Wochen und dem erneuten Eintritt von Arbeitsunfähigkeit ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt, in dem der Versicherte (§ 48 SGB V )
- nicht wegen der bisherigen Krankheit arbeitsunfähig und außerdem
- entweder erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung im Sinne des SGB III zur Verfügung stand.Der Zeitraum von sechs Monaten (= 180 Kalendertage) muss nicht ununterbrochen verlaufen sein, er kann sich auch aus mehreren Teilabschnitten zusammensetzen.

Wenn du also 6 Monate wegen wegen keiner der zusammenhängenden Krankheiten AU geschrieben wirst und gleichzeitig entweder Lohn oder ALG1 nach §117 bezogen hast, dann müsstest du berechtigt sein erneut Krankengeld wegen der Erkrankung zu bekommen.




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-- Editiert am 30.03.2010 09:04

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#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Fulgora

DAs BSG Urteil sagt es eindeutig: ...Krankheit wieder auftritt, heisst, ob damit Au oder nicht, ist nicht relevant.

Ich sag es dir, die GKV von @Andrealc wird bocken bis zum LSG oder gar BSG :(


Sunbee

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

@sunbee
Es geht imho nicht drum ob die Krankheit wieder auftritt, denn ein chronisch Kranker kann ansonsten ja nie wieder Krankengeld auf diese Krankheit bekommen, wenn die KK einmal die 78 Wochen gezahlt hat. das wäre ja eine benachteiligung die nicht vertretbar wäre.

Es geht ja erstmal darum zu welchen Zeitpunkt die Blockfrist abläuft. Diese müsste April 2009 abgelaufen sein.
Das Problem in diesem Fall ist höchstwahrscheinlich das direkt vor und nach April 2009 der TE keine 6 Monate weder erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung im Sinne des SGB III zur Verfügung stand. Und somit zwar eine neue Blockfrist, nicht aber die weitere Vorraussetzung für Krankengeld erfüllt wurde.

Ich kann nur raten die Sache von einem Anwalt oder Sozialverband prüfen zu lassen. Nicht nachvollziehen kann ich warum du wenn du Ende 2009 Ausgesteuert wurdest erst jetzt nachfragst?

Denn eigentlich hättest du dann Ende 2009 nicht ausgesteuert werden dürfen.





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#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Fulgora

Du weißt, ich wünsche mir in solchen Fällen, dass ich mich irre. Ich befürchte aber, dass der Satz aus dem Urteil wörtlich genommen wird. Dort steht nix von...muss die Erkrankung zu einer AU geführt haben, respektive nicht geführt haben.

Die Zusammenhänge, die bei Erkrankungen da sind, sind da. Viele bedingen einander ohne, dass ein Laie das erkennt, selbst mit Erklärungen nicht (ist mir grade passiert, ohne finanzielle Gedanken) nicht. Von den GKV wird da aber auch konstruiert was selbst Medziniern klar keine Zusammenhänge hat.
Nebenan war mal eine Frage, da hatte einer einen BSV und später COPD (oder umgekehrt) DAS hat nun nix miteinander zu tun. Eine böse GKV konstruiert daraus wohl, dass die Bandscheibe auf die Lunge drückt :augenroll:

Sunbee


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