Hallo hh!
In dem Beitrag (Sozialversicherungsbeiträge und Kindergeld) hast du gesagt, dass
für den Einkommensgrenzbetrag das Bruttoeinkommen abzgl. Werbungskosten und Sonderausgaben für die Ausbildung zählt.
Hier nun meine Frage:
Was sind Sonderausgaben?
Brauche Hilfe von hh!!!
1. Juli 2004
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Frage vom 1. Juli 2004 | 22:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brauche Hilfe von hh!!!
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