Brauche Rat: Arbeitslosengeld gem. §117 / §125

2. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
norot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Brauche Rat: Arbeitslosengeld gem. §117 / §125

Ich schildere meinen Fall mal kurz:
Bin 61Jahre und hatte letztes Jahr einen Arbeitsunfall. (Schwerbehindertenschein 40% zurzeit, Antrag läuft, evtl. mehr)
Daraufhin diverse Kuren und Krankenhausaufenthalte, Verletzungsgeld wurde zu derzeit gezahlt.
Die Firma sagt, sie könnte nichts für mich tun, ich stehe aber noch in einem "ungekündigtem" Arbeitsverhältnis.
Bezog nun vom AA seit August ALG gem §117 SGB III .
Sollte aber in §125 SGB III eingestuft werden.
Es wurde beim AA mitte Oktober ein Gutachten nach AKTENLAGE erstellt, das mich für Vollschichtig einsatzfähig hält.
Ich legte Einspruch ein, da ich vom Hausarzt weniger als 15Std. arbeiten kann und wurde weiter von ihm dauerhaft Krankgeschrieben(August bis heute).
Dann hatte ich am 25.11.08 einen Termin zur Untersuchung §309 beim AA ob ich für §125 geeignet bin.(Das Ergebnis dazu kann bis zu 10 Wochen dauern.)

Einen Tag "VORHER" also am 24.11.08 bekam ich schon einen Aufhebungsbescheid des ALG §117 zum 28.11.08.
Daraufhin wollte ich mit meinem Berater am AA sprechen, aber man wollte mich nichtmal mehr zu ihm durchlassen,"Sie wären nun nichtmehr zuständig für mich".......Traurig sowas....

Läuft das alles richtig so?
Ich würde nun ab Montag einfach kein Geld mehr bekommen (Verletzungsgeld wurde schon komplett gezahlt), ausser ich geh zu meinem Arzt und sag ihm das er mich nicht weiter Krank schreiben soll und ich würd mich Montag dann unter §117 NEU anmelden. Das kann doch nicht richtig sein....Was soll ich nun machen?!



-- Editiert von norot am 02.12.2008 20:48

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10 Antworten
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#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@norot

es geht um verletztengeld der bg? oder meinst du krankengeld?

gegen die einstellung des alg solltest du evtl widerspruch einlegen. da der lange dauern kann, eine einstweilige anordnung b. sozialgericht beantragen. der rechtspfleger hilft da und es ist kostenlos. du solltest vorsorglich alg2 beantragen.

lass dich mal von einem sozialverband beraten, der vdk hilft auch nichtmitgliedern kostenlos.http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de7&SID=VLaT4kZxRsddxymYvwXIxYqKw3HNh1
vielleicht solltest du zu einem anwalt f. sozialrecht gehen.

du findest hier einige beiträge über alg1 nach §125. u.a. hier
http://www.123recht.net/Dringend-Hilfe-!!-Ausgesteuert-EU-Rente-abgelehnt-weiter-krank.-Was-tun__f104805.html

sunbee




-- Editiert von Sunbee1 am 02.12.2008 21:35

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
norot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Verletztengeld von der BG bekomm ich, Krankengeld habe ich schon für 78Wochen bis August bekommen, deswegen ja die Anmeldung beim AA.
Es geht mir nur um´s Arbeitsamt, ALG 2 kommt nicht in frage, mir steht doch min. 2 Jahre ALG 1 zu. Ich bin auch nocht nicht gekündigt in der alten Firma....(war fast 30Jahre dort!!)
Ich kann doch jetzt nicht einfach 10Wochen auf das Ergebnis warten.....

-- Editiert von norot am 02.12.2008 21:58

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@norots

wenn du dich finanzieren kannst, solang e die problematik besteht, brauchst du natürlich keinen hilfsweisen antrag auf alg2 zu stellen.

vielleicht kann noch jemand anderes was dazu sagen, ich jedenfalls dachte bisher, es wird entweder kg von der gkv gezahlt oder verletztengeld der bg für 78 wochen.

du hast aber 78 wochen krankengeld bekommen. was meinst du dann damit, dass verletztengeld komplett gezahlt wurd?

warum wurde nach der aussteuerung alg1 nach §117 überhaupt bewilligt, wenn du arbeiteitsunfähig bist? das dürfte die agentur f. arbeit gar nicht, da du ja nicht vermittelbar bist.

sunbee

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#4
 Von 
norot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Finanziell abwarten kann ich solange nicht. Sorry ich meint Verletztengeld habe ich 78 Wochen von der BG/Krankenkasse bekommen sonst nichts. Rente wurde noch nicht beantragt. Schwerbehindertenschein 40% habe ich, auf 50% läuft das verfahren noch ......Nach 78Wochen wurde ich dann ausgesteuert und habe ALG 1 §117 bekommen. Bin aber von Anfang an vom Arzt krankgeschrieben worden.(Krankenkasse und VDK meinte ich solle mich weiter Krankschreiben lassen, es könnt nichts passieren beim AA). Versteh die ganze Sache nicht ganz...Was wären jetzt die nächsten Schritte??


-- Editiert von norot am 02.12.2008 22:33

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@norot

gut, dass du die frage nun beantwortet hast:)

da ist gewaltig was schief. du bist ausgesteuert und die afa hat dir trotz arbeitsunfähigkeit alg1 nach §117 gewährt...dir steht eindeutig alg1 nach §125 sgb III zu.
hast du den thread gelesen, den ich dir gepostet habe?

ein antrag auf rente muß nicht gestellt werden, solange die afa nicht explizit dazu auffordert. ich hatte das in der ersten zeit nach aussteuerung auch nicht getan. auch mein erstes gutachten nach aktenlage hielt mich für voll einsatzfähig-> insbesondere im gehen und stehen. ich mußte echt lachen, auch wenn es eigentlich traurig war. ich bin vielfach am fuß operiert und zum zeitpunkt, als das gutachten am schreibtisch erstellt wurde, lag ich grad wieder aufm op tisch und zur aushändigung guckte der sb entsetzt. ich stand da mit krücken, schiene und spezialschuh...
mir hat man sofort zum widerspruch geraten, was auch sonst.
weitere operationen folgten und ca 5 monate nach dem ersten gutachten stand das nächste, wieder nach aktenlage (da ich mal wieder in der klinii war aufm op tisch) und nun wurde ich für nicht arbeitsfähig eingestuft und sollte rentenantrag stellen. das hatte ich dann auch getan. aber eben erst dann. krank geschrieben war ich die ganze zeit von fachärzten.

so und deine nächsten schritte sollten die einstweilige anordnung beim soz.gericht sein und gleichzeitig natürlich widerspruch. an deiner stelle, nachdem was ich im lauf der jahre hier gelesen habe, wie so manche agentur f.arbeit mir schwer kranken umgeht, würde ich mir einen anwalt nehmen. ggfalls durch den vdk (z.b.).
wenn du krank bist, bleib um himmels willen krank geschrieben, denn sonst unterbricht die kette und du hast bei allem nur noch mehr probleme.

stell hilfsweise antrag auf alg2. das wird später verrechnet und du bekommst die alg1 nachzahlung minus alg2 was gezahlt wurde. tust du das nocht, stehst du ohne geld da und das ist, besonders bei erkrankung, nicht lustig. alg2 wird immer erst ab antrag gezahlt.

sunbee

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#6
 Von 
norot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Soo heute wurde ich endlich mal nach langem hin und her zu einem Berater im AA durchgelassen.Der erklärte mir den Fall so:

Nach 78 Wochen Verletztengeld, also ende August, wurde mir ALG 1 nach §125 gewährt, dann wurde ich wegen dem Gutachten nach Aktenlage mitte Oktober in §117 verschoben,(Widerspruch wurde eingelegt u. Termin beim Gutachter bekommen), dann liefen die 6 Wochen fortzahlung im Krankheitsfall und es kam der Aufhebungsbescheid. Den persönlichen Termin beim Gutachter vom AA ,ein paar Tage NACH dem Aufhebungsbescheid, wurde von mir wahr genommen.Das Ergebnis kann bis zu 10 Wochen dauern, aber das Arbeitsamt müsse solange nicht weiter zahlen u wir sollen das ergebnis abwarten.

Ja nun stellt sich die frage wie lange man warten soll u was ist wenn der Gutachter meint 4 Std. täglich wären möglich(hatte er evtl. schon vor Ort angedeutet) ???

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@norot

GEH ZUM ANWALT.

der sb spinnt mit verlaub. es wurde nach §125 sgb II gewährt, das steht auf dem bescheid?
dann raus und verschoben? dafür gibt es also den aufhebungsbescheid und einen neuen bewilligungsbescheid? du hast also 3!!! bescheide vorliegen. bitte guck genau drauf.
das alles TROTZ widerspruch?

welche fortzahlung? du bist ausgesteuert, es gibt KEIN krankengeld in den nächsten 3 jahren.
alg1 nach sgbIII läuft ohne unterbrechung ein jahr AUCH wenn sowohl erstgutachten (nach aktenlage o. nicht) seitens der afa sagen, du bist arb.fähig, als auch bei ablehnung der rente solange widerspruch läuft.


mannmannmann, der vorgang ist mehr als mysteriös und meiner ansicht nach eine fadenscheinige ausrede für etwas, was so nicht sein darf.

noch mal: GEH ZUM ANWALT und zwar einem, der sich auskennt mit sgb III und sgbV und VI


sunbee


-- Editiert von Sunbee1 am 04.12.2008 15:13

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#8
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

Hallo @norot,

willkommen im Club des nicht bewilligten §125 der Nahtlosigkeitsregelung.

Mir wurde der §125 Nahtlosigkeitsregelung verweigert, bin daraufhin erstmal in HartzIV gelandet, dann in der Grundsicherung (Sozialhilfe). Seit August 2008 habe ich die volle Erwerbsminderungsrente. Seit Januar 2008 läuft der Widerspruch bei der Arbeitsagentur über den VDK in dieser Sache. Du brauchst nicht meinen, daß die Arbeitsagentur bis heute zu dem Widerspruch Stellung genommen hat, obwohl ich beim Sozialgericht war. Die haben jedes Mal kurz vor Ablauf der 3-Monatsfrist irgendwas Doofes geschrieben, wollten noch eine Unterlage und dann nochmal eine Unterlage (immer einen Arztbericht, immer ein Gutachten usw. - obwohl sie das in 1 Abwasch alles zusammen anfordern hätten können).

Aktuell warte ich - wie immer. Nur habe ich aktuell eben eine etwas andere Position - nämlich die, daß ich wirklich beruhigt abwarten kann, weil ich die EU-Rente erstmal befristet erhalten habe und ich mir bezüglich Finanziellem keine Gedanken mehr machen muss.

Ich habe im übrigen zu der Handhabe bezüglich §125 Nahtlosigkeitsregelung eine Petition beim Bundestag eingereicht. 2 Schreiben habe ich diesbezüglich schon erhalten. Aktueller Stand: Wird bearbeitet, werde um Geduld gebeten.

Alles Weitere zu meiner Angelegenheit und zur Petition in meinem Thread:

http://www.123recht.net/Dringend-Hilfe-!!-Ausgesteuert-EU-Rente-abgelehnt-weiter-krank.-Was-tun__f104805__p12.html

Alles Gute Dir!

LG
Muci

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
norot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

@sunbee - Sorry ich weiß alles bisschen undurchsichtig die sache...
Fortzahlung = Vom Arbeitsamt.
Unter §117 darf man nicht mehr als 6 Wochen am Stück krank sein.
Diese starteten dann von mitte Oktober bis jetzt......

Was ich noch dazu sagen muss ist, das ganz am Anfang nur §117 bewilligt wurde und dann nach 6 Wochen der erste rausschmiss erfolgen sollte, dies wurde aber Telefonisch (Berater von der Krankenkasse) geklärt und wir haben weiter das Geld bekommen(evlt. kurze hochstufung auf §125???), das Gutachten nach Aktenlage folgte ein paar Tage später und 6 Wochen später kam der Aufhebungsbescheid....

Was mich auch stutzig macht ist, das auf dem Aufhebungsbescheid steht das 3 Monate §117 gezahlt wurde, obwohl ich durchweg Krankgeschrieben war.....?!?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@norots

undurchsichtig ist nur eines, die arbeitsweise des sb.
nach aussteuerung, wenn weiter eine arb.unfähigkeit besteht MUSS alg1, §125, sgb III gezahlt werden.
ich persönlich tippe, der sb hat einen fehler gemacht, den will er nun wegmauscheln und DAS geht nicht.
es gibt keine hochstufungen innerhalb des alg1. es wird, bei arbeitsfähigkeit EINDEUTIG nach §117 gezahlt und bei arbeitsunfähigkeit und aussteuerung nach §125. fertig, aus.
eines solltest du AB SOFORT beachten: jede korrespondenz mit der agentur f. arbeit schriftlich/ nachweisbar (einschreiben/ rückschein) oder persönlich und quittieren lassen. so eine mündliche aussage verschwindet da schon mal unter dem aspekt: *haben wir nie gesagt*
ausserdem: alles was zahlungsveränderungen betrifft, MUSS schriftlich per bescheid mit rechtsbelehrung erfolgen. es kann NICHT sein, dass eine kurzfristige änderung wegen was auch immer ohne bescheid erfolgt ist.
sollte dies mal der fall sein, SOFORT eine einstweilige anordung beim soz.gericht erwirken.

wehr dich!
ab zum anwalt


@muci

toll! schau mal auf deine entwicklung. als du hier gelandet bist, warst du verzweifelt und quasi hilflos. jetzt bist du wieder du und auch wenn du krank bist, es hat sich gelohnt dran zu bleiben.
bin richtig stolz auf dich:)


sunbee

-- Editiert von Sunbee1 am 04.12.2008 20:11

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