Brauche Ratschlag

11. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Blackbeard73
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Brauche Ratschlag

Hallo an alle, ich habe folgendes Problem. Ich wohne in meiner jetzigen Wohnung seit 5 Jahren, ich würde NOCH NIE nach der Nebenkosten Abrechnung gefragt durch das Sozialamt. Hätte auch nie eine Rückerstattung bekommen, im Gegenteil ich musste einmal 13 und einmal 47 Euro nachzahlen. Habe das auch nicht dem Amt gemeldet und es eben einfach aus eigener Tasche bezahlt. So jetzt hatte ich ein Guthaben von 592 Euro bekommen, habe mir davon eine neue Waschmaschine gekauft,ein Darlehen hätte man mir nicht bewilligt weil noch zwei Darlehen abgezogen werden . Eines immer für die Kaution und eines für die tollen Gutscheine die ich bekommen habe nachdem bei mir eingebrochen wurde und Geldbörse,Notebook geklaut wurden. So jetzt hatte ich mich so gefreut über dieses Guthaben vom Vermieter dass ich in nei er Euphorie den Nachbarn von neben an davon erzählt habe, dann bekam ich plötzlich drei Tage später ein Brief vom Sozialamt die mich nach 5 Jahren zum ersten Mal danach fragen, kurzum die Nachbarn haben mich denunziert. Jetzt werden nur in 6 Monaten auch noch die 582 Euro abgezogen. Was soll ich jetzt machen? Ich habe ab Monatsende eine Zahlung zu erwarten die knapp 200 Euro unter dem Existenzminimum liegen, wie soll ich damit leben ? Meinen Kater abgeben ? Niemals !! Und bitte keine Belehrung,ich weiß dass ich die Kohle ans Amt hätte zahlen müssen, aber wie gesagt ich würde üver 5 Jahre nicht danach gefragt. LG

-- Editiert von User am 11. September 2024 18:25

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9180 Beiträge, 1948x hilfreich)

Zitat (von Blackbeard73):
dann bekam ich plötzlich drei Tage später ein Brief vom Sozialamt die mich nach 5 Jahren zum ersten Mal danach fragen


Alles offenlegen - reinen Tisch machen
Und dann mal sehen wie es weitergeht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Blackbeard73):
Jetzt werden nur in 6 Monaten auch noch die 582 Euro abgezogen.

Gab es dazu einen Bescheid?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blackbeard73
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gab es dazu einen Bescheid?


Ja der kam gestern dass 6 Monate lang 98 abgezogen werden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Blackbeard73):
Ja der kam gestern dass 6 Monate lang 98 abgezogen werden

Einfach mal den Bescheid lesen, in den Bescheiden steht drin, was man machen muss, wenn man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.

Eventuell kann man die Rückzahlung auf 12 Monate strecken.



Danach wird man dann vermutlich noch die Geldstrafe abbezahlen müssen - man sollte sich also auf 1-2 harte Jahre einstellen und die Finanzplanung entsprechend anpassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Blackbeard73
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Danach wird man dann vermutlich noch die Geldstrafe abbezahlen müssen - man sollte sich also auf 1-2 harte Jahre einstellen und die Finanzplanung entsprechend anpassen.


Habe gefragt ob man das wenigstens auf 12 oder 24 Monate strecken kann, die Sachbearbeiterin sagte ne geht nicht, und was für eine Geldstrafe??

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37749 Beiträge, 6307x hilfreich)

Zitat (von Blackbeard73):
So jetzt hatte ich ein Guthaben von 592 Euro bekommen
Stimmt denn die Summe? Hast du nachgefragt beim Vermieter? Ist ja schon sehr außergewöhnlich.
Zitat (von Blackbeard73):
kurzum die Nachbarn haben mich denunziert.
Oder auch nicht.
Zitat (von Blackbeard73):
Was soll ich jetzt machen?
Du könntest beantragen, dass der Abzug auf 12 Monate gestreckt wird....also monatlich nur ca 50,- weniger.

Hat das Amt die Abrechnung inzwischen bekommen? Auf Denunziation reagieren die eigentlich nicht.

Nein, deinen Kater musst du nicht abgeben, das wird niemand verlangen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Blackbeard73
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du könntest beantragen, dass der Abzug auf 12 Monate gestreckt wird....also monatlich nur ca 50,- weniger.

Hat das Amt die Abrechnung inzwischen bekommen? Auf Denunziation reagieren die eigentlich nicht.

Nein, deinen Kater musst du nicht abgeben, das wird niemand verlangen.
Signatur:


Hä die Summe stimmt, ich habe nur die Heizung an gehabt ,und sehr wenig Wasser verbraucht.

Ich habe doch schon telefonisch und per Email um eine Streckung auf 12 Monate , aber sie haben gesagt nein geht nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Blackbeard73):
Habe gefragt ob man das wenigstens auf 12 oder 24 Monate strecken kann, die Sachbearbeiterin sagte ne geht nicht

Bei Sozialbetrug reagieren Behörden und Justiz üblicherweise recht intolerant



Zitat (von Blackbeard73):
und was für eine Geldstrafe??

Straftaten werden mit Geld- oder Haftstrafe geahndet. Bei Ersttätern werden in der Regel erst mal nur Geldstrafen verhängt. Auf Antrag auch in Raten zahlbar. Zahlt man dann nicht, geht man doch in Haft - Ersatzfreiheitsstrafe nennt sich das.
Man hat Sozialbetrug begangen, noch dazu vorsätzlich - Vorsatz wirkt strafverschärfend.



Zitat (von Anami):
Auf Denunziation reagieren die eigentlich nicht.

Keine Ahnung in welcher Welt man lebt - aber in der Realität wird der Anzeige auf einen vorsätzlichen Sozialbetrug doch recht regelmäßig und eifrig nachgegangen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Blackbeard73
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Keine Ahnung in welcher Welt man lebt - aber in der Realität wird der Anzeige auf einen vorsätzlichen Sozialbetrug doch recht regelmäßig und eifrig nachgegangen.


Was für ein Quatsch,ich habe keine Anzeige bekommen , mit meiner Sachbearbeiterin kam ich immer gut klar, die weiß auch dass ich manchmal durch meine bipolare Störung unüberlegt handel. Sie hat gesagt da müssen sie jetzt 6 Monate durch und bis dahin isind dann auch die beiden anderen Darlehen abbezahlt und ich bekomme dann zum ersten Mal die kompletten 563 Euro

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37749 Beiträge, 6307x hilfreich)

Zitat (von Blackbeard73):
Ich habe doch schon telefonisch und per Email um eine Streckung auf 12 Monate , aber sie haben gesagt nein geht nicht.
Achso. Fragen und Sagen--- dann eben nicht.
Zitat (von Blackbeard73):
Hä die Summe stimmt, ich habe nur die Heizung an gehabt ,und sehr wenig Wasser verbraucht.
Hä? Und da kommen 592€ Guthaben für 1 Jahr heraus?
Zitat (von Harry van Sell):
Keine Ahnung in welcher Welt man lebt -
Vermutlich auch in deiner. Um aber auf einen Bescheid mit dem Abzug von 98,- mtl. zu kommen, müsste zumindest die BK-Abrechnung dem Amt vorliegen. Nicht?
Zitat (von Blackbeard73):
Was für ein Quatsch,
Am besten schreibt man alles gleich in den ersten Beitrag. Dann kommen weder andere Welten noch Quätsche... :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Blackbeard73):
Was für ein Quatsch,ich habe keine Anzeige bekommen

Seltsam, schreibt man hier
Zitat (von Blackbeard73):
kurzum die Nachbarn haben mich denunziert.

doch selber von ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Blackbeard73
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vermutlich auch in deiner. Um aber auf einen Bescheid mit dem Abzug von 98,- mtl. zu kommen, müsste zumindest die BK-Abrechnung dem Amt vorliegen. Nicht?


Genau, die Abrechnung habe ich meiner Sachbearbeiterin per Email zugesandt, und ein paar Tage später war es ausgerechnet und ein Abzug von 98 kam heraus 6 Monate lang, das wäre nicht so schlimm wenn nicht noch zwei andere Sachen bzw Darlehen abgezogen würden , im Endeffekt muss ich jetzt mit 380 auskommen,davon muss noch Strom ,tekefon,Internet, Katzenfutter bzw Streu bezahlt werden,keine Ahnung wie ich das machen soll

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Blackbeard73):
Katzenfutter bzw Streu bezahlt werden

Es gibt nicht nur so eine "Tafel" für Menschen, sondern in vielen Regionen auch "Tiertafeln".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Blackbeard73
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt nicht nur so eine "Tafel" für Menschen, sondern in vielen Regionen auch "Tiertafeln".


Habe ich schon kontaktiert,ich stehe auf einer Liste ganz hinten ,und bei der Tafel für Menschen stehe ich auch ganz hinten, vor mir unter andern Ukrainer und co

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37749 Beiträge, 6307x hilfreich)

Zitat (von Blackbeard73):
Genau, die Abrechnung habe ich meiner Sachbearbeiterin per Email zugesandt,
Danke. Es brauchte dich also niemand denunzieren
Zitat (von Blackbeard73):
keine Ahnung wie ich das machen soll
Meine Empfehlung steht oben: Schriftlich sachlich und höflich darum bitten, dass auf 12 Monate gestreckt wird. Das muss das Amt nicht tun, aber evtl. liegt es im Ermessen.
Mehr kannst du nicht versuchen. Dass du schon 2 Darlehen laufen hast, ist natürlich mehr als ungünstig. Da ist auch *bipolar* keine Entschuldigung.
Alles andere Lamentieren und Verweis auf die anderen armen Tierhalter und die Ukrainer... lass es stecken. Hintendran--- was für ein Quatsch.
:augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34049 Beiträge, 17673x hilfreich)

Was für ein Quatsch,ich habe keine Anzeige bekommen Woher wollen Sie das wissen? Im Falle eines Falles kann es durchaus einige Zeit dauern, bis da der Anhörungsbogen bzw. die Vorladung ins Haus flattert...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.201 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.338 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.