Brauche dringen Hilfe wegen dem Hartz 4

25. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
princess14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brauche dringen Hilfe wegen dem Hartz 4

Hallo erstmal,
ich schreibe in Namen meines Bruders.
Er ist 20 Jahre alt, bald 21! Er ist 100 % Sehbehindert und hat keine ausbildung wie auch keine lehrstelle bzw Arbeit. Nun will er Hartz 4 beantragen und ich wollt mal nachfragen wie seine chancen so stehen die Leistung zu bekommen. Mein Bruder und Ich wohnen noch bei meinen Eltern. Mein Vater ist Berufstätig und verdient zwischen 2000 - 2500 €. Wir Wohnen in einem Reihnhaus, das aber nicht abbezahlt ist also gehört es sozusagen der Bank bis es abgezahlt ist. Wir besitzen 2 Autos. Das wars im großen und ganzen kann er mit bisschen unterstützung rechnen oder nicht? Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Princess

Erstmal: ich finds toll, dass du dich kümmerst.
Dennoch eine Frage: wieso schreibt dein Bruder nicht selbst?
Hat er kein entsprechendes Programm um am Rechner zu arbeiten? So etwas stünde ihm nämlich zu, unabhängig vom Einkommen de Eltern.

Ich gehe davon aus, dass er einen GDB hat mit Merkzeichen, richtig?

Dann sollte er zunächst mal bei einem Rehaträger - irritierend in diesem Zusammenhang, aber so ein Träger ist seine Anlaufstelle. Das Jobcenter respektive eine Arge ist kein Rehaträger, leider- also bei einem Träger für Leistungen aus SGB IX vorsprechen.
Ihm steht mit Sicherheit eine berufliche Integration zu, ausserdem das persönliche Budget.

Dazu würde ich an seiner Stelle zum Sozialamt gehen, ggfalls zum Versorgungsamt. Ausserdem gibt es in fast jeder Region Blinden/ Sehbehindertenverbände. Die könnten ihn beraten und ggfalls auch begleiten. Na, die meisten Blinden/ Sehbehinderten machen ja eh alles allein :)

Natürlich könnte er Alg2 (Hartz4) beantragen, damit allein wäre im erstens nicht geholfen und bei dem Einkommen der Eltern befürchte ich, würde ein Leistungsträger ihn abwimmeln. Ob das dann rechtens wäre, ist eine andere Sache.

Ich denke aber, ihm ist am Besten geholfen, wenn ihn jemand unterstützt, um eine Ausbildung, ein Studium o.ä. zu beginnen.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Princess:

Ich schließe mich @sunbee vollumfänglich an.

Ergänzend zum ALG II:

Auf Grund seines Alters würde Dein Bruder mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden, was zu einer Anrechnung des elterlichen Einkommens führen würde. Bei einem Einkommen zwischen 2.000 und 2.500 Euro (brutto oder netto?) dürfte - zumindest wenn es sich um das Nettoeinkommen handelt - wohl kein ALG II Anspruch bestehen.

Wie alt bist Du und hast Du eigenes Einkommen? Sofern Du unter 25 bist, würdest Du nämlich ebenfalls mit zur Bedarfsgemeinschaft gehören.

Das Reihenhaus dürfte, wenn es sich nicht gerade um einen Luxuspalast handelt, für den ALG II Bezug unschädlich sein. Die Autos ebenfalls, sofern sie den Wert von jeweils 7.500 Euro nicht übersteigen und im Haushalt mindestens 2 Personen mit Führerschein leben. Übersteigt der Wert diese 7.500 Euro, wäre das grundsätzlich einzusetzendes Vermögen, wobei zu prüfen wäre, ob eine Verwertung überhaupt möglich ist. Sind die Fahrzeuge z.B. finanziert, könnte das schon einen Verwertungsausschluss bedeuten.

Abschließend:

Die gesetzliche Regelung des SGB II, dass unter 25 jährige, die im Haushalt der Eltern leben, zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gerechnet werden, halte ich (und nicht nur ich) für verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Wenn es mich persönlich betreffen würde, würde ich mich diesbezüglich durch die Instanzen, bis zum BVerfG klagen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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