Es geht um meine bereits volljährige Tochter.
Sie lebt derzeit von Unterhalt (290€ pro Monat), da sie krank ist und keine Ausbildung beginnen kann.
Um diesen Unterhalt einzufordern, musste sie zu einem Anwalt gehen und da ihr Unterhalt unter dem Sozialhilfesatz liegt, hat sie einen Beratungsschein bekommen für den Anwalt.
Wir dachten nun, dass die Anwaltskosten durch den Beratungsschein abgedeckt wären und keine Kosten für sie entstehen würden.
So hatte der Anwalt uns dies auch erklärt bzw. scheinbar haben wir das falsch verstanden?!
Nun verlangt er aber 300 Euro von ihr, die sie natürlich nicht bezahlen kann.
Wisst ihr, wie das mit dem Beratungsschein abläuft?
Ist nur eine Beratung kostenlos und der anschließende Schriftwechsel nicht?
Wir sind jetzt ganz verzweifelt und wissen nicht genau wie wir reagieren sollen.
Weiss jemand Bescheid darüber und könnte mir weiterhelfen?
Beim Amtsgericht haben wir keine konkrete Information bekommen können, sondern wurden abgewimmelt.
Brauche dringend Infos zum Thema Beratungsschein!
1. Juni 2004
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Frage vom 1. Juni 2004 | 02:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brauche dringend Infos zum Thema Beratungsschein!
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#1
Antwort vom 1. Juni 2004 | 10:22
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 4. Juni 2004 | 00:59
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 5x hilfreich)
EIGENTLICH HÄTTE DER ANWALT MIT IHNEN ABSPRECHEN MÜSSEN, DASS EIN SCHREIBEN VON IHM EXTRA BERECHNET WIRD: MIR HAT EIN ANWALT DAS GLEICHE GESAGT; ICH HAB DEN BRIEF EBEN SELBST GESCHRIEBEN; ES WAR ABER NUR EIN WIDERSPRUCH. DIE bERATUNGSSCHEINE SIND NUR IN VERBINDUNG MIT EINEM KOOPERATIVEN ANWALT ZU ETWAS NÜTZE. MAN MUSS VORHER GENAU ALLES ABSPRECHEN; RECHT GIBT ES MEISTENS NUR FÜR GELD::;LEIDER
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