Hallo,
ich hoffe, hier Antworten zu finden und bedanke mich im Voraus.
Sohn 55 Jahre, mit Behinderung gleichgestellt, erhält Bürgergeld und lebt bald mit Vater (80 Jahre, Schwerbehindert 100 % und Pflegestufe 5) in Haushaltsgemeinschaft in einer Mietwohnung,
Der Vater erhält eigene Rente, Witwerrente und jetzt bald Pflegegeld. Er will Wohngeld plus beantragen.
Welche Posten des Vaters werden beim Bürgergeld des Sohnes angerechnet ?
Ab welcher Höhe von Netto-/Bruttoeinkünften wird das Einkommen des Vaters beim Bürgergeldempfänger angerechnet ?
Teilt das Wohngeldamt dem Jobcenter die Einkommensposten des Vaters mit ?
Ist bei Pflege des Vaters (Pflegegrad 5) durch den Sohn eine Arbeit zumutbar ? Muss der Sohn jetzt noch Bewerbungen schreiben ?
Vielen Dank für alle Nachrichten
Viele Grüße
Frolix
Bürgergeld - Anrechnung in Haushaltsgemeinschaft —- Zumutbarkeit von Arbeit für Pflegenden
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ZitatIst bei Pflege des Vaters (Pflegegrad 5) durch den Sohn eine Arbeit zumutbar ? :
Es stellt sich doch die Frage, kann der Sohn mit einer Behinderung den Vater mit PG 5 überhaupt pflegen.
bzw. bekommt er Unterstützung durch einen Pflegedienst.
Dann wird es auf die Behinderung/Einschränkung des Sohnes drauf ankommen, ob eine Erwerbsfähigkeit möglich ist.
Der Sohn ist einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Da dürften die Einschränkungen nicht allzu groß sein.
@frolix:
Wie ist denn die Wohnsituation, also zur Miete? Eigentum? Wer ist Mieter/Eigentümer? Wie ist die Verteilung der alltäglichen Kosten zwischen Vater und Sohn geregelt?
Um etwas zu einer eventuellen Anrechnung sagen zu können, bräuchten wir genauere Angaben zur Höhe, Zusammensetzung und Verteilung der Unterkuftskosten sowie zur Höhe des Einkommens des Vaters. Eine pauschale Grenze, dass bei einem Einkommen ab x Euro eine Einrechnung erfolgt, gibt es nicht.
Dem Sohn ist grundsätzlich auch eine Erwerbstätigkeit zumutbar. Diese muss allerdings mut der Pflege vereinbar sein. Wie realistisch das ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Das sollte ganz offen mit dem Arbeitsvermittler besprochen werden.
Gruß
Axel
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Doppelposting gelöscht
-- Editiert von User am 31. Januar 2023 10:49
Hallo und Vielen Dank für die bisherigen Antworten,
der Sohn hat nur 30 % anerkannte Behinderung und kümmert sich allein um den Vater. Kein Pflegedienst.
Es wird zur Miete gewohnt, Miete, Strom etc. werden hälftig und getrennt bezahlt. Beide stehen im Mietvertrag.
Der Sohn kauft und kocht für beide aus quasi einer Kasse, bei medizinischen Sachen zahlt Jeder das Seine. Der Vater braucht viele spezielle Pflegesachen und Medikamente, die so nicht von der Kranken-, Pflegekasse bezahlt werden. Der Vater hat durch die Witwerrente doppelt so viel Geld wie der Sohn zur freien Verfügung, wenn man das Pflegegeld raus nimmt.
Es wurde gedacht, dass ab einem gewissen Pflegegrad (4) grundsätzlich Arbeit nicht zumutbar ist. Und, dass das Pflegegeld beim Bürgergeldempfänger nicht angerechnet wird.
Vielen Dank
Frolix
ZitatEs wurde gedacht, dass ab einem gewissen Pflegegrad (4) grundsätzlich Arbeit nicht zumutbar ist. :
Pflege und Berufstätigkeit ist sogar häufig der Fall auch bei höherem PG. Es gibt beim Pflegegeld Kombileistungen, dass bedeutet es kommt ein Pflegedienst, 1 bis 3 x am Tag. Kommt er nur einmal, könnte etwas Pflegegeld übrig bleiben, welches dann überwiesen wird.
Der Entlastungsbeitrag kann für Hausarbeiten aber auch für Alltagsbetreuung verwendet werden. So könnte einige Stunden im Monat eine Person kommen und ihren Vater unterhalten usw.
Wenn sie ihren Vater pflegen, bekommen sie Zahlungen in ihre Rentenkasse, Pflege macht sich also bei der späteren Rente bemerkbar.
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