Hallo zusammen,
ich hoffe, hier kennt sich jemand mit Bürgergeld / Jobcenter etwas genauer aus, weil ich aktuell ziemlich verunsichert bin.
Mein alter Bewilligungszeitraum für Bürgergeld ist ausgelaufen. Den Weiterbewilligungsantrag habe ich rechtzeitig gestellt. Vorher hatte ich allerdings mehrere schriftliche Einladungen meiner normalen Sachbearbeiterin zu persönlichen Gesprächen bekommen, zu denen ich nicht erschienen bin. Einmal hatte ich krankheitsbedingt abgesagt. Die Einladungen kamen per Brief, aber soweit ich gesehen habe ohne Rechtsfolgenbelehrung.
Als ich wegen meines Weiterbewilligungsantrags nachgefragt habe, wurde mir von der Leistungsabteilung gesagt, dass ich zuerst zu einem persönlichen Termin erscheinen müsse, weil ich vorher mehrfach nicht erschienen sei.
Meine eigentliche Sachbearbeiterin war dann im Urlaub und ich musste zu einer Vertretung. Dort wurde mir direkt gesagt, dass ich jetzt verpflichtend an einem Intensiv-Bewerbungscoaching bzw. einer Maßnahme bei einem externen Träger teilnehmen müsse. Ohne große Erklärung wurde direkt ein Termin bei dem Träger vereinbart. Schriftlich habe ich dazu nichts bekommen – weder Bescheid noch Einladung noch Zuweisung. Ich habe lediglich einen Flyer erhalten, auf dem handschriftlich ein Termin für Dienstag notiert wurde.
Zusätzlich wurde mir vor Ort sinngemäß gesagt, dass ich „kein Geld bekomme", wenn ich dort nicht erscheine, und dass das wegen der neuen Grundsicherung jetzt ganz normal sei. Soweit ich aber informiert bin, sollen diese Verschärfungen doch erst frühestens ab Juli 2026 kommen.
In verschiedenen Foren habe ich gelesen, dass Maßnahmen normalerweise erst durch eine schriftliche Zuweisung bzw. einen Bescheid mit Rechtsfolgenbelehrung verpflichtend werden. Deshalb frage ich mich jetzt, was davon tatsächlich rechtlich zulässig ist und was eher Druck vom Jobcenter sein könnte.
Wichtig ist mir vor allem, dass mein Bürgergeld weiterbewilligt wird. Deshalb werde ich zu dem Termin am Dienstag hingehen. Trotzdem möchte ich mich nicht unter Druck in irgendeinen Job drängen lassen, der aktuell eigentlich gar nicht realistisch für mich ist.
Zurzeit bereite ich meine MPU vor, um meinen Führerschein zurückzubekommen. Danach hätte ich auch meine Klassen C und T wieder und möchte bei einem Lohnunternehmer anfangen, bei dem ein guter Freund bereits arbeitet. Viele Stellenangebote in meiner Gegend setzen aber mindestens Klasse B voraus. Zusätzlich bin ich momentan nicht mobil und komme mit dem Bus teilweise nicht einmal pünktlich in den etwa 5 km entfernten größeren Ort.
Außerdem interessiert mich:
* Muss ich bei so einem Termin überhaupt direkt etwas unterschreiben?
* Kann man Unterlagen erst mitnehmen und prüfen?
* Darf die Weiterbewilligung wirklich von so einem Coaching abhängig gemacht werden?
* Sind Einladungen ohne Rechtsfolgenbelehrung überhaupt relevant?
* Und ist dieses Verhalten der Sachbearbeiterin – inklusive ziemlich herablassender und patziger Art – etwas, das häufiger vorkommt?
Vielleicht hatte jemand schon ähnliche Erfahrungen oder kennt die Rechtslage etwas genauer.
Danke euch.
Bürgergeld & Jobcenter: Keine Leistungen ohne Bewerbungscoaching? Maßnahme ohne schriftliche Zuweisu
Du konntest die SB mal nach der Rechtsgrundlage fragen, warum eine Maßnahme zwingend bei einem WBA durchzuführen ist. Da kommt sicher nichts.
Beim Träger der Maßnahme nichts unterschreiben und Unterlagen zur Prüfung nach Hause mitnehmen. Verweise auf die Vertragsfreiheit.
Beim nächsten Termin mit unabhängigem Beistand auftauchen, der sich Notizen macht. Da ist die Dame bestimmt lammfromm, will ja kein Futter für eine etwaige Dienstaufsichtsbeschwerde liefern.
So würde ich das machen!
Sonntägliche Grüße
NewstartJanuary
Zitat :Als ich wegen meines Weiterbewilligungsantrags nachgefragt habe, wurde mir von der Leistungsabteilung gesagt, dass ich zuerst zu einem persönlichen Termin erscheinen müsse, weil ich vorher mehrfach nicht erschienen sei.
So weit so üblich und bei fehlendem Kontakt auch nicht wirklich zu beanstanden.
Zitat :Zusätzlich wurde mir vor Ort sinngemäß gesagt, dass ich „kein Geld bekomme", wenn ich dort nicht erscheine, und dass das wegen der neuen Grundsicherung jetzt ganz normal sei.
Die neue Grundsicherung wird erst ab dem 01.07.2026 kommen. Er wäre mir nicht bekannt, das daraus schon was in voraus gelten würde.
Aber es stimmt, das Terminversäumnisse dann durchaus härter sanktioniert werden können.
Zitat :Soweit ich aber informiert bin, sollen diese Verschärfungen doch erst frühestens ab Juli 2026 kommen.
Richtig.
Zitat :* Muss ich bei so einem Termin überhaupt direkt etwas unterschreiben?
Nein, da gibt es kein "muss".
Zitat :* Kann man Unterlagen erst mitnehmen und prüfen?
Ob man es kann, wird man erfahren. Bei seriösen Anbietern ist es kein Problem so was zu machen.
Zitat :* Darf die Weiterbewilligung wirklich von so einem Coaching abhängig gemacht werden?
Unter den geschilderten Umständen meine ich nein.
Zitat :* Sind Einladungen ohne Rechtsfolgenbelehrung überhaupt relevant?
Ja, das sind sie, insbesondere wenn man sie nicht wahrnimmt.
Zitat :* Und ist dieses Verhalten der Sachbearbeiterin – inklusive ziemlich herablassender und patziger Art – etwas, das häufiger vorkommt?
Da gibt es keine Statistiken. Aber nicht jeder Mitarbeiter arbeitet immer korrekt und manche haben halt von Natur aus Abneigungen gegen "Leute die einem auf der Tasche liegen".
Zitat :Verweise auf die Vertragsfreiheit.
Dazu müsste es erst mal um eine vertragliche Vereinbarung gehen - sonst blamiert man sich.
Man kann einfach sagen das man alles von juristisch erfahrenen Bekannten prüfen lässt bevor man etwas unterschreibt
Zitat :will ja kein Futter für eine etwaige Dienstaufsichtsbeschwerde liefern.
so was nutzloses wie Dienstaufsichtsbeschwerden werden von solchen Exemplaren nicht gefürchtet.
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Zitat:Vorher hatte ich allerdings mehrere schriftliche Einladungen meiner normalen Sachbearbeiterin zu persönlichen Gesprächen bekommen, zu denen ich nicht erschienen bin.
Die "normale" Sachbearbeiterin ist die Arbeitsvermittlerin? Warum hast Du die Termine nicht wahrgenommen und hast Du Dich wenigstens abgemeldet?
Zitat:Muss ich bei so einem Termin überhaupt direkt etwas unterschreiben?
* Kann man Unterlagen erst mitnehmen und prüfen?
Du MUSST gar nichts unterschreiben; schon gar nicht sofort und völlig ungeprüft. Du darfst die Unterlagen auch zunächst zur Prüfung mit nach Hause nehmen. Viele Maßnahmeträger sehen das allerdings gar nicht gern und melden das direkt dem Jobcenter als Ablehnung.
Zitat:Darf die Weiterbewilligung wirklich von so einem Coaching abhängig gemacht werden?
Nein. Interessiert allerdings den einen oder anderen Sachbearbeiter nicht wirklich. Und dann hast Du erstmal ein Problem.
Zitat:Sind Einladungen ohne Rechtsfolgenbelehrung überhaupt relevant?
Definiere "relevant". Ohne Rechtsfolgenbelehrung dürfen jedenfalls keine Rechtsfolgen daraus abgeleitet werden. Als gänzlich irrelevant würde ich sie dennoch nicht bezeichnen. Außerdem deutet
Zitat:soweit ich gesehen habe ohne Rechtsfolgenbelehrung.
jetzt nicht gerade darauf hin, dass es sicher ist, dass tatsächlich keine Belehrung enthalten war.
Zitat:Und ist dieses Verhalten der Sachbearbeiterin – inklusive ziemlich herablassender und patziger Art – etwas, das häufiger vorkommt?
Ob das öfters vorkommt oder nicht, ist jetzt tatsächlich irrelevant. Aber ja, es gibt SB, die verhalten sich grundsätzlich so. Die sind aber genau so die Ausnahme, wie auf der anderen Seite die Totalverweigerer.
@Harry,
Zitat:Die neue Grundsicherung wird erst ab dem 01.07.2026 kommen. Er wäre mir nicht bekannt, das daraus schon was in voraus gelten würde.
Doch. Die Neuregelungen zu nicht wahrgenommenen Terminen und den sich daraus ergebenden deutlich verschärften Regelungen gelten seit Verkündung im Bundesgesetzblatt. Darauf stellt möglicherweise auch die Sachbearbeiterin hier ab, was ihr allerdings auf die Füße fallen wird, wenn die Einladungen tatsächlich keine Rechtsfolgenbelehrungen hatten.
Zitat:Soweit ich aber informiert bin, sollen diese Verschärfungen doch erst frühestens ab Juli 2026 kommen.
Richtig.
Nein, nicht richtig. Siehe oben.
Gruß,
Axel
Zitat :Die Neuregelungen zu nicht wahrgenommenen Terminen und den sich daraus ergebenden deutlich verschärften Regelungen gelten seit Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Danke für den Hinweis.
Danke für die Einschätzung.
Die Einladungen habe ich inzwischen nochmal geprüft. Dort war tatsächlich definitiv keine Rechtsfolgenbelehrung enthalten.
Genau deshalb bin ich aktuell etwas unsicher, wie weit sich daraus überhaupt rechtlich Konsequenzen ableiten lassen können – insbesondere jetzt im Zusammenhang mit der Maßnahme bzw. der Aussage, dass ich sonst kein Geld bekommen würde.
Eine schriftliche Zuweisung, einen Bescheid oder sonstige Unterlagen zur Maßnahme habe ich bisher ebenfalls nicht erhalten, sondern lediglich den Flyer mit dem handschriftlichen Termin.
Ich werde zwar vorsichtshalber hingehen, um keine weiteren Probleme zu riskieren, möchte aber natürlich trotzdem verstehen, was rechtlich überhaupt wirksam ist und was nicht.
Zitat :Genau deshalb bin ich aktuell etwas unsicher, wie weit sich daraus überhaupt rechtlich Konsequenzen ableiten lassen können
Nun, die erste Konsequenz war der persönliche Termin. Ob es weitere Probleme geben wird, muss man abwarten.
Zitat :möchte aber natürlich trotzdem verstehen, was rechtlich überhaupt wirksam ist und was nicht.
Ich würde es mangels Einhaltung des Rechtsweges für rechtlich nicht wirksam halten.
Aber wie Axel schon so schön sagte:
Zitat :Interessiert allerdings den einen oder anderen Sachbearbeiter nicht wirklich. Und dann hast Du erstmal ein Problem.
Was ich zusätzlich nicht ganz verstehe: Müsste bezüglich des Weiterbewilligungsantrags nicht inzwischen überhaupt erstmal ein schriftlicher Bescheid kommen? Ich war ja inzwischen bei dem persönlichen Gespräch der Leistungsabteilung, trotzdem liegt bis heute weder ein Bewilligungs- noch Ablehnungsbescheid vor.
Deshalb frage ich mich gerade, ob die Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrags faktisch zurückgehalten wird, bis ich bei diesem Träger erscheine.
Zitat :so was nutzloses wie Dienstaufsichtsbeschwerden werden von solchen Exemplaren nicht gefürchtet.
Dann lass' es eine Fachaufsichtsbeschwerde sein.
Nun ja, auch Sachbearbeiterinnen sind Menschen. Und wenn jemand offensichtlich unzuverlässig ist, regelmässig Termine einfach platzen, so ganz ohne Grund, was erwartet man denn da noch?
Die Grundfrage ist doch, ob sich Matze hier aus möglicherweise existierenden formaljuristischen Fehlern (wohlgemerkt nicht materiell-rechtlichen Fehlern) eine Konfrontation mit dem JC leisten kann und will. Das, was er hier vorträgt, das ist doch relativ dünn. Er will nicht zu der Maßnahme, weil da noch eine MPU Sache läuft. Die machen auch vollberuflich Tätige so nebenbei. 5 km Entfernung und Öffis, die sich manchmal verspäten ....
Ich habe den Eindruck, dass es hier um Bequemlichkeit geht. Ob man die sich leisten kann, das muss jeder für sich selbst entscheiden.
wirdwerden
-- Editiert von User am 17. Mai 2026 10:08
Ich glaube, du missverstehst etwas meinen Punkt. Mir geht es nicht darum, wegen irgendwelcher „formaljuristischen Fehler" bewusst auf Konfrontation mit dem Jobcenter zu gehen oder mich grundsätzlich vor allem zu drücken.
Dass die versäumten Termine kein guter Eindruck waren, sehe ich selbst ein. Trotzdem finde ich es legitim, nachzufragen, was tatsächlich verpflichtend ist – gerade wenn mündlich direkt mit „sonst gibt es kein Geld" argumentiert wird, ohne dass bisher etwas Schriftliches zur Maßnahme vorliegt.
Und nein, es geht nicht einfach um „Bequemlichkeit". Die MPU ist für mich aktuell extrem wichtig, weil ich ohne Führerschein bisher praktisch keine realistische Chance auf Arbeit habe. Bei fast allen Stellen, auf die ich mich beworben habe, wurde ein Führerschein vorausgesetzt. Zusätzlich habe ich bereits eine konkrete Aussicht auf einen Job bei einem Lohnunternehmen, sobald ich meinen Führerschein zurückhabe.
Dazu kommt, dass hier wirklich kaum Busse fahren – teilweise nur drei am Tag. Ohne Auto ist man hier faktisch kaum mobil. Deshalb versuche ich gerade zuerst dieses Problem zu lösen, damit ich danach auch langfristig vernünftig arbeiten kann.
Ich werde den Termin trotzdem wahrnehmen und mir das anschauen. Ich möchte nur, dass meine Situation realistisch betrachtet wird und nicht sofort unterstellt wird, dass ich grundsätzlich nicht arbeiten will.
Und in dem Flyer kannst du lesen, was dort *abgeht* ?Zitat :Ich habe lediglich einen Flyer erhalten, auf dem handschriftlich ein Termin für Dienstag notiert wurde.
Das ist dir unbedingt zu empfehlen, sofern du tatsächlich noch Bürgergeld bzw. ab Juli das GrundsicherungsgeldZitat :Ich werde den Termin trotzdem wahrnehmen und mir das anschauen.
benötigst.
------------------------
Du kannst das gern so machen. Für den TE dürfte es in diesem Fall ein denkbar schlechter Rat sein, auch das mit einer unsinnigen FAB.Zitat :So würde ich das machen!
Damit erhält der TE garantiert nicht möglichst kurzfristig weiterhin Leistungen per Bewilligungsbescheid.
Ich meine, in manchen Fällen ist ganz einfach der schnellste Weg zum Geld, so einen Termin wahrzunehmen. Damit sollte zumindest die Rückmeldung von dem Flyer-Inhaber zum JC für Bewegung des Geldflusses sorgen.
Und parallel dazu ein richtiger Bescheid.
Und in dem Flyer kannst du lesen, was dort *abgeht* ?Zitat :Ich habe lediglich einen Flyer erhalten, auf dem handschriftlich ein Termin für Dienstag notiert wurde.
Das ist dir unbedingt zu empfehlen, sofern du tatsächlich noch Bürgergeld bzw. ab Juli das GrundsicherungsgeldZitat :Ich werde den Termin trotzdem wahrnehmen und mir das anschauen.
benötigst.
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Du kannst das gern so machen. Für den TE dürfte es in diesem Fall ein denkbar schlechter Rat sein, auch das mit einer unsinnigen FAB.Zitat :So würde ich das machen!
Damit erhält der TE garantiert nicht möglichst kurzfristig weiterhin Leistungen per Bewilligungsbescheid.
Ich meine, in manchen Fällen ist ganz einfach der schnellste Weg zum Geld, so einen Termin wahrzunehmen. Damit sollte zumindest die Rückmeldung von dem Flyer-Inhaber zum JC für Bewegung des Geldflusses sorgen.
Und parallel dazu ein richtiger Bescheid.
Zitat:Genau deshalb bin ich aktuell etwas unsicher, wie weit sich daraus überhaupt rechtlich Konsequenzen ableiten lassen können
Streng genommen und rechtlich gar nicht. Aber, wie gesagt, dass hilft Dir erstmal herzlich wenig, wenn Konsequenzen, wie die Nichtbearbeitung des WBA oder dessen Ablehnung einfach erstmal durchgezogen werden. Sich dagegen zur Wehr zu setzen, ist zwar ziemlich sicher erfolgreich, braucht aber Zeit. Und das ist Zeit, in der Du erstmal kein Geld bekommst.
Zitat:Eine schriftliche Zuweisung, einen Bescheid oder sonstige Unterlagen zur Maßnahme habe ich bisher ebenfalls nicht erhalten, sondern lediglich den Flyer mit dem handschriftlichen Termin.
Gibt es einen Kooperationsplan?
Auf die Notwendigkeit einer schriftlichen Zuweisung würde ich in Deiner derzeitigen Situation jedenfalls nicht pochen. Nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB II würde es eine Pflichtverletzung darstellen, eine zumutbare Maßnahme ohne wichtigen grund nicht anzutreten. Das Erfordernis einer schriftlichen Zusicherung steht jedenfalls nicht im Gesetz. Von daher, dünnes Eis.
Zitat:Ich werde zwar vorsichtshalber hingehen, um keine weiteren Probleme zu riskieren,
Das halte ich für überaus sinnvoll.
Zitat:möchte aber natürlich trotzdem verstehen, was rechtlich überhaupt wirksam ist und was nicht
Nachvollziehbar. Letztendlich muss allerdings - wenn das Jobcenter erstmal seinen eingeschlagenen Weg konsequent weiter geht - immer und in jedem Einzelfall ein Richter entscheiden, was rechtlich wirksam war und was nicht. Und das dauert eben. Darum die Aussage, man muss es sich auch leisten können seine Rechte durchzusetzen.
Zitat:Müsste bezüglich des Weiterbewilligungsantrags nicht inzwischen überhaupt erstmal ein schriftlicher Bescheid kommen?
Wann ist denn der bisherige Bewilligungszeitraum ausgelaufen und wann wurde der WBA gestellt?
Zitat:Deshalb frage ich mich gerade, ob die Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrags faktisch zurückgehalten wird, bis ich bei diesem Träger erscheine.
Das halte ich für gut möglich, ohne es natürlich konkret zu wissen.
Zitat:Zusätzlich habe ich bereits eine konkrete Aussicht auf einen Job bei einem Lohnunternehmen, sobald ich meinen Führerschein zurückhabe.
Schriftlich? DAS könnte ggf. ein wichtiger Grund sein, die Maßnahme nicht anzutreten. Andererseits, bei Arbeitsaufnahme kannst Du die Maßnahme jederzeit wieder beenden. Von daher müsste die Arbeitsaufnahme schon sehr konkret und zeitnah möglich sein.
Zitat:Dazu kommt, dass hier wirklich kaum Busse fahren – teilweise nur drei am Tag. Ohne Auto ist man hier faktisch kaum mobil.
Sorry, aber 5 km bis in den nächsten Ort zur Maßnahme, kann man durchaus auch zumutbar mit dem Fahrrad zurücklegen. DAS ist demnach aus meiner Sicht kein Argument.
@NewstartJanuary:
Zitat:Dann lass' es eine Fachaufsichtsbeschwerde sein.
Die dürfte genau so wenig zielführend sein. Egal, ob Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde, die kann man ggf. dann machen, wenn der Sachverhalt abschließend geklärt ist, um für die Zukunft die Wahrscheinlichkeit etwas zu erhöhen, dass rechtskonform gearbeitet wird. Während einer laufenden Antrags- oder ggf. auch Widerspruchsbearbeitung ist so eine Beschwerde aus meiner Sicht eher kontraproduktiv und verhörtet unnötig die Fronten.
Gruß,
Axel
Danke für die ausführliche Einschätzung.
Mir geht es auch nicht darum, mich grundsätzlich gegen Mitwirkung oder Maßnahmen zu stellen oder irgendetwas „aus Prinzip" abzulehnen. Den Termin werde ich selbstverständlich wahrnehmen.
Mir war vor allem wichtig zu verstehen, wie die Situation rechtlich grundsätzlich einzuordnen ist, weil ich bisher keinerlei schriftliche Unterlagen zur Maßnahme erhalten habe und die Aussage „ohne Teilnahme kein Geld" für mich natürlich erstmal sehr weitreichend wirkt.
Den Punkt mit dem Fahrrad kann ich nachvollziehen, allerdings ist es bei mir nicht die strecke zum Termin, sondern als besipiel zum nächstgelegenen Ort. Die Maßnahme findet 20km weitweg statt und die gesamte Mobilitätssituation insgesamt (Arbeitswege, Bewerbungen, spätere Beschäftigung), die aktuell stark eingeschränkt ist. Genau deshalb hat die MPU für mich gerade eine hohe Priorität, weil sich dadurch meine Chancen auf Arbeit deutlich verbessern würden.
Ein Kooperationsplan besteht vom letzten letzten jahr kein aktuellerer mehr da steht nur drin bewerbe mich und wiedererwerb Führereschein. Halt etwas Schriftliches vorgesehen ist, werde ich mir das natürlich genau anschauen. Ich möchte im Moment einfach vermeiden, in etwas hineinzurutschen, das ich in der aktuellen Gesamtsituation langfristig nicht stemmen kann, ohne die nächsten Schritte vorher zu verstehen.
Wie gesagt: Termin nehme ich wahr und ich bin grundsätzlich auch offen für Unterstützung – ich möchte nur nichts unterschreiben oder zusagen, ohne es vorher prüfen zu können.
-- Editiert von User am 17. Mai 2026 17:55
Es wäre besser, wenn du in diese Aussage nicht allzuviel Gewicht legst und weil du oben doch erklärt hattest:Zitat :und die Aussage „ohne Teilnahme kein Geld" für mich natürlich erstmal sehr weitreichend wirkt.
[i]Ich habe lediglich einen Flyer erhalten, auf dem handschriftlich ein Termin für Dienstag notiert wurde.
Zusätzlich wurde mir vor Ort sinngemäß gesagt, dass ich „kein Geld bekomme", wenn ich dort nicht erscheine,/i]
Du sollst also am Dienstag dort erscheinen. WO steht nun, welche Maßnahme dort am Dienstag beginnt?
Das geht jetzt *flotter*, das geht jetzt ohne langwierige Prüfung, bevor man dann doch mit Gründen absagt und das ganze Dilemma von vorn und dann mit anderen Gründen fortgeführt wird.Zitat :weil ich bisher keinerlei schriftliche Unterlagen zur Maßnahme erhalten habe
Welche Maßnahme? Bitte nenn doch mal die Art der Maßnahme, die auf dem Flyer dargestellt wird. Jeden Mist muss man nicht mitmachen, wenn man gar nicht dorthin kommt wegen des ÖPNV.Zitat :Die Maßnahme findet 20km weitweg statt
Bitte google mal nach ---Coaching---
Falls einer existiert, hast DU ein Exemplar davon. Der hat aber nichts mit dem Dienstag-Termin zu tun.Zitat :Falls ein Kooperationsplan existiert
(editiert)
-- Editiert von Moderator am 17. Mai 2026 19:35
Danke für die Antwort.
Ja, einen Kooperationsplan habe ich – allerdings noch vom Anfang letzten Jahres. Der bisherige Bewilligungszeitraum lief von Anfang Mai 2025 bis zum 01.05.2026, den Weiterbewilligungsantrag habe ich bereits am 01.04.2026 gestellt.
Bei der Sache am Dienstag handelt es sich wohl um ein „Integrationscoaching intensiv" über einen AVGS-Gutschein. Grundsätzlich bin ich dem auch überhaupt nicht abgeneigt und versuche mich keineswegs davor zu drücken. Mir ging es hier eher darum zu verstehen, ob dieses Vorgehen – also praktisch nur mündlich und mit einem Flyer – inzwischen normal ist oder nicht.
Das eigentliche Problem ist aktuell vor allem die Mobilität. Die Maßnahme soll etwa 20 km entfernt stattfinden und dorthin gibt es weder eine vernünftige Bus- noch Bahnverbindung. Ohne Auto ist das hier leider wirklich schwierig.
Trotzdem werde ich am Dienstag hingehen und offen mit dem Träger sprechen. Daran soll es nicht scheitern. Ich werde dort auch ehrlich darlegen, dass ich aktuell parallel noch mitten in der MPU-Vorbereitung stecke. Dafür muss ich momentan zweimal pro Woche nach Kassel fahren (ca. 150 km), jeweils donnerstags und freitags, und übernachte dort bei einer Bekannten. Das läuft noch ungefähr drei Wochen, danach soll die MPU stattfinden.
Genau deshalb versuche ich gerade einfach herauszufinden, wie sich das alles organisatorisch sinnvoll miteinander verbinden lässt.
Zitat :Es wäre besser, wenn du in diese Aussage nicht allzuviel Gewicht legst und weil du oben doch erklärt hattest:
Sofern man es sich leisten kann einige Zeit kein Geld zu haben ...
Zitat:Der bisherige Bewilligungszeitraum lief von Anfang Mai 2025 bis zum 01.05.2026,
Also hast Du für Mai bereits kein Geld bekommen und für Juni wird es - jedenfalls mit pünktlicher Zahlung - auch langsam eng, zeitlich gesehen.
Zitat:den Weiterbewilligungsantrag habe ich bereits am 01.04.2026 gestellt.
Dann wäre es durchaus legitim, dem Jobcenter schriftlich eine kurze Frist zur Bearbeitung des WBA zu setzen, auf die eigene Mittellosigkeit (sofern sie gegeben ist) hinzuweisen und für den Fall der Nichtbeachtung der Frist die Einleitung eines gerichtlich ER-Verfahrens anzudrohen. Bei der Gelegenheit solltest auch kurz darauf hinweisen, dass Du den Maßnahmetermin am Dienstag selbstverständlich wahrnehmen wirst. Nur das. Keine Erklärungen dazu, dass und warum die Teilnahme für Dich schwierig ist.
Gruß
Axel
Danke für den Hinweis.
Ja, genau deshalb mache ich mir aktuell auch Gedanken, weil bisher noch kein Bescheid gekommen ist und es zeitlich langsam knapp wird. Mittellos bin ich seit anfang Mai.
Den Hinweis mit der kurzen schriftlichen Fristsetzung finde ich deshalb sinnvoll. Ich möchte die Situation auch gar nicht unnötig eskalieren lassen, sondern in erster Linie einfach erreichen, dass über den Weiterbewilligungsantrag zeitnah entschieden wird.
Ergänzend dazu: Ich hatte bereits am 11.05. schriftlich um Weiterbearbeitung meines Weiterbewilligungsantrags gebeten und bin damit der Aufforderung zur Mitwirkung auch bereits nachgekommen. Eine Rückmeldung oder Entscheidung habe ich darauf bisher allerdings trotzdem noch nicht erhalten.
Also vor einer Woche. Du weisst weder, ob das Schreiben angekommen ist (oder hast Du es persönlich abgegeben?), dann war da ein Feiertag, auch kostet die Zuordnung im JC ja seine Zeit und der Sachbearbeiter hat auch mehr als einen Fall auf dem Schreibtisch bzw. dem Schirm. Man sollte alles dran setzen, die Bearbeitung der Sache zu beschleunigen. Also, alles vorlegen, was gefordert wird, gegebenenfalls persönlichen Termin als dringend vereinbaren und wahrnehmen. Und, bitte nicht vergessen: die Post ist auch nicht mehr das, was sie einmal war. Sehr viele Briefe kommen einfach nicht mehr an, leider.
wirdwerden
Danke für die Rückmeldung.
Zur Einordnung: Den Weiterbewilligungsantrag habe ich online gestellt. Zusätzlich habe ich bereits zwei Wochen zuvor schon einmal genau so nachgefragt. Am 11.05. habe ich dann erneut schriftlich um Weiterbearbeitung gebeten und diesen Brief persönlich mit einem Zeugen in den Briefkasten des Jobcenters eingeworfen. Außerdem habe ich telefonisch nachgefragt.
Ich bin mir bewusst, dass Bearbeitungszeiten und interne Abläufe eine Rolle spielen können und dass es dabei auch Verzögerungen geben kann. Mir ging es in meiner Nachfrage vor allem darum, den aktuellen Stand zu erfahren, da ich seit Anfang Mai ohne Leistungen bin.
Ich werde die weiteren Schritte natürlich weiterhin mitwirken und auch Termine wahrnehmen, damit die Bearbeitung möglichst schnell vorankommt.
Eigentlich wäre von dir eine Rückmeldung interessant.Zitat :Danke für die Rückmeldung...
Ich werde die weiteren Schritte natürlich weiterhin mitwirken und auch Termine wahrnehmen, damit die Bearbeitung möglichst schnell vorankommt.
zB darüber, was der Dienstag-Termin für dich ergeben hat.
Hey zusammen,
ich bin am Dienstag zum Termin gegangen. Es ging eigentlich auch nicht sehr lange. Es wurden Daten erfasst, ein paar persönliche Fragen gestellt und gefragt, was man sich wünscht. Es war nur ein erstes Kennenlernen.
Mir wurde dann gesagt, ich müsse erstmal auf die Genehmigung durch das Jobcenter für diese Maßnahme warten. Der nette Herr meinte, dass er es so noch nie hatte, dass diese Maßnahme aufgezwungen wird, sondern dass immer Kunden dort sind, die sich wünschen, so einen Kurs zu machen.
Ich habe dann einen Tag später meinen Bewilligungsbescheid bekommen und heute, am 26.05., auch die Bewilligung zur Teilnahme. Die würde ich auch einmal anhängen, nur kurz die Daten schwärzen.
Danke für die Rückmeldung.
Wow. Sowas habe ich noch nie gehört... scheint ja eine maßhaltige Maßnahme zu sein. Es klingt also nicht nach Druck, Zwang und Unrecht durchs JC durch eine sog. Sinnlosmaßnahme.Zitat :und gefragt, was man sich wünscht.
Da hast du ihm wohl Falsches erzählt. Wenn ich deine Beiträge hier richtig verstehe, wurdest du doch auch gar nicht gezwungen. Du solltest lediglich den Termin wahrnehmen, damit das JC dir wieder Leistungen zahlt.Zitat :Der nette Herr meinte, dass er es so noch nie hatte, dass diese Maßnahme aufgezwungen wird,
Bewilligungsbescheid und Überweisung von Bürgergeld ist also das, was du dir vom JC gewünscht hattest.
Und der nette Herr und die Mitarbeitenden dort verhelfen dir evtl. auf Staatskosten zu einer erfolgreichen Entwicklung.
Deine MPU musst du aber ganz allein schaffen.
Naja, für dich mag das vielleicht anders wirken, aber lass mich das erklären.
In erster Linie geht es bei der Maßnahme darum, Bewerbungsunterlagen zu erstellen bzw. diese professionell und ansprechend zu gestalten. Genau darin liegt bei mir allerdings nicht das Problem. Ich habe meine bisherigen Bewerbungen mitgebracht, und daran war laut Rückmeldung nichts Wesentliches zu beanstanden. Zusätzlich habe ich sieben Absagen vorgelegt, in denen ausdrücklich auf die fehlende Fahrerlaubnis hingewiesen wurde und dass ich deshalb nicht eingesetzt werden kann.
Dass die fehlende Fahrerlaubnis aktuell mein größtes Vermittlungshemmnis ist, weiß ich selbst. Daran arbeite ich bereits, darum geht es hier aber gar nicht.
Die Sinnlosigkeit sehe ich unter anderem darin, dass im Schreiben des Jobcenters von einer Dauer von sechs Monaten die Rede ist, während der Maßnahmeträger selbst von maximal drei Monaten spricht.
Von „gezwungen" spreche ich deshalb, weil die Bearbeitung meines Weiterbewilligungsantrags, die Auszahlung der Leistungen und auch die Beantwortung sämtlicher meiner Nachrichten bis zu diesem Termin zurückgehalten wurden. Erst am Tag nach dem Termin war plötzlich wieder alles möglich.
Hinzu kommt, dass die Maßnahme teilweise mit meinen zweimal wöchentlichen MPU-Terminen kollidiert. Ich habe zwei MPU-Termine pro Woche und zusätzlich drei Termine für dieses Coaching. Das erschwert die Vorbereitung auf die MPU erheblich.
Außerdem wurde mir vom Jobcenter mitgeteilt, dass ein Pensum von acht bis zehn Bewerbungen Bestandteil der Maßnahme sei. Der Träger selbst hat jedoch erklärt, dass es ein solches Bewerbungspensum dort gar nicht gibt und dies nicht der eigentliche Kernpunkt der Maßnahme ist.
Wie kann ich denn hier ein Dokument anhängen?
Ich kann ja nur auf das antworten, was du hier schreibst.Zitat :für dich mag das vielleicht anders wirken,
Bewerbungsmaßnahme oder Zuweisung habe ich in keinem deiner Beiträge gefunden. Also solltest du zur Verdeutlichung des Tatsächlichen auch deutliches schreiben. Coaching ist nicht *Bewerbung lernen*.
Sorry, was du als sinnlos betrachtest und was ganz allgemein im Bürgergeld-Jargon als Sinnlosmaßnahme bezeichnet wird, solltest du nicht verwechseln.Zitat :Die Sinnlosigkeit sehe ich unter anderem darin,
Aber grundsätzlich gilt: Sofern du Bürgergeld benötigt, hast du mitzuwirken, hast du gewisse Pflichten und kannst nicht *drucklos* und nach eigenem Gefühl an deiner beruflichen Praxis arbeiten. Das geht nur, wenn du nicht auf Sozialleistungen angewiesen bist.
Ob du nun etwas an Verfahrensvorschriften wie Einladungen mit/ohne RFB, Bescheide oder Zuweisungen oder missverständliche Aussagen von JC-SB auszusetzen hast und lieber erstmal die Grundlagen der Verwaltungsverfahren kennenlernen möchtest, dürfte mE nachrangig sein.
Wenn man keine Fahrerlaubnis hat, sollte man sich evtl. auf Jobs bewerben (und sei es nur übergangsweise), wo keine solche erforderlich ist.
Ja, so ist das mW auch vorgesehen.Zitat :Erst am Tag nach dem Termin war plötzlich wieder alles möglich.
Ganz sicher wird weder jemand bei der Maßnahme noch beim JC deine Mühen für die MPU torpedieren wollen. uU sind Abstimmungen/Änderungen in den Terminen nötig.
Ein Dokument kannst du mit einem üblichen Bilderdienst aus dem Netz hochladen, dann hierher verlinken, Anonymisierung nicht vergessen.
Zitat :Wenn ich deine Beiträge hier richtig verstehe, wurdest du doch auch gar nicht gezwungen. Du solltest lediglich den Termin wahrnehmen, damit das JC dir wieder Leistungen zahlt.
Das Du erhebliche Probleme mi dem lesen und verstehen hast ist ja nichts wirklich neues...
Zitat :Ja, so ist das mW auch vorgesehen.
Nö, Nötigung etc. sind nicht vorgesehen, im Gegenteil ...
Zitat :aber lass mich das erklären.
Ein kleiner Hinweis:
Es darf hier fast jeder schreiben, Kompetenz ist kein Zulassungskriterium. Da bleibt nicht aus, das man Beträge liest, die mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der "Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, unverständlicher Ausblendung der Realität, völliger Unkenntnis der Rechtslage, … verfasst wurden.
Die Beiträge geben daher oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, diese einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten, da sie bei befolgen in (massiven) Nachteilen enden könnten.
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