Bürgergeld für volljährige Tochter

26. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Tina_M
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürgergeld für volljährige Tochter

Hallo!

Ich habe eine Frage zu meiner 21-jährigen Tochter und meinem 3-jährigen Enkel.

Meine Tochter ist minderjährig schwanger geworden und wohnt seitdem mit ihrem Sohn im Mutter-Kind-Heim.

Jetzt wird sie seit einigen Monaten von dem Heim gedrängt, langsam mit ihrem Sohn auszuziehen. Vor kurzem kam dann auch ein Schreiben mit Fristsetzung zum Auszug. Das Problem ist, dass meine Tochter einfach keine Wohnung findet und ich die beiden nicht dauerhaft aufnehmen kann, da ich noch zwei weitere Kinder 16+18 (in allgemeiner Schulbildung) hier wohnen habe.

Der Exfreund meiner Tochter und gleichzeitig Vater des gemeinsamen Kindes bietet jetzt an, die Betreuung zu 70% zu übernehmen. Der Kleine wäre bei seinem Vater gemeldet und dieser würde auch das Kindergeld für ihn bekommen.

Das würde bedeuten, ich könnte meine Tochter bei mir aufnehmen und der Kleine wäre 10 Tage im Monat hier. Das dürfte kein Problem darstellen.

Mir wurde von einer Bekannten jetzt der Tipp gegeben, dass meine Tochter Leistungen vom Jobcenter bekommen kann.

Ich habe selber mal recherchiert und bin auf den Begriff „temporäre Bedarfsgemeinschaft" gestoßen. Das würde bedeuten, für die 10 Tage, die der Kleine bei uns ist, bekommt meine Tochter 10/30 vom Kinder-Regelsatz überwiesen.

Was ist nun aber mit Leistungen für sich selbst?

Da sie in einer Notsituation steckt und ihr Obdachlosigkeit droht, habe ich mich bereit erklärt, sie aufzunehmen, es handelt sich also um einen Härtefall.

Bekommt sie auch den vollen Regelsatz?

Könnte ich evtl. einen Untermietvertrag mit ihr abschließen, sodass das Jobcenter mir die anteilige Miete für die Beherbergung meiner Tochter überweist?

Ich bin erwerbstätig und keine Bürgergeldbezieherin.

Vielen herzlichen Dank!

VG Tina

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37 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13800x hilfreich)

Ich denke, die Tochter bildet bei der Vorgeschichte eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Aber, Bürgergeld ist ja subsidiär. Was macht die Tochter denn so berufsmäßig? Denn wenn das Kind überwiegend beim Vater lebt, bzw. leben wird, schuldet sie ihm ja Kindesunterhalt.

wirdwerden

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2641 Beiträge, 855x hilfreich)

Zitat (von Tina_M):
Jetzt wird sie seit einigen Monaten von dem Heim gedrängt, langsam mit ihrem Sohn auszuziehen.
Soweit es sich um eine vom Jugendamt finanzierte Einrichtung handelt, klingt das ziemlich eigenartig. Denn sofern zutreffend, lebt man dort so lange, wie es im Hilfeplan vereinbart ist und nicht so lange die Einrichtung es will. Außerdem gehört der Umzug in eigenen Wohnraum zum notwendigen Minimum der Unterstützungsleistung und ist absolutes Standard-Procedere. Schließlich zahlt das Jugendamt meistens auch die Erstausstattung der Wohnung und es gibt meistens Kooperationen mit dem örtlichen Jobcenter. Keine Jugendhilfeeinrichtung und kein Jugendamt werden eine Mutter mit Kind in die Obdachlosigkeit entlassen.

Natürlich ist der Haushalt der Oma auch eine Option, wenn die Beteiligten sich das so wünschen. Wenn die Mutter allerdings zum Umgangselternteil wird, weil das Kind in den Haushalt des Vaters zieht, gilt das von wirdwerden bereits Geschriebene. Die Mutter wird barunterhaltspflichtig - und zwar in gesteigerter Form. Sie hat also alles zu tun und zu lassen, um die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind zu erfüllen. Und auch das Jobcenter wird natürlich alles daran setzen, die Mutter in ein Arbeitsverhältnis zu bringen.

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#3
 Von 
Tina_M
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich denke, die Tochter bildet bei der Vorgeschichte eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Aber, Bürgergeld ist ja subsidiär. Was macht die Tochter denn so berufsmäßig? Denn wenn das Kind überwiegend beim Vater lebt, bzw. leben wird, schuldet sie ihm ja Kindesunterhalt.


Sicher schuldet sie dem Kind auch irgendwann Unterhalt, aber erstmal muss sie ja zusehen, dass sie sich selbst organisiert, den Führerschein macht, eine Ausbildung findet etc.

Der Plan ist, dass sie erstmal eine eigene Wohnung findet, um den Kleinen wieder bei sich aufnehmen zu können. Das hat ja in der Vergangenheit nicht geklappt und wir hoffen, dass sie mit dem Stempel „Bürgergeldbezieherin" da jetzt mehr Chancen auf dem Wohnungsmarkt hat.

Ich frage mich, ob das mit der Bedarfsgemeinschaft auch wirklich so der Fall ist, denn wir nutzen alle denselben Kühlschrank, kochen gemeinsam, meine Tochter ist zurzeit auch über mich krankenversichert, etc. Wir sind ja keine WG. Deshalb ja auch meine Frage nach dem Untermietvertrag.

Zitat (von smogman):
Soweit es sich um eine vom Jugendamt finanzierte Einrichtung handelt, klingt das ziemlich eigenartig. Denn sofern zutreffend, lebt man dort so lange, wie es im Hilfeplan vereinbart ist und nicht so lange die Einrichtung es will. Außerdem gehört der Umzug in eigenen Wohnraum zum notwendigen Minimum der Unterstützungsleistung und ist absolutes Standard-Procedere. Schließlich zahlt das Jugendamt meistens auch die Erstausstattung der Wohnung und es gibt meistens Kooperationen mit dem örtlichen Jobcenter. Keine Jugendhilfeeinrichtung und kein Jugendamt werden eine Mutter mit Kind in die Obdachlosigkeit entlassen.

Natürlich ist der Haushalt der Oma auch eine Option, wenn die Beteiligten sich das so wünschen. Wenn die Mutter allerdings zum Umgangselternteil wird, weil das Kind in den Haushalt des Vaters zieht, gilt das von wirdwerden bereits Geschriebene. Die Mutter wird barunterhaltspflichtig - und zwar in gesteigerter Form. Sie hat also alles zu tun und zu lassen, um die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind zu erfüllen. Und auch das Jobcenter wird natürlich alles daran setzen, die Mutter in ein Arbeitsverhältnis zu bringen.


Ja, das stimmt. Das Ganze ist vom Jugendamt finanziert. Wir waren aber von der Hilfe des Jugendamtes (die Einrichtung sollte auch dabei helfen!) eher enttäuscht. Hier kam nicht wirklich Hilfe für die Wohnungs- und Ausbildungssuche. Sie und ich haben uns dann gemeinsam auf die Suche begeben, was relativ hoffnungslos war. Meine Tochter lebt nun auch deutlich länger in dem Mutter-Kind-Heim, als es der Hilfeplan vorgesehen hat. Das ist ein Entgegenkommen. Aber jetzt ist es ja fast egal, sie zieht zu mir und gut.

Mit der Barunterhaltspflicht wissen wir schon Bescheid. Aber wie gesagt, sie muss sich erstmal pö a pö selbst aufstellen und in Ruhe überlegen, welche Berufswünsche sie hat und wo es langgehen könnte. Und es ist ja auch geplant, dass sie - wenn sie eine Wohnung hat - wieder mit dem Kleinen "vereint" wird.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13800x hilfreich)

@smogman, ich habe auch wie Du wohl, gegrübelt. Ich kenne zwei verschiedene Nutzungsmodelle von Mutter/Kind Einrichtungen. Aber eines ist bei beiden der Fall: keine Mutter wird mit ihrem Kind obdachlos, aus was für Gründen immer der Vertrag/das Nutzungsverhältnis zu einem Ende gebracht wird. Das Modell ist in etwa dem der Frauenhäuser vergleichbar: die Betroffenen werden bevorzugt im sozialen Wohnungsbau untergebracht. Voraussetzung ist allerdings immer, dass sich die Mütter dort auf die Warteliste setzen lassen. Hier ist also irgend etwas schief gelaufen.

wirdwerden

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13800x hilfreich)

tina, wir haben gleichzeitig geschrieben. Nur, ganz ehrlich, mir fehlt da ein wenig das Verständnis. Mensch, sie hatte drei Jahre Zeit, sich "pö a pö" selbst aufzustellen. Das kann auch eine junge, volljährige Mutter, und das wird auch von ihr erwartet. Die Mutter/Kindeinrichtung ist keine Arbeitsagentur, ebenso wenig eine Immobilienmakleragentur. Sein Leben muss man nun mal selbst managen. Auch jetzt gibt es noch genug freie Ausbildungsstellen, die Kammern betreiben da doch Internetseiten, auf denen man über die Lehrstellenbörse auch jetzt noch eine Stelle bekommen kann. Und Nachdenken über Ausbildung, haben da drei Jahre nicht gelangt? Es soll junge Menschen geben, die schaffen diesen Nachdenkprozess sogar während ihrer Schulausbildung!

wirdwerden

-- Editiert von User am 27. Juli 2023 10:27

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#6
 Von 
Tina_M
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
tina, wir haben gleichzeitig geschrieben. Nur, ganz ehrlich, mir fehlt da ein wenig das Verständnis. Mensch, sie hatte drei Jahre Zeit, sich "pö a pö" selbst aufzustellen. Das kann auch eine junge, volljährige Mutter, und das wird auch von ihr erwartet. Die Mutter/Kindeinrichtung ist keine Arbeitsagentur, ebenso wenig eine Immobilienmakleragentur. Sein Leben muss man nun mal selbst managen. Auch jetzt gibt es noch genug freie Ausbildungsstellen, die Kammern betreiben da doch Internetseiten, auf denen man über die Lehrstellenbörse auch jetzt noch eine Stelle bekommen kann. Und Nachdenken über Ausbildung, haben da drei Jahre nicht gelangt? Es soll junge Menschen geben, die schaffen diesen Nachdenkprozess sogar während ihrer Schulausbildung!


Es ist nicht so, dass sie es nicht gemacht hätte! Wohnungssuche zum Beispiel! Sie hatte leider in der Vergangenheit ein paar psychische Probleme, war 4 Wochen in psychiatrischer Behandlung stationär. Da ist einiges vorgefallen. Sie ist generell sehr langsam mit allem und braucht mehr Zeit, ist lethargisch. Sie ist seit Jahren in ambulanter psychologischer Behandlung.

Ich rede mit Engelszungen, aber sie muss sich selbst bewegen und eine Ausbildung suchen. Wenn sie es nicht macht, dann macht sie es halt nicht. Ich habe keine Zeit, denn ich habe meine Arbeit und auch noch 2 andere Kinder!

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30486 Beiträge, 5446x hilfreich)

Zitat (von Tina_M):
Bekommt sie auch den vollen Regelsatz?
Wenn sie mit 21 zu dir zieht, seid ihr mW alle zusammen (auch deine beiden anderen Kinder) eine Bedarfsgemeinschaft. Ob und was vom JC für dein Enkelkind geleistet wird, ergibt sich, wenn klar ist, wo er wann wohnt...
Es geht nicht um den vollen Regelsatz, sondern um das, was das JC als Ergänzung zum BG-Einkommen zahlen würde.
Zitat (von Tina_M):
dass sie mit dem Stempel „Bürgergeldbezieherin" da jetzt mehr Chancen auf dem Wohnungsmarkt hat.
Träum weiter, sorry. :sad: Und warum ist jetzt der Führerschein so wichtig? Wer zahlt diesen?
Zitat (von Tina_M):
Der Exfreund meiner Tochter und gleichzeitig Vater des gemeinsamen Kindes bietet jetzt an, die Betreuung zu 70% zu übernehmen. Der Kleine wäre bei seinem Vater gemeldet und dieser würde auch das Kindergeld für ihn bekommen.
-Hat der Vater denn Einkommen/einen Job?
-Kann er tatsächlich die Betreuung des Kindes sicherstellen?
-Wo wäre ein KiGa-Platz?
-Zahlt er jetzt Unterhalt für das Kind ?
-Warum soll nun 20 :10 bzw 30:70 gewählt werden?
-Warum geht nicht Wechselmodell mit 50:50? Je 2 Wochen?




Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Tina_M
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn sie mit 21 zu dir zieht, seid ihr mW alle zusammen (auch deine beiden anderen Kinder) eine Bedarfsgemeinschaft. Ob und was vom JC für dein Enkelkind geleistet wird, ergibt sich, wenn klar ist, wo er wann wohnt...
Es geht nicht um den vollen Regelsatz, sondern um das, was das JC als Ergänzung zum BG-Einkommen zahlen würde.


Sicher? Bildet sie nicht eine Bedarfsgemeinschaft innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft?

Zitat (von Anami):
Träum weiter, sorry. Und warum ist jetzt der Führerschein so wichtig? Wer zahlt diesen?


Damit sie bessere Chancen auf einen Ausbildungsplatz hat und bei der Wohnungssuche "weiter draußen" auf dem Dorf schauen kann, wo die Busverbindungen schlechter sind.

Zitat (von Anami):
-Hat der Vater denn Einkommen/einen Job?
-Kann er tatsächlich die Betreuung des Kindes sicherstellen?
-Wo wäre ein KiGa-Platz?
-Zahlt er jetzt Unterhalt für das Kind ?
-Warum soll nun 20 :10 bzw 30:70 gewählt werden?
-Warum geht nicht Wechselmodell mit 50:50? Je 2 Wochen?


- Der Vater hat eine Arbeit, ja. Wie viele Stunden, weiß ich aber nicht.
- Der Vater hat den Kleinen jetzt wohl in einer Kita in seiner Nähe angemeldet.
- Im Moment zahlt er keinen Unterhalt, aber wenn der Kleine jetzt zu ihm zieht, möchte er Unterhaltsvorschuss beantragen.
- 30:70 wird unter anderem gewählt, weil meine Wohnung jetzt nicht so groß ist und das zu eng hier wäre. Hat aber auch noch einige andere Gründe...

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30486 Beiträge, 5446x hilfreich)

Zitat (von Tina_M):
Sicher? Bildet sie nicht eine Bedarfsgemeinschaft innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft?
mW--Meines Wissens nicht--- aber wonach wäre deine Tochter eine eigene BG innerhalb welcher BG?
Ist das was Neues im SGB II?

Zitat (von Tina_M):
Damit sie bessere Chancen auf einen Ausbildungsplatz hat und bei der Wohnungssuche "weiter draußen" auf dem Dorf schauen kann, wo die Busverbindungen schlechter sind.
Wer zahlt die Kosten für die Fahrerlaubnis von ca 2000,- und wann zahlt wer diese? Und dann?
Warum sollte sie draußen auf dem Dorf als BüG-Bezieherin+alleinerziehend mit Kind+ohne Job oder Ausbildungsplatz + ohne Auto schneller/überhaupt eine Wohnung finden als in der Stadt?
Sozialwohnungen sind außerordentlich rar und meist nicht aufm Dorf zu finden. Und wenn, dann schon bewohnt.

Zitat (von Tina_M):
- Im Moment zahlt er keinen Unterhalt, aber wenn der Kleine jetzt zu ihm zieht, möchte er Unterhaltsvorschuss beantragen.
Ach so. Der Vater zahlt momentan keinen Unterhalt an sein Kind, will aber Kindergeld und dann auch noch UH-Vorschuss. Das klingt 1.sehr komplex/kompliziert und 2.ziemlich getrickst. sorry.
Zitat (von Tina_M):
30:70 wird unter anderem gewählt, weil meine Wohnung jetzt nicht so groß ist und das zu eng hier wäre.
Ob die Wohnung an 10 Tagen oder an 14 Tagen nicht groß genug für alle wäre, erklär mal anderen. Und die anderen Gründe, die sollten nachvollziehbar sein.

Alles, was wichtig zu tun ist, kann sie jetzt auch schon aus dem MuKi-Heim heraus machen. Sie ist nicht die einzige, die dort Fragen zu dem weiteren wer-wie-was hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13800x hilfreich)

Normalerweise bildet die Mutter/Kind Kombi immer eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Ob das hier allerdings der Fall ist, wenn das Kind überwiegend vom Vater betreut wird - keine Ahnung. Vielleicht meldet sich ja Axel noch hier, der kennt sich ja nun wirklich aus.

Aber, Du hast ganz andere Probleme, und zwar dauerhaft. Nein, Tina, Du musst Dich wirklich nicht um die Belange Deiner erwachsenen Tochter kümmern. Und - mit so einem Problemkind vergisst man häufig, dass man auch noch andere Kinder hat, die einen ja auch brauchen. Nur, Du musst jetzt mal endlich auf dem Boden der juristischen Tatsachen ankommen und endlich mal der Realität ins Auge sehen. Es ist völliger Blödsinn, jetzt der Tochter den Führerschein zu finanzieren (dazu kann sie sich aufraffen?). Das kann man immer noch tun, wenn eine Ausbildungsstelle da ist. Hier stimmt die Reihenfolge einfach nicht. So, ich habe eben mal in meiner Gegend nachgeschaut. Hier werden auch noch für sofort freie Ausbildungsstellen angeboten; und zwar quer durch alle Branchen. Es gibt sogar Teilzeitausbildungen (halbe Tage) für junge Mütter. Alles da, man muss nur wollen. Ab zur Arbeitsagentur, zu den Kammern.

Wenn die Tochter dann eine Ausbildungsstelle hat, wie soll das denn dann mit dem Kind organisiert werden? Darüber schon mal Gedanken gemacht, oder ist das Interesse am Führerschein größer als das für das Kind? Und wie soll das Kind die 10 Tage bei der Mutter in den Kindergarten beim Vater kommen und dort abgeholt werden? Denn Kindergärten halten in der Regel keinen Platz für ein Kind frei, welches diesen Platz nur sporadisch nutzt.

So, bei der Haltung der Tochter und der Unterstützung durch Dich ist absehbar, dass das Kind wohl irgendwann ganz beim Vater leben wird, das ist ja vielleicht auch besser für das Kind. Weiterhin ist absehbar, dass die Tochter nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft bei Dir wohnen wird, wenn Du zulässt, dass sie bei Dir einzieht. Es ist weiterhin absehbar, dass sie erheblich Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse aufbauen wird. Denn ihr ist zumutbar, jeden, aber auch jeden Job anzunehmen, um für ihr Kind zu sorgen, bis sie die gedankliche Aufarbeitung der Ausbildungsproblematik abgeschlossen hat.

In so Fällen reicht das Einreden mit Engelszungen in der Regel nicht. Es tanzen doch eine ganze Menge Hilfskräfte um sie herum, Du vorneweg. Manchmal ist es förderlicher, mal hart zu sein. Das wäre hier: Kind kommt zum Vater, Tochter endet erst einmal im Obdachlosenheim; sie wird, wenn sie sich in die entsprechenden (Sozial)Listen eintragen lässt, dann bei der Wohnungszuteilung bevorzugt behandelt. Aber das alles weiß sie. Die Hilfestellungen hat sie im Rahmen der Mutter/Kind Betreuung bekommen. Nur, eines muss klar sein: Ihr alle könnt zwar die Steigbügel halten, aber aufs Pferd steigen und reiten muss sie alleine.

wirdwerden

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30486 Beiträge, 5446x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Normalerweise bildet die Mutter/Kind Kombi immer eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Verrätst du mir bitte, wo das im SGB II zu finden ist? Stellst du auf § 9(3) SGB II ab?

Und was wäre dann die Oma und die beiden anderen Kinder in diesem Haushalt?
Wäre es insgesamt eine HG nach §9?

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#12
 Von 
wirdwerden
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Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13800x hilfreich)

Ja, ich meine, das ist die richtige Bestimmung (hatte länger nicht mehr damit zu tun). Was der Rest der Familie ist, das interessiert in diesem Zusammenhang nicht. Weil auch (minderjährige) werdende Mütter schon eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden, also völlig separat berechnet werden; unabhängig, wer da noch mit im Haushalt lebt. Und das setzt sich dann bis zum 6. Lebensjahr des Kindes fort. Nur, ich sehe hier Probleme, weil das Kind ja überwiegend beim Vater leben soll. Ich weiß nicht, ob man da noch bei einer gesonderten Bedarfsgemeinschaft ausgehen kann, entweder, weil das Kind dort nicht lebt oder aber, weil sie mit Kind eine gesonderte Bedarfsgemeinschaft war.

AXEL, mach uns schlau.

wirdwerden

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30486 Beiträge, 5446x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was der Rest der Familie ist, das interessiert in diesem Zusammenhang nicht.
Du konstruierst aber, dass die 21j. Tochter zu ihrer Mutter zieht und dort eine BG mit ihrem Sohn nach §9(3) SGB II bilden könnte.
DAS meint die TE vermutlich auch mit 1BG innerhalb einer BG

Dann würde die Tochter mit dem Sohn zur Oma ziehen, die Tochter kann Bürgergeld beantragen, bekäme den Regelbedarf für sich 502,- + Mehrbedarf für Alleinerziehende+ 1/4 bzw. 1/5 KDU anteilig und RB für den Sohn für 10 oder 14 Tage pro Monat. Das Wechselmodell 50:50 kann man ja mal annehmen.

Das hört sich mehr als komplex an. Ich meine, das erkennt das JC nicht an.
Und die Tochter *bedient* sich dann vollmonatlich im Haushalt der Oma, denn sie wirtschaften zwangsläufig gemeinsam, oder? Und für den halben Monat noch mit dem Sohn dazu.

Vielleicht aber nimmt die Oma sich deine #10-Standpauke zu Herzen und schläft noch ne Nacht oder 2 drüber.
...und fragt, was das MuKi-Heim tatsächlich ab wann fordert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Tina_M
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
mW--Meines Wissens nicht--- aber wonach wäre deine Tochter eine eigene BG innerhalb welcher BG?
Ist das was Neues im SGB II?


Ich dachte, das irgendwo gelesen zu haben, deshalb wollte ich mich hier nochmal rückversichern. Ich habe viele Aussagen gelesen, welche von "du bist ihr unterhaltverpflichtet" über "das Amt zahlt ihr Bürgergeld" bis zu "niemand ist ihr unterhaltsverpflichtet"...

Zitat (von Anami):
Wer zahlt die Kosten für die Fahrerlaubnis von ca 2000,- und wann zahlt wer diese? Und dann?
Warum sollte sie draußen auf dem Dorf als BüG-Bezieherin+alleinerziehend mit Kind+ohne Job oder Ausbildungsplatz + ohne Auto schneller/überhaupt eine Wohnung finden als in der Stadt?
Sozialwohnungen sind außerordentlich rar und meist nicht aufm Dorf zu finden. Und wenn, dann schon bewohnt.


Ihre Oma zahlt ihr den Führerschein. Die Wohnungen in der Stadt sind viel zu teuer. Die etwas günstigeren Wohnungen liegen in unserem Kreis mehr ausserhalb.

Zitat (von Anami):
Ach so. Der Vater zahlt momentan keinen Unterhalt an sein Kind, will aber Kindergeld und dann auch noch UH-Vorschuss. Das klingt 1.sehr komplex/kompliziert und 2.ziemlich getrickst. sorry.


Der Vater hat erst seit wenigen Wochen diesen Job. Ich vermute, vorher lebte er auch von Bürgergeld. Er ist mittlerweile erneut Vater geworden und lebt mit einer anderen Frau zusammen.

Zitat (von Anami):
Ob die Wohnung an 10 Tagen oder an 14 Tagen nicht groß genug für alle wäre, erklär mal anderen. Und die anderen Gründe, die sollten nachvollziehbar sein.

Alles, was wichtig zu tun ist, kann sie jetzt auch schon aus dem MuKi-Heim heraus machen. Sie ist nicht die einzige, die dort Fragen zu dem weiteren wer-wie-was hat.


Das Jugendamt befindet (und ich übrigens auch), dass mehr als 30 % Umgang/Betreuung nicht drin sind. Das ist schon richtig so. Es ist halt richtig eng hier.



Zitat (von wirdwerden):
Normalerweise bildet die Mutter/Kind Kombi immer eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Ob das hier allerdings der Fall ist, wenn das Kind überwiegend vom Vater betreut wird - keine Ahnung. Vielleicht meldet sich ja Axel noch hier, der kennt sich ja nun wirklich aus.


Das wäre schön, wenn sich Axel dazu melden würde!

Zitat (von wirdwerden):
Aber, Du hast ganz andere Probleme, und zwar dauerhaft. Nein, Tina, Du musst Dich wirklich nicht um die Belange Deiner erwachsenen Tochter kümmern. Und - mit so einem Problemkind vergisst man häufig, dass man auch noch andere Kinder hat, die einen ja auch brauchen. Nur, Du musst jetzt mal endlich auf dem Boden der juristischen Tatsachen ankommen und endlich mal der Realität ins Auge sehen. Es ist völliger Blödsinn, jetzt der Tochter den Führerschein zu finanzieren (dazu kann sie sich aufraffen?). Das kann man immer noch tun, wenn eine Ausbildungsstelle da ist. Hier stimmt die Reihenfolge einfach nicht. So, ich habe eben mal in meiner Gegend nachgeschaut. Hier werden auch noch für sofort freie Ausbildungsstellen angeboten; und zwar quer durch alle Branchen. Es gibt sogar Teilzeitausbildungen (halbe Tage) für junge Mütter. Alles da, man muss nur wollen. Ab zur Arbeitsagentur, zu den Kammern.


Das Problem ist einfach, wenn ich nichts mache, passiert überhaupt nichts. Dass sie jetzt den Führerschein macht, grenzt an ein Wunder und ich habe große Zweifel, dass sie das durchzieht/überhaupt besteht. Sie hat wirklich einige psychische Probleme, auch aufgrund der Gewalt ihres eigenen Vaters aus der Vergangenheit... ist ja seit Jahren in Therapie und auch hier versucht man, sie mehr zu motivieren und aus der Lethargie rauszuholen. Soll ich meine Tochter rausschmeißen oder verhungern lassen? Kann ich nicht bringen. Ich versuche, sie anzutreiben. Mehr kann ich nicht machen. Ich mache eh schon viel zu viel und schraube das jetzt nach und nach zurück. Aber ich sehe immer, dass sie komplett droht abzurutschen, wenn niemand (Familienhilfe, Verwandte, ich) ihr helfen.

Zitat (von wirdwerden):
Wenn die Tochter dann eine Ausbildungsstelle hat, wie soll das denn dann mit dem Kind organisiert werden? Darüber schon mal Gedanken gemacht, oder ist das Interesse am Führerschein größer als das für das Kind? Und wie soll das Kind die 10 Tage bei der Mutter in den Kindergarten beim Vater kommen und dort abgeholt werden? Denn Kindergärten halten in der Regel keinen Platz für ein Kind frei, welches diesen Platz nur sporadisch nutzt.


Von diesen 10 Tagen sind 4 allein Wochenende... Das ist mit Jugendamt und Kita so abgesprochen.

Zitat (von wirdwerden):
So, bei der Haltung der Tochter und der Unterstützung durch Dich ist absehbar, dass das Kind wohl irgendwann ganz beim Vater leben wird, das ist ja vielleicht auch besser für das Kind. Weiterhin ist absehbar, dass die Tochter nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft bei Dir wohnen wird, wenn Du zulässt, dass sie bei Dir einzieht. Es ist weiterhin absehbar, dass sie erheblich Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse aufbauen wird. Denn ihr ist zumutbar, jeden, aber auch jeden Job anzunehmen, um für ihr Kind zu sorgen, bis sie die gedankliche Aufarbeitung der Ausbildungsproblematik abgeschlossen hat.


Das wissen wir, das weiß sie. Sie wird mit Sicherheit in den nächsten Monaten irgendwie in Arbeit kommen. Ich hoffe das! Aber wie gesagt, ich werde ihr nur zum Teil bei den Bewerbungen helfen können. Den Großteil muss sie selbst hinbekommen. Auch werde ich nicht in den Vorstellungsgesprächen mit ihr sitzen. ;-) Ich fahre sie auch gern zu Wohnungsbesichtigungen (Mach ich ja schon seit mindestens einem Jahr), aber warte dann im Auto auf sie. Mit Bus und Bahn ist es hier richtig schwierig und zeitaufwändig...

BG Tina

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30486 Beiträge, 5446x hilfreich)

Sortieren wir doch mal :
- Fahrerlaubnis sponsort Oma. Dauert von 0 bis Erhalt ca 4 Monate, oder länger.
- Eine Fahrerlaubnis ohne Auto ist nix.
- Die Wohnungssuche umfasst den Landkreis.
- Antrag auf einen WBS kann die Tochter mithilfe des MuKi-Heimes stellen. Vorsorglich.
- ICH würde das mit dem Angebot des Vaters ganz nach hinten stellen. Der braucht vor allem Geld. Was anderes dauerhaftes für den Sohn ist für mich nicht erkennbar.
-Wenn deine Whg. schon vom JA als beengt eingestuft wird, wäre das mit 10Tagen am WE auch ein dauerndes Hin&Her-Geräume und -sortiere und Familienstress! Ausgerechnet am WE, wo vermutlich alle zu Hause sind?
-Geld für 2 Ki-Ausstattungen hat weder die Mutter noch der Vater noch die Oma. Alles schlecht für Mutter und Kind, quasi beide Kindeswohle.
-Wieviel m² hat die Wohnung?

---> Die Priorität wäre mM eine Wohnung für Tochter+Sohn. Und DAMIT Bürgergeld und DANN alles weitere.<---

Sie bekäme als 2er-BG
- ihren vollen Regelbedarf 502,
- den Mehrbedarf für Alleinerziehung 180,-
- den Regelbedarf Sohn 318,-
- den mtl. Sofortzuschlag 20,-.
- dazu die Wohnkosten X.
- Geld oder Gutscheine für eine Whg.-Erstausstattung.

Anzurechnen auf Bürgergeld wäre ihr Einkommen: Kindergeld 250,- und UH-Vorschuss 187,-

Es wären zur Verfügung: 250+187+ 563 = 1000,- + Wohnkosten/KdU X

Außerdem: Würdest du mithelfen, eine Wohnung zu finden und wäre diese *zu teuer*/unangemessen lt. JC--- würde das JC zunächst die Wohnkosten nach § 22(1) SGB II für eine Karenzzeit von 1 Jahr zahlen, danach evtl. uU weiterhin das JC--- ODER falls das jC nicht anerkennt--- zahlt die Differenz die Oma dann evtl. an den gnädigen Vermieter? Und die Oma bürgt jetzt bei der Suche für die Tochter?

Zitat (von Tina_M):
aber warte dann im Auto auf sie
Upps. :sad: Gerade da würde ICH anders *helfen*. Wenn sie bei pot. Vermietern so deprimiert und unmotiviert aufläuft, kann das weder aufm Dorf noch in der Stadt mit ner eigenen Wohnung was werden. Immer sind andere Interessenten *von Vorteil*.

Zitat (von Tina_M):
Sie wird mit Sicherheit in den nächsten Monaten irgendwie in Arbeit kommen.
Irgendwelche Arbeit? Wo und wie lange, bis sie wieder aufgibt? Und wie käme sie hin?
WAS würde sie denn arbeiten wollen/WELCHE Ausbildung ist angedacht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13800x hilfreich)

Tina, Du tust mir leid, und ich glaube Anami ebenso, deshalb geben wir uns ja relativ viel Mühe, um das zurecht zu ruckeln. Vorab nochmal ein Ansatzpunkt, der wohl neu ist. Hast Du jemals dran gedacht, selbst psychologische Unterstützung zu suchen, einfach, damit Du jetzt sicher weißt, welche Form der Hilfe wirklich Hilfe ist? Würde ich dringend empfehlen.

So, nun zur Sache. Nee, Du bist zu keinerlei Unterhaltszahlungen nach Familienrecht verpflichtet. Es kann indirekt dazu kommen, dass Du bzw. Dein Einkommen in die Berechnung ihres Bürgergeldanspruchs einfließt. Wenn das JC schaut, welches Geld Euch insgesamt zur Verfügung steht. Da bin ich mir unsicher.

Ob der Vater des Enkelkindes in der Vergangenheit Kindesunterhalt gezahlt hat, das können wir hier nicht abschätzen. Allerdings wird in den Mutter/Kindeinrichtungen schon dafür gesorgt, dass die Verpflichtungen erfüllt werden.

Wie kommst Du nur darauf, dass sich die Tochter in den nächsten Monaten ändern wird? Sie hat sich in den letzten drei Jahren vehement insoweit jeder professionellen Unterstützung verweigert. Und jetzt soll sie das alleine wuppen? Sie könnte längst in den Wartelisten des sozialen Wohnungsbaus drinne, wenn sie gewollt hätte. Wie ich schon schrieb, Mutter/Kind Situationen oder auch die aus den Frauenhäusern werden bevorzugt berücksichtigt. Und da stört Bürgergeld gar nicht, das ist da die Regel, glaub es mir mal. Es sind nicht die anderen, auch nicht der böse eigene Vater, der an allem Schuld ist. Sie musste sich doch bisher um nichts kümmern. Auch jetzt spielst Du Fahrerin, weil es doch so unbequem ist mit den Öffis. Alles tanzt um sie herum. So geht es doch nicht weiter.

Es gibt X Anlaufstellen für noch freie Ausbildungsplätze. Seid Ihr denn wenigstens gedanklich mal an die abstruse Idee von mir herangetreten, einen Ausbildungs/Arbeitsplatz nicht irgendwann, irgendwo, irgendwie zu suchen, sondern jetzt und sofort? Und zwar nicht nur suchen, sondern auch finden. Und antreten, auch wenn das mit Öffis unbequem ist?

Ich wünsche Dir, dass Du endlich mit dem Selbstbetrug aufhörst, im eigenen Interesse und im Interesse der beiden anderen Kinder. Die haben nämlich auch Rechte und Ansprüche!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Tina_M
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sortieren wir doch mal :
- Fahrerlaubnis sponsort Oma. Dauert von 0 bis Erhalt ca 4 Monate, oder länger.
- Eine Fahrerlaubnis ohne Auto ist nix.
- Die Wohnungssuche umfasst den Landkreis.
- Antrag auf einen WBS kann die Tochter mithilfe des MuKi-Heimes stellen. Vorsorglich.
- ICH würde das mit dem Angebot des Vaters ganz nach hinten stellen. Der braucht vor allem Geld. Was anderes dauerhaftes für den Sohn ist für mich nicht erkennbar.
-Wenn deine Whg. schon vom JA als beengt eingestuft wird, wäre das mit 10Tagen am WE auch ein dauerndes Hin&Her-Geräume und -sortiere und Familienstress! Ausgerechnet am WE, wo vermutlich alle zu Hause sind?
-Geld für 2 Ki-Ausstattungen hat weder die Mutter noch der Vater noch die Oma. Alles schlecht für Mutter und Kind, quasi beide Kindeswohle.
-Wieviel m² hat die Wohnung?


Hallo Anami,

- ja richtig, die Fahrerlaubnis wird/wurde bar von der Oma ausgehändigt. Allerdings trödelt meine Tochter auch dabei, ich bin gespannt, wann sie mit allem durch ist.
- Auto würde ich ihr evtl. überlassen, muss aber erstmal schauen, wie sich meine Finanzen entwickeln.
- Die Wohnungssuche beläuft auf eine bestimmte Stadt (inkl. Umgebung) ihrer Wahl im Landkreis, in dem der Kleine wohnen wird (beim Papa).
- Einen WBS werden wir in den nächsten Wochen beantragen mit dem Bürgergeldantrag.
- Ob der Vater des Kleinen Geld braucht, weiß ich nicht.
- Ja, es ist stressig. Meine Tochter darf mit dem Kleinen zusammen in meinem Bett schlafen (Queen-Size), wenn er da ist... Die Wohnung ist eigentlich nicht so klein (120qm), aber sie ist sehr schlecht geschnitten (mit vielen Dachschrägen) und ein Zimmer wird als Arbeitsraum/Aufbewahrungsraum für mich verwendet. Hier steht auch ein kleines Bett, da schlafe ich dann drin, wenn mein Enkel da ist. Dann kommt dazu, dass wir jetzt den ganzen Krempel meiner Tochter mit aufnehmen müssen. Mal schauen, wo wir das alles unterbekommen, denn der Keller ist schon voll.
- Was meinst du mit 2 Ki-Ausstattungen? Wieso gibt es kein Geld für Ki-Ausstattung, wenn sie bei mir wohnt? Wenn sie dann irgendwann in ihre eigene Wohnung zieht, könnte sie doch eine Ki-Ausstattung beantragen oder nicht?

Zitat (von Anami):
Irgendwelche Arbeit? Wo und wie lange, bis sie wieder aufgibt? Und wie käme sie hin?
WAS würde sie denn arbeiten wollen/WELCHE Ausbildung ist angedacht?


Sie interessiert sich für die Ausbildung der MTA. Aber sie lässt sich auch gern beraten, vielleicht gibts noch was anderes. Z. B. eine Teilzeitausbildung. Wie gesagt, bewerben muss sie sich ja alleine, das schaffe ich zeitlich nicht auch noch. Sie ist ja noch so jung, Arbeit und Ausbildung gibt's wie Sand am Meer. Sie wird leicht etwas finden, was ihr Spaß macht.

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#18
 Von 
Tina_M
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Tina, Du tust mir leid, und ich glaube Anami ebenso, deshalb geben wir uns ja relativ viel Mühe, um das zurecht zu ruckeln. Vorab nochmal ein Ansatzpunkt, der wohl neu ist. Hast Du jemals dran gedacht, selbst psychologische Unterstützung zu suchen, einfach, damit Du jetzt sicher weißt, welche Form der Hilfe wirklich Hilfe ist? Würde ich dringend empfehlen.


Warum soll ich mir denn psychologische Unterstützung suchen? Mir geht es gut! Ich rede ja mit ihr! Ich sage ihr so oft, dass ich auch irgendwann mal nicht mehr bin und sie dann alleine dasteht (den anderen Kindern ebenso). Das weiß sie auch, ich denke, es wird ihr irgendwann keine andere Wahl mehr bleiben, als den Allerwertesten vom Sofa hochzubekommen. Falls ichs nicht schon erwähnt habe, sie wird eine weitere Unterstützung (Familienhilfe) bekommen bzw. hat sie ja schon eine Weile. Von ihr und ihrer Psychologin erhält sie wertvolle Impulse, sie erarbeiten zusammen Motivationsstrategien usw. Ich möchte sie nun erstmal aufnehmen, da das Mu-Ki-Heim keine große Hilfe war, obwohl es im Hilfeplan festgelegt war.

Der Umzug zu mir findet kommende Woche statt.



-- Editiert von User am 29. Juli 2023 21:29

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#19
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13016 Beiträge, 4428x hilfreich)

@Tina_M:

Ich habe jetzt nicht alles vollständig gelesen. Von daher sehe es mir bitte nach, wenn ich irgendwas missverstanden haben sollte.

Zur Frage, ob Deine Tochter eine eigene BG oder eine solche mit Dir und den Geschwistern bildet:

Zieht Deine Tochter allein zu Dir, gehört Sie - solange sie unter 25 ist - zu Deiner Bedarfsgemeinschaft und zwar unabhängig davon, ob sie den Antrag auf Bürgergeld stellt oder Du.

Zieht Deine Tochter mit ihrem Sohn zu Dir, bildet sie mit dem eigenen Kind eine Bedarfsgemeinschaft. Du und die anderen Kinder wären da raus und Ihr würdet lediglich eine Haushaltsgemeinschaft bilden.

Konsequenz wäre, Deine Tochter erhält den Alleinstehendenregelbedarf + Mehrbedarf Alleinstehende + kopfanteilige KdU. Dein Enkel erhält ebenfalls den Regelbedarf + kopfanteilige KdU. Ob tatsächlich anteilige KdU vom Jobcenter übernommen werden, hängt tatsächlich von der Zahlungsverpflichtung Deiner Tochter ab, also ob Du von Ihr ernsthaft (dann mittels Untermietvertrag) die Zahlung eines Mietanteils forderst.

Gesetzliche Grundlage für die Zuordnung zur BG ist nicht § 9, sondern § 7 Abs. 3 und bis hierhin völlig klar und eindeutig.

Kompliziert wird die BG-Zuordnung dadurch, dass Dein Enkel nicht dauerhaft mit einzieht, sondern überwiegend beim Vater wohnen soll. Ich würde sehr dazu neigen, dass Deine Tochter dennoch - teilweise alleine, teilweise mit dem Sohn - eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet. Jedenfalls solange die Besuchszeiten wirklich regelmäßig wahrgenommen werden. Ansonsten hätte man ja die Konstellation, dass Deine Tochter an 20 Tagen im Monat zu Deiner BG gehören würde und an 10 Tagen eine eigene BG bildet, mit ihrem Sohn. Das wird sich m.E. kein Jobcenter antun und wäre nach meiner Einschätzung auch rechtlich nicht haltbar.

Zu allem anderen mal ganz allgemein:

Nach meiner Einschätzung tust Du Dir und Deiner Tochter und Deinem Enkel überhaupt keinen Gefallen damit, Deine Tochter jetzt bei Dir aufzunehmen. Das meine ich nicht nur rechtlich, sondern auch für die weitere persönliche Entwicklung Deiner Tochter. Diese Konstellation sollte m.E. unbedingt vermieden werden.

Vielmehr sollte Deine Tochter dringend alle Möglichkeiten nutzen, die sie hat, solange sie noch in der Mutter-Kind-Einrichtung ist, und alles daran setzen nicht zu Dir, sondern mit ihrem Sohn in eine eigene Wohnung zu ziehen. Jugendamt, Mutter-Kind-Einrichtung, Amt für Wohnungsnotfälle (oder so ähnlich) sind Anlaufstellen um dabei zu helfen. Zieht Deine Tochter jetzt zu Dir, wird sie sich wieder in der Situation gemütlich einrichten und Ihr Leben weiterhin nicht auf die Reihe bekommen. Du wirst sie nicht, oder nur sehr schwer, wieder loswerden. Sie wird sich dauerhaft bei Dir einrichten. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass das unglaublich schwer ist, aber Du solltest jetzt Härte gegenüber Deiner Tochter zeigen, solange sie noch anderweitige Unterstützung hat und in Anspruch nehmen kann. Helfen kannst Du ihr auch, wenn sie nicht bei bei Dir wohnt.

Hilfe muss man auch einfordern und darf sich nicht darauf verlassen, dass die von alleine kommt.

Gruß,

Axel

-- Editiert von User am 29. Juli 2023 22:52

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#20
 Von 
Tina_M
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Kompliziert wird die BG-Zuordnung dadurch, dass Dein Enkel nicht dauerhaft mit einzieht, sondern überwiegend beim Vater wohnen soll. Ich würde sehr dazu neigen, dass Deine Tochter dennoch - teilweise alleine, teilweise mit dem Sohn - eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet. Jedenfalls solange die Besuchszeiten wirklich regelmäßig wahrgenommen werden. Ansonsten hätte man ja die Konstellation, dass Deine Tochter an 20 Tagen im Monat zu Deiner BG gehören würde und an 10 Tagen eine eigene BG bildet, mit ihrem Sohn. Das wird sich m.E. kein Jobcenter antun und wäre nach meiner Einschätzung auch rechtlich nicht haltbar.


Hallo und guten Morgen lieber Axel,

ich danke dir für deine Antwort! Das hört sich ja genial an und entlastet unsere Familie enorm.

Der Umzug zu mir ist schon geplant und in der kurzen Zeit kriegen wir jetzt keine Wohnung mehr für meine Tochter.

Jetzt habe ich allerdings die Zeiten erfahren, wann der Kleine bei uns sein wird (wurde vom Jugendamt bzw. Gericht festgelegt). Jeden Mittwoch von 12-18 Uhr und alle zwei Wochen Donnerstag 15 Uhr bis Montag 8:30 Uhr. Da eine temporäre Bedarfsgemeinschaft ja nur gilt, wenn der Kleine min. 12 Stunden bei uns/meiner Tochter wohnt, bedeutet dies ja nur 6 "volle" Tage im Monat. Aber wenn ich dich richtig verstanden habe, bildet sie mit dem Kleinen trotzdem eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn - mal rein hypothetisch überlegt - der Kleine nur einen Tag im Monat bei uns leben würde, richtig? Sie bekommt dann trotzdem den vollen Regelsatz?

LG Tina
PS: Meine Tochter wird sich schon entwickeln, sie hat viel durch und ich will ihr die Möglichkeit geben, jetzt erstmal durchzuschnaufen.

-- Editiert von User am 30. Juli 2023 07:19

-- Editiert von User am 30. Juli 2023 07:35

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13800x hilfreich)

Mein Gott Tina, die Tochter hat doch drei Jahre durchgeschnauft. Die Tochter hat es bisher nicht mal geschafft, sich auf eine Wohnungswarteliste für dringende Fälle setzen zu lassen? Das kann ja wohl nicht wahr sein. Und - ich meinte nicht, dass Du Dich behandeln lassen sollst, sondern lernst, wie man zielführend mit der Tochter umgeht. Es hilft ja häufig enorm weiter, wenn Angehörige sich auch helfen lassen.

Axel, volle Zustimmung. Schön, dass Du Dich gemeldet hast und Du wenigstens meine Zweifel hinsichtlich des Vorgehens in Zukunft teilst. Und es ist wohl immer noch nicht angekommen, dass sie für ihr Kind unterhaltspflichtig sein wird. Also sehr schnell gewaltig viele Schulden aufgebaut werden. Toller Zweitstart ins Leben (der erste ist ja schon gescheitert), den die Mutter da unterstützt.

wirdwerden

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30486 Beiträge, 5446x hilfreich)

Zitat (von Tina_M):
Der Umzug zu mir ist schon geplant
Ich möchte bezweifeln, dass das zuständige JC in dieser Konstellation schnell bewilligt. Aber ihr lasst euch ja auch Zeit.
Zitat (von Tina_M):
bildet sie mit dem Kleinen trotzdem eine eigene Bedarfsgemeinschaft?
Das sehe ich noch nicht. Abwarten, wie das JC es sieht, wenn der Antrag erstmal dort vorliegt.

Wer nun Kindergeld bekommt und UH zahlt bzw. UHV beantragt, würfelt ihr mit dem Kindsvater nach dem Durchschnaufen noch aus? Dieser hätte sein Kind ja zur weit überwiegenden Zeit ...

Zur Verfügung hat deine Tochter jetzt nur die regelmäßigen 250,- Kindergeld von der Famkasse---> weil du immer nach vollem Regelbedarf fragst.

Ab nächste Woche durchschnaufen? In der sowieso engen Wohnung und einem selten dämlichen Umgangsmodell, welches nicht nur den Enkel stressen wird.

Zitat (von Tina_M):
Wieso gibt es kein Geld für Ki-Ausstattung
Was fehlt dem Kind jetzt an notwendigem ?
Dann, später irgendwann, in eigener Whg mit Kind gäbe es bei Bedarf und auf Antrag Erstausstattung für die Wohnung---je nachdem, was notwendig und nicht bereits vorhanden ist.
Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass deine Tochter zeitnah einen Job oder gar einen Ausbildungsplatz findet, würde bei/mit dem JC... das ganze Rad erneut gedreht und alles neu berechnet.
Evtl. ist es nicht bekannt: Wenn, dann wird ab Antragstellung und ab dem Monatsersten geleistet. Rückwirkend nicht.

Was sagen eigentlich die beiden Geschwister zu dem ganzen Plan?

Zitat (von Tina_M):
Arbeit und Ausbildung gibt's wie Sand am Meer. Sie wird leicht etwas finden, was ihr Spaß macht.
Tolles Schlusswort...

Ich sag mal nur: Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13800x hilfreich)

Anami, wir mal ausnahmsweise einer Meinung. Es wird ja mit jedem Beitrag schlimmer. Im Augenblick wären Mutter und Kind ein Notfall, würden bei Berücksichtigung der Tatsache, dass Obdachlosigkeit droht, bevorzugt berücksichtigt. Das ändert sich aber mit dem Umzug des Kindes zum Vater und dem der Mutter in den Haushalt ihrer Mutter. Also kommt sie - wenn sie sich mal zur Registrierung aufraffen kann, irgendwann, nicht auf die Liste der dringenden Fälle. Denn das Kind lebt beim Vater, wenn irgendwo eine Kinderausstattung finanziert wird, dann dort. Außerdem ist ja für Kinderbett u.s.w. bei der Oma eh kein Platz. Auch ist zu berücksichtigen, dass das Kind ja überwiegend beim Vater lebt. Sind nur ein paar Tage mehr als übliche Umgangsregelungen. Da gibt es vom JC doch nur ein paar € pro Tag "Futtergeld." Der Rest geht an den Vater. Und das auch völlig zu recht.

Im übrigen ist der angepeilte Beruf inzwischen eine überwiegend schulische Ausbildung. Die fängt einmal im Jahr an, in der Regel am 1. August oder 1. September. Alles, was später kommt, wird aufs nächste Jahr verschoben. Aber, da insoweit ja ohnehin nichts angepeilt ist, ist das eh einerlei. In dem Fall besteht m.E. nur in einem Punkt Gewissheit: sie wird kontinuierlich Schulden aufbauen gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse.

wirdwerden



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#24
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13016 Beiträge, 4428x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte bezweifeln, dass das zuständige JC in dieser Konstellation schnell bewilligt.


Wie schnell oder langsam das JC bewilligt, wird natürlcih davon abhängen, wie schnell oder langsam der Antrag gestellt und die notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Aufgrund der geschilderten Wohn- und Umgangssituation an sich sehe ich keinen Grund, dass die Antragsbearbeitung länger dauern sollte, als bei anderen Antragstellern.

Zitat:
Das sehe ich noch nicht. Abwarten, wie das JC es sieht, wenn der Antrag erstmal dort vorliegt.


Ich schon. Entscheidend ist natürlich, dass die Antragstellung hier von der Tochter für sich selbst und den Sohn in temporärer Bedarfsgemeinschaft (unter Vorlage der gerichtlichen Umgangsregelung) erfolgt.

Zitat:
Zur Verfügung hat deine Tochter jetzt nur die regelmäßigen 250,- Kindergeld


Ich vermute mal, dass die Tochter hier derzeit nicht einmal das Kindergeld hat. Das dürfte als Kostenbeitrag für die Mutter-Kind-Einrichtung ans Jugendamt gehen. Mit dem Umzug ist das natürlich zu ändern, was aber zunächst auch mal beantragt werden muss. Und in dem Zusammenhanng sollte die Kindergeldberechtigung gleich auf den Vater übertragen werden.

Zitat:
Was sagen eigentlich die beiden Geschwister zu dem ganzen Plan?


Gute Frage.

Zitat:
In dem Fall besteht m.E. nur in einem Punkt Gewissheit: sie wird kontinuierlich Schulden aufbauen gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse.


So sieht's aus. Und mir scheint, dass ist derzeit weder der TE noch der Tochter so richtig bewusst.

Zitat:
Sie bekommt dann trotzdem den vollen Regelsatz?


M.E. ja. Allerdings will ich auch nicht verhehlen, dass das zuständige Jobcenter das nicht so sieht. Außerdem bleibt auch die Überlegung, ob das Jobcenter nach § 9 Abs. 5 SGB II von einer Unterhaltsvermutung innerhalb der Haushaltsgemeinschaft ausgeht, die Du mit Deiner Tochter bilden wirst. Dann wäre auch Dein Einkommen und Vermögen zu prüfen, und ggf. teilweise anzurechnen.

Spätestens seitdem der Umzugstermin feststeht, hätte der Antrag beim Jobcenter bereits gestellt werden können. Ist das schon geschehen?

Zitat:
Meine Tochter wird sich schon entwickeln, sie hat viel durch und ich will ihr die Möglichkeit geben, jetzt erstmal durchzuschnaufen.


Dein Wort in Gottes Gehörgang. Ich wünsche Dir das Du Recht behälst, kann aber ehrlich gesagt nicht wirklich dran glauben. Dafür hat Deine Tochter bereits viel zu viel Zeit offensichtlich ungenutzt verstreichen lassen. Woher soll der Sinneswandel jetzt so plötzlich kommen? Bei meinem jetzt 27-jährigen Sohn z.B. war das ein Prozess von rund 10 Jahren, bis er einigermaßen Fuß gefasst hat. Und ich kenne durchaus einige, bei denen das ganz ähnlich gewesen ist. Allen betroffenen Personen gleich ist, dass sie erst angefangen haben, sich zu entwickeln und ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, nachdem Mama und Papa sie vor die Tür gesetzt haben. Das ist hart (auch für die Eltern) aber manchesmal einfach dringend notwendig.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30486 Beiträge, 5446x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Aufgrund der geschilderten Wohn- und Umgangssituation an sich sehe ich keinen Grund, dass die Antragsbearbeitung länger dauern sollte, als bei anderen Antragstellern.
Wir werden es vermutlich nicht erfahren.
Zitat (von AxelK):
Ich vermute mal, dass die Tochter hier derzeit nicht einmal das Kindergeld hat.
Ja, stimmt, das hatte ich nicht bedacht. Evtl. ist das mit/bei dem Träger noch nicht geändert.
ODER falls die Oma noch die Kindergeldberechtigte ist, müsste diese mit dem Kindsvater vereinbaren, was nun wie geändert werden soll. Aber auch das hat offenbar Zeit. Man weiß ja zumindest seit gestern, wann der Enkelsohn Umgang mit der Mutter hätte.

Zitat (von wirdwerden):
Denn das Kind lebt beim Vater, wenn irgendwo eine Kinderausstattung finanziert wird, dann dort.
Aber evtl. nicht vom JC.
Zitat (von wirdwerden):
Der Rest geht an den Vater.
Welcher Rest? Der kann evtl. ohne JC-Leistungen für seinen Sohn sorgen? Und bekäme uU Kindergeld und UHV.

Ja, es wird tatsächlich immer schlimmer. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13800x hilfreich)

Axel, volle Zustimmung bis auf einen Punkt. Hier muss ja kein Kind vor die Tür gesetzt werden; es wird vielmehr rein geholt, und das völlig ohne Not. Und ich weiß auch nicht, ob in so einem Fall durch das JC überhaupt eine (Teil) Bedarfsgemeinschaft zwischen Mutter und Kleinkind angenommen wird. Es ist ja nicht mal Platz für ein Kinderbett da; gleichwohl will man Geld für (mobiliare?) Erstausstattung beantragen.

Nach meiner Erfahrung kommunizieren die Unterhaltsvorschusskassen inzwischen ganz gut mit den JCentern. Und der Vater wird für den Kleinen ja von dort sein Geld erhalten. Wenn es dann da zu Kürzungen kommt, der Vater das nicht akzeptieren will, keine Ahnung, ob das JC dann noch von der Teil-Bedarfsgemeinschaft ausgeht. Irgendwie komme ich mehr und mehr zu der Überzeugung, dass das ganze Konzept ein "wie generiere ich am meisten Geld ohne was zu tun" ist unter Ausnutzung aller anderen inkl. der Allgemeinheit. Vielleicht werden der Großmutter/Mutter die Augen geöffnet, wenn die Planung dann doch nicht so läuft und es an ihren eigenen Geldbeutel geht. Leid tut mir das kleine Enkelkind, welches ja in den entscheidenden ersten Lebensjahren seine Hauptbezugsperson verliert, in einer völlig unpassenden Lebenssituation sich bei der Mutter aufhalten muss. Aber dieses Krümelchen und dessen Wohlergehen - da wird ja kein Gedanke verschwendet, ebenso wenig, wie die anderen Kinder der Fragestellerin damit zurecht kommen. Sehr traurig, das alles.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Tina_M
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mein Gott Tina, die Tochter hat doch drei Jahre durchgeschnauft. Die Tochter hat es bisher nicht mal geschafft, sich auf eine Wohnungswarteliste für dringende Fälle setzen zu lassen? Das kann ja wohl nicht wahr sein. Und - ich meinte nicht, dass Du Dich behandeln lassen sollst, sondern lernst, wie man zielführend mit der Tochter umgeht. Es hilft ja häufig enorm weiter, wenn Angehörige sich auch helfen lassen.

Axel, volle Zustimmung. Schön, dass Du Dich gemeldet hast und Du wenigstens meine Zweifel hinsichtlich des Vorgehens in Zukunft teilst. Und es ist wohl immer noch nicht angekommen, dass sie für ihr Kind unterhaltspflichtig sein wird. Also sehr schnell gewaltig viele Schulden aufgebaut werden. Toller Zweitstart ins Leben (der erste ist ja schon gescheitert), den die Mutter da unterstützt.


Guten Morgen!
Ich glaube, ich hatte es schon mal geschrieben, dass wir alles mögliche getan haben. Meine Tochter hat sich sehr wohl in Listen eintragen lassen in ihrer Einrichtung. Es geschah nur einfach nichts! Dann sind wir eben auf eigene Faust los, es blieb uns ja nichts anderes übrig.

Das mit den Schulden wissen wir und die wird sie auch zurückzahlen. Falls sie jetzt Bürgergeld bekommen sollte, wird sie den Betrag des UHV sparen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Tina_M
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was fehlt dem Kind jetzt an notwendigem ?
Dann, später irgendwann, in eigener Whg mit Kind gäbe es bei Bedarf und auf Antrag Erstausstattung für die Wohnung---je nachdem, was notwendig und nicht bereits vorhanden ist.
Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass deine Tochter zeitnah einen Job oder gar einen Ausbildungsplatz findet, würde bei/mit dem JC... das ganze Rad erneut gedreht und alles neu berechnet.
Evtl. ist es nicht bekannt: Wenn, dann wird ab Antragstellung und ab dem Monatsersten geleistet. Rückwirkend nicht.

Was sagen eigentlich die beiden Geschwister zu dem ganzen Plan?


Die Erstausstattung kann meine Tochter doch immer noch beantragen, wenn sie in ihre eigene Wohnung zieht! Länger als 6 Monate soll sie bei mir ja nicht wohnen. So ist der Plan.

Die anderen beiden Geschwister sehen es mit gemischten Gefühlen. Aber sie haben es akzeptiert.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Tina_M
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Ich vermute mal, dass die Tochter hier derzeit nicht einmal das Kindergeld hat. Das dürfte als Kostenbeitrag für die Mutter-Kind-Einrichtung ans Jugendamt gehen. Mit dem Umzug ist das natürlich zu ändern, was aber zunächst auch mal beantragt werden muss. Und in dem Zusammenhanng sollte die Kindergeldberechtigung gleich auf den Vater übertragen werden.


Das hat der Vater des Kleinen entweder schon gemacht oder wird es die Tage bestimmt machen.

Zitat (von AxelK):
M.E. ja. Allerdings will ich auch nicht verhehlen, dass das zuständige Jobcenter das nicht so sieht. Außerdem bleibt auch die Überlegung, ob das Jobcenter nach § 9 Abs. 5 SGB II von einer Unterhaltsvermutung innerhalb der Haushaltsgemeinschaft ausgeht, die Du mit Deiner Tochter bilden wirst. Dann wäre auch Dein Einkommen und Vermögen zu prüfen, und ggf. teilweise anzurechnen.

Spätestens seitdem der Umzugstermin feststeht, hätte der Antrag beim Jobcenter bereits gestellt werden können. Ist das schon geschehen?


Also streng genommen ist der kleine laut Beschluss an 6/30 bei uns. Ich mache mir Gedanken, ob das JC nicht so entscheiden könnte, dass an diesen 6 Tagen zwei Bedarfsgemeinschaften in meiner Wohnung existieren und an 24 Tagen eben nur eine?! Der Antrag geht übrigens die Tage raus, wir sind schon dabei, alles auszufüllen.

Zitat (von AxelK):
Dein Wort in Gottes Gehörgang. Ich wünsche Dir das Du Recht behälst, kann aber ehrlich gesagt nicht wirklich dran glauben. Dafür hat Deine Tochter bereits viel zu viel Zeit offensichtlich ungenutzt verstreichen lassen. Woher soll der Sinneswandel jetzt so plötzlich kommen? Bei meinem jetzt 27-jährigen Sohn z.B. war das ein Prozess von rund 10 Jahren, bis er einigermaßen Fuß gefasst hat. Und ich kenne durchaus einige, bei denen das ganz ähnlich gewesen ist. Allen betroffenen Personen gleich ist, dass sie erst angefangen haben, sich zu entwickeln und ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, nachdem Mama und Papa sie vor die Tür gesetzt haben. Das ist hart (auch für die Eltern) aber manchesmal einfach dringend notwendig.


Meine Tochter nimmt sich die Zeit, die sie braucht. Meine Kinder gehen langsamer voran oder andere Wege als andere! Warum dieser Stress? Sie müssen noch 60 Jahre arbeiten!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Tina_M
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, um jetzt mal für Klarheit zu sorgen: Ich habe soeben bei unserem Jobcenter angerufen und den Fall geschildert. Ich hatte auch eine ganz tolle, freundliche und kompetente Sachbearbeiterin am Telefon. Diese bejahte den Anspruch meiner Tochter auf Bürgergeld zu 100 %. Also voller Regelsatz, anteiliger Regelsatz für den Kleinen, Mehrbedarf Alleinerziehende, Fahrtkosten für Umgänge und ich habe sogar die Möglichkeit, einen Untermietvertrag mit meiner Tochter abzuschließen, wären also so ca. 200 € im Monat, die ich dann überwiesen bekomme. Muss ich natürlich dem Finanzamt angeben.

Die Antragsunterlagen gehen die Tage raus und dann sollte innerhalb von ein paar Wochen das Geld kommen.

Beste Grüße
Tina

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