Bürgergeld nach Tod der Mutter für die Kinder

11. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mauseschnuffel
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 38x hilfreich)
Bürgergeld nach Tod der Mutter für die Kinder

Wir sehen folgendes Problem auf uns zukommen. Die alleinerziehende Mutter liegt im Streben. Zwei minderjährige Kinder leben in der Bedarfsgemeinschaft der Mutter, Wenn die Mutter und verstirbt, müssen die Kinder in eine Einrichtung und die Wohnung wird aufgelöst.
ABER: Die Miete für die Wohnung muss bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (drei Monate) gezahlt werden. Vielleicht kann man mit dem Vermieter sprechen, dass er die Wohnung vielleicht schnell vermieten und auf dioe Miete verzichtet aber???
Die Kinder sind darauf angewiesen, dass das JOB Center die Zahlungen noch bis zum Ablauf dieser Frist zahlt. Da keinerlei "Vermögen" vorhanden ist, können sie die Miete für diese drei Monate nicht zahlen. Bei der Rente bekommen die "Erben" noch drei Monate die Rente gezahlt um z.B. derartige Kosten zu begleichen.
Kann uns jemand sagen, ob das Jobcenter (wie die Rente) noch zahlt? Aufgrund der Krankheit der Mutter habe ich bisher die Anträge beim Job - Center gestellt und habe entsprechende Vollmachten (aber ob die über den Tod hinaus gelten?)

Mauseschnuffel

-- Editiert von Moderator topic am 12. August 2023 17:18

-- Thema wurde verschoben am 12. August 2023 17:18

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Der Beitrag gehört ins Sozialrecht. :wink:

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30435 Beiträge, 5440x hilfreich)

Zitat (von Mauseschnuffel):
Wenn die Mutter und verstirbt, müssen die Kinder in eine Einrichtung und die Wohnung wird aufgelöst.
Wer hat das denn beschlossen? Wenn es absolut keine Familie oder Freunde, Bekannte, entferntere Verwandtschaft gibt, wird das leider so kommen für die Kinder. Inzwischen sind sie mind. 16... da geht auch anderes.
Es besteht keine Eile, jetzt schon den Vermieter zu involvieren.
Du als Bevollmächtigte solltest dir den § 22 SGB II durchlesen.
Und möglichst dafür sorgen, dass die Kinder zu Hause wohnen bleiben können.

Was der Vater inzwischen entschieden hat, ist dir bekannt?


:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37535 Beiträge, 13797x hilfreich)

Die Rente wird noch drei Monate nach dem Tod bezahlt? Wo steht das denn? Ich gehe mal davon aus, dass die Kinder neben der Sterbenskranken Mutter noch einen weiteren Sorgeberechtigten haben, der dann auch im Namen der Kinder das Erbe ausschlagen kann. Evtl. unter Einschaltung des Familiengerichts. Und da die Kinder nicht Mieter sind, sind sie auch nicht direkt Schuldner beim Vermieter.

Ich fürchte, der Vermieter wird auf seinen Kosten sitzen bleiben, das ist halt das unternehmerische Risiko. Ich hoffe sehr, dass die Kinder in dieser schwierigen Zeit Menschen haben, die ihnen beistehen? Und auch jemand, der sich um den juristischen Krempel kümmert? Da sehe ich nur das Erfordernis der Erbausschlagung.

Etwas off topic, aber ich wollte auf die Möglichkeiten hinweisen, die Kinder abzusichern. Da die Kinder noch minderjährig sind, in Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter leben, werden die Kids entweder Unterhalt vom Kindsvater bekommen oder aber (möglicherweise auch in Kombi) Zahlungen aus der Unterhaltsvorschusskasse. Der Rest des Bedarfs wird dann eben vom JC getragen. Wenn diese Bedarfsgemeinschaft nicht mehr besteht,, fällt ein Unterhaltsanspruch gegen den Vater natürlich nicht weg, wohl aber die Zahlung der Unterhaltsvorschusskasse.

So, es ist nicht so furchtbar bekannt, dass die Kinder nicht nur in Heimen/Wohngruppen untergebracht werden können, sondern dass auch die Einrichtung einer Familienpflegestelle möglich ist, und das das Jugendamt die auch zu finanzieren hat. Also auch Großeltern oder andere Verwandte haben eventuell einen Anspruch Zahlungen, die von der Höhe her gar nicht so schlecht sind. Bitte lasst Euch auch diese Alternative durch den Kopf gehen.

Und, nochmals: der Mietausfall des Vermieters ist nicht das Problem der Kinder, wirklich nicht.

Viel Kraft und Erfolg!

wirdwerden

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46685 Beiträge, 16550x hilfreich)

Zitat (von Mauseschnuffel):
Kann uns jemand sagen, ob das Jobcenter (wie die Rente) noch zahlt?


Nein

Und zu den offenen Mietzahlungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach dem Tod der Mutter kann man nur sagen:
Da wird der Vermieter Pech haben und nichts bekommen.

Nicht nur das:
Wenn die Kinder bei ihrem Auszug zu Bekannten oder in eine Einrichtung den Hausrat in der Wohnung hinterlassen, dann wird der aber die Wohnung räumen müssen und auf den dafür anfallenden Kosten ebenfalls sitzen bleiben.

Die Kinder müssen sich dagegen keine Sorgen machen, dass sie durch den Tod der Mutter plötzlich Schulden haben. Sie haben zwei Möglichkeiten:

1. Das Erbe wird ausgeschlagen, wobei das kompliziert werden könnte, wenn es keinen Sorgeberechtigten gibt.

2. Bei Eintritt der Volljährigkeit machen sie die Einrede nach § 1629a BGB geltend.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32398 Beiträge, 17074x hilfreich)

Die Rente wird noch drei Monate nach dem Tod bezahlt? Wo steht das denn? Gemeint ist wohl das "Sterbevierteljahr", welches es aber nur hinterbliebene Gatten/Gattinnen gibt, nicht für Kinder.

-- Editiert von User am 12. August 2023 17:25

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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