Wenn jetzt das Bürgergeld kommt, könnte man auch einfach auch seine Erwerbsminderungsrente verzichten ( die viel niedriger ist) bzw. die Verlängerung einfach nicht beantragen?
Hintergrund: bei Bürgergeld darf man auch in Zukunft seine Wohnung und so einigermaßen sein Vermögen behalten.
Erwerbsminderungsrentner könnten höchsten mit gru si aufstocken und da gelten diese Regeln nicht.
Bürgergeld statt Erwerbsminderungsrente
Bescheid anfechten?
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Es ist noch gar nicht gesagt, ob und wann das Bürgergeld kommt. Vor allem ist noch nicht gesagt, was "Bürgergeld" überhaupt bedeuten soll. Das ist eigentlich nur ein neuer Name für das Arbeitslosengeld 2.
Da stellt sich zunächst die Frage, inwiefern sich mit der Änderung des Namens (reiner Etikettenschwindel) auch die Voraussetzungen ändern werden. Insbesondere hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit oder entsprechender Einschränkungen. Und ob anderweitige Sozial- bzw. Rentenleistungen nicht vorrangig zu beziehen wären. Allgemein kann man sich im Sozialrecht nicht aussuchen, was man denn gerne hätte. Ich vermute, dass das noch eine Weile so bleibt, vor allem weil das Geld aus unterschiedlichen Kassen kommt.
Das darf man unter Umständen auch bei der Grundsicherung. Nach dem, was die Medien so berichten, ist aber auch bei dem "Bürgergeld" nicht geplant (sofern überhaupt schon etwas geplant ist), Immobilien dauerhaft und unabhngig vom Wert von der Vermögensanrechnung auszunehmen.Zitat:bei Bürgergeld darf man auch in Zukunft seine Wohnung und so einigermaßen sein Vermögen behalten.
Hier muss noch abgewartet werden. Wenn die Umbenennung wirklich zum 1. Januar schon kommen soll, dann müsste die Bundesregierung schon in den nächsten Wochen einen konkreten Entwurf dafür vorlegen. Ob dieser Entwurf dann wirklich angenommen wird (vermutlich nicht ohne Änderungen), steht auf einem anderen Blatt.
-- Editiert von Zuckerberg am 29.05.2022 08:51
ZitatWenn jetzt das Bürgergeld kommt, könnte man auch einfach auch seine Erwerbsminderungsrente verzichten ( :
Wir nicht klappen. In die Rente bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ergo ist eine Versicherungsleistung.
Bürgergeld ist Sozialgeld.
Aussuchen welche Zahlung man lieber hätte, wird es nicht geben.
EMR ist oft befristet, der Arbeitsplatz bleibt erhalten.
Und ob das Bürgergeld kommt steht in den Sternen, Steuergelder sind nur begrenzt vorhanden und neue Schulden dafür machen nicht sinnvoll.
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Wir haben nicht mal ansatzweise einen Entwurf, über den es sich lohnt zu diskutieren. Und, sollte es wirklich dazu kommen, so teile ich @ Zuckerbergs Meinung. Wir haben es mit einer Umetikettierung zu tun. Eine Auswahlmöglichkeit wird es nicht geben. Aus dem Arbeitsamt wurde auch mal die Agentur für Arbeit, Um nur mal ein Beispiel zu nennen.
wirdwerden
Wie bitte? Wann ist denn jetzt? Der zuständige Minister erklärt lediglich, dass er und seine Mannschaft sich jetzt intensiv damit beschäftigen werden.ZitatWenn jetzt das Bürgergeld kommt, :
Wo kann man das nachlesen und was ist im Unterschied dazu jetzt der Fall?Zitatbei Bürgergeld darf man auch in Zukunft seine Wohnung und so einigermaßen sein Vermögen behalten. :
Aber nur EM-Rentner mit voller und dauerhafter EM. Diese sind schließlich nicht mehr erwerbsfähig.ZitatErwerbsminderungsrentner könnten höchsten mit gru si aufstocken :
Manche EM-R ist so hoch, dass eine Ergänzung mit Grundsicherung gar nicht nötig ist. Oft haben EM-Rentner noch andere Einkommen.
Bürgergeld als Idee hatte und hat nicht den Sinn, EM-Rentner besserzustellen.
Bitte nochmal nachlesen.
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