Hallo! Hat jemand Erfahrungen mit Bürgergeld und Elterngeld?
Wie sind die Möglichkeiten und wie wird am wenigsten aufs Bürgergeld angerechnet?
Ich absolviere im Moment eine vom Jobcenter finanzierte Umschulung und meine Partnerin hat vor kurzem ihr Studium abgeschlossen und bezieht jetzt ebenfalls Bürgergeld.
Sie hat vor dem Bezug und bis zum Beschäftigungsverbot einen Minijob ausgeübt.
Ich habe gelesen, das Elterngeld von 300 Euro wird nicht angerechnet, wenn man vor dem Bezug ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte.
Wäre über jede Info dankbar
Bürgergeld und Elterngeld
30. Oktober 2024
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Frage vom 30. Oktober 2024 | 10:58
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 2x hilfreich)
Bürgergeld und Elterngeld
#1
Antwort vom 30. Oktober 2024 | 14:42
Von
Status: Unbeschreiblich (34221 Beiträge, 17721x hilfreich)
Ich habe gelesen, das Elterngeld von 300 Euro wird nicht angerechnet, wenn man vor dem Bezug ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte. Das ist nur halb richtig - es werden maximal 300 Euro nicht angerechnet.
Sie hat vor dem Bezug und bis zum Beschäftigungsverbot einen Minijob ausgeübt. Dann bleiben 300 Euro anrechnungsfrei, wenn sie da mindestens 300 Euro verdient hat. War der Verdienst niedriger, sinkt der Freibetrag entsprechend.
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