Bürgergeld zurückzahlen nach dem die Uni mein TZ Studium zurücknimmt?!

22. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Student9999
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürgergeld zurückzahlen nach dem die Uni mein TZ Studium zurücknimmt?!

Hallo zusammen,

Ich befinde mich derzeit im VZ Studium 3 Semester und möchte nächstes Semester in TZ wechseln, da ich aufgrund zahlreicher Operationen dieses Jahr ziemlich lange, oft Arbeitsunfähig sein werde.

Nach intensiver Recherche weiß ich, dass ich in meinem Fall, bei Krankheit keine Möglichkeit habe Solzialleistungen in egal welcher vorm zu erhalten-weil VZ Studium.
Nun meine Idee wie ich es vll durch diese Zeit schaffe (finanziell)
Ich beantrage TZ Studium für kommendes Semester und habe dann Anspruch auf Bürgergeld.
Folgendes Problem:
Um den Leistungsnachweis bei der KFW rechtzeitig einzureichen muss ich bei allen kommendem Semester alle Leistungen eines VZ Studiums erbringen.
Ein einziges TZ Semester würde es rechnerisch unmöglich machen die Leistungsnachweise rechtzeitig zu erbringen. (Ja ich weiß ich muss weniger LP erbringen wenn mind. 1 TZ Semester vorliegt aber in meinem Fall ist das so!)

Heißt ich werde alle Klausuren mitschreiben folglich wird die Zulassung für mein TZ Studium zurückgekommen.
Theoretisch war ich dann ja nie im TZ Studium, habe aber Bürgergeld erhalten.

Nun kann man darüber streiten ob das Job Center davon erfährt, theoretisch spätestens beim Einreichen meiner nächsten Studienbescheinigung wenn dann dort kein Eintrag über das TZ Studium hinterlegt ist.
Ich gehe davon aus und Frage mich ob man mich rechtlich Belangen kann für diese Aktion? Schon klar ich muss das zurück zahlen aber kann man mir auch eine Rechtlich unerlaubte Handlung vorwerfen?
Also ich Frage mich das im Bezug auf eine mögliche Insolvenz, da mich der KFW Kredit mit Zinsen auf eine fast 6 stellige Verschuldung hineinreißt und es natürlich sehr gut möglich ist, dass ich nie in der Lage sein werde diese Summe zu begleichen.
Eine Restschuldbefreiung wäre dann ja gefährdet bzw eine Insolvenz gar nicht möglich?!

Mein Studium finanziere ich zurzeit vom KFW studienkredit und 400€ ALG1.
Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld endet bald und nur mit dem Kredit könnte ich nicht einmal die Fixkosten decken.
Urlaubssemester ist sehr problematisch, da die Zinsen des KfW Kredits ja laufend beglichen werden müssen.
Arbeiten ist seit 10 Monaten nicht möglich.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35927 Beiträge, 6095x hilfreich)

Zitat (von Student9999):
Ich beantrage TZ Studium für kommendes Semester und habe dann Anspruch auf Bürgergeld.
Bist du sicher, dass du Anspruch auf Bürgergeld hast, wenn du in TZ studierst?
Zitat (von Student9999):
Ein einziges TZ Semester würde es rechnerisch unmöglich machen die Leistungsnachweise rechtzeitig zu erbringen.
Ja, dann ist das wohl so und nun möchtest du betrügen, um den KfW-Kredit weiterhin zu bekommen?
Zitat (von Student9999):
Nun kann man darüber streiten ob das Job Center davon erfährt,
Wieso streiten? Es könnte doch vorher geklärt werden, ob überhaupt Bürgergeld-Anspruch besteht.
Selbst zu prüfen nach § 7 (5,6) und § 27 SGB II.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
Daraus ergäbe sich, ob man überhaupt einen solchen Antrag stellt.

Hast du schon mal an Wohngeld gedacht ?
Jetzt schon an eine evtl. Insolvenz in etlichen Jahren zu denken, halte ich für abwegig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Student9999
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bist du sicher, dass du Anspruch auf Bürgergeld hast, wenn du in TZ studierst?


Ja

Zitat (von Anami):
Ja, dann ist das wohl so und nun möchtest du betrügen, um den KfW-Kredit weiterhin zu bekommen?


Nein ich hätte gerne eine konstruktive Antwort auf meine Frage ob das was ich vor habe Betrug ist und ob/wie ich Strafrechtlich belangt werde.
Nein ich möchte das tun was ich tue um mich während meines Studiums und meiner Krankheit finanziell abzusichern.

Zitat (von Anami):
Hast du schon mal an Wohngeld gedacht ?


Klar. Abgelehnt wegen zu geringem Einkommen.

Zitat (von Anami):
Jetzt schon an eine evtl. Insolvenz in etlichen Jahren zu denken, halte ich für abwegig.


Auf die 36.000 geliehenen € kommen oben drauf 20 bis 50 tausend Zinsen je nach Rückzahlungshöhe.
Also ich bin in absehbarer Zeit mit mindestens 50.000 bzw 85.000 € verschuldet und soll nicht an Insolvenz denken :D

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35927 Beiträge, 6095x hilfreich)

Zitat (von Student9999):
ich hätte gerne eine konstruktive Antwort auf meine Frage ob das was ich vor habe Betrug ist und ob/wie ich Strafrechtlich belangt werde.
Stell diese Frage doch bitte im passenden Unterforum *Strafrecht*.
Oder besser noch einem Fachjuristen, der Einblick in den genauen Sachverhalt nehmen kann.

Zitat (von Student9999):
Also ich bin in absehbarer Zeit mit mindestens 50.000 bzw 85.000 € verschuldet und soll nicht an Insolvenz denken :D
Doch, du kannst als überforderter Student im 3.Semester gern an spätere Insolvenz denken.
ICH würde an ein möglichst schnelles Studium und erfolgreichen Abschluss und guten Anschlussjob denken und dann an die Rückzahlung des KFW-Kredits denken.

Zigtausende andere mit Studienkrediten und BAföG-Krediten haben das auch geschafft.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1908 Beiträge, 1145x hilfreich)

Zitat:
Arbeiten ist seit 10 Monaten nicht möglich.
Das hat ein Arzt entschieden? Eine entsprechende Bescheinigung liegt der Agentur für Arbeit vor? In welchem Stundenumfang haben Sie sich dort zur Vermittlung zur Verfügung gestellt?

Zitat:
möchte nächstes Semester in TZ wechseln, da ich aufgrund zahlreicher Operationen dieses Jahr ziemlich lange, oft Arbeitsunfähig sein werde.
Bei viel Krankheit können Sie sich (nachträglich) beurlauben lassen.

Zitat:
Heißt ich werde alle Klausuren mitschreiben folglich wird die Zulassung für mein TZ Studium zurückgekommen.
Ist das so? Das mag für Ihr Bundesland und Ihr Studium tatsächlich gelten, aber allgemeine Regelung, die das so vorsiegt, gibt es meines Erachtens nicht.

Zitat:
Nun kann man darüber streiten ob das Job Center davon erfährt
Sie wollen es dem Jobcenter also verschweigen?

Zitat:
Theoretisch war ich dann ja nie im TZ Studium
Praktisch auch nicht. Und weder theoretisch noch praktisch standen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Zum einen haben Sie in Vollzeit studiert, zum anderen waren Sie arbeitsunfähig.

Zitat:
da mich der KFW Kredit mit Zinsen auf eine fast 6 stellige Verschuldung hineinreißt
Liegt der maximale Auszahlunsbetrag nicht bei 54600 Euro? Insbesondere aktuell sind Sie vom sechsstelligen Bereich doch weit entfernt.

Zitat:
es natürlich sehr gut möglich ist, dass ich nie in der Lage sein werde diese Summe zu begleichen.
Wenn Sie etwas Vernünftiges studieren und nicht schwer erkrankt sind, dann sollten Sie das mühelos zurückzahlen können.

-- Editiert von User am 22. Januar 2023 21:19

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#5
 Von 
Student9999
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Das hat ein Arzt entschieden? Eine entsprechende Bescheinigung liegt der Agentur für Arbeit vor? In welchem Stundenumfang haben Sie sich dort zur Vermittlung zur Verfügung gestellt?


Nein das hat sich so ergeben die letzten 10 Monate das hat mir keiner Vorhersagen können.
Keine AU Bescheinigungen, ich habe mich selbst krank geschrieben. Also einfach nicht gearbeitet und vom Kredit gelebt.
Mindestens 15 Stunden.


Zitat (von Zuckerberg):
Bei viel Krankheit können Sie sich (nachträglich) beurlauben lassen.


Meinen Sie ein nachträgliches urlaubssemester? Ich habe es versucht es wurde abgelehnt.
Ich habe nur wenige AU Bescheinigungen. Ich habe sehr viele Befunde aber die helfen dabei nicht?!

Zitat (von Zuckerberg):
Sie wollen es dem Jobcenter also verschweigen?


Ja ich würde dem Jobcenter nicht sagen das mein TZ Semester zurück genommen wurde. Eine Straftat?

Zitat (von Zuckerberg):
Ist das so? Das mag für Ihr Bundesland und Ihr Studium tatsächlich gelten, aber allgemeine Regelung, die das so vorsiegt, gibt es meines Erachtens nicht.


Ich kann jedenfalls rechnerisch kein einziges TZ Semester machen und gleichzeitig den Leistungsnachweis rechtzeitig erbringen. Das hat was mit den KfW regeln zu tun. Ich muss nicht alle Klausuren schreiben aber jedes Semester was jetzt kommt in jedem Fall über 15 CP das ist dann halt nicht mehr TZ.

Zitat (von Zuckerberg):
Praktisch auch nicht. Und weder theoretisch noch praktisch standen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Zum einen haben Sie in Vollzeit studiert, zum anderen waren Sie arbeitsunfähig.


Stimmt nicht. Es liegt keine AU Bescheinigung vor. Sporadisch an jedem Monat aber immer nur ein paar Tage (Termine beim Arbeitsamt).
Auch wenn man Vollzeit studiert kann man dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden zur Verfügung stehen sonst würde ich ja jetzt aktuell kein ALG1 bekommen.
Und ich kann ja theoretisch mit 50Prozent Anwesenheit 100 Prozent Klausuren mitschreiben. Auch mit 0Prozent Anwesenheit..

Zitat (von Zuckerberg):
Liegt der maximale Auszahlunsbetrag nicht bei 54600 Euro? Insbesondere aktuell sind Sie vom sechsstelligen Bereich doch weit entfernt.


Sie vergessen die Zinsen!! Bei den aktuell 6,16 Prozent zahlen Sie zwischen 20 und 150 Prozent Zinsen obend drauf.
20 Prozent wenn Sie den Kredit nach der Karenzphase auf einem Schlag abbezahlen.
Bei 54600 und nur der mindestrate wären wir bei etwa 130.000

Zitat (von Zuckerberg):
Wenn Sie etwas Vernünftiges studieren und nicht schwer erkrankt sind, dann sollten Sie das mühelos zurückzahlen können.


Ich Versuche das jetzt als Ansporn zu nehmen aber mühelos ist etwas übertrieben;)

Ich bedanke mich für Ihre Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Student9999
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht könnten Sie mir bei einer anderen Frage helfen?

Ich habe vor mich von zwei Orthopäden parallel behandeln zu lassen. Konkret ich möchte mehrere Physio Verordnungen bekommen.

Das Problem ist folgendes.
Ich habe Behandlungsbedarf ganz besonders in Hüfte, Rücken Handgelenk und Fuß. Hier ist die Beschwerdesymptomatik täglich. Regelmäßig Probleme mit Hände Knie und Schulter.
Rheumatologisch bestimmt auffällig aber das weiß ich erst nach dem Sommer.

Nun wie Sie sich bestimmt vorstellen können bekomme ich beim Arzt keine Physio Verordnung für alles.
Aber die bräuchte ich!
Also mein Plan wäre bei dem einen Orthopäden besorge ich mir Physio für Rücken und Handgelenk bei dem anderen für Hüfte und Fuß also insgesamt vier Verordnungen.
Möglich? Rechtliche folgen? Finanzielle folgen?

Und stimmt das, dass wenn ich eine Verordnung verliere ich keine Zweitschrift erhalten kann?
Ich habe meine gesamte Arztmappe beim letzten Klinikaufenthalt verloren dort waren zwei Verordnungen. Die Sprechstundenhilfe meinte die sind weg. Für neue Verordnungen neuer Termin ergo, zwei Monate Wartezeit und bis dahin keine Behandlung..

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35927 Beiträge, 6095x hilfreich)

Das ist allerdings keine sozialrechtliche Frage.
Dafür gibt es ein entspr. Unterforum *Arztrecht/Medizinrecht/Patientenrecht


:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1908 Beiträge, 1145x hilfreich)

Zitat:
Mindestens 15 Stunden.
Und wie viel Stunden genau?

Wenn diese Angabe denn wahrheitsgemäß war, dann können Sie sich für diese 15 Stunden doch eine Tätigkeit suchen. Damit kommt dann schon etwas Geld zusammen.

Weiß die Arbeitsagentur denn im Übrigen von den gesundheitlichen Problemen?

Zitat:
Stimmt nicht. Es liegt keine AU Bescheinigung vor.
Doch, das stimmt. Denn für Ihre Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt kommt es nicht auf Ihre Krankschreibung an. Es kommt darauf an, ob Sie tatsächlich arbeitsunfähig waren. Nach Ihren (etwas widersprüchlichen) Angaben soll das aber der Fall gewesen sein. Daher haben Sie sich doch auch "selbst krankgeschrieben", würde ich meinen.

Zitat:
Auch wenn man Vollzeit studiert kann man dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden zur Verfügung stehen sonst würde ich ja jetzt aktuell kein ALG1 bekommen.
Und ich kann ja theoretisch mit 50Prozent Anwesenheit 100 Prozent Klausuren mitschreiben. Auch mit 0Prozent Anwesenheit..
Die Regelungen für ALG1 (SGB3) sind andere als die für Bürgergeld (SGB2). Die Regelungen im SGB2 sind kompliziert, lassen eine "Verfügbarkeit" aber nicht ausreichen.

Zitat:
Ja ich würde dem Jobcenter nicht sagen das mein TZ Semester zurück genommen wurde. Eine Straftat?
Ob Straftat oder nicht, auch im Übrigen könnte das rechtlich unzulässig sein. Dass hier unmöglich jemand dazu raten kann, dürfte klar sein. Auch aus anderen Gründen dürfte fraglich sein, ob diese Vorgehensweise überhaupt zu Ihrem Ziel führen kann. Oder ob es da nicht noch viel bessere Wege geben kann.

Und ich bin mir nicht sicher, inwiefern Ihre Hochschule die "nachträgliche Rücknahme" des TZ-Semesters mitmachen wird.

Zitat:
jedes Semester was jetzt kommt in jedem Fall über 15 CP das ist dann halt nicht mehr TZ.
Das dürfte darauf ankommen, wie in Ihrem Studiengang "Teilzeit" definiert ist. Ist es dann wirklich unmöglich, mehr als 15 CP zu erhalten?

Zitat:
Sie vergessen die Zinsen!! Bei den aktuell 6,16 Prozent zahlen Sie zwischen 20 und 150 Prozent Zinsen obend drauf.
20 Prozent wenn Sie den Kredit nach der Karenzphase auf einem Schlag abbezahlen.
Bei 54600 und nur der mindestrate wären wir bei etwa 130.000
Was für eine Milchmädchenrechnung. Sie malen Schwarz, indem Sie rote Zahlen um sich werfen. Man kann das auch deutlich anders sehen. Nach Abschluss Ihres Studiums werden Sie alsbald eine gut bezahlte Tätigkeit als Ingenieur, Jurist, Betriebswirt o.ä. beginnen. Von da an zahlen Sie den Kredit in schleunigem Tempo ab.

Zitat:
Nun wie Sie sich bestimmt vorstellen können bekomme ich beim Arzt keine Physio Verordnung für alles.
Warum nicht? Möglich wäre das durchaus.

Zitat:
Aber die bräuchte ich!
Dann überzeugen Sie doch einen Arzt davon.

Zitat:
Also mein Plan wäre bei dem einen Orthopäden besorge ich mir Physio für Rücken und Handgelenk bei dem anderen für Hüfte und Fuß also insgesamt vier Verordnungen.
Guter Plan, aber informieren Sie hierüber doch bitte jeden der beiden Ärzte und jeden der (vier?) Physiotherapeuten. Die Krankenkasse erfährt sowieso hiervon.

Zitat:
Und stimmt das, dass wenn ich eine Verordnung verliere ich keine Zweitschrift erhalten kann?
Ich habe meine gesamte Arztmappe beim letzten Klinikaufenthalt verloren dort waren zwei Verordnungen. Die Sprechstundenhilfe meinte die sind weg. Für neue Verordnungen neuer Termin ergo, zwei Monate Wartezeit und bis dahin keine Behandlung..
Wie es mit einer Wartezeit aussieht bzw. wann Sie wieder einen Termin angeboten bekommen, dass entscheidet doch allein der Physiotherapeut. Und inzwischen könnte die Unterbrechung ohnehin schon zeitlich so groß sein, dass die alte Verordnung nicht mehr nützlich wäre.

Das Krankenversicherungsrecht ist kompliziert. Befragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse.

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