Chancen auf Bildungsgutschein?

23. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)
Chancen auf Bildungsgutschein?

Hallo zusammen,

eine Frage in die Runde ...
Stelle wir uns folgende Situation vor ...

Corona-bedingt bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an für 3 Jahre unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Der Arbeitnehmer möchte das Angebot annehmen, weil er gerne eine 6-monatige Ausbildung zum Busfahrer bei einem Verkehrsunternehmen machen möchte, die über einen Bildungsgutschein finanziert werden sollte.
Im Anschluss daran beabsichtigt der Arbeitgeber auch zwei Jahre als Busfahrer zu arbeiten, bevor er dann nach drei Jahren wieder zurück zu seinem Arbeitgeber geht, oder vielleicht auch beide Jobs als Teilzeit fort führt.

Der Arbeitnehmer ist ja nicht gekündigt, hat aber bei seinem jetzigen Arbeitgeber eine unsichere Zukunftsperspektive und aus diesem Grund möchte der Arbeitnehmer das Angebot des unbezahlten Urlaubs nutzen um sich ein zweites Standbein aufzubauen (Busfahrer).

Was glaubt Ihr, besteht hier die Chance auf einen Bildungsgutschein?
Falls ja oder vielleicht, wie könnte man das am besten bei der Arbeitsagentur vortragen,
damit die wohlgewollt sind dem zuzustimmen?

Wer kennt sich mit dem Thema aus und mag antworten?

Schönen Abend allerseits.




-- Editiert von StefanHAM am 23.04.2020 18:08

-- Editiert von StefanHAM am 23.04.2020 20:00

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18 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an für 3 Jahre unbezahlten Urlaub zu nehmen.
1. die Situation ist unvorstellbar. Ich habe keine vergleichbare Situation in Rechtsprechung oder im Gesetz gefunden.
2. Ein AG, der seinem AN 3 Jahre unbezahlten Urlaub anbietet, hat irgendwas nicht verstanden.
3. Wahlweise hat es der AN falsch verstanden.
4. Ein unbez. beurlaubter AN ist nicht arbeitslos und würde dann von wem einen Bildungsgutschein erhalten? Die Arbeitsagentur kommt mE nicht infrage.

Alternative 1:
1. Der AG kündigt dem AN betriebsbedingt. Wegen Corona-Bedingungen.
2. Der AN beantragt den BGS bei der Arbeitsagentur gleich nach dem Antrag auf ALG.
3. Der AN sichert zu, dass auch in/nach Corona-Zeiten Busfahrer gesucht werden (wieso eigentlich?)
3. Mit viel Glück lässt die Agentur sich überreden.
4. Mit noch mehr Glück stellt das Busunternehmen den Frischling ein.
5. Wenn der AG nach 3 Jahren noch existiert, kann der ehemalige AN dort anklopfen und nach Arbeit fragen. Er ist dann weitergebildet, qualifiziert und hat bestenfalls 2,5 Jahre Berufserfahrung als Busfahrer. Er kann sich bewerben.

Alternative 2:
1. gleich
2. gleich
3. Der AN hat keinen Anspruch auf ALG und beantragt Hartz 4 und den BGS beim JC.
4. gleich
5. gleich


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#2
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Naja, laut Bundesagentur für Arbeit kann man einen Bildungsgutschein im Falle von Arbeitslosigkeit oder aber auch im Fall von drohender Arbeitslosigkeit bekommen.

EIne unbezahlte Freistellung für einen so langen Zeitraum wäre ja ganz unumstritten keine private Auszeit um sich ohne einen einzigen Cent Einkommen drei Jahre eine schöne Zeit zu machen, sondern Hintergrund wäre ja, dass eventuell sonst eine betriebsbedingte Kündigung droht, der der Arbeitnehmer in Form der langen, unbezahlten Freistellung zuvor käme, und die er nutzen möchte um mittels Bildungsgutschein erst gar nicht in diese Arbeitslosigkeit zu kommen, die - ja, nicht besteht, aber droht!

Das war meine Überlegung ...

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
im Falle von Arbeitslosigkeit oder aber auch im Fall von drohender Arbeitslosigkeit bekommen.
Stimmt. In dem inszenierten Fall droht noch nicht einmal die Arbeitslosigkeit. Keine betriebsbedingte Kündigung am Horizont zu sehen.
Zitat (von StefanHAM):
drei Jahre eine schöne Zeit zu machen,
Das kommt drauf an. Es soll Privatiers geben, die das genau so sehen.
Zitat (von StefanHAM):
eventuell sonst eine betriebsbedingte Kündigung droht
Eben. Ich schrieb es oben. Käme diese Kündigung, dann gäbe es keine Sperrzeit, dann gäbe es ALG1 und es gäbe uU auch den BGS.
Ich verstehe nicht, warum man ---unbezahlten Urlaub bzw unbezahlte Freistellung--- vorrangig betrachtet.
Zitat (von StefanHAM):
Das war meine Überlegung ...
Schon klar.
Hast du dazu auch Fakten, die du sicher und fest hast?

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#4
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Wenn das wirklich so ist wie Du schreibst, dann müsste man also erst arbeitslos werden, um dann den Bildungsgutschein zu bekommen für eine Stelle, die dann vielleicht gar nicht mehr offen ist ...
Wenn es tatsächlich so wäre, dann wäre das eine schlechte Regelung ...!

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
um dann den Bildungsgutschein zu bekommen für eine Stelle, die dann vielleicht gar nicht mehr offen ist ...
Eben. Schrieb ich ja in Punkt 5...Du hast die BGS-Sache wohl falsch verstanden.
Einen BGS bekommt man nicht, weil man in ca 3 Jahren wieder bei dem alten AG arbeiten will und evtl. sogar nur Teilzeit...
Zitat (von StefanHAM):
dann müsste man also erst arbeitslos werden
Ja, oder eben von A-losigkeit bedroht sein. Das wäre der Fall, wenn dein jetziger AG dir sagt: Hey, Stefan, sorry, ich hab wegen Corona leider keine Beschäftigung mehr---ich muss dir wohl kündigen---es sei denn, du kannst Bus fahren. Dann könntest du hier weiterarbeiten...
DANN wärest du bedroht, könntest das der Agentur darlegen usw. Aber dann hättest du den Job weiterhin...hättest keine unbezahlte Freistellung.

Einen BGS erhält man zB auch, wenn die Agentur die Erforderlichkeit einsieht und für die Vermittlung in Beschäftigung bessere Chancen mit dieser Weiterbildung/Lehrgang/ erkennt. Und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen wären in deinem Falle erfüllt?

https://www.bbq.de/fragen-und-antworten-rund-um-den-bildungsgutschein/

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4575 Beiträge, 554x hilfreich)

Wie würde der Führerschein denn joberhaltend sein? Du hast ihn doch nicht, also übst du eine Tätigkeit aus, wo dieser Führerschein nicht gebraucht wird.
Den Bildungsgutschein kannst du auch als Arbeitnehmer erhalten, aber nur, wenn du dadurch deinen Job er-/behältst. Das dürfte hier aber nicht der Fall sein, weil dein Job ja einen solchen Führerschein derzeit nicht voraussetzt.

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#7
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Ah, verstehe. Hatte das eher aus einer anderen perspektive gesehen ... meine Idee war wenn ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber hilft Kosten zu senken, indem er drei Jahren in unbezahlten Urlaub geht ... der Arbeitnehmer in diesen drei Jahren als Busfahrer arbeitet, dann hat das zwar nichts mit dem ersten Job zu tun, aber sollte der erste Job in drei Jahren tatsächlich nicht fortgeführt werden können, dann wäre der Arbeitnehmer nie arbeitslos gewesen weil er den Job als Busfahrer aktuell immer noch hat. So war meine Idee.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
wenn ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber hilft Kosten zu senken,
Schön. Das tangiert die Arbeitsagentur in diesem Fall nicht.
Zitat (von StefanHAM):
der Arbeitnehmer in diesen drei Jahren als Busfahrer arbeitet
Auch schön. Das tangiert die Agentur auch nicht.
Zitat (von StefanHAM):
So war meine Idee.
Ja, verstehe durchaus.

Doch wer soll nun den BGS zahlen? Die Agentur. Ohne Erfüllung der festgelegte Voraussetzungen für einen BGS.

Wenn man nicht die Chance hat, mit einem Führerschein für Busse auch in Lohn und Brot bei dem jetzigen AG durchkommen zu können--- wird das mE nichts.

Und wie kommt man auf 3 Jahre? Weiß der AG jetzt schon, dass er coronabedingt erst nach 3 Jahren wieder einen AN einstellen könnte?

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#9
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Wie sieht es denn generell aus wenn man sich bei bestehendem Arbeitsvertrag eine zweite Ausbildung gönnen möchte ... sei es Busfahrer, Fahrlehrer, was auch immer ...

Besteht die Möglichkeit diese zweite Ausbildung irgendwie gefördert zu bekommen?
Nach dem, was hier bisher geschrieben wurde stehen die Chancen auf einen Bildungsgutschein bei einem ungekündigten Arbeitsvertrag, ruhend oder nicht ruhend, ja eher schlecht.

Aber gibt es Alternativen einer Förderung?

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4575 Beiträge, 554x hilfreich)

Nein, warum auch? Du kannst dir aber jederzeit selbstfinanziert eine Zweitausbildung gönnen.

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#11
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Nein, warum auch?


Vielleicht um eine deutlich kostspieligere Langzeitarbeitslosigkeit, die vielleicht folgen könnte,
einfach im Vorfeld zu verhindern !?

Das erinnert mich an Impfungen, die jahrelang von Krankenkassen nicht bezahlt wurden ...
Teure Erkrankungen durch fehlende Impfungen, Lebertransplantationen etc. wurden hingegen bezahlt.
Völlig unlogisch irgendwie.
Es geht ja nicht darum dem Land kostenlos sämtliche Ausbildung nach Belieben zu bezahlen,
sondern vielleicht Leuten, die tatsächlich von Arbeitslosigkeit bedroht sind,
im Vorfeld zu fördern um sie erst gar nicht in die Arbeitslosigkeit rutschen zu lassen.

Auf der Seite der Arbeitsagentur steht ja,
dass auch bei drohender Arbeitslosigkeit ein Bildungsgutschein gewährt werden kann ...!

Ich muss wohl echt mal bei der Agentur nachfragen was genau nun gegeben sein muss,
damit man von Arbeitslosigkeit bedroht ist ...!

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
sich...eine zweite Ausbildung gönnen möchte
Sich gönnen? Ja, gerne, wenn der AG mitspielt.

Zitat (von StefanHAM):
diese zweite Ausbildung irgendwie gefördert zu bekommen?
Ja. Manche AG fördern ihre AN, indem sie ihnen Zusatzausbildungen bzw. Zusatzqualis bzw. bestimmte *Quali-Bausteine* bezahlen... Meist gibts dafür aber Bedingungen wie zB die Pflicht, mind. X Jahre im Unternehmen zu bleiben. Oder es ändert sich der Tätigkeitsbereich. Manchmal förderten AG auch ihre AN und beteiligten sich an den Kosten für Meisterausbildungen (die echt teuer sind).Macht man wohl nicht mehr, weil die Meisterbriefe oft gar nicht mehr nötig sind. Das Wissen dazu aber schon.
Zitat (von StefanHAM):
Langzeitarbeitslosigkeit, die vielleicht folgen könnte,
Ja, das wäre dann die drohende Arbeitslosigkeit. Das hatten wir aber schon. Dann könnte uU mit BGS gefördert werden. Ob es aber ein BGS für einen Busführerschein wäre? Wenn der AG zB ein Schlossereibetrieb wäre oder eine Dönerbude...?

Dein Beispiel lässt doch keine Langzeitarbeitslosigkeit voraussehen. Sondern 6 Monate Fahrschule, dann 2 Jahre Busfahrer, dann paar Monate Urlaub, dann wieder Teilzeit zum alten AG.
Zitat (von StefanHAM):
vielleicht Leuten, die tatsächlich von Arbeitslosigkeit bedroht sind, im Vorfeld zu fördern
Genau. Für solche Leute gäbe es evtl. Förderungen, die eine Kündigung verhindern.
Zum 3. Mal... :augenroll:

Zitat (von StefanHAM):
Auf der Seite der Arbeitsagentur steht ja, dass auch bei drohender Arbeitslosigkeit ein Bildungsgutschein gewährt werden kann ...!
Jaha! Stimmt ja auch. Immer noch!

Das war doch alles schon erörtert. Du hast aber einen Fall geschildert, wo weder Arbeitslosigkeit droht noch dann Langzeitarbeitslosigkeit zu erkennen wäre. Nicht mal am Horizont bei klarer Sicht..

Zitat (von StefanHAM):
ch muss wohl echt mal bei der Agentur nachfragen was genau nun gegeben sein muss,
damit man von Arbeitslosigkeit bedroht ist ...!
Ja, gern. Tu das. Dort haben die Mitarbeiter gerade jetzt ein großes und offenes Ohr und besonders viel Zeit für solche Fragen. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Naja, also ich habe durchaus verstanden was hier bisher geschrieben wurde.
Dennoch finde ich es schwer nachvollziehbar.
Ein Stück weit macht es Sinn, ein Stück weit aber auch nicht.

Demnach, was hier bisher geschrieben wurde klingt das für mich so als muss eine Kündigung ausgesprochen werden, damit man überhaupt eventuell irgendwann irgendwie an einen Bildungsgutschein kommen kann.

Nehmen wir doch mal ein aktuelles Beispiel, was sich gerade anbietet, weil man es hier ganz deutlich machen kann ... Stichwort Lufthansa.
Zum Beispiel die Flugbegleiter ... da gibt es 1000e Leute zuviel, die über Monate nicht gebraucht werden.
Denkbar wäre doch, dass die Lufthansa über langen Zeitraum unbezahlten Urlaub anbietet,
um die Kosten für diese 1000e Angestellten, die man nicht braucht, erstmal nicht zu haben.

In aktueller Situation ist die Arbeitslosigkeit ja gar nicht soooooo weit her geholt.
Geplante Kündigungen und Insolvenz gehen alle paar MInuten durch die Nachrichten.
Das zum Beispiel, weil es ganz aktuell ist und als Beispiel super verdeutlich, was ich meine,
würde ich durchaus als drohende Arbeitslosigkeit bezeichen.
Wenn das nicht als "drohenend" gilt, dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen,
was es dann sein könnte. Das ist ja nur der Punkt, den ich verstehen möchte.
Wie schon geschrieben, wenn das alles nicht reicht, dann könnte man für mich "drohend" einfach streichen und zur Bedingung für den Bildungsgutschein machen, dass man tatsächlich arbeitslos sein muss.

Oder ist das "drohend" tatsächlich ausschließlich darauf bezogen, dass der Arbeitgeber dem Piloten bei der Lufthansa sagt "Du machst jetzt noch eine Ausbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten, ansonsten wirst Du gekündigt"?

Ähnliche Situation gibt es in vielen anderen Bereichen, wenngleich auch nicht in dieser dramatischen Dimension wie beispielsweise bei der Lufthansa, die ja heute durch alle Nachrichten ging und auch weiter gehen wird.
Aber auch in Hotels, wo beispielsweise Leute im Zimmerservice/Housekeeping sind ... da machen etliche Leute den gleichen Job ... und etliche Leute werden die nächste Monate nicht benötigt.
Oder Reisebüros, Reiseleiter und und und ... alles Bereiche wo denkbar wäre, dass man hier für lange Zeit freigestellt würde weil der Bedarf an Personal einfach über lange Zeit nicht da ist.
Aber DAS Beispiel schlechthin ist wohl tatsächlich Lufthansa ... weil es in dieser Dimension wohl einmalig in Deutschland ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4575 Beiträge, 554x hilfreich)

Und? Ändert nichts für dich.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Und? Ändert nichts für dich.


Weil?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4575 Beiträge, 554x hilfreich)

Du nicht die Lufthansa bist.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Du nicht die Lufthansa bist.


Verstehe ich nicht.
Vielleicht bin ich ja doch jemand, der gerade aus genau diesem Unternehmen betroffen ist?

Aber tut auch nichts zur Sache ... ich habe ja nochmal ein Beispiel geschildert ...

Dachte ich hätte eindeutig dargelegt wieso ich glaube in so einem geschilderten Fall könnte der Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht sein, zudem habe ich freundlich darum gebeten mir zu erklären wieso ein Bildungsschein hier nicht in Frage kommt.

Aber es scheint so, als ist hier nichts sachliches mehr zu erwarten.
Schade.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@StefanHam:

Bei Dir beginnt das Problem schon damit, dass das arbeitgeberseitige Angebot, 3 Jahre unbezahlten Urlaub zu nehmen, mit ziemlicher Sicherheit rechtswidrig sein dürfte. Man wird Dich - völlig zu recht - darauf verweisen, dass Du nicht arbeitslos und auch nicht wirksam beurlaubt bist und deshalb Deine Lohnansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen musst. Das wiederum setzt auch voraus, dass Du dem Arbeitgeber Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen musst, was realistischerweise nicht geht, wenn du (in Vollzeit) eine anderweitige Ausbildung machst.

Wenn Du der Beurlaubung nicht zustimmst, wirst Du möglicherweise die Kündigung erhalten und wärst dann tatsächlich arbeitslos. Mit der Konsequenz, dass Du (vermutlich) berechtigt wärst, Arbeitslosengeld zu beziehen und auch einen Bildungsgutschein (wofür auch immer) zu bekommen. Was bitte hindert Dich daran, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass er - anstatt des unbezahlten Urlaubs - Dir betriebsbedingt kündigt, Du Dich gegen die Kündigung nicht wehrst, und er Deine denkbare spätere Neubewerbung bevorzugt berücksichtigen wird, wenn die betriebliche Situation das zulässt? Klar bist Du dann darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber auch zu seinem Wort steht, aber anders wirst Du Dein Ziel nach meiner Einschätzung nicht realisieren können.

Beispiele für drohende Arbeitslosigkeit:

- Der Arbeitgeber teilt Dir mit (idealerweise schriftlich), wenn diese oder jene zu erwartenden Umstände eintreten, muss ich Mitarbeiter entlassen/meinen Betrieb schließen

- Der Arbeitgeber ist ein Einzelunternehmer kurz vor dem Eintritt ins Rentenalter und hat keinen Betriebsnachfolger

- Das Unternehmen hat deutlich erkennbare Zahlungsschwierigkeiten und eine Insolvenz erscheint ein realistisches Prozedere zu sein, oder auch

- der Arbeitgeber teilt Dir verbindlich mit, entweder Du stimmst dem unbezahlten Urlaub zu, oder ich muss Dir kündigen

Es gibt sicher noch mehr Beispiele, aber das soll an dieser Stelle erstmal genügen.

Gruß,

Axel

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