#Corona Einladungen zum Jobcenter - Hygieneregeln

16. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
kuro200
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)
#Corona Einladungen zum Jobcenter - Hygieneregeln

Hallo, was ist in folgenden Fall ?

Es ist ja so, das die Jobcenter wieder öffnen,
und vor allen gut vermittelbare Arbeitslose wieder einladen.
Technisch ist es oft keine Einladung, sondern eine Aufforderung zur
Vorsprache mit Rechtsfolgebelehrung.

Die betroffenen "Kunden" werden sicherlich ihr Glück nicht fassen können, und freudig erregt den Termin herbeisehnen, auch angesichts der Tatsache, das die Jobcenter 3 Monate nichts von sich hören lassen haben.

Wie verhält es sich, wenn das Jobcenter darauf besteht im Schreiben,
das der Kunde einen Mund Nasen Schutz trägt.
Was wäre wenn er beim Termin keinen bei hat,
ist dann die Behörde verpflichtet, einen Einmal Schutz zu stellen ?

Oder kann diese dann sich darauf berufen, der Kunde hatte keinen MNS, der Termin ist dadurch nicht zustande gekommen, und spricht eine Sanktion in Höhe von 10 Prozent der Regelleistung für 3 Monate aus.Normalerweise sollte jenes doch unrechtmäßig sein. Oder ?

Danke.

-- Editiert von kuro200 am 16.06.2020 14:01

-- Editiert von kuro200 am 16.06.2020 14:02

-- Editiert von kuro200 am 16.06.2020 14:03

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von kuro200):
Wie verhält es sich, wenn das Jobcenter darauf besteht im Schreiben,
das der Kunde einen Mund Nasen Schutz trägt.
Dann verhält es sich so, dass der Kunde sich entspr. verhalten sollte. So wie bei jedem Besuch im Supermarkt. Oder beim Termin in der Arztpraxis. Oder im Bus...

Zitat (von kuro200):
Was wäre wenn er beim Termin keinen bei hat,?
Das wäre blöd.
Das JC wird ihm hoffentlich keine Maske ausgeben. Leider darf es auch keine Sanktion verhängen für solche Kunden in solchem Fall.

Das JC wird den Kunden erneut einladen. Und wieder auf die Regeln wegen der Pandemie hinweisen.

Was möchte ein solcher Kunde bezwecken?

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#2
 Von 
kuro200
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von kuro200):
Wie verhält es sich, wenn das Jobcenter darauf besteht im Schreiben,
das der Kunde einen Mund Nasen Schutz trägt.
Dann verhält es sich so, dass der Kunde sich entspr. verhalten sollte. So wie bei jedem Besuch im Supermarkt. Oder beim Termin in der Arztpraxis. Oder im Bus...

Wenn das Land z.b nur Maskenpflicht für ÖPNV und Supermärkte/Geschäfte vorschreibt.
Und der Arzt oder sonstiger dies in eigener Privat-Autorität als oft Bitte oder "du kommst hier nur mit Maske herein" anlegt.
Zitat:
Leider darf es auch keine Sanktion verhängen für solche Kunden in solchem Fall.

Warum "Leider" ?
Zitat:
Was möchte ein solcher Kunde bezwecken?

Die Dümmlichkeit derartiger Vorladungen und oft sinnlosen Gespräche aufzeigen vielleicht ?
Oder ev. nicht zu allen ja und amen sagen möchte.

-- Editiert von kuro200 am 16.06.2020 15:03

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ein von uns finanzierter ALG II Empfänger sitzt nicht auf der Planstelle eines Erziehers von Mitarbeitern des JC. Ebenso wenig hat er das Recht, diese zu schikanieren oder gesundheitlich zu gefährden, das ist asozial. Wenn er was ändern will, dann muss er in die Politik gehen, genug Zeit hat er ja.

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Ein Jobcenter ist ein öffentliches Gebäude. Wenn nicht nur dort an der Tür steht, dass Maskenpflicht besteht, sondern sogar in der *Einladung*---damit der Kunde es nicht etwa vergisst--- dann wird das kein Privat-Mumpitz sein. Es geht um Kundenkontakte. Man sollte die jeweilige Landes-Verordnung nochmals lesen.

Zitat (von kuro200):
Warum "Leider" ?
Weil das JC keine Sanktion und keine Bußgelder verhängen kann, sondern lediglich den Termin cancelt und eine neue *Einladung* verschickt.
Zitat (von kuro200):
Die Dümmlichkeit derartiger Vorladungen und oft sinnlosen Gespräche aufzeigen vielleicht ?
Das geht auch mit Maske, wenn man als Kunde der Meinung ist, man brauche keine *Einladungen*, und es genüge, wenn die Stütze regelmäßig und komplett kommt.
Zitat (von kuro200):
Oder ev. nicht zu allen ja und amen sagen möchte.
Auch dazu muss man die Corona-Schutz-Massnahmen nicht missbrauchen. Das muss auch niemand ohne Maskenpflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Nur mal am Rande,

es besteht ja keine "Masken"-Pflicht, sondern die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken. Dazu reicht ein Schal, ein Dreieckstuch oder auch ein über die Nase hochgezogener Pullover/T-Shirt oder ein einfaches Taschentuch davor zu halten.

Hier ausschließlich über Masken zu diskutieren geht vermutlich am Ziel vorbei.....

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Vermutlich hat der "Kunde" dann auch solches nicht - aus Prinzip.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Nun, ein Oberteil wie ein T-shirt wird er ja wohl tragen oder geht er aus Prinzip oben ohne zum Termin?

Das würde dann tatsächlich die Dümmlichkeit des Kunden bestens aufzeigen.

Warum gibt es denn dafür keine Sanktion, wenn der Kunde keine Maske hat und sich auch weigert, das Oberteil etwas hochzuziehen? Er vereitelt damit doch absichtlich das Zustandekommen des Termins. Am besten ist er noch mit dem Bus hingefahren, um da die Welle zu machen. Jeder, der noch selbständig lebt, besitzt doch mittlerweile Masken fürs Einkaufen.

Der kommt mir vor wie diese Typen, die sich für clever halten, wenn sie Jobangebote ablehnen mit: meinen von mir bezahlten Führerschein muss ich für die Arbeit nicht einsetzen, Kurierfahrer geht also nicht. (solche Gestalten gibts und das Schlimmste: die halten sich für clever)

So auch hier. Mittlerweile besitzt doch wohl jeder, der seine Wohnung verlässt, einen Mundnasenschutz. Warum also keine Sanktion, wenn sich jmd. ABSICHTLICH so verhält, dass der Termin nicht zustande kommen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kuro200
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)

Warum nicht gleich Knast wegen unberechtigten Sozialleistungsbezug,
bzw. Verhinderung aus diesen herauszukommen ? :devilangel:

-- Editiert von kuro200 am 18.06.2020 23:51

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

In vielen Behörden regelt man es so:

Wo man Abstand halten kann - keine Maskenpflicht
Wo man keinen Abstand halten kann - Maskenpflicht

Mund Nasenbedeckung sollte jeder haben. Wenn nicht tut es ein Schal o.ä.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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