Liebe Alle,
wie viele andere Selbstständige, bin ich nun leider in der Situation Grundsicherung beantragen zu müssen. Dabei ergibt sich für mich folgendes Rätsel:
Ich habe im Jahr 2019 ein betriebliches Darlehen aufgenommen. Monatliche Rate: 520 Euro. Ca 50 Euro sind Zinsen. Die Zinsen laufen als Betriebsausgabe und sind über die Ü2 gedeckt. Die restlichen 470 Euro gelten nicht als Betriebsausgabe. Besteht die Möglichkeit, das Darlehen zumindest teilweise z. B. als Mehrbedarf geltend zu machen? Ansonsten geht der gesamte Betrag für den Lebensunterhalt für dieses Darlehen drauf. Dann müsste ich Papier füttern.
Corona - Grundsicherung - Darlehen
9. Januar 2021
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Frage vom 9. Januar 2021 | 19:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona - Grundsicherung - Darlehen
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#1
Antwort vom 9. Januar 2021 | 20:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32254 Beiträge, 5666x hilfreich)
Ich meine, diese Möglichkeit besteht nicht. Das Alg2 als weiteres Darlehen--- bringt dir sicher auch nichts.ZitatBesteht die Möglichkeit, das Darlehen zumindest teilweise z. B. als Mehrbedarf geltend zu machen? :
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
Als abweichende Erbringung von Leistungen findet sich auch nichts.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html
Kannst du das betr. Darlehen stunden lassen?
#2
Antwort vom 10. Januar 2021 | 22:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke, Anami. :-) Die Möglichkeit der Stundung musste ich bereits im März 2020 nutzen. Diese steht somit leider nicht mehr zur Verfügung.
Und jetzt?
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