Corona - Grundsicherung - Darlehen

9. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Amiga_2805
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona - Grundsicherung - Darlehen

Liebe Alle,
wie viele andere Selbstständige, bin ich nun leider in der Situation Grundsicherung beantragen zu müssen. Dabei ergibt sich für mich folgendes Rätsel:
Ich habe im Jahr 2019 ein betriebliches Darlehen aufgenommen. Monatliche Rate: 520 Euro. Ca 50 Euro sind Zinsen. Die Zinsen laufen als Betriebsausgabe und sind über die Ü2 gedeckt. Die restlichen 470 Euro gelten nicht als Betriebsausgabe. Besteht die Möglichkeit, das Darlehen zumindest teilweise z. B. als Mehrbedarf geltend zu machen? Ansonsten geht der gesamte Betrag für den Lebensunterhalt für dieses Darlehen drauf. Dann müsste ich Papier füttern.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Amiga_2805):
Besteht die Möglichkeit, das Darlehen zumindest teilweise z. B. als Mehrbedarf geltend zu machen?
Ich meine, diese Möglichkeit besteht nicht. Das Alg2 als weiteres Darlehen--- bringt dir sicher auch nichts.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
Als abweichende Erbringung von Leistungen findet sich auch nichts.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html

Kannst du das betr. Darlehen stunden lassen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Amiga_2805
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, Anami. :-) Die Möglichkeit der Stundung musste ich bereits im März 2020 nutzen. Diese steht somit leider nicht mehr zur Verfügung.

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