Corona Neustarthilfe - Umsatz und Leistungszeitraum

30. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
cliveBixby
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona Neustarthilfe - Umsatz und Leistungszeitraum

Hallo,

ich habe die Corona Neustarthilfe bekommen. Ca. die Hälfte vom max. Betrag. Man darf bis zu 40% vom Referenzumsatz im ersten halben Jahr dazu verdienen, alles drüber muss man zurückzahlen.

Im Juni hatte ich einen etwas größeren Auftrag, die Leistung habe ich auch im Juni erbracht und müsste diesen Umsatz in der Endabrechnung bzgl. der Neustarthilfe angeben, auch wenn die Rechnung erst im Juli bezahlt wird. Dann müsste ich aber einiges zurückzahlen und überlege jetzt legale Wege, wie ich einen Teil in den Juli verschieben kann.

Wäre es in diesem Zusammenhang erlaubt dem Auftraggeber zu sagen, für den Juni braucht ihr jetzt nur x Euro bezahlen, dafür würde ich in den nächsten Aufträgen ab Juli mehr berechnen?

Gibt es sonst andere Wege, damit ich die Einnahmen über 40% nicht zurück zahlen muss?

Gruß
CliveBixby

-- Editiert von cliveBixby am 01.07.2021 13:03

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Was spricht denn dagegen, eine Beihilfe, die man nicht benötigt hat, zurückzuzahlen?

Das Gegenteil ist sogenannter Subventionsbetrug und in Deutschland strafbar.

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