Guten Tag,
Ich bin seit Ende Februar solo-selbstständig und die Restriktionen zur Eindämmung der Corona-Pandemie lassen keine weiteren Umsätze zu.
Nun lautet meine Frage, ob in in Baden-Württemberg einen Anspruch auf die/ bzw. einen Teil der Soforthilfe habe?
1.) ich kann keine Umsätze VOR Februar 2020 vorzeigen
2.) ich habe keine anderen Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit
3.) ich finanziere mich momentan mit angespartem Privatvermögen nicht durch betriebliche Einnamen
4.) ich erwarte in den kommenden Wochen noch mehrere Rechnungen für Betriebsausgaben (Webdesign, Grafikdesign, Steuerberatung), welche ich nicht mit laufenden Einnahmen decken kann (diese müsste ich von meinem Privatvermögen bezahlen)
Corona-Soforthilfe (Ba-Wü) - Habe ich Anspruch?
6. April 2020
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Frage vom 6. April 2020 | 14:23
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona-Soforthilfe (Ba-Wü) - Habe ich Anspruch?
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#1
Antwort vom 6. April 2020 | 17:01
Von
Status: Unbeschreiblich (32254 Beiträge, 5666x hilfreich)
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Stelle einen online-Antrag, wenn die Kriterien auf dich zutreffen. Du wirst es schnell herausfinden.
Es gibt Länderzuschüsse und Bundeszuschüsse. Manche Bundesländer legen noch eigene Soforthilfe-Zuschüsse auf.
#2
Antwort vom 7. April 2020 | 07:39
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Hallo,
ich hab den Antrag in Bayern gestellt und der von BaWü sieht auch nicht anders aus. Da brauchst Du erst mal gar keine Daten über Einnahmen/Ausgaben, musst nur den Liquiditätsengpass beziffern.
geht schnell und einfach
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#3
Antwort vom 10. April 2020 | 18:46
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Eine Voraussetzung für die Soforthilfe ist, dass das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Netto-Einkommens über die FA erwirtschaftet wurde, und das mind. seit Jahreswechsel 2019/20.
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