Corona Soforthilfe -> Liquiditätsengpass nachweisen... ?

28. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Corona Soforthilfe -> Liquiditätsengpass nachweisen... ?

Hallo zusammen,

wie kann man einen Liquiditätsengpass darlegen, der Aufgrund von Einnahmenausfällen entsteht ?

Staat schreibt:

Zitat:
Ihre Angaben zur Höhe des Liquiditätsengpasses sind nicht ausreichend. Wir bitten Sie, die fortlaufenden Einnahmen sowie die Höhe des erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwands (z. B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingaufwendungen), aufgeschlüsselt nach einzelnen Aufwandsarten, für die auf die Antragstellung folgenden drei Monate aufzulisten. Personalaufwand, Einnahmeausfälle und private laufende Kosten können nicht geltend gemacht werden.


Der Liquiditätsengpass entsteht nun durch laufende Ausgaben des täglichen Lebens, also quasi die Versorgung der Familie, da die Branche, welche man beliefert (Bekleidung) quasi stillsteht. Der Engpass begründet sich also auf Einnahmeausfälle.....

Aufgrund dieser Einnahmeausfälle kann die Familie nicht mehr ernährt werden..... Bzw. kann z.B. kein PKW angemietet werden um Kunden zu besuchen mangels Einnahmen…. -> kein Neugeschäft möglich.....

Das Unternehmen ist eine Handelsagentur, welche von Provisionseinnahmen lebt, die jetzt natürlich auf 0 gegangen sind.

-- Editiert von philosoph32 am 28.04.2020 12:07

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42 Antworten
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#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Ist aber alles richtig. Mit der Soforthilfe können betriebliche Ausgaben bedient werden. Private Entnahmen gehören nicht dazu. Für den persönlichen Lebensunterhalt existiert ALG II.
Und wenn jetzt kein Geld da ist, um einen PKW für Kundenakquisetermine anzumieten, dann dürfe das Unternehmen definitionsweise sowieso nicht unterstützt werden, weil kurz vor der Insolvenz.

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#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Das Unternehmen wurde 2018 gegründet, hat 2018 Verlust gemacht, 2019 ca. 8.000 EUR Gewinn und jetzt sollte die erste richtige Saison losgehen. Man hat halt mit den Kollektionen eine gewisse Vorlaufzeit.... mit Bemusterung usw.

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Nach dem zitierten Text sollen Einnahmen und Aufwendungen (aufgeschlüsselt, jedoch ohne Personalaufwand) des Unternehmens aufgelistet werden. Wenn es jetzt keine Einnahmen mehr gibt, verbleibt lediglich die Auflistung der betrieblichen Aufwendungen.

Hat man ein Fahrzeug in der Vergangenheit angemietet und wird das auch zukünftig tun, um dies ausschließlich gewerblich bzw. freiberuflich zu nutzen, wird man dieses wohl in voller Höhe als Aufwand ansetzen können.

Neben der Soforthilfe als Zuschuss gibt es noch ein Kreditprogramm der KfW.

Im Übrigen muss die Soforthilfe der Bundesländer von den anderen staatlichen Leistungen, wie beispielsweise ALG II, unterschieden werden.


-- Editiert von Ratsuchender@123net am 28.04.2020 13:18

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Auch wenn ich die fett markierte Aussage hinsichtlich der Einnahmeausfälle im Ablehnungsschreiben nicht akzeptieren würde, so entsteht die wirtschaftliche Notlage / der Liquiditätsengpass ja trotzdem immer nur dann, wenn gleichzeitig auch betriebliche Ausgaben vorhanden sind.

Wenn man durch Corona zwar keine Aufträge mehr hat, aber auch keinerlei Kosten, dann kann man natürlich keinen Zuschuss bekommen, denn es besteht ja gar keine Liquiditätslücke.

Der PKW ist mMn und entgegen #2 der einzig relevante Posten. Von der Sächsischen Aufbaubank wird dieses Beispiel sogar explizit genannt. Bei den anderen habe ich nicht vorbeigeschaut.

-- Editiert von smogman am 28.04.2020 13:23

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#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Der PKW ist mMn und entgegen #2 der einzig relevante Posten.


D.h. es wären jetzt theoretische Kosten wie z.B. PKW Miete pro Monat ca. 650 EUR + Hotelübernachtungen ca. 800 EUR + Benzin/Diesel ca. 250 EUR/Monat.

Denn ohne die geplanten Einnahmen (ca. 5.000 EUR/Monat, resultierend aus den Akquisetätigkeiten letztes Jahr) kann ja die Tätigkeit nicht weiter ausgeübt werden, da eben diese Einnahmen fehlen.

Wäre das eine logische Erläuterung ?


Sinn kann ja nicht sein, diese Unternehmer zum Jobcenter zu schicken.....

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#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Sinn kann ja nicht sein, diese Unternehmer zum Jobcenter zu schicken.....


Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Aus welchen Bundesland schreibt man?

Gab es in der Vergangenheit die unter #4 genannten Aufwendungen und falls nein, wieso sollen sie jetzt erstmalig anfallen?

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
da die Branche, welche man beliefert (Bekleidung) quasi stillsteht.
Man nimmt dir quasi nichts ab.
Zitat (von philosoph32):
es wären jetzt theoretische Kosten
Nö. Du müsstest diese Kosten tatsächlich haben. Du hast sie jetzt wohl nicht.
Denn: Wenn du nicht fahren brauchst, brauchst du kein Auto mieten, brauchst nicht tanken und nicht auswärts nächtigen. Dann fallen diese Ausgaben effektiv nicht an.
Zitat (von philosoph32):
Sinn kann ja nicht sein, diese Unternehmer zum Jobcenter zu schicken.....
Nicht ? Ist aber im Endeffekt so. Ob mit oder ohne Corona-bedingte Einnahmeausfälle.
C-Soforthilfe ist keine Sozialhilfe für Familien.

Hättest du selbst einen PKW im Besitz und müsstest dafür zahlen (Vers. , evtl. Kreditraten)...wäre das der relevante Posten.
Hat dein Unternehmen denn keine lfd. Betriebsausgaben?
Hast du Mitarbeiter, Gewerberäume/Lagerraum gemietet? o.s.ä.?

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#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
D.h. es wären jetzt theoretische Kosten wie z.B. PKW Miete pro Monat ca. 650 EUR + Hotelübernachtungen ca. 800 EUR + Benzin/Diesel ca. 250 EUR/Monat.

Denn ohne die geplanten Einnahmen (ca. 5.000 EUR/Monat, resultierend aus den Akquisetätigkeiten letztes Jahr) kann ja die Tätigkeit nicht weiter ausgeübt werden, da eben diese Einnahmen fehlen.

Wäre das eine logische Erläuterung ?
Nein, eine logische Erklärung können nur bestehende und fixe betriebliche Ausgaben sein. Forderungen aus Verträgen, Abzahlungen, Buchungen, Mietkosten, Leasingverträge, etc. Wenn du das alles gar nicht hast, dann kannst du dein Unternehmen ja offensichtlich von heute auf morgen zuschließen und hättest keinerlei Verlust. Zwar keine Einnahmen, aber auch keinen Verlust. Ein durchaus angenehmer Zustand, mit dem sicher einige tauschen würden.

Bei dir ist das alles fiktive Spielerei. Du behauptest, wenn du die durch Corona weggefallene Einnahme A hättest, würdest du Ausgabe B haben. Dafür ist der Zuschuss aber nicht gedacht. Der Zuschuss ist dafür gedacht, wenn du die Ausgabe B hast und dir Einnahme A durch Corona weggefallen ist.

Ich bin ganz ehrlich, wenn ich wählen könnte zwischen deiner Unternehmensvariante und derjenigen, die den Zuschuss brauchen, wahrscheinlich würde ich deine nehmen und wäre froh, dass ich glimpflich davonkomme.

Zitat (von philosoph32):
Sinn kann ja nicht sein, diese Unternehmer zum Jobcenter zu schicken.
Ein Unternehmer, der keine Einnahmen, keine Aufträge und auch keine betrieblichen Ausgaben hat, ist kein Unternehmer (mehr), sondern lediglich ein Mensch ohne Einkommen. Und dieser Mensch wird für seinen privaten Lebensunterhalt letztlich vielleicht froh sein eine Absicherung im Minimum zu haben.

-- Editiert von smogman am 28.04.2020 16:40

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#9
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):

Denn ohne die geplanten Einnahmen (ca. 5.000 EUR/Monat, resultierend aus den Akquisetätigkeiten letztes Jahr) kann ja die Tätigkeit nicht weiter ausgeübt werden, da eben diese Einnahmen fehlen.

Wäre das eine logische Erläuterung ?
Dann hast Du doch jetzt Einnahmen von 5.000 Euro im Monat, wenn die doch aus den Akquisetätigkeiten des letzten Jahres resultieren. Oder soll es heißen, dass die Kunden jetzt nicht Ihren Abnahmeverpflichtungen nachkommen wollen? Dann soltest Du die Kunden mal auf Ihre Pflichten hinweisen. Oder war das Ergebnis der Akquise gar keine garantierte Abnahme?

Apropos Abnahme: Mit was belieferst Du die Kunden? Mit welcher Ware? Wo ist die denn gelagert?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Der Liquiditätsengpass entsteht nun durch laufende Ausgaben des täglichen Lebens, also quasi die Versorgung der Familie

Das ist schlicht Pech. Die Hilfen sind für die Betrieblichen Liquiditätsengpässe gedacht, nicht für die Privaten.



Zitat (von smogman):
Nein, eine logische Erklärung können nur bestehende und fixe betriebliche Ausgaben sein.

Da bin ich anderer Meinung.

Man plant ja durchaus gewisse Dinge / Abläufe im voraus. Wenn sich da also was an betrieblichen Kosten ergibt, das auch vertretbar ist und auch ohne Corona so angefallen wäre, dann dürfte das auch in der Aufstellung auftauschen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Apropos Abnahme: Mit was belieferst Du die Kunden? Mit welcher Ware? Wo ist die denn gelagert?


Ich bin Handelsvertreter und vermittle quasi Geschäfte in der Bekleidungsbranche. Mein Auftraggeber sitzt in Asien, stellt mir seine Kollektion zur Verfügung (Textilaccessoires), ich besuche hier die Unternehmen, zeige diese dort und das was verkauft wird, wird verprovisioniert. Daher sind die laufenden Kosten auch relativ gering, Auto wurde für die Reisetage angemietet, Kosten somit GKV, Automiete/Benzin/Hotel und ein paar Kleinigkeiten.



Zitat (von user08154711):
Oder soll es heißen, dass die Kunden jetzt nicht Ihren Abnahmeverpflichtungen nachkommen wollen? Dann soltest Du die Kunden mal auf Ihre Pflichten hinweisen. Oder war das Ergebnis der Akquise gar keine garantierte Abnahme?


Doch, aber die produzieren ja jetzt nichts, bzw nur sehr wenig und nehmen halt nichts ab. Da die Provision erst fließt, wenn die Rechnung bezahlt ist, nutzt es auch nichts, denen die Ware quasi vor die Tür zu stellen.

Aber ich habe das schon verstanden mit den laufenden Kosten. Fehlende Einnahmen sind Pech.....

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#12
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von smogman):
Nein, eine logische Erklärung können nur bestehende und fixe betriebliche Ausgaben sein.

Da bin ich anderer Meinung.

Man plant ja durchaus gewisse Dinge / Abläufe im voraus. Wenn sich da also was an betrieblichen Kosten ergibt, das auch vertretbar ist und auch ohne Corona so angefallen wäre, dann dürfte das auch in der Aufstellung auftauschen.
Wenn etwas betrieblich geplant und unwiderruflich ist, dann sind das doch betriebliche Ausgaben. Vielleicht hatte ich mich da missverständlich ausgedrückt, aber ich wollte den von dir genannten Fall mit meiner Aussage auch abdecken.

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#13
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Fehlende Einnahmen sind Pech.....
...zumindest dann, wenn diesen Einnahmen keine Ausgaben entgegenstehen. Ansonsten würde die Soforthilfe ja deinen reinen Gewinn abbilden.

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#14
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wenn etwas betrieblich geplant und unwiderruflich ist, dann sind das doch betriebliche Ausgaben.


Für mich ist die Situation so:
Die Kunden nehmen die Ware nicht ab, bzw. wenn wir diese einfach ausliefern, dann zahlen die halt erst mal nicht, wenn es ganz dumm kommt, existieren die nach der Krise nicht mehr.

Folglich fehlen Einnahmen um zum Einen die Familie zu ernähren und zum Anderen um die Geschäftstätigkeit aufrecht zu erhalten wie eben Fahrzeug anmieten, Benzin/Hotelkosten usw...

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#15
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Daher sind die laufenden Kosten auch relativ gering, Auto wurde für die Reisetage angemietet, Kosten somit GKV, Automiete/Benzin/Hotel und ein paar Kleinigkeiten.


GKV-Beiträge sind ebenfalls von der Soforthilfe nicht gedeckt.

Zitat (von philosoph32):
Folglich fehlen Einnahmen um zum Einen die Familie zu ernähren ...


Dafür ist die Soforthilfe nicht gedacht.

Zitat (von philosoph32):
… zum Anderen um die Geschäftstätigkeit aufrecht zu erhalten wie eben Fahrzeug anmieten, Benzin/Hotelkosten usw...


Wenn die Aufwendungen nicht anfallen, sind sie natürlich auch nicht zuschussfähig.

Man wird sich insoweit schon entscheiden müssen, entweder die Geschäftstätigkeit fortzusetzen und die Soforthilfe zu erhalten oder aber diese einzustellen und eben keine Soforthilfe zu erhalten.

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#16
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Naja,

ich schreibe denen halt offen und ehrlich wie es ist und harre dann den Dingen die da kommen.....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von smogman):
aber ich wollte den von dir genannten Fall mit meiner Aussage auch abdecken.

Ah, ok. Das hatte ich anders gelesen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zählen dann die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer zu denen, die beim Liquiditätsengpass berücksichtigt werden ?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
ich schreibe denen halt offen und ehrlich wie es ist und harre dann den Dingen die da kommen.....
Nach deiner Schilderung ist das wohl vergebliche Mühe und Wartezeit.
Soforthilfe-Antrag geht doch mW über Formulare... du kannst/brauchst also keinen Aufsatz zu schreiben.
Zitat (von philosoph32):
anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer
Arbeitszimmer zu Hause? Bisher als Betriebsausgabe geltend gemacht? Wie viel € wären das? Was sagt überhaupt dein Steuerberater?---Die sagen doch sofort, ob Chancen bestehen...

Ich meine, du solltest für dich und deine Familie den Antrag auf Alg2 stellen, beim JC.
Die Formulare gibts jetzt in vereinfachter Form
https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf

Geht der Antrag dort noch im April ein, könnten Leistungen ab 1.4. bewilligt werden.
Auch kleine Unternehmer und ihre Familien sind über Alg2 anspruchs-und leistungsberechtigt, soweit Bedürftigkeit vorliegt.

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#20
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nach deiner Schilderung ist das wohl vergebliche Mühe und Wartezeit.
Soforthilfe-Antrag geht doch mW über Formulare... du kannst/brauchst also keinen Aufsatz zu schreiben.


Die Anträge habe ich ja schon gestellt, daraufhin kam ja nun die Antwort vom Staat dass das genau beziffert werden müsste....…

Zitat (von Anami):
Geht der Antrag dort noch im April ein, könnten Leistungen ab 1.4. bewilligt werden.
Auch kleine Unternehmer und ihre Familien sind über Alg2 anspruchs-und leistungsberechtigt, soweit Bedürftigkeit vorliegt.


Nein, Bedürftigkeit liegt nicht vor.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
dass das genau beziffert werden müsste....…
Achso. Dann beziffere eben die Kosten des Arbeitszimmers.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Ok,
hatte heute ein Telefonat mit der Sachbearbeiterin, es ist wie hier geschrieben wurde, nur laufende Kosten. Wäre PKW finanziert/geleast -> ok

Somit bleibt in meinem Fall das Arbeitszimmer und der Sozialpakt in Bayern oder so ähnlich.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Somit bleibt in meinem Fall das Arbeitszimmer ...


Ich bin mir nicht abschließend sicher, ob selbst die Aufwendungen für ein anteiliges Arbeitszimmer zuschussfähig sind.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung?
Es liegt keine Bedürftigkeit vor und die anteiligen AZ-Kosten willst du über die Corona-Soforthilfe des Staates bezuschusst haben?

Sozialpakt für /von Bayern?
Schlecht vorstellbar für nicht Bedürftige Selbständige mit Familie.
Aber Wohngeld/Lastenzuschuss--- geht immer zu beantragen. Kommt evtl. mehr bei raus als bei anteiligen AZ-Kosten.
Kann man auch schnell selbst überschläglich mit einem Rechner aus dem Netz errechnen.
Die Vermögensgrenzen/Bedürftigkeitsschwellen liegen auch erheblich höher als bei Alg 2.

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#25
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von philosoph32):
Somit bleibt in meinem Fall das Arbeitszimmer ...


Ich bin mir nicht abschließend sicher, ob selbst die Aufwendungen für ein anteiliges Arbeitszimmer zuschussfähig sind.


Doch, lt. Aussage der Sachbearbeiterin ist das, wenn steuerlich nachweisbar (also nicht ach, ab jetzt habe ich ein Arbeitszimmer), ansetzbar und zählt zu den laufenden Kosten.

Zitat (von Anami):
Das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung?
Es liegt keine Bedürftigkeit vor und die anteiligen AZ-Kosten willst du über die Corona-Soforthilfe des Staates bezuschusst haben?


2 Arbeitszimmer im eigenen Haus.
Soweit ich weiß geht es bei der Corona-Soforthilfe nicht um Bedürftigkeit sondern um die Unterstützung die laufenden Kosten trotz weggebrochener Einnahmen weiter bestreiten zu können. Büromiete würde dazugehören, dementsprechend auch die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer.

Bei bestehender Bedürftigkeit würde ja naheliegen, dass das Unternehmen an sich schon kurz vor der Insolvenz befindet und dann würde man ja nichts bekommen. Rücklagen müssen ja soweit ich weiß eben nicht aufgebraucht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Du verwechselt hier wohl Liquidität mit der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens.

1. Zum Stichtag 31.12.2019 darf sich das Unternehmen noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben. Außerdem darf der Liquiditätsengpass vor dem 01.03.2020 ebenfalls noch nicht bestanden haben.

2. Die vorhandenen liquiden Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens zu begleichen.

Ein steuerlich absetzbares Arbeitszimmer ist aber keine kurzfristige Verbindlichkeit. Oder zahlst Du monatlich aus dem Gewerbe an Dich selber Miete für das Arbeitszimmer?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Bei bestehender Bedürftigkeit würde ja naheliegen...
Bitte nicht verwechseln. Ich hatte empfohlen, dass Alg2 beantragt werden könne (weil es die Corona-Soforthilfe nicht für den Unterhalt der Familie gibt). Dazu hattest du geantwortet, ...nein, Bedürftigkeit liegt nicht vor.

Wenn du sogar 2 AZ im Haus hast, dann den Nachweis/Steuerbescheid hinschicken--- Aber: hilft dir denn diese Summe?

Zitat (von philosoph32):
Somit bleibt in meinem Fall das Arbeitszimmer und der Sozialpakt in Bayern oder so ähnlich.
Was ist denn der Sozialpakt für Bayern?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Ein steuerlich absetzbares Arbeitszimmer ist aber keine kurzfristige Verbindlichkeit. Oder zahlst Du monatlich aus dem Gewerbe an Dich selber Miete für das Arbeitszimmer?


Ich kann Dir doch auch nur das sagen, was die Dame mir gesagt hat. Und lt. ihr ist das so möglich.

Ich habe auch hier nicht gejammert oder so, sondern sie hat mir Eure Meinung hier bestätigt aber eben dies Möglichkeit genannt.

Zitat (von Anami):
Bitte nicht verwechseln. Ich hatte empfohlen, dass Alg2 beantragt werden könne (weil es die Corona-Soforthilfe nicht für den Unterhalt der Familie gibt). Dazu hattest du geantwortet, ...nein, Bedürftigkeit liegt nicht vor.
Wenn du sogar 2 AZ im Haus hast, dann den Nachweis/Steuerbescheid hinschicken--- Aber: hilft dir denn diese Summe?


Es ist so, es gibt die nächsten 3 Monate Minimum kein Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit, jedoch genug Reserven um diese Zeit zu überbrücken, somit ist keine Bedürftigkeit gegeben.

Wenn das 300-400 EUR/Monat sind, die auf den Arbeitsbereich gerechnet werden können, dann hilft das natürlich.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was ist denn der Sozialpakt für Bayern?


Weis ich auch nicht, so etwas hatte Sie genannt zwecks Einkommen uns so.....

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
es gibt die nächsten 3 Monate Minimum kein Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit, jedoch genug Reserven um diese Zeit zu überbrücken, somit ist keine Bedürftigkeit gegeben.
Offenbar verstehst du den Begriff *Bedürftigkeit* im entspr. Zusammenhang nicht.

Beispiel zum Verständnis:
Bedürftig im sozialrechtlichen Sinn ist , wer als Eltern (40+40) mit 2 Kindern (7+10) und Wohnkosten von 800,- kein bedarfsdeckendes Einkommen hat.
UND jetzt nicht mehr als 21.200,- auf dem Konto verfügbar hat.

Solch eine Familie gilt als bedürftig im o.a. Sinne und hätte Anspruch auf Alg2. Die müsste keine Rücklagen angreifen. Die bekäme Alg2 , und zwar in Höhe von mtl. 1.786,- +KV-Beiträge.
Ich möchte bestimmt niemandem zum JC tragen oder drängen, aber wer jetzt seine Rücklagen aufbraucht und mit 300-400 C-Soforthilfe rechnet--- der hat was nicht verstanden.

UND: Wahrscheinlich meinte die Mitarbeiterin am Telefon genau das--- Sozialhilfe ---auch in Bayern.

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