DRV Ausführliche REHA Entlassungsbericht (23 Seiten) ist nachweislich fehlerhaft

10. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
Ninarrr
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
DRV Ausführliche REHA Entlassungsbericht (23 Seiten) ist nachweislich fehlerhaft

Hallo,
ich war vom 4.5.-15.6.26 in einer psychosomatischen Rehaklinik in Wiesbaden,-veranlasst durch die GKV (Aussteuerung 11.6.26) und bin seit 16.6.26 beim Jobcenter gemeldet. Den ausführlichen Entlassungsbericht habe ich vorgestern am 8.7.26 erhalten (23Seiten) und es sind nachweislich viele Fehlbehauptungen etc. darin. Da das JC von mir bis 25.7.26 alle mediz. Unterlagen inklusive des DRV Reha-Entlassungsberichtes für den med. MD des JC benötigt, hätte ich vorab gerne gewußt, an wen ich mich wenden kann, um meine Einwände nachzuweisen. Natürlich werde ich dieses Wochenende noch die Rehaklinik mit einer langen Mail kontaktieren, aber ich weiß jetzt schon, dass das rein behördlich nichts bringt (trotz Beweisen). Bevor ich diesen "amtlichen" Bericht weiterleite bzw. die Einwilligung der Einsicht in den Bericht(GKV,MD vom JC etc.), erteile, bräuchte ich Eure Hilfe.
LG NINA




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42870 Beiträge, 14796x hilfreich)

Welchen Einfluss kann denn der (möglicherweise) unsaubere oder teilweise falsche Bericht auf die Bewilligung von Mitteln durch das JC haben?

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40853 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von Ninarrr):
und es sind nachweislich viele Fehlbehauptungen etc. darin.
Für das JC ist das wohl uninteressant. Die Unterlagen werden an den ÄD/Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit weitergeleitet.
Dein JC-Arbeitsvermittler als dein jetziger Ansprechpartner erhält diese medizinischen Unterlagen nicht zur Einsicht.
Ich nehme an, dass du in deinem Antrag auf Bürgergeld/Grundsicherungsgeld angegeben hast, dass du grundsätzlich gesundheitlich in der Lage bist, regelmäßig eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben. Das würde auch gelten, falls du aus der Reha ---arbeitsunfähig-- entlassen wurdest und dürfte für die Bewilligung des Grundsicherungsgeldes genügen, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Beschweren über den Entlassbericht Reha kannst du dich zB bei der Rehaklinik.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4480 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von Ninarrr):
und es sind nachweislich viele Fehlbehauptungen etc.

Und Sie meinen die wären für das Jobcenter wichtig.
Der Bericht wird eher nicht geändert.
Für den med. Dienst des Jobcenters ist nur wichtig, wie die Einschätzung der Rehaklinik für die Zukunft ist.
Erwerbsfähig oder nicht oder nur teilweise oder doch vollschichtig.

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#4
 Von 
Ninarrr
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
lieben Dank für die Rückmeldungen. Die Problematik des fehlerhaften Entlassungsbericht ist nicht die Einschätzung der Erwerbsfähigkeit, die kann und wird separat durch den MD des JC gerne geschehen, sondern, und das habe ich in meiner Frage nicht konkretisiert, folgende:
Außer meinen bekannten Diagnosen (GKV/DRV) wurde mir eine NEUE "angehängt" um die es ursprünglich nie ging und aufgrund einer Aussage dort von mir, die vage war und in keinster Weise "überprüft" (Labor) wurde , eine Suchtberatung und eine zeitnaher Benzo-Entzugsklinik "empfohlen". Mein großer Fehler in der Reha war, dass man mir aufgrund des aktuellen Medikamentenplans meiner Hausärztin ( bei BEDARF Zopiclon-Schlafproblematik, Tavor-Panikattacken), sofort im ersten Gespräch einen erhöhten Bedarf rezeptiert hat, den ich nachweislich gar nicht voll in Anspruch genommen habe! Das JC bzw. der MD, wird sich, sobald es den DRV-Entlassungsbericht von mir (bzw. die Einwilligung) erhalten hat, genau darauf "stürzen", die haben dann das Recht, mich in eine Suchtklinik zu verweisen, in die ich nicht hingehöre, und meine eigentlichen Diagnosen treten erstmal in den Hintergrund!
Ich habe sofort, nach Erhalt dieses verheerendes Berichtes der REHA-DRV meine entsprechenden Ärzte (Psychiaterin und Hausärztin) konsultiert und mir von beiden entsprechende ärztliche Atteste ausstellen lassen, dass es sich hier um keinen Missbrauch handelt etc.... Ich muss jetzt dringend handeln, natürlich mit einer Gegendarstellung an die Klinik, aber meine psychische Verfassung ist dadurch so verschlechtert, dass ich nicht weiß, wie ich das schaffen soll.
Daher mein kleiner Hilferuf an Euch! Erstmal vielen lieben Dank!
Gruß NINA

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ninarrr
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
lieben Dank für die Rückmeldungen. Die Problematik des fehlerhaften Entlassungsbericht ist nicht die Einschätzung der Erwerbsfähigkeit, die kann und wird separat durch den MD des JC gerne geschehen, sondern, und das habe ich in meiner Frage nicht konkretisiert, folgende:
Außer meinen bekannten Diagnosen (GKV/DRV) wurde mir eine NEUE "angehängt" um die es ursprünglich nie ging und aufgrund einer Aussage dort von mir, die vage war und in keinster Weise "überprüft" (Labor) wurde , eine Suchtberatung und eine zeitnaher Benzo-Entzugsklinik "empfohlen". Mein großer Fehler in der Reha war, dass man mir aufgrund des aktuellen Medikamentenplans meiner Hausärztin ( bei BEDARF Zopiclon-Schlafproblematik, Tavor-Panikattacken), sofort im ersten Gespräch einen erhöhten Bedarf rezeptiert hat, den ich nachweislich gar nicht voll in Anspruch genommen habe! Das JC bzw. der MD, wird sich, sobald es den DRV-Entlassungsbericht von mir (bzw. die Einwilligung) erhalten hat, genau darauf "stürzen", die haben dann das Recht, mich in eine Suchtklinik zu verweisen, in die ich nicht hingehöre, und meine eigentlichen Diagnosen treten erstmal in den Hintergrund!
Ich habe sofort, nach Erhalt dieses verheerendes Berichtes der REHA-DRV meine entsprechenden Ärzte (Psychiaterin und Hausärztin) konsultiert und mir von beiden entsprechende ärztliche Atteste ausstellen lassen, dass es sich hier um keinen Missbrauch handelt etc.... Ich muss jetzt dringend handeln, natürlich mit einer Gegendarstellung an die Klinik, aber meine psychische Verfassung ist dadurch so verschlechtert, dass ich nicht weiß, wie ich das schaffen soll.
Daher mein kleiner Hilferuf an Euch! Erstmal vielen lieben Dank!
Gruß NINA

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42870 Beiträge, 14796x hilfreich)

Nina, das JC interessiert nur, ob Du auf Dauer drei Stunden im Minimum arbeiten kannst. Nicht, ob Du das mit oder ohne Sucht kannst. Deshalb verstehe ich Deine Ängste nicht.

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40853 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von Ninarrr):
Ich muss jetzt dringend handeln, natürlich mit einer Gegendarstellung an die Klinik, aber meine psychische Verfassung ist dadurch so verschlechtert, dass ich nicht weiß, wie ich das schaffen soll.
Ich halte das jetzt nicht für erforderlich, denn was du der Reha-Klinik schreiben willst, hat nichts mit dem JC und dem ÄD-Gutachter zu tun.
Zitat (von Ninarrr):
Das JC bzw. der MD, wird sich, sobald es den DRV-Entlassungsbericht von mir (bzw. die Einwilligung) erhalten hat, genau darauf "stürzen", die haben dann das Recht, mich in eine Suchtklinik zu verweisen,
Nein. Da bist du völlig falsch informiert. Diese Recht hat keiner von beiden.

Bitte beachte:
ÄD---> Ärztlicher Dienst der Arbeitsagentur/Jobcenter---> für dich zuständig
MD---> Medizinischer Dienst der Krankenkassen---> hierzu nicht für dich zuständig

Ich würde die beiden Atteste noch gar nicht vorlegen...und nur das vorlegen, was vom JC gefordert wurde.
Ich würde das zeitnah erledigen und mich nicht ohne Anlass noch selbst stressen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Ninarrr
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi, ihr Lieben,
die Gegendarstellung an die Klinik muss ich schreiben, Punkt für Punkt, alleine aus meinem Gerechtigkeitssinn heraus und damit, wie auch deren Einschätzungen, diese Punkte "aktenkundig" sind, so wie dieser fehlerhafte Entlassungsbericht es ist. Fakt ist, die GKV will mich aus Kostengründen nicht mehr, die DRV will mich eh nicht, bin zwar arbeitsunfähig entlassen worden, aber generell 6Std+ erwerbsfähig, und das JC will mich natürlich auch nicht, da nachweislich lange krank gewesen und bin 63Jahre....Der ÄD vom JC wird, anhand meiner Unterlagen dann zwar entscheiden, dass ich nicht wirklich arbeiten kann . Da kommt dann die zusätzliche-falsche Diagnose- gerade recht...und das ganze wird auf eine Zwangsrente mit riesigen Abzügen hin laufen! GKV+JC aus dem Schneider und die DRV hat ein billiges "Bauernopfer" für den Rest meiner Tage.....DAS ist mein DILEMMA...
NINA

Signatur:

NINA

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42870 Beiträge, 14796x hilfreich)

Du hast das System immer noch nicht verstanden. Es geht überhaupt nicht darum, ob Dich jemand will oder nicht. Es geht darum, zu klären, wer im Augenblick für Dich zuständig ist. Offensichtlich bist Du schon so lange krank, dass die Zahlung von Krankengeld nicht mehr in Betracht kommt. Eine Erwerbsminderungsrente kommt nur in Betracht, wenn Deine Arbeitsunfähigkeit zumindest für einen bestimmten Zeitraum feststeht. Deshalb dürfte wohl das JC zuständig sein. Achtung: ganz vorsichtige Spekulation. Aber wenn Du grundsätzlich für 6 Stunden arbeitsfähig bist, spricht einiges dafür. Warum stellst Du nicht einfach den Antrag, dann weißt Du, woran es liegen könnte, dass Du nicht aus einem anderen Topf bedient wirst? Im Augenblick bewegen wir uns doch im Bereich der nackten Spekulation. Du weißt gar nichts.

Ganz ehrlich, ich würde meine Energien darein setzen, die entscheidenden Anträge richtig und vollständig auszufüllen, damit das mit dem Geld ohne Verzögerungen klappt. Und mal überlegen, für welche Bewilligungen der Entlassungsbericht aus der Klinik wirklich von Bedeutung ist. Wenn es Dir persönlich hilft, okay, dann schreib eine Gegendarstellung. Damit sollte es dann aber auch gut sein.

wirdwerden

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4480 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von Ninarrr):
auf eine Zwangsrente mit riesigen Abzügen hin laufen


Dafür müssten Pflichtzeiten vorhanden sein. Außerdem steht im Entlassungsbericht 6 Stunden erwerbsfähig, somit gäbe es keine Erwerbsminderungsrente.
Sie sind derzeit arbeitsunfähig geschrieben, also ein temporärer Zustand.

Zitat (von Ninarrr):
diese Punkte "aktenkundig" sind, so wie dieser fehlerhafte Entlassungsbericht es ist.


Unwichtig, es geht nur darum, ob sie erwerbsfähig sind und das sind Sie laut dem Bericht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40853 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von Ninarrr):
alleine aus meinem Gerechtigkeitssinn heraus ...
Dann mach das, wenn du dich dazu in der Lage fühlst. Es muss nicht vor dem 25.7. sein. Du könntest sogar eine Verlängerung der Vorlage-Frist beantragen---aber nein, das würde dir ja zuwiderlaufen und dich Tag+Nacht länger stressen.

Das JC stürzt sich auf nichts...es leitet die möglichst im verschlossenen Umschlag für den ÄD abgegebenen Unterlagen an diesen weiter. Zuerst schaut dann der ÄD darauf. Ein Termin zur Begutachtung dauert erfahrungsgemäß Monate und grad ist auch noch Urlaubszeit...
Das JC informiert dich nur, wann und wo die ÄD-Begutachtung stattfindet.

Zitat (von Ninarrr):
Fakt ist, die GKV will mich aus Kostengründen nicht mehr...
die DRV will mich eh nicht...
und das JC will mich natürlich auch nicht...
Da kommt dann die zusätzliche-falsche Diagnose- gerade recht...
und das ganze wird auf eine Zwangsrente mit riesigen Abzügen hin laufen!
Ohjee. Bald ist das Dutzend an Falschem voll. Wie kommst du nur auf sowas? :sad:
- Eine *Sucht*-Diagnose ist in dem Bericht nicht lesbar.
- Zwangsrente ist nicht möglich.
- Mit weniger Geld als vom JC wirst du nicht auskommen müssen.
- Die meisten JC-Kunden sind Ü-60-Kranke.

Zitat (von Ninarrr):
bin zwar arbeitsunfähig entlassen worden,
Danke. Ein wichtiger Fakt!! --->Deine Ängste sind realistisch gesehen allesamt völlig unbegründet.
Zitat (von Ninarrr):
DAS ist mein DILEMMA...
Das weist höchstens auf eine diagnostizierte psych. Störung hin.

btw.
Oft finden sich andere ---Empfehlungen--- in Reha-Entlassberichten.
zB. zu Ernährung, zu Bewegung, zu Therapien, zu Raucherentwöhnung ... usw

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130576 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von Ninarrr):
und das ganze wird auf eine Zwangsrente mit riesigen Abzügen hin laufen!

Gegen rechtswidrige Verhaltensweisen helfen ein guter Anwalt und ein Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40853 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gegen rechtswidrige Verhaltensweisen helfen ein guter Anwalt und ein Gericht.
Grundsätzlich schon. Hier aber ist zum Glück weit und breit keine rechtswidrige Verhaltensweise/Entscheidung irgendeines Leistungsträgers erkennbar.
Aber gern kann man sich das auch gegen Honorar von einem Anwalt bestätigen lassen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130576 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hier aber ist zum Glück weit und breit keine rechtswidrige Verhaltensweise/Entscheidung irgendeines Leistungsträgers erkennbar.

Richtig.



Zitat (von Anami):
Aber gern kann man sich das auch gegen Honorar von einem Anwalt bestätigen lassen.

Das wäre nach bisherigem Sachverhalt nicht nur kostenintensiv sondern auch völlig nutzlos.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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