Hallo liebes Forum,
meine Schwester (39, verheiratet) wohnt aktuell bei unserer Mutter, in einer 2-Zi Wohnung. Ihre Frau wohnt aktuell noch in Berlin.
Meine Mutter u Schwester streiten sehr viel, weil kaum Privatsphäre und keine Ausweichmöglichkeiten bei zwei Zimmern.
Meine Schwester hat einen Wohnberechtigungsschein genehmigt bekommen. Sie hat jetzt auch eine 1-Zimmer Wohnung gefunden die im Satz der erlaubten Miete liegt (sogar etwas darunter).
Sie hat den Mietvertrag beim JC abgegeben und das JC rief heute an und meinte, sie lehnen den Umzug ab, sie könne schließlich da wohnen bleiben und wenn ihre Frau zu ihr zieht, wäre die Wohnung sowieso zu klein.
Aber wenn Ihre Frau herzieht, dann würden sie zu Dritt in einer 2-Zimmer mit meiner Mutter wohnen und es interessiert auch keinen ob das zu klein ist.
Dürfen sie den Umzug wirklich ablehnen? Wie können wir dagegen vorgehen? Wenn sie den Mietvertrag dennoch unterschreibt, muss das JC die Miete tragen, weil sie im bzw. Unter dem angemessenen Rahmen liegt oder können sie ihr das streichen?
Bin so verzweifelt, weil ich nicht verstehen kann, dass sie bei Mutter mit Frau genau umgekehrt argumentieren wie für die eigene Wohnung. Und verstehe nicht wie das JC einem einfach vorschreiben darf, dass die Wohnung trotz angemessener Miete nicht genommen werden darf.
Tut mir leid, wenn das zu viel oder durcheinander ist.
Danke schon mal für jede Hilfestellung/ Meinung.
Liebe Grüße
Lisa
Darf das Jobcenter meinen Umzug ablehnen?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Eine Zustimmung des JC zu einem Umzug ist nur erforderlich, wenn man die Übernahme der Umzugskosten oder sonstige Aufwendungen beantragen möchte.
Liegt die Wohnung im Rahmen und ist man über 25 Jahre alt, muss das JC die Kosten übernehmen.
Auch den Mietvertrag darf man unterschreiben!
Eine Sozialberatung könnte gut weiterhelfen.
ZitatSie hat den Mietvertrag beim JC abgegeben :
Ich hoffe, das sie nur eine Kopie abgegeben hat ...
Was hat sie denn sonst noch so abgegeben?
Zitatdas JC rief heute an und meinte :
Mit dem JC telefoniert man nicht, mit diesem schon mal gar nicht ...
Ansonsten fast volle Zustimmung zu altona01.
ZitatAuch den Mietvertrag darf man unterschreiben! :
Ist dann halt nur sehr ungünstig, wenn die Finanzierung vom Miete und Kaution zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht gesichert ist und dann auch bei Mietbeginn noch nichts in trockenen Tüchern ist.
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Ja, sie hat zum Glück nur eine Kopie abgegeben.
Das Call Center hat jetzt nochmal bestätigt, dass sie einen Einzug nicht „verbieten" dürfen, aber dann natürlich evtl. droht, dass sie die Differenz selbst tragen muss.
Wir sollen jetzt nochmal eine ausführliche Begründung schreiben, warum sie umziehen will (im Grunde soll man betteln).
Das machen wir und ich gebe gerne ein Update falls es Weiteren hier im Forum hilft.
Danke für Euren schnellen Rückmeldungen.
LG
Deine Schwester kann trotzdem umziehen, denn sie hat Freizügigkeitsrecht.
Fraglich ist nur, wer dann welche Kosten trägt.
Deine Schwester hat also das Mietangebot des Vermieters in Kopie zum JC gegeben.
1. Zieht sie ohne Zustimmung des JC um, muss sie die Kaution und die Umzugskosten vermutlich selbst zahlen.
2. Ist die WBS-Wohnung in den KDU teurer als ihr jetziger KDU-Anteil bei der Mutter und liegt sie im gleichen JC-Bereich, würde sie die Differenz vermutlich selbst tragen müssen.
Ich meine: Der Vermieter wird vermutlich nicht an 2 Personen/Ehepartner vermieten. Daran wird es mit oder ohne JC scheitern.
Zieht sie zunächst allein in die WBS-Wohnung, hat sie zwar den Streit mit der Mutter los--- aber ihre Partnerin noch nicht bei sich. Und wer zahlt das, was das JC nicht zahlt?
Wann beginnt sie dann mit der Wohnungssuche für 2 Personen?
Nein, soll man nicht. Man sollte sachlich die Fakten darlegen. Nicht telefonieren, vor allem nicht mit einem Call-Center!!!Zitat(im Grunde soll man betteln). :
Das JC hat zu entscheiden.
---> 39 Jahre, seit x Jahren in 2Zi-Wohnung mit Mutter, WBS vorhanden.
Antrag auf Zustimmung und Kostenübernahme wegen erforderlichem Umzug.
Schriftlich nachweislich--- dem zuständigen JC vorlegen.
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