Darf man als Hartz 4 Empfänger eine bspw. vermögensverwaltende UG/GmbH haben?

31. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Darf man als Hartz 4 Empfänger eine bspw. vermögensverwaltende UG/GmbH haben?

Darf man als Hartz 4 Empfänger eine bspw. vermögensverwaltende UG/GmbH haben?

Weil das Geld würde ja dann der UG oder Gmbh gehören, solange es keine vermögensverwaltende Gmbh ist und ich mir als Hartz 4 Empfänger kein Gehalt auszahle.

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Du willst die Gesellschaft nur haben?
Und dort nichts tun?

https://www.firma.de/firmengruendung/vermoegensverwaltende-gmbh-was-ist-das-und-fuer-wen-eignet-sie-sich/

Danach wäre das wohl keine Option für dich.
Oder wovon willst du die Ausgaben bestreiten, die du zum HABEN haben müsstest?

-- Editiert von Anami am 31.03.2021 16:34

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12301.04.2021 15:22:31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
Darf man als Hartz 4 Empfänger eine bspw. vermögensverwaltende UG/GmbH haben?
Zitat (von Nutzer3723):
Weil das Geld würde ja dann der UG oder Gmbh gehören, solange es keine vermögensverwaltende Gmbh ist
Was denn nun?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
Darf man als Hartz 4 Empfänger eine bspw. UG/GmbH haben?

Ja, darf man



Zitat (von Nutzer3723):
Weil das Geld würde ja dann der UG oder Gmbh gehören

Ja und? Das andere gehört ihr übrigens auch. Aber das nützt ja nichts ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Weil das Geld würde ja dann der UG oder Gmbh gehören


Richtig und Dir würde die UG oder GmbH gehören. Wozu soll das also gut sein?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

naja dass man sein "vermögen" nicht aufbrauchen muss, wenn man hartz 4 bezieht. so werden leute ja nie ein "vermögen" oder eine altersvorsorge haben und in altersarmut / armut leben, wenn man keine rücklagen haben darf..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Nutzer:

Auf die Gefahr das ich Dir unrecht tue, gehen Deine Überlegungen meiner Meinung nach doch deutlich in Richtung eines strafbaren Betruges.

Jeder kann in die Situation kommen, (vorübergehend) auf Sozialleistungen angewiesen zu sein und wenn das so ist, dann soll auch jeder das bekommen, was ihm per Gesetz zusteht. Für den Bezug von Sozialleistungen, die eben durch die Allgemeinheit finanziert werden, gibt es gewisse Regeln die zu beachten sind. Eine dieser Regeln ist die, dass Vermögen eben nur innerhalb gewisser Grenzen geschützt ist und darüber hinausgehendes Vermögen verbraucht werden muss, bevor man staatliche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Vor der Beantragung solcher staatlichen Leistungen Vermögen so umzuschichten, dass es vor Verwertung geschützt ist, ist in gewissem Rahmen sogar erlaubt. Vermögen zu verschleiern, um es so vor Verwertung zu vertuschen liegt nicht in diesem erlaubten Rahmen.

Dein Plan, schnell eine UG oder eine GmbH zu gründen, um Dein eigenes Vermögen zu verwalten und dieses darum nicht aufbrauchen zu müssen, wird mit ziemlicher Sicherheit nicht aufgehen.

Von wie viel Vermögen sprechen wir denn eigentlich? Wie ist dieses Vermögen aktuell angelegt? Hast Du Dich schonmal mit den verschiedenen Vermögensfreibeträgen im SGB II auseinandergesetzt?

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Ca. 30000€ 90% davon in Aktien.

Riester macht keinen Sinn.

Was für Möglichkeiten hat man denn, sein Vermögen so umzuschichten, dass es sinn macht und nicht verwertbar ist.
Weil Zeit ist Geld, grade bei Aktien, die als Altersvorsorge und Vermögensaufbau dienen sollen. Je früher desto stärker der "Zinseszins" effekt.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
naja dass man sein "vermögen" nicht aufbrauchen muss, wenn man hartz 4 bezieht.
So einfach isses nicht.
Zur Altersvorsorge kann man eine K-LV einrichten mit Verwertungsausschluss. Die würde dann je nach Vereinbarung erst in X Jahren ausgezahlt. Ist dir evtl. nicht rentabel genug. Und ob dir das hilft, wenn du mit Aktien *spielen/traden* willst?

Zitat (von Nutzer3723):
Was für Möglichkeiten hat man denn, sein Vermögen so umzuschichten, dass es sinn macht und nicht verwertbar ist.
Stell die Frage doch andersherum. Du bist jung, kannst vermutlich Einkommen aus Erwerbstätigkeit generieren. Da musst du nicht darüber sinnieren, wie man sein Vermögen *versteckt* und Sozialleistungen bezieht.

Kannst du nicht lieber wieder in deinem Ausbildungsberuf arbeiten und dein gesamtes Vermögen behalten und uU sogar vermehren? Ganz offiziell und ohne illegale Tricks?
Krank wirst du ja hoffentlich nicht so lange bleiben.

Diese 30.000,- sind bis auf den Vermögensfreibetrag (150 x Lebensjahre +750,-) sofort verwertbar. Es ist weder Betriebsvermögen noch fest angelegtes/nicht verwertbares V.
Du würdest vermutlich kein *Hartz 4* erhalten, wenn man dich fragt, woraus dein nicht erhebliches Vermögen besteht. Und evtl. bereits gezahltes Alg2 wieder zurückfordern.


-- Editiert von Anami am 01.04.2021 17:19

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja psychische Erkrankungen dauern leider sehr lange, da kann es auch manchmal gar nicht mehr gehen oder 10 Jahre dauern..

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Ja, kann sein.
Allerdings hast du nach eigenen Angaben deine Ausbildung gerade erst beendet, wurdest vom Ausb-Betrieb auch übernommen (was fürn Glück!) und wurdest tags drauf krank.

Das ist erst ein paar Wochen her, also Ärzte und Therapien helfen möglichst... und.... gute Besserung.

Dann hilft aber evtl. doch mein Vorschlag einer Altersvorsorge.
Ansonsten lebst du eben von deinem Vermögen, so lange noch welches vorhanden ist. Was denn sonst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12314.04.2021 19:49:46
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 17x hilfreich)

Hat man sich einmal mit dem Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung (ggf. nebst dem Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges) oder dem Erwerb eines Apartments auseinandergesetzt?

-- Editiert von rechtmäßig am 04.04.2021 19:32

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Nutzer:

Offensichtlich gibt es hier weitere Beiträge von Dir, in denen konkretere Informationen zu Deiner aktuellen gesundheitlichen und beruflichen Situation zu finden sind. Ich habe allerdings wenig bis keine Lust, mir diese Informationen aus unterschiedlichen Beiträgen zusammenzusuchen. Darum hier die Fragen:

Du bist aktuell in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis?
Du bist aber arbeitsunfähig?
Erhälst Du derzeit Lohnfortzahlung oder Krankengeld?
Erhälst Du derzeit bereits (ergänzendes) ALG II, oder hast Du lediglich die Absicht, welches zu beantragen?
Wie alt bist Du?

Ganz allgemein zum Thema geschütztes Vermögen:

Es gibt unterschiedliche Vermögensfreibeträge. Da ist zunächst einmal der "normale" Vermögensfreibetrag in Höhe von 150,- Euro pro Lebensjahr + 750,- €. In dieser Höhe ist vorhandenes Vermögen immer vor Verwertung geschützt.

Dann ist beispielsweise ein Kfz gesondert, also zusätzlich, geschützt und zwar grundsätzlich im Wert von bis zu 7.500,- Euro. Du könntest also, wenn Du noch kein ALG II beziehst, vor Antragstellung aus dem vorhandenen Vermögen einen PKW kaufen. Dadurch schmälerst Du schonmal Dein vorhandenes Vermögen und hast quasi einen langfristig nutzbaren Gegenwert.

Dann gibt es auch noch das Altersvorsorgevermögen. Dieses ist mit einem Betrag in Höhe von 750,- Euro pro Lebensjahr zusätzlich zu allen anderen Freibeträgen geschützt, wenn es in einer Art und Weise angelegt ist, die eine Verwertung vor Erreichen des Renteneintrittsalters ausschließt. Zu nennen sind insbesondere Kapitallebens- oder Rentenversicherungen mit einem unwiderruflichen Verwertungsausschluss. Eine solche Versicherung kann man auch mit einem Einmalbeitrag abschließen. Das heißt, Du verkaufst Deine Aktien und zahlst den Erlös als Einmalbeitrag in eine der genannten Versicherungen ein. So hast Du schonmal etwas für die Altersvorsorge getan (was man später ja immer weiter aufstocken kann) und hast Dein derzeit ungeschütztes Vermögen ganz legal in geschütztes Vermögen umgewandelt. Der einzige Nachteil: Du kommst halt auch nicht mehr dran, wenn gerne dran würdest.

Kleines Rechenbeispiel:

Davon ausgehend, dass Du anscheinend gerade erst Deine Ausbildung beendet hast, unterstelle ich einfach mal beispielhaft, Du bist 25 Jahre jung. Dann gelten folgende Vermögensfreibeträge:

150 Euro x 25 Jahre + 750 Euro = 4.500 Euro allgemeiner Vermögensfreibetrag.

750 Euro x 25 Jahre = 18.750 Euro geschütztes Altersvorsorgevermögen.

Von dem vorhandenen Vermögen (30.000 Euro) kaufst Du also einen PKW für 7.500 Euro und zahlst 18.750 Euro in eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Verwertungsausschluss.

So hast Du 1. einen PKW, den Du noch einige Jahre nutzen kannst und 2. zumindest einen Grundstock an Altersvorsorge. Übrig bleibt ein Restvermögen von 3.750 Euro, welches unterhalb des allgemeinen Freibetrages liegt und nicht verwertet werden muss.

So läuft soetwas ganz legal und ohne irgendwelche Unternehmensgründungen, die nicht nur unnötig sind, sondern immer auch einen gewissen Beigeschmack haben werden und mit denen darüber hinaus auch das eigentliche Ziel nicht erreicht wird.

Gruß

Axel


1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Alex, wunderbar klar dargestellt. Noch in Ergänzung: der Fragesteller hat gerade seine Ausbildung abgeschlossen, wurde am 1. Tag nach Unterzeichnung des Übernahmevertrages arbeitsunfähig, war enttäuscht, dass sich sein Krankengeld nach den Azubibezügen richtet und nicht nach dem, was er jetzt verdient hätte. Und plant jetzt offensichtlich mit Weitblick einen soliden Existenzaufbau auf der ALG II Basis.

Ich hab bei Dir, Alex, noch einen Gedanken vermisst, den möchte ich noch ergänzend hinzufügen: natürlich darf er Gesellschafter einer GmbH, einer UG sein, was weiß ich. Nur - die Frage ist, ob ihm dann zumutbar wäre, seine Anteile zu verkaufen, um dem Steuerzahler nicht zur Last zu fallen. Und auch so eine Gesellschaft muss ja betrieben werden. Sein Gehalt bzw. seine Entnahmen fänden auch Berücksichtigung.

Vielleicht ist diese Existenzplanung ja doch nicht so optimal?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.990 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.