Darlehen beim Jobcenter wegen Arbeitsaufnahme

2. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
hatigje79
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 59x hilfreich)
Darlehen beim Jobcenter wegen Arbeitsaufnahme

Hallo,

ich habe mich zu dem Thema schon mal ein bischen vorgelesen.

Es stand in einem Thema drin, dass ich einen Antrag auf darlehensweise Weitergewährung der Leistungen in bisheriger Höhe für den Monat der Arbeitsaufnahme beantragen kann.

Da dieser Beitrag schon aus dem Jahre 2011 ist und es sich andauernd etwas ändert, wüsste ich gerne, ob dies noch aktuell ist.

Kurz zu meiner Geschichte:
Ich habe am 22.02.12 das Arbeiten begonnen. Die Auszahlung erfolgt immer zum 19. des Folgemonats.
Für die Monat März hat mir das Jobcenter bereits ein fiktives Einkommen angerechnet und 200 € einbehalten.
Jetzt habe ich die Zahlung für den Monat April bekommen.
Es sind etwas über 600,- €, statt wie vorher 1.000,-€.
Allerdings zahle ich alleine 590,-€ Miete.
Meinen Lohn erhalte ich erst am 19. und auch das KG wird erst am 15. des MOnats gezahlt.

Lt. telefonischer Auuskunft einer MA des Jobcenters muss ich erst an den Arbeitgeber herantreten und um Vorschuss bitten. Falls dies nicht möglich ist, mir von diesem bescheinigen lassen.
Dann soll ich den Vermieter bitten, die Miete später zu zahlen. Wenn nicht möglich auch dies wieder bestätigen lassen.
Dann könnte man sich mein Anliegen mal anschauen.
Ich hatte explizit nach einem Darlehen gefragt und auch darum gebeten.
Dass mein Arbeitgeber nur feste Auszahlungstermine hat (nächste der 13.04.12)und das nur auf den laufenden Monat, sowie dass mein Vermieter und ich uns überhaupt nicht mehr grün sind, hat sie überhaupt nicht interessiert.
Sie meinte nur, dass mein keine Ausnahme für mich machen kann.

Deshalb die Frage gibt es die oben erwähnte Möglichkeit noch und würde das für mich auch jetzt noch gelten, da ja die Arbeitsaufnahme bereits im Monat Februar war?

Zusätzlich wüsste ich gerne, ob bei der Berechnung des Einkommens das tatsächlich vom HartzIV abgezogen wird auch der KiGa-Beitrag berücksichtigt werden kann.

Vielen Dank im Voraus.




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Für den Monat eines (ersten) Gehalts, das nicht am Monatsanfang fließt, gilt § 24 SGB II :

"(4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts [color=red]können[/color] als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen."

Damit eben am Monatsanfang die Miete beglichen werden kann und gefuttert werden kann, bis der Chef zahlt.

"[color=red]Können[/color] " heißt, dass es solche Leistungen - auch als Darlehen - nur dann gibt, wenn es unter den besonderen Umständen des Einzelfalls ausnahmsweise erforderlich ist.

Praktisch gibt es solch ein Darlehen bei Arbeitsaufnahme aber meist auf Zuruf! Oder aus Versehen, weil vergessen wird (oder es schon zu spät ist), die Zahlungen einzustellen.

Rechtlich aber ist eine Forderung nach dem Bemühen um andere Möglichkeiten - Kredit vom Chef = Vorschuss, Aufschub vom Vermieter - sogar zwingend: "§ 2 SGB II Grundsatz des Forderns
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen."

Und da auch ein Darlehen eine Hilfe-Leistung ist, und man diese unnötig machen kann, wenn man den Chef um einen Vorschuss bittet (wie es seit Jahrhunderten üblich ist, gerade bei Arbeitsaufnahme!), spricht vom Gesetzes-Wortlaut her überhaupt nichts gegen ein solches Ansinnen des Amtes.

Praktisch aber schon, da sowas eigentlich unüblich ist. Insofern könnte es auch eine reine Morotte eines einzelnen Sachbearbeiters sein. Wer mag, kann dazu dessen Vorgesetzte befragen. Wer lieber Ruhe hat, fragt besser seinen Chef oder seinen Vermieter.

Urteile zu solchen Ansinnen kenne ich noch keine. Aber wie gesagt: Was sich unüblich anhört und auf den ersten Ton wie eine Schikane, ist laut § 2 SGB II eigentlich sogar nötig!

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

6x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
hatigje79
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo,

jetzt ist es aber 1. so dass bei meinem Arbeitgeber feste Auszahlungstermine gibt, wie oben geschrieben. Außerdem verringert sich dadurch die Sorge nicht, da ich ja jeden Monat meinen Chef um Geld bitten muss, da es ja jeden Monat das gleiche Problem dann ist.
Zusätzlich ist es eine Zeitarbeitsfirma, d.h. ich werde in voraussichtlich 3-6 Monaten von dem eigentlichen Arbeitgeber übernommen. Da fehlt mir mein Geld auch wieder. Ich kann doch nicht als erstes zu jedem Arbeitgeber gehen und diesem um Geld bitten.

Ich erhöhe doch die Hilfsbedürftigkeit dadurch nicht, dass ich um ein Darlehen bitte, dass ich abstottern möchte.

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