Darlehen über Sozialamt länger als 12 Monate?

25. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
mathwe
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Darlehen über Sozialamt länger als 12 Monate?

Hallo.
Ich beziehe Grundsicherung über das Sozialamt und hatte ein Darlehen beantragt. Nun bekam ich die Antwort, dass das Darlehen nicht länger als 12 Monate gehen darf. Was allerdings meine finanziellen Möglichkeiten übersteigt durch weitere private Verpflichtungen und Abzahlungen von Schulden.

Ist es in den Paragraphen vorgesehen, dass ein Darlehen länger als 12 Monate gehen darf?

Danke im voraus für eure Mühen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von mathwe):
hatte ein Darlehen beantragt.

Wofür genau?

Darlehen sind in der Regel "Kann-Leistungen", bedeutet auch das das Amt die Bedingungen recht frei bestimmen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von mathwe):
dass das Darlehen nicht länger als 12 Monate gehen darf.
Wenn das Amt das so sagt--- kommt also drauf an, wofür das Amt ein Darlehen geben soll und wie viel das Amt monatlich als Tilgungsrate ansetzen will.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/37.html

Nach Absatz 4 kann das Amt bis 5% des RB (das wären mtl. 22,30) einbehalten.
Oder welches Darlehen brauchst du?

Zitat (von mathwe):
Ist es in den Paragraphen vorgesehen, dass ein Darlehen länger als 12 Monate gehen darf?
Eher fragt man, wo steht denn, dass es in 12 Monaten abgezahlt sein müsste.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mathwe
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich brauche das Darlehen für eine Brille. Da diese durch meine hohe Sehstärke teurer geworden ist, wird mir jetzt Schwierigkeiten gemacht.

Die Aussage hab ich vom Sozialamt bekommen, dass das Darlehen in 12 Monaten bezahlt sein sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Ein Aussage ist eine Aussage ist eine Aussage.
Mir ist nicht bekannt, auf welcher Rechtsgrundlage solche Aussage gegeben werden könnte.

Wenn man ein Darlehen benötigt und Leistungen nach SGB XII erhält und selbst gar nichts dazuzahlen kann, dann beantragt man schriftlich und nachweislich unter Vorlage des Kostennachweises des Optikers ein Darlehen.
Dann wartet man ab, was das Amt dazu schreibt.




Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mathwe
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle. Ich wollte einfach mal ein paar Fakten dazu hören, woran ich bin und dank euch weiß ich jetzt Bescheid wie das geregelt ist. Danke nochmals an alle und für jede Antwort. Jede war hilfreich und habe sie auch dafür markiert.

Ich schließe den Beitrag und nochmals Danke an alle für eure konkreten und sehr schnellen Antworten. :-)

0x Hilfreiche Antwort

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