Das Elterngeld wird zurückbehalten, das JC hat aber den Betrag schon von Leistungen abgezogen

4. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
mkr1983
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Elterngeld wird zurückbehalten, das JC hat aber den Betrag schon von Leistungen abgezogen

Hallo,

am 02. März hat meine Frau das Kind bekommen, weshalb sie einen Antrag aufs Elterngeld gestellt hat. Sie bezieht sich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.

Wegen fehlenden Unterlagen bei der Antragstellung, hat sich den entsprechenden Bescheid verzögert und ist somit nur am 14. Juli erstellt worden. Laut dieses Bescheids soll das Geld vom 02. März bis zum 01.Oktober rückbehaltet werden und erst ab dem 04. Oktober ausgezahlt werden.

Das Jobcenter hat aber dieses Geld schon berücksichtigt und ab dem 01. August von den Leistungen abgezogen. Das heißt, dass meine Frau zur Zeit verringerte Leistungen bekommt mit einer Voraussetzung, dass sie das Elterngeld bekommen sollte, die Elterngeldstelle behaltet aber dieses Geld zurück.

Außerdem hat das JC noch einen Bescheid vom 22. Juli erstellt, wobei es sich darum handelt, eine Erstattung von 01. März bis zum 31. Juli in Höhe von 120 Euro je Monat von der Elterngeldstelle zu verlangen, während meine Frau 150 Euro bekommen soll. Wie kann man dieses 30 Euro monatlich von März bis Juli von der Elterngeldstelle verlangen?

Was soll man in dieser Situation tun? Wer hat den Fehler gemacht und wer soll den entsprechenden Bescheid korrigieren — das JC oder die Elterngeldstelle?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Alles etwas wirr, was ist die Rechtsgrundlage für das Zurückbehalten? Ältere Schulden bei wem auch immer? Im übrigen seid Ihr ja eine Bedarfsgemeinschaft. Das bitte nicht vergessen. Ich vermute mal stark, dass hier eine Verrechnung mit älteren aufgelaufenen Schulden statt findet, und deshalb erst ab Oktober gezahlt wird. Aber, die Allgemeinheit (hier ALG II Behörde) ist nicht dazu da, alte Schulden zu regulieren.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Elterngeld bekommt die Mutter als Antragstellerin. Elterngeld ist Einkommen der Mutter.
Eure Familie bezieht nun ergänzendes Alg2 vom JC für 3 Personen.
Das JC berücksichtigt dieses Elterngeld als anzurechnendes Einkommen. So macht das JC das auch beim Kindergeld.

Zitat (von mkr1983):
erst ab dem 04. Oktober ausgezahlt
Habt ihr das richtig gelesen?
Wenn das Elterngeld also erst im Oktober verspätet auf euer Konto kommt/nachgezahlt wird, darf es jetzt noch nicht vom JC angerechnet/abgezogen werden.
Sonst fehlen euch jeden Monat 120,-

Zitat (von mkr1983):
eine Erstattung von 01. März bis zum 31. Juli in Höhe von 120 Euro je Monat von der Elterngeldstelle zu verlangen, während meine Frau 150 Euro bekommen soll. Wie kann man dieses 30 Euro monatlich von März bis Juli von der Elterngeldstelle verlangen?
Da habt ihr vermutlich was falsch verstanden.

Das Elterngeld beträgt 150,-. Das JC gibt 30,- als Freibetrag für die Mutter.
Das JC rechnet also nur 120,- als Einkommen an.
Das ist korrekt. Dagegen müsst ihr nichts tun.
-------------------------------------
@wirdwerden
Nix von Schulden zu lesen oder zu erraten.
Erstattungsanspruch


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Anami, normalerweise wird Elterngeld monatlich ausgezahlt. Nix mit einbehalten und angespart. Mir fällt da als Konstellation nur ein, dass vorher Bezüge zu Unrecht erfolgten. Welcher Grund sollte sonst da sein? Ich hab den Eindruck, dass der Fragesteller das System nicht so ganz versteht. Was sich auch daraus ergibt, dass er davon schreibt, dass die Partnerin ALG II bekommt. Nicht er und die Partnerin zusammen als Bedarfsgemeinschaft.

Er muss einfach mal genau mitteilen, was der Grund ist, der sollte sich aus dem Bescheid ergeben.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
normalerweise wird Elterngeld monatlich ausgezahlt.
Es steht doch, dass Unterlagen gefehlt haben und nachgereicht wurden. Der Bescheid von der Elterngeldstelle über 150,- ist vom 14.7. Also nix normal bzw. hat eben so lange gedauert.
Wer hat denn einbehalten oder angespart?
Zitat (von wirdwerden):
dass vorher Bezüge zu Unrecht erfolgten.
Welche denn? Das Kind ist seit März da, Elterngeld wurde beantragt, Bescheid darüber kommt erst am 14.7.
Inzwischen wird zu Recht volles Alg2 gezahlt. Ohne Anrechnung von Elterngeld.

Aber: Zu Unrecht wird vom JC nun schon ab August das Elterngeld mit 120,- als Einkommen angerechnet. Obwohl noch gar kein Zufluss von Elterngeld vorliegt. Das Elterngeldgeld für 8 Monate fließt lt. Bescheid erst im Oktober zu.
Wenn das so ist, kann der TE Widerspruch erheben--- beim JC.
Denn dann würden ihm die 120,- mtl. von August bis Oktober wirklich fehlen.

Es soll häufig vorkommen, dass sich ein AN nicht als Alg2-Bezieher sieht. Dass die gesamte Familie aber für das JC zählt, ist ja zumindest hier total unwichtig.
Wie soll man denn auch die verschiedensten, in schönstem behördisch verfassten Bescheide verstehen können? Und die verschiedenen Anrechnungen, die verschiedenen Freibeträge, Erstattungs-und/oder Rückforderungsbescheide usw.
Wie denn, wenn sogar du hier das Strudeln kriegst? ;)




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