Für Interessierte
Das neue Wohngeldgesetz *Wohngeld-Plus-Gesetz* ist nun veröffentlicht im BGBl. Nr. 48 vom 8.12.2022.
Es tritt am 1.1.2023 in Kraft.
Das Wohngeld-Plus-Gesetz
8. Dezember 2022
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Frage vom 8. Dezember 2022 | 14:09
Von
Status: Unbeschreiblich (39340 Beiträge, 6462x hilfreich)
Das Wohngeld-Plus-Gesetz
#1
Antwort vom 2. Januar 2023 | 14:12
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke
Wie würde es denn wenn bei welchen die im Laufendem Bezug schon sind aussehen?Würden diese dann ab 01.01.2023 auch mehr bekommen oder erst wenn ein neuer Antrag gestellt werden würde dann Rückwirkend.
Wenn die Frage fehl am Platz ist dann bitte löschen.danke
#2
Antwort vom 2. Januar 2023 | 14:12
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 0x hilfreich)
----doppelt-----
-- Editiert von User am 2. Januar 2023 14:13
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#3
Antwort vom 2. Januar 2023 | 16:07
Von
Status: Unbeschreiblich (39340 Beiträge, 6462x hilfreich)
Ja, wenn der Zeitraum ins Jahr 2023 reicht, und sich bei dir nichts verändert hat, dann gäbe es ab Januar entsprechend mehr.Zitat :Würden diese dann ab 01.01.2023 auch mehr bekommen
Du kannst dir sicher selbst ausrechnen, was die Wohngeldstelle dir dann zu zahlen hätte:
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php
#4
Antwort vom 3. Januar 2023 | 01:34
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke
Ich würde noch bis Mai bekommen.Habe aber im Januar das selbe bekommen wie immer.Sogar 70 Euro weniger wie der Rechber berechnet.
Mal schauen was die sagen wieso.Danke
#5
Antwort vom 3. Januar 2023 | 12:47
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 68x hilfreich)
Was das WoGG für derlei Übergangszeiträume aussagt, kannst du nachfolgend selbst lesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__42d.html
-- Editiert von User am 3. Januar 2023 12:47
#6
Antwort vom 3. Januar 2023 | 14:28
Von
Status: Unbeschreiblich (39340 Beiträge, 6462x hilfreich)
Welches Datum trägt der Bescheid? Und was genau steht drin zur Neuberechnung?Zitat :Habe aber im Januar das selbe bekommen wie immer.
Falls du mehr zu bekommen hast, wird nachgezahlt.Zitat :Habe aber im Januar das selbe bekommen wie immer.
Wieso schauen? Willst du wieder vergeblich anrufen und wieder keine passende Antwort erhalten?Zitat :Mal schauen was die sagen wieso.
#7
Antwort vom 3. Januar 2023 | 17:44
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wieso schauen? Willst du wieder vergeblich anrufen und wieder keine passende Antwort erhalten?
Damit meine ich wenn der Bescheid kommt oder sich wer meldet wie es weiter geht .Kann da ja so sonst eh nix machen.
Zitat :Welches Datum trägt der Bescheid? Und was genau steht drin zur Neuberechnung?
01.06.2022-31.11.22
01.12.22-31.05.23
Neuberechnung nirgends mit aufgeführt .
#8
Antwort vom 3. Januar 2023 | 17:44
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wieso schauen? Willst du wieder vergeblich anrufen und wieder keine passende Antwort erhalten?
Damit meine ich wenn der Bescheid kommt oder sich wer meldet wie es weiter geht .Kann da ja so sonst eh nix machen.
Zitat :Welches Datum trägt der Bescheid? Und was genau steht drin zur Neuberechnung?
01.06.2022-31.11.22
01.12.22-31.05.23
Neuberechnung nirgends mit aufgeführt .
#9
Antwort vom 3. Januar 2023 | 17:49
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Was das WoGG für derlei Übergangszeiträume aussagt, kannst du nachfolgend selbst lesen:
Danke.Aber da steht ja so gesehen keine Angabe wie die Bearbeitungszeit ist.
Aber denke das es dann wie Anami sagte nach gezahlt werden würde wenn
#10
Antwort vom 3. Januar 2023 | 18:29
Von
Status: Unbeschreiblich (39340 Beiträge, 6462x hilfreich)
Hä? Der Bescheid ist doch jetzt schon bei dir. Dort steht der Bewilligungszeitraum. Der BWZ geht also wieder 1 Jahr--- von Juni 22 bis 31.5. 23.Zitat :Damit meine ich wenn der Bescheid kommt
Die monatliche Wohngeldsumme ist noch nicht geändert.
WANN hat das Amt den Bescheid geschrieben?
WANN hast du ihn im Briefkasten gehabt?
Bitte beantworte doch mal diese beiden Fragen, dann ergibt sich vielleicht, ob noch eine Neuberechnung folgt.
#11
Antwort vom 3. Januar 2023 | 18:42
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 68x hilfreich)
Wir benötigen keine Antworten zur eigentlichen Fragestellung mehr. Von Amts wegen wird eine Neuberechnung aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes erfolgen (Gesetzeskraft ab 01. Januar 2023).Zitat :Bitte beantworte doch mal diese beiden Fragen, dann ergibt sich vielleicht, ob noch eine Neuberechnung folgt.
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__42d.html
Die Wohngeldstelle konnte ja bisher nur das alte Recht anwenden, was auf ein geringeres Wohngeld hinausläuft. Aber wie schon geschrieben: Rettung naht in absehbarer Zeit (deutlich höheres Wohngeld).
-- Editiert von User am 3. Januar 2023 18:43
-- Editiert von User am 3. Januar 2023 18:44
-- Editiert von User am 3. Januar 2023 18:45
#12
Antwort vom 4. Januar 2023 | 15:23
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Der Bescheid ist doch jetzt schon bei dir. Dort steht der Bewilligungszeitraum. Der BWZ geht also wieder 1 Jahr--- von Juni 22 bis 31.5. 23.
Ja genau der Bescheid kam am 24.05.22 das ich ab 01.06.22 bis 31.05.23 Summe x bekomme.
Dann hatte ich im Okt 22 Bescheid gegeben das die Miete um 45,00 Euro erhöht wird.
Zitat :WANN hat das Amt den Bescheid geschrieben?
WANN hast du ihn im Briefkasten gehabt?
Bitte beantworte doch mal diese beiden Fragen, dann ergibt sich vielleicht, ob noch eine Neuberechnung folgt.
Im Briefkasten 24.05.22 geschrieben vom 17.05.22
Worum es mir ging war die Frage ob die Erhöhung automatisch am 01.01.23 gezahlt werden würde,oder ob dazu ein neuer Bescheid kommt oder die Zahlung erst wenn ab 01.06.23 angepasst wird wenn ich einen Neuenantrag gestellt habe zur Weiterbewilligung
#13
Antwort vom 4. Januar 2023 | 15:23
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 0x hilfreich)
-----doppelt----
-- Editiert von User am 4. Januar 2023 15:24
#14
Antwort vom 4. Januar 2023 | 15:59
Von
Status: Unbeschreiblich (39340 Beiträge, 6462x hilfreich)
Sorry, ich meinte, ob es zum Jahresende einen Bescheid gab...Zitat :Im Briefkasten 24.05.22 geschrieben vom 17.05.22
Schau doch bitte mal, was du hier im Frühjahr geschrieben hattest:
https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Weiterbewilligung-Wohngeld-Wartezeit-__f597768.html
Du hast mehrere Bescheide erhalten, und es wurde auch Wohngeld ausgezahlt. Im November, richtig?
Dass nun dein Wohngeld wegen des neuen Gesetzes anders/höher berechnet wird, ist klar, oder?
Es wird ein Änderungsbescheid kommen, mit der neuen Wohngeldhöhe ab 1.1. bis 31.5.
Ich frage jetzt mal (ganz unabhängig von irgendeinem Bescheid):
- Hast du Widerspruch erhoben und die fehlenden Monate (Juni/Juli) inzwischen aufs Konto nachgezahlt bekommen?
- Wann im laufenden Monat wird dir das Wohngeld aufs Konto gezahlt? Anfangs, Mitte, Ende...(so ähnlich wie Kindergeld?)
JA.Zitat :Würden diese dann ab 01.01.2023 auch mehr bekommen
JA.Zitat :ob die Erhöhung automatisch am 01.01.23 gezahlt werden würde
Man braucht keinen neuen Antrag stellen, denn dein BWZ läuft noch bis Ende Mai 23.
#15
Antwort vom 4. Januar 2023 | 23:36
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Hast du Widerspruch erhoben und die fehlenden Monate (Juni/Juli) inzwischen aufs Konto nachgezahlt bekommen?
- Wann im laufenden Monat wird dir das Wohngeld aufs Konto gezahlt? Anfangs, Mitte, Ende...(so ähnlich wie Kindergeld?)
Ja erhoben und wurde abgelehnt .
ErstevZahlung kam ab November erst wieder.
Immer zum 01ten eines Monats
Am 01.01.2023 natürlich das selbe wie im alten Bescheid steht ohne die Erhöhung
Und nein seid dem letztem Bescheide(Bescheide) aus Juni und Juli nix bekommen.
Dies soll auch wenn alles erst ab Februar/März geschehen
#16
Antwort vom 5. Januar 2023 | 13:22
Von
Status: Unbeschreiblich (39340 Beiträge, 6462x hilfreich)
Aha. Es wird ab 1.1. berücksichtigt/neu berechnet, und das höhere Wohngeld dann jeweils am 1.d. Monats ausgezahlt. Wieder mit Verzögerung, weil wieder kein Wunder bei der Wohngeldstelle geschehen ist...Zitat :Dies soll auch wenn alles erst ab Februar/März geschehen
Dazu gibt es immer eine Begründung.Zitat :Ja erhoben und wurde abgelehnt .
Vielleicht könnte man anhand der eigenen Kontoauszüge erkennen, ob noch was aus dem Sommer fehlt?
Ansonsten wartet man auf den neuen Bescheid mit der Berechnung ab 06/22.
#17
Antwort vom 7. Januar 2023 | 08:40
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Dazu gibt es immer eine Begründung.
Vielleicht könnte man anhand der eigenen Kontoauszüge erkennen, ob noch was aus dem Sommer fehlt?
Ansonsten wartet man auf den neuen Bescheid mit der Berechnung ab 06/22.
Begründet war nur das nach erneuter Prüfung an Hand des Widerspruch, sich keine Fehler ergeben oder Nachzahlungen oder sonstiges.
Das man auf den neuen Bescheid wartet wo dann eventuell die höheren Leistungen ab 01.01 23 sind war mir klar und auch nicht so gemeint das es da Wunder geben soll oder alles sofort reibungslos läuft.
Es war eigentlich mehr die Frage ob ich es neu beantragen muss.Denn in einer anderen Gemeinde wurde an 2 Bekannten eine höhere Zahlung zum 01.01.23 getätigt und die Aussage das die Neuberechnung dazu in den nächsten Tagen kommt
#18
Antwort vom 7. Januar 2023 | 13:24
Von
Status: Unbeschreiblich (39340 Beiträge, 6462x hilfreich)
Nein, musst du nicht. Das wurde inzwischen beantwortet.Zitat :Es war eigentlich mehr die Frage ob ich es neu beantragen muss.
Aber für dich bleibt leider diese deine Wohngeldstelle weiterhin zuständig.Zitat :Denn in einer anderen Gemeinde ...
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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