Datenweiterleitung durch die Schule

3. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dyan Ardais
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenweiterleitung durch die Schule

Ein angehender Schüler bewirbt sich für ein berufliches Gymnasium (privater Träger), bezahlt werden soll das ganze vom Sozialamt in Form der Eingliederungshilfe. Die Schule schickt dem angehenden Schüler Bewerbungsunterlagen zu, die u.a. einen Fragebogen enthalten. Der Fragebogen enthält die Anmerkung dass das Ausfüllen und Unterzeichnen des selbigen notwendig sei, da die dort enthaltenen personenbezogenen Daten für insgesamt 3 Verfahren notwendig seien: 1. Rehabilitation (wahrscheinlich für die Rentenversicherung), 2. Meldeverfahren zur Krankenkasse, 3. Abrechnung mit dem Kostenträger.

Der Bewerber fragt sich ob er die Daten des Fragebogens auch direkt den genannten Behörden geben kann oder ob er und die Schule dazu gesetzlich verpflichtet sind sie über die Schule (zb. in Form eines Fragebogens) an die Behörden weiterzuleiten.

Außerdem möchte er wissen welche Daten genau er angeben muss und welche nicht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Dyan Ardais):
Der Bewerber fragt sich ob er die Daten des Fragebogens auch direkt den genannten Behörden geben kann

Kann man.
Können kann man nämlich vieles - ob es sinnvoll oder gar erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt.

In dem Falle hier wäre es weder sinnvoll noch erfolgreich.



Zitat (von Dyan Ardais):
Außerdem möchte er wissen welche Daten genau er angeben muss und welche nicht.

Das sollte sich aus dem Fragebogen ergeben.

Wobei er gar keine Daten angeben "muss". Nur gibt es dann halt möglicherweise keinen Vertrag mit der Schule, keine Förderung, ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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