Hallo, ich möchte eine berufliche Reha machen und habe dementsprechend einen Antrag beim Arbeitsamt gestellt. Diese hatte mir zurückgeschrieben, das sie zuständig sind und noch von mir einen ausgefüllten Gesundheitsbogen brauchen.
Hab ich fristgerecht erledigt doch nun kam ein Brief vom Arbeitsamt das sie die Entscheidung noch nicht treffen können, weil irgendein Sachverständiger mehr Zeit Braucht. Als Datum wurde hier spätestens der Januar 2021 geschrieben.
Warum kann mir das Arbeitsamt eine Frist für das Zurückschicken von Unterlagen eine Woche setzen aber dann einen Antrag solange rauszögern?
Muss das Arbeitsamt hier nicht auch eine gewisse Frist einhalten?
Januar ist mir zulang weil ich bei meiner Wunschrehaeinrichtung ja dann auch nochmals Wartezeit habe.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?