Dauer der Bearbeitung von Umzugsantrag

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go501598-31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Dauer der Bearbeitung von Umzugsantrag

Hallo,

ich schreibe nicht für mich, sondern für eine Bekannte. Sie bezieht ALG und ist in Elternzeit.

Diese ist Anfang des Jahres mit Ihrem Kind in eine andere Stadt gezogen.
Mittlerweile wird Sie in der Strasse, im Haus sehr stark schon über Monate hinweg gemobbt, beleidigt, bedroht, mit Steinen beworfen, Post wird geklaut, Postkastenschild entfernt uvm
Jedenfalls traut Sie sich kaum noch raus, erstrecht nicht mit Kind. Sie möchte gerne umziehen. Das Jugendamt ist mittlerweile auch eingeschaltet. Dieses hält einen Umzug auch für dringend notwendig. Schriftlicher Bescheid wurde ausgestellt vom Jugendamt.

Jetzt hat Sie mit ihrer Tochter endlich eine Wohnung gefunden und ist zum JC gegangen um den Umzug zum 01.02.19 zu beantragen.
Das JC hat Ihren Antrag nicht angenommen. Nur per Post oder E-Mail wurde Ihr gesagt.
Zudem dauert die Bearbeitung einige Wochen.

Kann das denn sein? Sie müste auch diesen Monat noch die alte Wohnung kündigen und der jetzige Vermieter wartet nicht wochenlang auf eine Bearbeitungszeit des JC.

LG

-- Editiert von go501598-31 am 22.10.2018 09:01

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Das JC hat Ihren Antrag nicht angenommen. Und was will sie da? Für Arbeitslosengeldempfänger sind die gar nicht zuständig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von go501598-31):
Das JC hat Ihren Antrag nicht angenommen. Nur per Post oder E-Mail wurde Ihr gesagt.
Moin. Da gibts auch in diesem JC auf jeden Fall einen Hausbriefkasten. Draußen vor der Tür, oft auch noch drinnen. Dort kann sie ihren Antrag einwerfen. Damit ist er zugestellt.
Wahrscheinlich bekommt sie ALG 2, nicht wahr?
Zitat (von go501598-31):
Kann das denn sein?
Für Zusicherungen wegen Umzug usw. können es nicht mehrere Wochen sein. Nein.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@go:

Zitat:
Sie bezieht ALG und ist in Elternzeit.


Tatsächlich Arbeitslosengeld, oder Arbeitslosengeld II/Hartz IV?

Zitat:
Das JC hat Ihren Antrag nicht angenommen.


Schon das ist gelinde gesagt eine Frechheit. Selbst wenn tatsächlich Arbeitslosengeld bezogen werden sollte - wovon ich nicht ausgehe - wäre das Jobcenter verpflichtet gewesen den Antrag anzunehmen und bei Unzuständigkeit eben an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten (§ 16 Abs. 1 und 2 SGB I).

Hier wird allerdings noch nichtmal die Zuständigkeit bestritten, sondern - wohl aufgrund interner Anweisungen - auf den Post- oder Mailweg verwiesen. Diese Vorgehensweise dürfte unzulässig sein und genau genommen, kann ein Antrag aufgrund nicht vorhandener, qualifizierter elektronischer Signatur eigentlich gar nicht wirksam per E-Mail gestellt werden.

Zitat:
Zudem dauert die Bearbeitung einige Wochen.


Auch das ist so nicht akzeptabel. Anträge auf Zusicherung zur Anmietung einer neuen Wohnung (Übernahme der zukünftigen Unterkunftskosten) oder zur Übernahme von Umzugskosten sind unmittelbar zu bescheiden.

Von daher meine Empfehlung: Im Antrag, oder eben im Nachhinein, schriftlich/nachweislich eine Bearbeitungsfrist von 1 Woche (Datum einsetzen) setzen und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs die Einleitung eines sozialgerichtlichen Eilverfahrens ankündigen.

Und dann schonmal vorsorglichen einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht besorgen und einen Termin bei einem im SGB II versierten Rechtsanwalt vereinbaren.

Eine andere mögliche Vorgehensweise:

Die neue Wohnung ohne vorherige Zusicherung des Jobcenters anmieten und die alte Wohnung kündigen und dann dem Jobcenter lediglich - unter Vorlage von Nachweisen zur künftigen Miethöhe - die neue Anschrift mitteilen.

Nachteil: Ohne Zusicherung gibt es - zumindest vorerst - keine Umzugskosten vom Jobcenter. Die müssten im Zweifelsfall erst vorgestreckt und dann langwierig mit gerichtlicher Hilfe erzwungen werden. Mindestvoraussetzung ist, das die Übernahme zumindest vor Unterschrift des neuen Mietvertrages nachweislich beantragt worden ist.

Weiterer möglicher Nachteil: Es kann Dir passieren, dass das Jobcenter die Umzugsnotwendigkeit bestreitet und deshalb die Unterkunftskosten nur teilweise, nämlich gedeckelt auf die Höhe der bisherigen Kosten übernimmt. Auch das muss gut überlegt werden, wenn zum einen nach dem Umzug das selbe Jobcenter zuständig bleibt und zum Zweiten die zukünftigen KdU höher sind als die jetzigen. Die Übernahme der vollen KdU müsste ggf. ebenfalls im Rahmen von Widerspruch und Klage erzwungen werden.

So, ich hoffe, ich habe nichts Wesentliches vergessen.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Eingeworfene Anträge kommen oft nicht beim Sachbearbeiter an. Dagegen hilft die Aufschrift auf dem Umschlag: Unter Zeugen eingeworfen.
Angesichts des rechtswidrigen Verhalten der MA des Jobcenters wäre hier zu empfehlen, eine Sozialberatung aufzusuchen und den Umzug mit deren Hilfe durchzuboxen. Wenn da jemand mitgeht, wird der Antrag plötzlich angenommen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
go501598-31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich meinte natürlich ALG2.
Wir werden morgen zusammen noch mal das JC besuchen. Sollte man uns abwimmeln wollen, verlange ich das schriftlich mit Begründung bzw besser noch die Team-Leitung.
Kommen wir da nicht weiter, wird der nächstr weg zum Gericht (Beratungsschein) und Anwalt sein.

Sas Sozialgericht wird ja vermutlich auch zu lange brauchen. Sie muss ja relativ bald Ihre aktuelle Wohnung kündigen.

Ich denke mal, ablehnen können Sie bei dem Schreiben des Jugendamts nicht. Hier ist eine deutliche Kindeswohlgefährdung zu sehen. Davon ab ist die neue Wohnung deutlich günstiger. Aber Kautiom, Umzug, Renovierungskosten müssen eben auch übernommen werden, dementsprechend ist eine Anmietung vor Zustimmung des JC keine Option

Können wir der "Empfangsdame" irgendeinen Paragraphen vor den Kopf werden, wenn man meint und wieder abwimmeln zu wollen?

-- Editiert von go501598-31 am 22.10.2018 13:59

-- Editiert von go501598-31 am 22.10.2018 14:00

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von go501598-31):
Wir werden morgen zusammen noch mal das JC besuchen.
Warum? Was willst du schriftlich haben?
Steckt den Antrag in die gelbe Post, 1 Tag später ist er beim JC.
Wenn ihr den anderen Weg wählt, verpasst sie ggfls. die Kündigungsfrist. Ein SG wird aufgrund einer solchen mündlichen Aussage NICHTS beschliessen. Einen Beratungshilfeschein gibt es auch nicht wegen sowas.
Weil ein Mitarbeiter was gesagt hätte...
Zitat (von go501598-31):
Können wir der "Empfangsdame" irgendeinen Paragraphen vor den Kopf werden, wenn man meint und wieder abwimmeln zu wollen?
Könnt ihr machen. Wird nichts bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Wir werden morgen zusammen noch mal das JC besuchen.

Warum?


Weil man sich so die Kopie des Antrages abstempeln und unterschreiben lassen kann und einen sicheren Zugangsnachweis hat.

Zitat:
Was willst du schriftlich haben?


Vermutlich die Ablehnung der Antragsannahme, wenn die wiederholt werden sollte.

Zitat:
Steckt den Antrag in die gelbe Post, 1 Tag später ist er beim JC.


Und wenn das Jobcenter ein Postfach hat und Post nur 1 mal wöchtenlich abgeholt wird? Klar, darf eigentlich nicht sein, aber kannst Du das zu 100% ausschließen? Außerdem braucht die Betroffene einen Eingangsnachweis, also mindestens schonmal per Einwurfeinschreiben.

Zitat:
Ein SG wird aufgrund einer solchen mündlichen Aussage NICHTS beschliessen.


Würde ich so pauschal nicht behaupten. An Eides statt versichern, dass das Ganze genau so geschehen ist, könnte schon ausreichen. Leider dauert's vermutlich viel zu lange.

Zitat:
Einen Beratungshilfeschein gibt es auch nicht wegen sowas.


Ein nicht angenommener, aber eilbedürftiger Antrag, dürfte durchaus ausreichend für die Gewährung von Beratungshilfe sein. Auch hier muss ich Dir allerdings leider Recht geben, dass das bei dem einen oder anderen Amtsgericht wohl nicht so einfach funktionieren wird.

@go:

Der Vorschlag von @altona,

Zitat:
Dagegen hilft die Aufschrift auf dem Umschlag: Unter Zeugen eingeworfen.


könnte duchaus der praktikabelste Weg sein. Sinnvollerweise sollte dann auch der Name/die Namen des/der Zeugen auf dem Umschlag stehen. Du könntest Dich z.B. als Zeuge zur Verfügung stellen und Namen und Anschrift auf dem Umschlag hinterlassen. Wichtig ist dabei, dass Du nicht nur den Einwurf irgendeines Briefes bezeugen kannst, sondern auch mit eigenen Augen den Inhalt des Umschlags zur Kenntnis genommen hast.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ich empfehle immer die gerichtssichere Zustellungsart, die überall anerkannt wird. Auch bei meinem OLG. Nix in Umschlag packen. Die erste Seite des Antrags/Schreibens (Kopie) mit sauberer Auflistung der Anlagen an der Information des JC abstempeln lassen. Und wenn es da niemand tut, da ist dann ja eben der Zeuge dabei. Klappt immer, nach meiner ERfahrung.

So, und dann ist natürlich die Frage, was die Frau überhaupt finanziert haben will. Umziehen, das kann sie auch so. Hat ja Axel schon drauf hingewiesen. DAs muss nicht genehmigt werden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go501598-31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie gesagt, die neue Wohnung wäre sogar günstiger, allerdings Bedarf es auch Übernahme Umzug, Kaution.

Gibt es denn einen Paragraphen den man vortragen könnte? Treuepflicht oder sowas...

Das AG ist hier sehr hilfsbereit in Dortmund. Die kennen das JC bestens und die Probleme damit.

Wir warten morgen ab, wird wie Annahme & Bearbeitung wieder abgelehnt, möchten wir das schriftlich ansonsten Team-Leiter. Den Team-Leiter zu sprechen kann man uns ja nicht verbieten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Dass die andere Wohnung günstiger ist, hat doch mit der Abwimmelei nichts zu tun.
Es soll lediglich ein Antrag abgegeben werden, das dürfte doch gelingen, wenn auch nicht beim Empfang.
Eine Bearbeitung wurde doch gar nicht abgelehnt.

Zitat (von go501598-31):
und ist zum JC gegangen um den Umzug zum 01.02.19 zu beantragen. Das JC hat Ihren Antrag nicht angenommen.
Hat sie das evtl. nur mündlich nur mit dem Mietangebot gemacht, weil so eine Antwort mit Post/e-mail kam?
Was willst du mit Treuepflicht? Ein Antrag muss natürlich angenommen werden, sogar zur Niederschrift.

Nein, es ist nicht verboten, den Team-Leiter sprechen zu wollen. Allerdings muss der nicht gerade morgen mit euch sprechen wollen. Vielleicht ist er auch gar nicht da?

Bereitet doch bitte einen schriftlichen Antrag vor. Dazu das Mietangebot, dazu das JA-Schreiben und dazu, was die Frau alles benötigt als JC-Leistungen. KDU, Umzugskosten, Kautionsdarlehen.
*Antrag auf Zusicherung der Kostenübernahme gem. § 22 SGB II *
...dann wird das auch was mit der Antragsabgabe.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go501598-31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

die Unterlagen, Mietangebot, Umzugsantrag, Kaution usw sowie JA Schreiben hatte Sie alles mit. Wurde weggeschickt

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von go501598-31):
Hallo,
die Unterlagen, Mietangebot, Umzugsantrag, Kaution usw sowie JA Schreiben hatte Sie alles mit. Wurde weggeschickt

Und heute? Was war denn heute?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go501598-31
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

So, sorry für die verspätete Rückmeldung.

Der Antrag wurde am Dienstag durchgewunken und Sie kann in 2 Monaten umziehen.
Die Dame die Sie am Vortag weggeschickt hat, hat sich ordentlich Ärger eingehandelt.

Der Team-Leiter war sichtlich verärgert

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