Dauer zwischen ALG2 Bescheid und erster Auszahlung

18. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.08.2021 08:46:50
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)
Dauer zwischen ALG2 Bescheid und erster Auszahlung

Wie lange dauer es eigentlich bis das Geld ausgezahlt wird, wenn der Bescheid da ist?

Ein Freund musste ALG2 nach dem Studium beantragen weil es mit dem Job erst im Dezember klappen wird, jetzt ist ein Bescheid vom letzten Freitag raus der die 5 Monate lang inkl. November die Leistungen bewilligt, wie lange dauert jetzt die Auszahlung? oder gibt es die erst zum Oktober?

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15 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Da würde ich einfach mal den Sachbearbeiter anrufen. Soweit ich weiss, werden in Nürnberg die Durchläufe am 22. eines jeden Monats gestartet. Es kann also sein, dass incl. Nachzahlung alles am 30. des Monats auf dem Konto des Berechtigten ist. Einfach, weil der Bescheid ja sehr kurz vor dem Start kam. Es kann natürlich auch sein, dass der Sachbearbeiter eine Sonderüberweisung veranlasst hat.

Einfach mal anrufen und nachfragen.

wirdwerden

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@go:

Entscheidend ist doch erstmal ab wann Leistungen bewilligt wurden. Wurde erst ab Oktober bewilligt, erfolgt auch die Zahlung erst Ende September, eben für den Monat Oktober im voraus.

Wurde jedoch rückwirkend ab dem 01.09. (oder früher) bewilligt, sind die bewilligten Leistungen bereits fällig und üblicherweise wird dann die Zahlung mit Erlass des Bescheides angewiesen. Vom Tag der Anweisung bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto vergehen in der Regel 3 bis 5 Arbeitstage.

@wirdwerden:

Zitat:
Es kann also sein, dass incl. Nachzahlung alles am 30. des Monats auf dem Konto des Berechtigten ist. Einfach, weil der Bescheid ja sehr kurz vor dem Start kam.


Jedenfalls dann, wenn Leistungen bereits für Zeiträume vor September bewilligt wurden, wäre das nicht nur unzulässig, sondern auch unüblich (siehe oben). Die Leistungen wären bereits (über)fällig und demzufolge mit der Feststellung des Anspruchs, sprich Bescheiderstellung, zur Auszahlung zu bringen.

Zitat:
Es kann natürlich auch sein, dass der Sachbearbeiter eine Sonderüberweisung veranlasst hat.

Einfach mal anrufen und nachfragen.


Theoretisch eine gute Idee, jedenfalls dann wenn es nur um eine Antwort auf die konkrete Frage nach dem Zahlungstermin geht. In der Praxis kaum zu realisieren, weil wohl in den allermeisten Fällen ein telefonischer Kontakt zum Sachbearbeiter kaum noch möglich ist. Man kann ja schon froh sein, wenn auf den Bescheiden überhaupt noch ein Name steht, eine Durchwahlnummer des Sachbearbeiters findet man dort schon seit geraumer Zeit allenfalls noch in Ausnahmefällen.

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
guest-12326.08.2021 08:46:50
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal, die Leistung wurden zum Teil rückwirkend und zukünftig gewährt.

Dann sollte das Geld für die Monate Juli August und September heute oder spätestens Anfang nächste Woche auf dem Konto sein.
Er schiebt gerade etwas Stress weil eine Nachzahlung bei der Stromabrechnung fällig ist und ihm bald Geld ausgeht, welches geliehen bekommen will er noch nicht.

Eine Telefonnummer anscheinend mit Durchwahl würde auf dem Bescheid stehen, aber wenn ich eure Antworten lese lohnt sich das nicht weil es dann heißen wird das Geld wurde angewiesen und sollte bald da sein.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von go507353-55):
weil es dann heißen wird das Geld wurde angewiesen und sollte bald da sein.
In aller Regel wird der Bescheid fertiggestellt und gleichzeitig die Zahlung angewiesen. Das geht parallel. Allerdings wandert die Anweisung andere Wege als eine Überweisung.

Mit Bescheid vom 13.9. wird dann durchaus die Zahlung angewiesen worden sein. Die Auszahlung erfolgt regulär erst am 30.09. aufs Konto. Für Juli - Oktober. Für November ist die Zahlung dann am 30.10. auf dem Konto.

Hätte das JC am 13.9. eine Zwischen-/Extra-Überweisung veranlasst, wäre das Geld längst auf dem Konto. Das geht meist innerhalb 3 Tagen.

Blöd gelaufen. :sad:
Je nachdem, wann er im Juli beim JC war--- sind ca. 6 Wochen vergangen. Dazu stehen sie beim JC. ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Mit Bescheid vom 13.9. wird dann durchaus die Zahlung angewiesen worden sein. Die Auszahlung erfolgt regulär erst am 30.09. aufs Konto. Für Juli - Oktober.


Wir haben diese Diskussion hier schonmal geführt und schon damals habe ich Dir geschrieben, dass Du mit Deiner Ansicht - oder das Jobcenter bei Dir mit seiner Verwaltungspraxis - rechtlich schlichtweg falsch liegt.

Hier wurden Leistungen ab Juli 2019 bewilligt. Die Leistungen für Juli, August und September sind längst fällig und aus diesem Grunde unmittelbar mit Feststellung des Leistungsanspruchs zur Auszahlung zu bringen. Die Nachzahlung in den normalen Zahllauf für Oktober mit reinzunehmen wäre nicht korrekt und ist auch in der Masse der Fälle nicht üblich. Das einzig blöde ist nur, dass man - allein aus Zeitgründen - kaum eine Möglichkeit hat, die sofortige Zahlung zu erzwingen.

Zitat:
Hätte das JC am 13.9. eine Zwischen-/Extra-Überweisung veranlasst, wäre das Geld längst auf dem Konto. Das geht meist innerhalb 3 Tagen.


Ich wiederhole mich gerne: Von der Anweisung (zeitgleich mit der Erstellung des Bescheides) bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto vergehen üblicherweise 3 bis 5 Arbeitstage. Der 13.09. war ein Freitag. Demnach ist heute der 5. Arbeitstag ab Anweisung. Das das Geld längst auf dem Konto wäre, ist demnach so nicht korrekt. Es müsste allerdings heute, oder tatsächlich allerspätestens am Montag auf dem Konto sein.

Zitat:
Je nachdem, wann er im Juli beim JC war--- sind ca. 6 Wochen vergangen. Dazu stehen sie beim JC.


Wo bitte steht denn eigentlich, dass der Antrag erst im Juli gestellt wurde? Ich vermag das nicht zu erkennen. Abgesehen davon, selbst wenn der Antrag erst am 31.07. gestellt worden sein sollte, wären das bis zum Bescheiddatum 6 Wochen und 2 Tage, also ca. 6 Wochen, einverstanden, bis zur Zahlung am 30.09. wären es fast 9 Wochen.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Hier wurden Leistungen ab Juli 2019 bewilligt. Die Leistungen für Juli, August und September sind längst fällig und aus diesem Grunde unmittelbar mit Feststellung des Leistungsanspruchs zur Auszahlung zu bringen.
Offenba... ist noch nix daa.
Zitat (von AxelK):
Ich wiederhole mich gerne
Ja, ich auch, denn ich habe das auch schon sehr oft geschrieben und bekomme es immer mal wieder vom JC *erklärt*.
Der sog. Zahllauf ist 5-7 Tage vor dem 30. Also meist um den 22. herum.
Da ist Zahllauf = die Zahlungsanweisung geht an diesem Tag raus. Zur BA nach Nürnberg. Dort wirds dann möglichst pünktlich auf die LB-Konten überwiesen, damit jeder LB-Kontoinhaber am 1.1. garantiert seine Leistung verfügbar hat.
Das JC macht eben im Regelfall keine ÜBERweisung aufs LB-Konto.
Deshalb nannte ich eine Extra-ÜBERweisung. Die wäre längst aufm Konto. Isse aber nicht. TE fragte hier am 18.9./20.9.

Lass dir gerne von einem Bank-Auskenner erklären, was der Unterschied zwischen Zahlungsanweisung und Überweisung ist. Ich kann das System des JC nicht ändern, höchstens mich drauf einstellen. Genau deshalb rate ich allen, die mich fragen: Gib deine *Wünsche* bis spätestens zum 20.d.M. zum JC. Dann können sie es vor dem Zahllauf noch reinbringen.
Klappt auch nicht immer---Personalmangel, nicht gefunden, hintern Heizkörper gerutscht... uswusf.

Zitat (von AxelK):
Ich vermag das nicht zu erkennen.
Ich habe das daraus erkannt:
Zitat (von go507353-55):
die Leistung wurden zum Teil rückwirkend und zukünftig gewährt.
Zitat (von go507353-55):
Dann sollte das Geld für die Monate Juli August und September
Zitat (von go507353-55):
jetzt ist ein Bescheid vom letzten Freitag raus der die 5 Monate lang inkl. November die Leistungen bewilligt,

Demnach will der Antragsteller für Juli-November das Alg2. Das sind 5 Monate. Das sagt auch der Bew.-Bescheid.

Der Hauptantrag kann spätestens am 31.7. gestellt worden sein. Leistungen lt. TE *rückwirkend* dann ab 1.7.
Also hat die Bearbeitung vom 1.8. bis 13.9. gedauert. Dann ging der Bewilligungsbescheid raus. Sind 32 JC-Arbeitstage. Schlappe 6 Wochen.
Zitat (von AxelK):
bis zur Zahlung am 30.09. wären es fast 9 Wochen.
Ja. Stimmt. Das JC hat aber bis zum 13.9. alles bearbeitet.
Oder wo steht, dass der LB spätestens 6 Wochen nach Antragstellung sein Geld verfügbar haben muss?

Und nun?
Ich schrieb ja schon: Blöd gelaufen.
Er wird sich wohl doch was borgen müssen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
dass Du mit Deiner Ansicht - oder das Jobcenter bei Dir mit seiner Verwaltungspraxis - rechtlich schlichtweg falsch liegt.
Wenn ich falsch liegen würde, wär das Geld doch da.
Wenn *mein* JC oder die 3 anderen, die ich noch mit ihrer Praxis kenne, falsch liegen --- bin ich machtlos.
Unvorstellbar, dass sich *mein* JC alleine sowas ausdenkt und über Jahre durchzieht..
Das Netz bestätigt mir: Zahllauf der JC um den 20.d.M.

Zitat (von AxelK):
Man kann ja schon froh sein, wenn auf den Bescheiden überhaupt noch ein Name steht, eine Durchwahlnummer des Sachbearbeiters findet man dort schon seit geraumer Zeit allenfalls noch in Ausnahmefällen.
Auch das ist hier anders. Gerade die Kundenfreundlichkeitserhöhungskampagne etwa vor 1,5 Jahren hat die tel. Erreichbarkeit des SB sehr verbessert. Seitdem steht oben rechts der Name, darunter die Tel.Durchwahl, und die Faxnr. und die e-mail.
Und nun? Ich hatte ja noch nie soviel mit den JC zu tun wie in den letzten 4 Jahren...
Ich rufe für *meine hilfebedüftigen Leute* durchaus öfter mal zwischen 9 und 12 die SB an. Manchmal klärt sichs schnell, manchmal will sich keiner was fremdes auf den Tisch ziehen, wenn der zuständige nicht da ist.
Ich will auch nicht zu viel loben... gibt noch immer genügend Hickhack.

Wann hast DU den letzten JC-Bescheid gesehen? Der mir hier grad vorliegt, ist vom 10.9.
Das ist hier ein *normales* Kreis-JC,

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Offenba... ist noch nix daa.


So leid es mir tut, auch das schreibt der TE nicht. Der TE schreibt, heute um 03:47 Uhr:

Zitat:
Dann sollte das Geld für die Monate Juli August und September heute oder spätestens Anfang nächste Woche auf dem Konto sein.


Das das Geld dann heute im Laufe des Tages nicht auf dem Konto war, steht nirgends.

Zitat:
Der sog. Zahllauf ist 5-7 Tage vor dem 30. Also meist um den 22. herum.


Da widerspricht Dich doch überhaupt niemand. Dabei handelt es sich um den regelmäßigen Zahllauf der laufenden Leistungen. Nicht mehr und nicht weniger. Bundesweit gibt es mit Sicherheit Monat für Monat zigtausende Zahlungen an ALG II Empfänger abseits dieses regelmäßigen Zahllaufes, nämlich immer dann, wenn Änderungen/Nachzahlungen festgestellt werden, wie vorliegend Leistungen erstmals bewilligt werden und bereits fällig sind, gerichtliche Entscheidung (insbesondere im ER-Verfahren) umgesetzt werden, und, und, und.

Zitat:
Das JC macht eben im Regelfall keine ÜBERweisung aufs LB-Konto.


Nö, das JC hat ja nicht einmal ein eigenes Konto, von dem überhaupt Überweisungen ausgeführt werden können. Macht aber rein gar nichts. Denn auch die BA führt die Überweisung, bei entsprechender Anweisung im laufenden Monat, auch abseits des regelären Monatszahllaufes aus.

Zitat:
Lass dir gerne von einem Bank-Auskenner erklären, was der Unterschied zwischen Zahlungsanweisung und Überweisung ist.


Du kannst mir ganz sicher glauben, dass ich den Unterschied kenne. Ansonsten hätte ich nicht von 3 bis 5 Arbeitstagen gesprochen, denn eine Überweisung ist heutzutage von einem auf den anderen Tag auf dem Empfängerkonto.

Zitat:
Ich habe das daraus erkannt:

Zitat (von go507353-55):
die Leistung wurden zum Teil rückwirkend und zukünftig gewährt.

Zitat (von go507353-55):
Dann sollte das Geld für die Monate Juli August und September

Zitat (von go507353-55):
jetzt ist ein Bescheid vom letzten Freitag raus der die 5 Monate lang inkl. November die Leistungen bewilligt,


Demnach will der Antragsteller für Juli-November das Alg2. Das sind 5 Monate. Das sagt auch der Bew.-Bescheid.


Jo, und wo bitte steht da, dass der Antrag erst im Juli, und nicht schon im Juni, mit Wirkung zum 01.07. gestellt wurde? Im Kern kommt es vorliegend gar nicht darauf an und handelt es sich um einen Nebenkriegsschauplatz. Was mich nervt ist Deine Art und Weise in die geschriebenen Worte Dinge hineinzuinterpretieren, die da nunmal ganz einfach nicht stehen.

Zitat:
Sind 32 JC-Arbeitstage. Schlappe 6 Wochen.


Genau so habe ich es geschrieben, 6 Wochen und 2 Tage. Also überhaupt kein Widerspruch.

Zitat:
Ja. Stimmt. Das JC hat aber bis zum 13.9. alles bearbeitet.


Und damit die Bearbeitung dann auch wirklich abgeschlossen ist, erfolgt zeitgleich die Anweisung. Und zwar - üblicherweise - nicht erst zum nächsten regulären Zahllauf, sondern mit Wirkung zum nächstmöglichen Termin. Zumindest wäre es so - für die zurückliegenden und den laufenden Monat - korrekt.

Zitat:
Oder wo steht, dass der LB spätestens 6 Wochen nach Antragstellung sein Geld verfügbar haben muss?


So konkret nirgendwo. Habe ich auch nicht behauptet. Die laufenden Leistungen sind am 1. des Monats im voraus fällig. So steht's in § 41 Abs. 1 SGB II und da sind wir uns ja wohl auch einig. Das bedeutet auch, werden Leistungsansprüche - aus welchen Gründen auch immer - erst nach dem 1. festgestellt, oder - wie hier - sogar für mehrere Monate rückwirkend, sind diese Leistungen mit der Feststellung fällig und ohne vermeidbare Verzögerung auszuzahlen. Die Auszahlung einer in der Monatsmitte festgestellten Leistung erst mit dem nächsten regulären Zahllauf wäre ohne jeden Zweifel eine vermeidbare Verzögerung.

Für existenzsichernde Leistungen gilt vorgenanntes nochmal in besonderem Maße.

So ganz nebenbei hätte der Betroffene gem. § 42 SGB I spätestens am 01.09. (wenn die Antragstellung tatsächlich am 31.07. gewesen sein sollte) Anspruch auf einen Vorschuss gehabt.

Zitat:
Er wird sich wohl doch was borgen müssen.


Vielleicht verrät uns der TE ja noch, ob das Geld heute auf dem Konto war.

Zitat:
Wenn *mein* JC oder die 3 anderen, die ich noch mit ihrer Praxis kenne, falsch liegen --- bin ich machtlos.


Das es in der Praxis - allein aus Gründen der zeitlichen Abläufe - kaum möglich ist, eine rechtswidrige Verwaltungspraxis in diesem Punkt nachhaltig zu ändern, schrieb ich bereits. Das macht das Ganze aber nicht richtiger. Möglicherweise würde eine formelle Beschwerde an der richtigen Stelle etwas dran ändern. Wissen kann man's allerdings nicht.

Zitat:
Unvorstellbar, dass sich *mein* JC alleine sowas ausdenkt und über Jahre durchzieht..


Es wird vermutlich auch nicht das einzige Jobcenter sein, dass so arbeitet. Eine Ausnahme bleibt es wohl trotzdem.

Zitat:
Auch das ist hier anders. Gerade die Kundenfreundlichkeitserhöhungskampagne etwa vor 1,5 Jahren hat die tel. Erreichbarkeit des SB sehr verbessert.


Das ist ja ausnahmsweise mal was schönes für Dich, bzw. die betroffenen Leistungsempfänger. Der Trend geht aber bundesweit doch deutlich mehr dahin, dass die Kunden praktisch ausschließlich in einem Servicecenter anrufen können, wo sie dann sowieso keine brauchbaren Auskünfte erhalten.

Zitat:
Wann hast DU den letzten JC-Bescheid gesehen?


Heute. Bescheiddatum: 17.09.2019. Und glaube mir einfach mal: Wenn ich nicht gerade Urlaub habe, sehe ich praktisch täglich Jobcenter Bescheide.

Der von heute enthält übrigens tatsächlich den Namen der Sachbearbeiterin, als Telefonnummer aber nur die der Zentrale, sprich der Servicecenter. E-Mail Adressen sind darüber hinaus nur dann hilfreich, wenn man zuverlässig weiß, dass der betreffende Sachbearbeiter E-Mails regelmäßig liest und bearbeitet. Auch das ist nämlich nicht immer und bei jedem so.

Gruß,

Axel





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#9
 Von 
guest-12326.08.2021 08:46:50
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

Also gestern/heute ist kein Geld gekommen.

Wann der Antrag genau gestellt wurde, hmm gute Frage das ganze ist so gelaufen das der Antrag per Post abgeschickt wurde, das war noch im Juni weil noch vor der Erhöhung des Portos der Post gewesen ist, weil an der Adresse des Jobcenters kein Briefkasten zu finden war wo der Antrag hätte eingeworfen werden können.

Ich denk mal der Antrag wird im dann am in den ersten Julitagen eingegangen sein, Mitte Juli kam dann ein Schreiben von einer anderen Sonderstelle der Stadt das man bis Anfang August bestimmte Unterlagen bräuchte die wurden dann im August eingereicht dann kam vielleicht eine Woche später nochmal ein Brief das nochmal unterlagen fehlen die bis Anfang September eingereicht werden müssen.
Das ganze wurde dann Ende August bei der Außenstelle eingeworfen und jetzt kam gut zwei Wochen später der Bescheid.

Soweit ich weiß musste er nie zu einem persönlichen Termin hin es wurden nur andere Sachen verlangt wie Laufzettel der Bundesagentur und andere Sachen.

Die Bearbeitungszeit an sich war ganz ok weil er eben selber immer wieder eine Weile gebraucht hat bis er zusammen hatte was die haben wollten.

Wenn jetzt das Geld wirklich erst am 30. da ist dann ist das auch kein Weltuntergang, die schalten ja nicht den Strom ab nur weil die Nachzahlung eine Woche drüber ist, aber im ist wichtig die Miete dann im Oktober zahlen zu können.

Naja dann sehen wir mal den Montag ansonsten ist ja eine Woche später das absolute muss, was wäre eigentlich dann der Weg wenn am 30. was hoffentlich nicht passiert kein Geld da ist?

Ach ja ich hab im gesagt er soll nochmal die Bankverbindung checken die im Bescheid steht die ist definitiv richtig.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

@TE
Danke für die Erklärung. Also nix da.

Zitat (von go507353-55):
Naja dann sehen wir mal den Montag
Am Montag ist der 23.9. Warum sollte denn am Montag das Geld auf dem Konto sein? Dafür hätte ich gar keine Erklärung.

Zitat (von go507353-55):
was wäre eigentlich dann der Weg wenn am 30. was hoffentlich nicht passiert kein Geld da ist?
Dann sollte man sich mal persönlich auf den Weg zum JC machen.
Den Bescheid vom 13.9. mitnehmen. Dann vor Ort möglichst rauskriegen, was gelaufen/nicht gelaufen ist.

Meine Meinung: Mit dem Bewilligungsbescheid vom 13.9. ist für das JC die Sache erstmal korrekt gelaufen. Die Leistung wurde nach kurzer Bearbeitungszeit regulär ---zur Zahlung angewiesen--. Das wird wohl die Antwort sein, wenn man nachfragt. Mit der BG-Nr. können die das im PC sehen.

Zitat (von go507353-55):
Das ganze wurde dann Ende August bei der Außenstelle eingeworfen und jetzt kam gut zwei Wochen später der Bescheid.
Danke auch dafür. Ist ziemlich selbsterklärend.
Dieser Satz im 1. Beitrag hätte genügt, eine kurze Antwort zu geben. Das JC hatte erst Ende August den kompletten Vorgang auf dem Tisch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.08.2021 08:46:50
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

Also auch heute ist kein Geld gekommen, warum es heute noch gekommen sein könnte? Weil auch Banken manchmal schludern, hatte es schon mal aber eher bei Gutschriften das Geld nach dem Wochenende auf dem Konto war aber als Datum der Wertstellung der Freitag angegeben wurde.

Also warten wir eben den nächsten Montag ab, sollte das Geld dann aber bis Mittag nicht da sein wird es wohl schwierig werden, weil dann das Geld für die Miete fehlt meinen Hinweis das der Vermieter nicht gleich kündigt wenn nach 4 Jahren die Lastschrift einmal platzt und er sein Geld zwei Wochen später bekommt will nicht so richtig durchdringen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12326.08.2021 08:46:50
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

Falls es noch interessiert, gestern ist wohl Geld auf dem Konto eingegangen, es gab wohl die Zahlung für drei Monate.

Unerwartet aber um so besser.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von go507353-55):
Unerwartet aber um so besser.
Ja. Die JC überraschen immer mal wieder. :grins:
Hoffentlich ist dann am Montagabend die Leistung für Oktober auf dem Konto.
toitoitoi

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Wie wird so oft gefragt?

Na, ist schon Geld da? :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12326.08.2021 08:46:50
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie wird so oft gefragt?

Na, ist schon Geld da? :grins:


Aha du bist also schuld weil du die bösen Geister gerufen hast!

So wies wohl aussieht hat etwas nicht funktioniert der Kumpel meinte er wollte etwas überweisen und darum im Onlinebanking und neben der Zahlung für die drei Monate gabs letzte Woche noch kein Geld.

Ich habe ihm gesagt dann soll es sich eben doch mal beim Amt erkundigen weil ja das Geld eigentlich im voraus bezahlt wird aber er will noch etwas warten der Druck ist ja durch die Nachzahlung der drei Monate ja auch nicht mehr so da.

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