Depotwert übertrifft mittlerweile Schonvermögen bei Hilfe zum Lebensunterhalt

8. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Psalm_
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Depotwert übertrifft mittlerweile Schonvermögen bei Hilfe zum Lebensunterhalt

Guten Tag,

ich beziehe eine Rente. Da die Rente nicht ausreicht, muss ich über das Bürgeramt mit einer Hilfe zum Lebensunterhalt unterstüzt werden.

Ich habe mein Schonvermögen (4000€ zur Zeit der Bewertung) in einem Depot angelegt, mittlerweile übertrifft der Wert des Depots das Schonvermögen welches in meinem Fall bei ca. 5500€ liegt. Hier habe ich widersprüchliche Bewertungen gefunden. Einerseits ~5.500€, andererseits 30.000€.

Wie verhalte ich mich der Depotwert knapp über dem Schonvermögen liegt.

Vielen Dank und freundliche Grüße,
Psalm_

-- Editiert von Psalm_ am 08.06.2021 16:23

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Psalm_):
muss ich über das Bürgeramt mit einer Hilfe zum Lebensunterhalt unterstüzt werden.
Sind die Leistungen nach Kap. 4 Oder nach Kapitel 3?
Zitat (von Psalm_):
Hier habe ich widersprüchliche Bewertungen gefunden.
Was wurde denn da bewertet?

Es gilt SGB XII

Wenn dein Schonvermögen max. 5.000,- beträgt, sind die darüberliegenden 500,- Einkommen. Dieses ist als leistungsrelevante Änderung dem Sozialamt mitzuteilen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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