Guten Tag,
ich beziehe eine Rente. Da die Rente nicht ausreicht, muss ich über das Bürgeramt mit einer Hilfe zum Lebensunterhalt unterstüzt werden.
Ich habe mein Schonvermögen (4000€ zur Zeit der Bewertung) in einem Depot angelegt, mittlerweile übertrifft der Wert des Depots das Schonvermögen welches in meinem Fall bei ca. 5500€ liegt. Hier habe ich widersprüchliche Bewertungen gefunden. Einerseits ~5.500€, andererseits 30.000€.
Wie verhalte ich mich der Depotwert knapp über dem Schonvermögen liegt.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Psalm_
-- Editiert von Psalm_ am 08.06.2021 16:23
Depotwert übertrifft mittlerweile Schonvermögen bei Hilfe zum Lebensunterhalt
8. Juni 2021
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Frage vom 8. Juni 2021 | 16:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Depotwert übertrifft mittlerweile Schonvermögen bei Hilfe zum Lebensunterhalt
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#1
Antwort vom 8. Juni 2021 | 20:58
Von
Status: Unbeschreiblich (32293 Beiträge, 5678x hilfreich)
Sind die Leistungen nach Kap. 4 Oder nach Kapitel 3?Zitatmuss ich über das Bürgeramt mit einer Hilfe zum Lebensunterhalt unterstüzt werden. :
Was wurde denn da bewertet?ZitatHier habe ich widersprüchliche Bewertungen gefunden. :
Es gilt SGB XII
Wenn dein Schonvermögen max. 5.000,- beträgt, sind die darüberliegenden 500,- Einkommen. Dieses ist als leistungsrelevante Änderung dem Sozialamt mitzuteilen.
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