Guten Tag,
ich bin leider, so wie die allermeisten Berufstätigen in DE, in der DRV pflichtversichert (= gegen meinen freien Willen).
Jedenfalls steht es mir gesetzlich zu, jedes Jahr automatisch eine Renteninformation zu erhalten. Dies erfolgt jedoch seit Jahren nicht. Anfragen diesbezüglich hat die DRV immer ignoriert, ich erhielt auf Nachfrage lediglich kommentarlos die jeweilige Renteninformation.
Nun steht es mir gesetzlich auch zu, zusätzlich auch jederzeit eine Rentenauskunft zu beantragen. Dies habe ich vor Monaten sowohl formlos per E-Mail als auch ganz offiziell über das entsprechende Online-Formular gemacht. Die DRV weigert sich jedoch, mir die beantragte Rentenauskunft zuzuschicken. Nachfragen hierzu blieben unbeantwortet, auch eine Beschwerde bei der Geschäftsführung blieb unbeantwortet. Eine Online-Einsicht in mein Versicherungskonto ist schon seit Monaten nicht möglich, da angeblich mein Konto wegen eines offenen Vorgangs gesperrt ist.
Ganz offensichtlich stimmt etwas mit meinem Versicherungskonto nicht und die DRV verweigert mir jegliche Auskunft.
Wie kann ich nun vorgehen, um mein Recht auf Einsicht in mein Versicherungskonto zu bekommen? Konkret möchte ich die DRV dazu verpflichten, mir eine aktuelle Rentenauskunft zuzuschicken sowie darüber hinaus mir jährlich automatisch eine Renteninformation zuzuschicken (so wie es sein sollte).
Für eine Klage vor dem Sozialgericht (?) sollte mir sicherlich einen Anwalt nehmen, ich bin zwar Akademiker, im Bereich Sozialrecht jedoch ein Laie. Ich weiß ja nicht mal, welche Art von Klage und welches Sozialgericht (das an meinem Wohnort oder das am Hauptsitz meiner DRV?). Wie sieht es mit meinen Anwaltskosten aus?
-- Editiert von FreierBurger am 03.08.2022 10:27
-- Editiert von FreierBurger am 03.08.2022 10:27
Deutsche Rentenversicherung verweigert mir meine Renteninformationen
3. August 2022
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Frage vom 3. August 2022 | 10:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsche Rentenversicherung verweigert mir meine Renteninformationen
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#1
Antwort vom 3. August 2022 | 10:55
Von
Status: Student (2481 Beiträge, 365x hilfreich)
Alles erfüllt?
Zitat:
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einer Renteninformation und einer Rentenauskunft. Ausschlaggebend für den Unterschied ist das Alter der Mitglieder. Die Rentenauskunft geht den Anspruchsberechtigten erstmals mit dem 55. Lebensjahr zu. Danach erfolgt die Mitteilung alle drei Jahre.
Die Zusendung der Renteninformation erfolgt jährlich. Die Renteninformation wird gemäß SGB VI, § 109 Abs. 1 an alle Mitglieder, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, verschickt. In den Jahren, in denen sie eine Rentenauskunft erhalten, entfällt die Renteninformation.
Hat das Mitglied noch nicht die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt, erhält er oder sie ebenfalls keine Renteninformation.
#2
Antwort vom 3. August 2022 | 11:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Für die Renteninformation ja. Für die Rentenauskunft zwar noch nicht, aber auch hierbei heißt es doch ausdrücklich, dass ich sie jederzeit (auch vor 55) aktiv anfordern kann.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. August 2022 | 12:40
Von
Status: Student (2189 Beiträge, 365x hilfreich)
ZitatFür eine Klage vor dem Sozialgericht (?) sollte mir sicherlich einen Anwalt nehmen, :
Was wollen sie einklagen? Sie erhielten doch die Auskunft
Zitatedenfalls steht es mir gesetzlich zu, jedes Jahr automatisch eine Renteninformation zu erhalten. Dies erfolgt jedoch seit Jahren nicht. Anfragen diesbezüglich hat die DRV immer ignoriert, ich erhielt auf Nachfrage lediglich kommentarlos die jeweilige Renteninformation. :
Sie forderten eine Renteninformation und bekamen sie doch.
Es gibt in fast jeder Stadt ein infocenter der DRV, sich dort einen Termin geben lassen, wenn sie mit der Rentenformation der DRV, welche sie schriftlich bekamen nicht zufrieden sind.
In der Renteninformation steht doch genau, was sie an Rente oder EMR erhalten würden. Deshalb ist unklar, was sie für weitere Auskünfte möchten?
Zitatch bin leider, so wie die allermeisten Berufstätigen in DE, in der DRV pflichtversichert (= gegen meinen freien Willen). :
Dann hätten sie sich einen anderen Beruf aussuchen müssen.
#4
Antwort vom 3. August 2022 | 13:11
Von
Status: Unsterblich (24486 Beiträge, 4731x hilfreich)
In welchem Gesetz steht das?ZitatNun steht es mir gesetzlich auch zu, zusätzlich auch jederzeit eine Rentenauskunft zu beantragen. :
Wo steht das?Zitataber auch hierbei heißt es doch ausdrücklich, dass ich sie jederzeit (auch vor 55) aktiv anfordern kann. :
Ja, das könnte sein. Dann ist verständlich, dass du nicht in dem millionenfachen Verteiler bist.ZitatGanz offensichtlich stimmt etwas mit meinem Versicherungskonto nicht :
Wieso angeblich? Immerhin hat man dir den Grund genannt, warum es bei dir hakt...mit der R-Info und der R-Auskunft. Warum zweifelst du diese Aussage an?Zitatda angeblich mein Konto wegen eines offenen Vorgangs gesperrt ist. :
Meine Meinung: Trotz Akademikerstatus und Wut im Bauch dürfte eine Klage nicht erfolgreich sein, vor allem nicht kurzfristig. Der sog. offene Vorgang in deinem RV-Verlauf wird von der DRV zunächst bearbeitet und dann geschlossen werden müssen, damit auch du wieder in den Normallauf kommst.
Darf man fragen, seit wann du pflichtversichert bist bei der DRV? Und ob du früher die Renteninfo jährlich unaufgefordert zugeschickt bekamst?
edit: ach, schon bedient, und nicht wunschgemäß
-- Editiert von Anami am 03.08.2022 13:12
#5
Antwort vom 3. August 2022 | 14:50
Von
Status: Student (2481 Beiträge, 365x hilfreich)
Oh ... der FreierReichsbürger hat sich schon wieder verabschiedet.
#6
Antwort vom 6. August 2022 | 16:40
Von
Status: Unbeschreiblich (102740 Beiträge, 37429x hilfreich)
ZitatDie DRV weigert sich jedoch, mir die beantragte Rentenauskunft zuzuschicken. Nachfragen hierzu blieben unbeantwortet, auch eine Beschwerde bei der Geschäftsführung blieb unbeantwortet. :
Dann sollte man doch erst mal überlegen, das die Anfragen wohl nicht angekommen sind und mal auf gerichtsfeste Kommunikation umsteigen.
#7
Antwort vom 6. August 2022 | 16:41
Von
Status: Unbeschreiblich (102740 Beiträge, 37429x hilfreich)
ZitatOh ... der FreierReichsbürger hat sich schon wieder verabschiedet. :
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