Dispo---Hartz IV einbehalten???

12. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)
Dispo---Hartz IV einbehalten???

Frage:

Wenn das Girokonto mit 500 im Minus ist-darf die Bank dann, wenn der Kontoinhaber nur Hartz IV bezieht, dieses einbehalten , damit das Konto ausgeglichen ist?

Situation eines Bekannten:
Konto mit 499 im Minus, Amt überweist Hartz IV - 722, Bank zahlt nur 220, Kontoinhaber kann dafür weder Miete des lf. Monats bezahlen geschweige denn leben? Was machen wenn Bank sich weigert? Mit dem Vorgesetzten dort sprechen? Kann er das nicht mit Raten abzahlen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kevcali
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dürfen weder einbehalten noch gepfändet werden! Diese sind unantastbar!

Dein Bekannter sollte sich mit dem Vorgesetzen in Verbindung setzten und eine kleine Ratenzahlung vereinbaren. Eine andere Möglichkeit wird die Bank auch nicht haben. Könnte allerdings sein, das die Bank ihm kündigt, sobald das Konto ausgeglichen ist :(

-- Editiert von kevcali am 12.03.2006 23:58:57

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Das Geld steht Ihnen aber nur für 7 Tage zur vollen Verfügung, danach kann die Bank zugreifen.

Aus meiner Erfahrung wird bei vereinbarter und eingehaltener Ratenzahlung kein Konto gekündigt. War deswegen schon bei verschiedenen Geldinstituten.
Die Sparkasse meinte mal zu mir, wir pfänden ja gar nicht.... wahrscheinlich, weil sie einfach das Geld einbehalten. Auf meine Nachfrage, wie sie das denn sonst bezeichnen, kam keine Antwort;)

Gute Infos:
http://www.meine-schulden.de/ratgeber/sozialleistungen

-- Editiert von hamburgerin01 am 13.03.2006 02:38:53

0x Hilfreiche Antwort

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