Dispositionsrecht Reha vor Rente - Erwerbsunfähigkeitsrente

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
klawitter19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dispositionsrecht Reha vor Rente - Erwerbsunfähigkeitsrente


Hallo liebe Foristen,
meine Ehefrau (64 Jahre) hat sich auf einen Deal mit der Krankenkasse eingelassen, möglicherweise zu Ihrem Nachteil?!
Meine Frau ist seit Ende März 2022 Au und bezieht seit Mai 2022 durchgehend Krankengeld. Im Januar 2023 kam ein Schreiben der Krankenkasse mit der Aufforderung eine Reha zu beantragen. Diesem Antrag (Reha vor Rente) mit Einschränkung im Dispositionsrecht hat meine Frau etwas voreilig zugestimmt.
Derzeit befindet sich meine Frau in der Reha und es zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Reheinrichtung die volle Erwerbsminderung befürwortet.
Nun zu meiner Frage:
Sollte die Erwerbsminderungsrente dennoch abgelehnt werden, endet somit auch das Dispositionsrecht der Krankenkasse? Und wäre es möglich neben dem Antrag auf EM-Rente vorsorglich einen Antrag auf Rente mit Abschlag (für langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung) zu stellen, um somit nicht länger ein Spielball der Behörden zu sein? Das Krankengeld endet voraussichtlich Mitte August (wegen Blockfrist) und geht anschließend dann in die Nahtlosigkeitsregelung ALG1 über.
Noch eine Frage zum Schluss: Ist es im Nachhinein möglich, das Dispositionsrecht über einen Überprüfungsantrag anzugreifen? Dazu würde mich generell mal interessieren, welche zeitlichen Fristen für einen Überprüfungsantrag eizuhalten sind um Verwaltungsakte (hier der KK) überprüfen zu lassen (Ein Jahr nach Entscheidung?).
Mit bestem Dank für eure Ratschläge.
Mit freundlichen Grüßen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28230 Beiträge, 5141x hilfreich)

Zitat (von klawitter19):
dass die Reheinrichtung die volle Erwerbsminderung befürwortet.
Das wird die Rehaeinrichtung im Entlaßbrief nicht so schreiben. Sie wird vielleicht eine Arbeitsunfähigkeit attestieren.
Zitat (von klawitter19):
Sollte die Erwerbsminderungsrente dennoch abgelehnt werden
Das kann erst nach der Antragstellung und nach Entscheidung durch die DRV erfolgen. Bis dahin dauert es oft lange.

Zitat (von klawitter19):
Und wäre es möglich neben dem Antrag auf EM-Rente vorsorglich einen Antrag auf Rente mit Abschlag (für langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung) zu stellen, um somit nicht länger ein Spielball der Behörden zu sein?
Ja, das wäre möglich. Man kann auch jetzt schon selbst ermitteln, ob man Anspruch auf diese vorgezogene Altersrente mit x% mtl. Abschlag hätte.
Oder man kann sich bei der DRV-Rentenberatung beide Varianten ausrechnen lassen und dann für die günstigere den Rentenantrag stellen.
Zitat (von klawitter19):
Ist es im Nachhinein möglich, das Dispositionsrecht über einen Überprüfungsantrag anzugreifen?
Ja, möglich ist das und im §44 (4) SGB X wird es geregelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html

Ein evtl. angegriffener VA/Verwaltungsakt wäre dann welcher?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2910 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das wird die Rehaeinrichtung im Entlaßbrief nicht so schreiben. Sie wird vielleicht eine Arbeitsunfähigkeit attestieren.

Wie kommst Du auf diese Idee?
Die KK will eine Entscheidung, die Reha dient dazu, dass Restleistungsvermögen der Ehefrau zu überprüfen.
Dann wird kaum Arbeitsunfähigkeit im Entlassungsbericht stehen, wenn, dann nur mit Hinweisen auf weitere Behandlungen welche noch nicht erfolgten um eine Erwerbsfähigkeit zu erhalten.
Die Klinik signalisiert doch, dass sie nicht mehr erwerbsfähig sein kann. Es wird nun darum gehen, seit wann dieser Zustand besteht und die EMR dann rückwirkend erfolgen könnte.
Das ist doch das Ziel der KK um Geld zurückzuerhalten.
Patienten aus der Reha als Arbeitsunfähig zu entlassen, fällt Kliniken schwer. Würde bedeuten, die Behandlungen waren nicht optimal weil keine Verbesserung erfolgte. Wenn, dann wird idR ein Zeitraum genannt, wie lange die Arbeitsunfähigkeit noch andauern könnte.

Zitat (von klawitter19):
Und wäre es möglich neben dem Antrag auf EM-Rente vorsorglich einen Antrag auf Rente mit Abschlag (für langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung) zu stellen, um somit nicht länger ein Spielball der Behörden zu sein?

Wird ihre Frau als Erwerbsunfähig entlassen, wird der Rehaantrag in einem EMR Antrag umgewandelt.
Hat ihre Frau einen GdB mit Schwerbehinderung, dann könnte sie doch auch Rente wg. Schwerbehinderung beantragen.
Zitat (von klawitter19):
Noch eine Frage zum Schluss: Ist es im Nachhinein möglich, das Dispositionsrecht über einen Überprüfungsantrag anzugreifen?

Was brächte das? Der Entlassungsbericht wäre trotzdem vorhanden.
An ihrer Stelle würde ich den Bericht abwarten, die Reha dürfte doch bald beendet sein.

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#3
 Von 
klawitter19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Hat ihre Frau einen GdB mit Schwerbehinderung, dann könnte sie doch auch Rente wg. Schwerbehinderung beantragen.


Nein, hat sie nicht. Ein Antrag über das Versorgungsamt wäre zwar möglich, dauert in der Regel aber auch sehr lange.

Verstehe ich es denn richtig, dass mir durch das Dipositionsrecht der Krankenkasse grundsätzlich die Möglichkeit versperrt wird, eine Rente mit Abschlägen zu beantragen? Schliesslich möchte die Krankenkasse das Krankengeld bis zum Zeitpunk X von der DRV zurückerstattet bekommen. Dieses wäre ja schliesslich bei der Bewilligung einer EM Rente oder Teil-EMRente der Fall. Eine Rente mit Abschlag wäre bei einer Ablehnung der vollen EM Rente oder gar Bewilligung der Teil-EM Rente für meine Frau der besere Weg. Vom ALG 1 der Nahtlosregelung ganz zu schweigen!!

-- Editiert von User am 26. Mai 2023 11:40

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28230 Beiträge, 5141x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
wenn, dann nur mit Hinweisen auf weitere Behandlungen welche noch nicht erfolgten um eine Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Die Klinik signalisiert doch, dass sie nicht mehr erwerbsfähig sein kann.
Ich habe mir angewöhnt, möglichst lesen zu wollen, statt auf Signale von Therapeuten in der Reha zu hören.
Es gäbe es dann die befristete oder die dauerhafte... volle Erwerbsminderung.
Aber ich stimme dir zu:
Der TE sollte abwarten, was im Entlassungsbericht für seine Frau ---tatsächlich--- steht. Und dann kann man weitere Schritte erwägen.
Zitat (von Loni12):
Wird ihre Frau als Erwerbsunfähig entlassen,
Ich meine, eine Reha-Einrichtung entlässt nicht--erwerbsunfähig---.

Zitat (von klawitter19):
grundsätzlich die Möglichkeit versperrt wird, eine Rente mit Abschlägen zu beantragen?
Genau deshalb empfahl ich, das Reha-Ende abzuwarten und ggf. bei der DRV-Rentenberatung die Varianten durchrechnen zu lassen.
Es kommt hier nicht auf Meter+Sekunden an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2910 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von klawitter19):
Nein, hat sie nicht. Ein Antrag über das Versorgungsamt wäre zwar möglich, dauert in der Regel aber auch sehr lange.

Sollten sie und ihre Frau Einkommenssteuerpflichtig sein, wäre ein GdB wichtig. Auch was die Merkzeichen betrifft, man weiß ja nie was kommt.
Zitat (von Anami):
ch habe mir angewöhnt, möglichst lesen zu wollen, statt auf Signale von Therapeuten in der Reha zu hören.

Ich nehme an, die Hinweise kamen vom behandelnden Arzt.
Zitat (von Anami):
Ich meine, eine Reha-Einrichtung entlässt nicht--erwerbsunfähig--

Es gibt Rehas wo es um die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit geht, da steht das sicher nicht im Entlassungsbericht.
Hier geht es doch um das Restleistungsvermögen und wenn das unter 3 Stunden täglich ist - ist man erwerbsunfähig. Die Klinik wird das entsprechend formulieren und raten den Rehaantrag in einen EMR Antrag umzuwandeln.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28230 Beiträge, 5141x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Hier geht es doch um das Restleistungsvermögen
Genau. Mit <3 Std. tgl. ist man voll erwerbsgemindert. Das entscheidet die DRV.
Unfähig--- sind längst andere.
Zitat (von Loni12):
Die Klinik wird das entsprechend formulieren und raten den Rehaantrag in einen EMR Antrag umzuwandeln.
Vielleicht wird das so sein. Bis dahin geht nur raten, hoffen, erwarten, befürchten.

Dann gäbe es einen EMR-Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente.
Dann gäbe es keine EU-Rente.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2910 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann gäbe es einen EMR-Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente.
Dann gäbe es keine EU-Rente.

Wenn die Klinik der Meinung ist, sie er noch erwerbsfähig, dann muss ein EMR Antrag gestellt werden, dann werden Begutachtungen stattfinden und danach fällt erst die Entscheidung.

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