Dispositionsrecht: wie beantrage ich

10. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kotischka
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)
Dispositionsrecht: wie beantrage ich

Hallo,
In letzte 5 Jahren hat Person A mehr als 3,5 gearbeitet, jedoch in 2017 hat er ALG1 bezogen und einiges "verbraucht"
Bis Aufhebung zu Ende Juli 2020 ist A. weiterhin versichert und arbeitet.
Jedoch am 20.08.2020 wird A. 50 Jahren alt und darf zusätzlich 3 Monaten ALG1 bekommen.
Frage: Dispositionsrecht in Anspruch nehmen und nicht ab 01.08.20 sondern erst ab 20.08.2020 ALG beantragen. Reicht es? Wie Geht es? Soll schriftlich erfolgen?
2. Beraterin behauptet, dass Person A. hat bereits in 2017 ALG1 bezogen, dadurch kriegt er keine weitere 3 Monaten, sondern nur witzige 25 Restliche Tagen. Wie berechnet man, wie kann man es kontrollieren?
Danke im Voraus

-- Editiert von Moderator am 10.07.2020 11:32

-- Thema wurde verschoben am 10.07.2020 11:32

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17371 Beiträge, 6467x hilfreich)

Arbeitsrecht ist das nicht >> Sozialrecht.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Kotischka):
In letzte 5 Jahren hat Person A mehr als 3,5 gearbeitet, jedoch in 2017 hat er ALG1 bezogen und einiges "verbraucht"
So wird das nicht gezählt. Wie kommt man denn auf die letzten 5 Jahre? Warum sollten diese wichtig sein?
Zitat (von Kotischka):
Bis Aufhebung zu Ende Juli 2020 ist A. weiterhin versichert und arbeitet.
War Person A bis zum 31.7.2020 mindestens 1 Jahr lang sv-pflichtig beschäftigt?
Zitat (von Kotischka):
Jedoch am 20.08.2020 wird A. 50 Jahren alt und darf zusätzlich 3 Monaten ALG1 bekommen.
Das zählt hier nicht. Es zählt der Anspruch für die zurückliegende Beschäftigungszeit. Der wäre dann 12 Monate.
Zitat (von Kotischka):
Dispositionsrecht in Anspruch nehmen
was soll denn hier das Dispositionsrecht sein?
A sollte sich jetzt dringend online ---arbeitsuchend--- melden.
Am 1.8. (erster Tag der Arbeitslosigkeit) dann persönlich oder telefonisch oder so wie es die Agentur schreibt, melden.
A steht dann ab 1.8. genau 12 Monate lang ALG1 zu.
Zitat (von Kotischka):
2. Beraterin behauptet, dass Person A. hat bereits in 2017 ALG1 bezogen, dadurch kriegt er keine weitere 3 Monaten, sondern nur witzige 25 Restliche Tagen.
Was war das für eine Beraterin?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Kotischka
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)

....ich hab so ein Gefühl, dass ich mehr weiss und kann viel weiter helfen mit Fragen über 5 Jahren usw. Primitive Ratschläge mit sich arbeitssuchend melden und 12 Monaten ALG1...
Es geht um zusätzliche 3 Monaten für 50-Jahrige,
Nun 50 wird erst 20 Tage später nach Aufhebung.

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#4
 Von 
Kotischka
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Arbeitsrecht ist das nicht >> Sozialrecht.

Perfekt geholfen! Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Kotischka:

Zitat:
ich hab so ein Gefühl, dass ich mehr weiss und kann viel weiter helfen mit Fragen über 5 Jahren usw.


Und ich habe so ein Gefühl, dass Du nicht einmal in der Lage bist, einen Sachverhalt mit vollständigen Sätzen und allgemeinverständlich darzustellen und daraus abgeleitet konkrete Fragen zu formulieren. Sorry, aber Deine Geschreibsel ist eine relative Zumutung für die Leser.

Zitat:
Primitive Ratschläge mit sich arbeitssuchend melden und 12 Monaten ALG1...


Was soll an Ratschlägen, die sich an der geltenden Rechtslage orientieren, primitiv sein?

Zitat:
Es geht um zusätzliche 3 Monaten für 50-Jahrige,
Nun 50 wird erst 20 Tage später nach Aufhebung.


Entscheidend ist aber das Alter zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit und nicht der Antragstellung. Im Gegenteil. Eine verspätete Antragstellung führt zu einer Sperrzeit.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Kotischka):
Es geht um zusätzliche 3 Monaten für 50-Jahrige,
Das habe ich schon verstanden aus deinem Gewürfel. Woher hast du denn dein Mehrwissen?
Ich habe meins von hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html

Danach und nach dem, was du angegeben hast--- hat man nicht 3 Monate mehr ALG, weil man bald 50 wird.
Und aus Absatz 4 des § 147 SGB III kann ich es zumindest auch nicht ableiten.

Zitat (von Kotischka):
kann viel weiter helfen
Dann hilf uns doch bitte weiter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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