Divergenz Restleistungsvermögen AA und DRV

30. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
conni1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Divergenz Restleistungsvermögen AA und DRV

Im Juni 2010 wurde ich von einen Gutachter der DRV hinsichtlich meines Restleistungsvermögens beurteilt und erhielt im September 2010 eine unbefristete teilweise EM- Rente bewilligt( 3- unter 6 Stunden tgl.). Da sich mein Krankheitsbild zunehmend verschlechterte , legte ich auf Anraten meiner behandelten Ärzte Widerspruch gegen den Rentenbescheid ein und beantragte ,die teilweise unbefristete EM- Rente aufrechtzuerhalten und eine befristete volle zu genehmigen. Der Widerspruch wurde ohne ein weiteres ärztliches Gutachten im Dezember 2010 negativ beschieden. Ich wurde ausgesteuert und beantragte ALG1. Der ärztliche Dienst er AfA beurteilte mein Restleistungsvermögen für unter 3 Stunden tgl..Hat dieses aktuelle Gutachten der AfA einen Stellenwert beim Sozialgericht(Klage auf volle EM- Rente ist eingereicht) Gruss Conni1

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7 Antworten
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#1
 Von 
Machts Sinn
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Der ärztliche Dienst er AfA beurteilte mein Restleistungsvermögen für unter 3 Stunden tgl.. Hat dieses aktuelle Gutachten der AfA einen Stellenwert beim Sozialgericht


Ja, beim Sozialgericht auch - aber eigentlich müsste sich der Rententräger dadurch veranlasst sehen, nun die volle EM-Rente (rückwirkend) zu gewähren. Nach der Vereinbarung
mit der Bundesanstalt für Arbeit zur Vermeidung von unterschiedlichen Beurteilungen der Leistungsfähigkeit und zur Vermeidung von unnötigen Doppeluntersuchungen muss sie diese aktuellen Erkenntnisse berücksichtigen: hier Seite 29 http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p125.pdf

Je nachdem ob das Alg 1 oder die Rente höher ist, empfiehlt es sich das Verfahren zu beschleunigen oder nicht. Wenn volle EM-Rente gewährt wird, gibt es kein Alg 1 mehr, ggf. wird - bei rückwirkender Bewilligung - Krankengeld bzw. Alg 1 der bisherigen Träger erstattet.

Gruß!
Machts Sinn

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#2
 Von 
conni1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine kompetente Antwort. Mein anteiliges ALG1 ist höher als eine volle EM- Rente. Das ist mir aber nicht so wichtig. Ich möchte endlich eine gewisse Ruhe vor Behörden jeglicher Art erreichen. Die Zeit meines Rentenverfahrens hat mich physisch und psychisch so stark belastet, dass ich einfach nicht mehr kämpfen kann und will.Du schreibst, man könne das Verfahren beschleunigen. Wie meinst Du dies? Danke wie immer für eine Antwort , Conni1

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#3
 Von 
Machts Sinn
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Mein anteiliges ALG1 ist höher als eine volle EM- Rente.


Tja Conni,

dann ist das volle Alg ja noch höher - also dann wirst du das Verfahren doch nicht beschleunigen wollen!?

Nein, jetzt ist tatsächlich Entspannung angesagt, Ruhe vor den Behörden. Die AA wird dich wohl nicht stören, zumal der Antrag auf volle EM-Rente bereits läuft und das Sozialgericht brauchst du auch nicht zu drängeln. Lass´es jetzt einfach gemütlich angehen und widme dich - möglichst frei von diesem Kram - angenehmeren Themen, denn jetzt bist du erstmals in der glücklichen Situation, dass sich die Zeit und die Verfahrensdauer zu deinen Gunsten auswirken. Nicht nur durch das höhere Alg, sondern auch weil du damit - egal ob die DRV die volle Erwerbsminderung anerkennt - der vollen EM-Rente auch passiv näher kommst, denn wenn Teil-EM-Rentner nicht vermittelt werden können, wird auf die Arbeitsmarktrente aufgestockt, falls nicht ohnehin schon volle EM-Rente zustehen sollte.

Also verschenke das Mehr-Geld nicht den Behörden indem du "beschleunigst", da wird sich im Zweifel auch jemand aus deiner näheren Umgebung finden lassen!

Nicht mehr kämpfen, sondern den bisherigen Erfolg genießen, das ist jetzt die Devise!

Gruß!
Machts Sinn

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#4
 Von 
conni1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Antwort. Ich habe mich nicht ganz korrekt augedrückt . Nicht mein anteiliges ALG1 ( wurde auf Basis 3 Stunden tgl. berechnet)ist höher als die volle EM- Rente , sondern, teilweise EM- Rente und ALG1 zusammen.Aber egal, du hast recht, ich werde mich versuchen, anderen Themen zu widmen, um endlich Abstand zu gewinnen, denn meine Grenzen sind schon überschritten. Gruß Conni

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#5
 Von 
Machts Sinn
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Nicht mein anteiliges ALG1 (wurde auf Basis 3 Stunden tgl. berechnet)ist höher als die volle EM- Rente, sondern teilweise EM- Rente und ALG1 zusammen.



Hallo Conni,

da die AA nun (rückwirkend) von einer Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden ausgeht, hast du auch (rückwirkend) volles (ungekürztes) Arbeitslosengeld zu beanspruchen, kannst also von dort mit einer Nachzahlung rechnen.

In Nahtlosigkeitsfällen bleibt die Einschränkung des Leistungsvermögens nämlich unberücksichtigt (§ 131 Abs. 5 Satz 2)http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__131.html , denn beruht eine Einschränkung der Arbeitszeit allein auf einer Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitslosen, so ist das Alg nach einem ungekürzten Entgelt zu bemessen, wenn die Leistung nach § 125 Abs. 1 bewilligt wird (Nahtlosigkeitsregelung).

Das wird sich dann aber wohl auf die - niedrigere - EM-Rente auswirken, denn dort ist Hinzuverdienst - wohl auch Alg - zu berücksichtigen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html

Das könnten die Versicherungsträger aber auch unter sich regeln, wenn du die Änderung mitteilst. Dann bekommst du nur die evtl. Differenznachzahlung.

Gruß!
Machts Sinn

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#6
 Von 
conni1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sind ja für mich ganz neue Erkenntnisse. Mir wurde vom Mitarbeiter der Leistungsabteilung des AA mitgeteilt, dass nur 3 Stunden zur Berechnung des ALG1 Grundlage sind. Ausserdem erhalte ich die Leistung ja nach §117 und nicht nach Nahtlosigkeit, so sagt dies zumindest mein Bewilligungsbescheid aus. Vielleicht lege ich Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid ein, wenn ich wieder Kraft getankt habe. Übrigens ist meine Hinzuverdienstgrenze mit 447 ,00Euro ALG1 noch lange nicht erreicht,diese beträgt 1120,00Euro. Ich danke Dir , ich hätte das alles so hingenommen Gruß Conni1

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#7
 Von 
Machts Sinn
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Ausserdem erhalte ich die Leistung ja nach §117 und nicht nach Nahtlosigkeit


Nein, das hatten wir schon im anderen Thread mit dem dortigen Link auf Seite 1 unten von http://www.123recht.net/Ausgesteuert---Erwerbesminderungsrente---AfA-__f285476.html

Außerdem hast du formuliert:

Zitat:
zumal ich ein Schreiben habe, indem steht, dass Nahtlosigkeit nun auf mich anzuwenden ist


Damit erscheint das klar - und nun ja auch nicht mehr weiter problematisch.

Also alles Gute und ausreichend Kraft und Ruhe für das Nahtlosigkeits- und Rentnerdasein!

Gruß!
Machts Sinn

-- Editiert am 01.02.2011 19:31

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