Doktorarbeit während Arbeitslosigkeit erwähnen?

21. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
go533994-27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Doktorarbeit während Arbeitslosigkeit erwähnen?

Hallo liebe Experten,

folgende Situation: Ich war noch nie in meinem Leben arbeitslos gemeldet und arbeite seit Jahren Vollzeit. Nun überlege ich ernsthaft zu kündigen, weil der Job einfach nichts ist. Ich will mir also etwas neues suchen. Gerne hätte ich aber ein paar Monate zwischen den Jobs Zeit weil ich 1. dringend eine Pause brauche und 2. meine Doktorarbeit endlich fertig schreiben will.

Meine Frage:
Falls ich das durchziehe und dann beim Arbeitsamt sitze... Sollte ich erwähnen dass ich noch an einer Doktorarbeit arbeite? Oder liebe nicht - denn ich soll ja brav arbeitssuchend sein. Also könnte das irgendwie negativ ausgelegt werden?

VIelen Dank!!
Peter

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32409 Beiträge, 17077x hilfreich)

Dass Sie die ersten 12 Wochen kein ALG kriegen, weil Sie selbst gekündigt haben, wissen Sie?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30481 Beiträge, 5446x hilfreich)

Zitat (von go533994-27):
Sollte ich erwähnen dass ich noch an einer Doktorarbeit arbeite?
Dafür sehe ich keine Veranlassung.
Wenn du in der Lage bist, regelmäßig mind. 3 Std. tgl erwerbstätig sein zu können und das Kreuz im Antrag auch bei JA setzt, dürfte es nicht relevant sein, was du in deiner freien Zeit machst.
Andere gehen golfen oder angeln oder ruhen sich einfach aus zwischen den Bewerbungen. Das erwähnen die vermutlich auch nicht.
Zitat (von go533994-27):
Also könnte das irgendwie negativ ausgelegt werden?
Ich wüsste nicht, wie.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Frieder01
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn du in der Lage bist, regelmäßig mind. 3 Std. tgl erwerbstätig sein zu können und das Kreuz im Antrag auch bei JA setzt, dürfte es nicht relevant sein, was du in deiner freien Zeit machst.

Das trifft alles so zu.
Du musst aber wissen, dass bei 3 Std./Tg. dein Alg auf 15 Std/Wo. gekürzt wird. Da du vorher Vollzeit gearbeitet hast, bedeutet dies eine erhebliche Einbuße.
Du kannst allerdings jeden Stundenzahl zwischen 15 Std./W und Vollzeit wählen, wenn der SB die Zeit als üblich akzeptiert. Eine Einschränkung auf Teilzeit ist aber grundsätzlich zulässig, ohne dass hierfür ein spezieller Grund vorhanden sein muss.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30481 Beiträge, 5446x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
dass bei 3 Std./Tg. dein Alg auf 15 Std/Wo. gekürzt wird.
Sorry.
Es wird nach regelmäßig mind. 15 Std. wöchentlich gefragt. Da kann das JA-Kreuz hin. Dann wird nichts gemindert/gekürzt.
Dass man nicht nur 15 Wochenstd. arbeiten möchte, sollte ja ---mindestens-- klar sein. Man möchte natürlich gern auch Vollzeitstellen suchen oder vermittelt bekommen.
Zitat (von Frieder01):
Eine Einschränkung auf Teilzeit ist aber grundsätzlich zulässig, ohne dass hierfür ein spezieller Grund vorhanden sein muss.
Warum sollte man sich selbst auf Teilzeit einschränken?
ICH sehe dafür keinen Grund.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Frieder01
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es wird nach regelmäßig mind. 15 Std. wöchentlich gefragt.

Hier ein Auszug aus dem Alg-Antrag:

Frage 2e im Papierantrag:
Ich kann bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben oder muss mich zeitlich einschränken
[ja] / [nein]

Frage 2g im Papierantrag:
Bei Einschränkung der Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit:
Wöchentliche Arbeitsstunden ohne Pausen/Wegezeiten höchtsens: __________

Frage 2h im Papierantrag:
Ich bin/werde Schüler/in oder Student/in einer Schule Hochschule …..

Frage 2h habe ich nur erwähnt, weil ich nicht weiß, ob man während der Doktorarbeit an der Hochschule eingeschrieben sein muss.

Zitat (von Anami):
Warum sollte man sich selbst auf Teilzeit einschränken?

Muss man nicht. Wenn aber @go533994-27 hier durchblicken lässt, dass er sich mehr Zeit für Doktorarbeit wünscht, sollte er wissen, dass es, wenn er nicht oder weniger arbeiten möchte, kein oder weniger Alg gibt.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30481 Beiträge, 5446x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Wenn aber @go533994-27 hier durchblicken lässt, dass er sich mehr Zeit für Doktorarbeit wünscht, sollte er wissen, dass es, wenn er nicht oder weniger arbeiten möchte, kein oder weniger Alg gibt.
Darauf antworte ich gerne nochmal:
Wenn der TE hier fragt, ob er das mit der Doktorarbeit im Gespräch bei der Agentur erwähnen sollte, ist meine Antwort ---nein---.
Zitat (von Frieder01):
wenn er nicht oder weniger arbeiten möchte,
Das lässt sich aus der Fragestellung nicht ableiten. Er will brav arbeitsuchend für alles Zumutbare sein, sollte also zunächst für Vollzeit verfügbar sein und keinerlei Einschränkungen angeben. Weder im Gespräch noch im Papierantrag.

Frage 2e würde ich mit ---nein--beantworten.
Frage 2g freilassen bzw. nicht zutreffend
Frage 2h freilassen bzw. nicht zutreffend

Eine bereits begonnene Doktorarbeit soll endlich fertig werden. Das erfordert mW keine 40Std.-Woche.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32409 Beiträge, 17077x hilfreich)

Zitat:
Er will brav arbeitsuchend für alles Zumutbare sein

Zitat:
Gerne hätte ich aber ein paar Monate zwischen den Jobs Zeit weil ich 1. dringend eine Pause brauche und 2. meine Doktorarbeit endlich fertig schreiben will.


Finde den Widerspruch...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30481 Beiträge, 5446x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Finde den Widerspruch...
Welchen? Wenn der TE für ein Vollzeitstelle vermittelt werden will und insoweit seine Verfügbarkeit der Agentur mitteilt, bleiben bei einer 40-Std-Woche theoretisch noch 128 Std.pro Woche übrig.
Berücksichtigt man 1 Stunde Fahrtzeit zum Job und 7 Std. Schlaf pro Tag, bleiben immerhin noch 72 Std.pro Woche für die Doktorarbeit.
Es könnten noch ca 30Std. für alle andere Tätigkeiten berücksichtigt werden, dann hätte man noch ca 40 Std. pro Woche für die Doktorarbeit.
Die brave Arbeitsuche verschlingt weit weniger Zeit.

Dein Argument in #1 mit der Sperrzeit halte ich für wichtig und beachtenswert für den TE.
Denn lediglich die KV/PV-Beiträge würden in den 12 Wochen Sperrzeit von der Agentur getragen.
ALG gäbe es nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32409 Beiträge, 17077x hilfreich)

"Er braucht eine Pause" - daraus dann "Ja, er will einen Vollzeitjob" zu machen, ist schon sehr kreativ...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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