Doppelte Haushaltsführung mit Kind

19. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung mit Kind

Hallo zusammen,

wir stehen gerade vor einem ernsteren Problem: Meine Lebensgefährtin und ich sind beide in der Wissenschaft (wie das so am Anfang ist mit nicht auf ewig angelegten Stellen). Im Moment sind wir nach 1,5 Jahren Fernbeziehung wieder am gleichen Ort, sehen den aber nicht als unseren Lebensmittelpunkt, sondern pendeln an den Wochenenden in unsere Geburtsstadt, wo wir einen eigenen Hausstand im Elternhaus haben, unsere Freunde, Eltern, Betätigung in einer K.d.ö.R. usw.
Die Anerkennung als doppelte Haushaltsführung war bisher ohne Tricksereien kein Problem. Die Rechtssprechung ist da ja seit einiger Zeit auch sehr liberal.

Das Problem ist nun, dass unser (jetzt 3 Monate alte) Sohn zu Kita-Zeiten natürlich auch am Zweitwohnsitz (NRW) ist. Das Jugendamt hat nun anklingen lassen, dass er dort keinen Anspruch auf einen Kitaplatz und entsprechenden Zuschuss hat. Niedersachsen als Erstwohnsitz wird wohl auch nicht in eine NRW-Kita zuschießen, und wenn doch, wäre fraglich, ob dort ein Platz zu kriegen wäre. Vom 7. bis 12. Lebensmonat wird es sowieso eine Tagesmutter (für 10h/Woche) sein müssen, es gibt hier keine freien Kitaplätze für diese Altersklasse.

Kennt sich jemand mit der rechtlichen Situation aus?
Ähnliche Fällte könnten evtl. bei Leute auftreten, die mit dem Weg zur Arbeit eine Landesgrenze überschreiten und aus organisatorischen Gründen eine Kita am Arbeitsort wählen. Bietet sich ja an, um die Zeit für den Arbeitsweg nicht abdecken zu müssen und schnell vor Ort sein zu können. Oder geht das gar nicht?

-- Editiert Methadir am 19.11.2014 10:34

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9 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das Problem ist, dass die Städte die Kitas sponsern. Und das natürlich nur für die Kinder tun, bei denen die Eltern auch Steuern in ihrem Bereich zahlen. Bei Zweitwohnsitz profitiert die Gemeinde nicht, warum sollten die Steuerzahler dort "fremde" Kinder finanzieren? Wie wärs mit Erstwohnsitz dort anmelden, dann bekommt die Gemeinde auch entsprechende Zuweisungen aus den Steuermitteln, und dann klappt das auch mit dem Kita-Platz.

wirdwerden

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#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Damit ist Dein Tipp also: "Lasst das doch einfach mit der doppelten Haushaltsführung"?
Ja, klar. Können wir machen. Lebensmittelpunkt wechseln von einem Ort wo wir etabliert sind einen wo wir nicht lange bleiben, Kind nicht mehr regelmäßig zu den Großeltern, Wegfall der Verbandsarbeit.
Oder halt alles aus eigener Tasche zahlen. Das ist aber wenig zufriedenstellend, wenn man das in der Hauptsache eigentlich gar nicht müsste und so ein Nebenschauplatz einem den Stock zwischen die Beine schmeißt.

Oder verstehe ich Dich falsch und es gibt die Möglichkeit, den Erstwohnsitz am Arbeitsplatz anzumelden, den Zweitwohnsitz am Lebensmittelpunkt und trotzdem die Ausgaben steuerlich geltend machen?

-- Editiert Methadir am 19.11.2014 13:18

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Meinst Du, es ist für Bewohner der Stadt A befriedigend, wenn sie für ein Kind aus der Stadt B aus ihren Steuermitteln den Kindergartenplatz bezahlen müssen?

wirdwerden

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#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Dafür zahlt Stadt B ja auch nicht, obwohl da Steuern bezahlt werden. Mir scheint es jedenfalls sinniger, sich das in etwa ausgleichen zu lassen (oder einfach die Kita von B in A bezahlen zu lassen), anstatt den Leuten, die sich noch bequemen, Rentenzahler zu produzieren, mit so etwas an den Karren zu fahren.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Schau mal, der Haushalt einer Stadt wird konsequent über die Einwohner finanziert, das ist nun mal so. Sollte sich einem Akademiker eigentlich erschliessen. Man könnte darüber nachdenken, ob für andere Personen eingesetztes Geld nicht sogar den Straftatbestand der Untreue erfüllt. Und Ihr wollt ja offensichtlich beides. Den Vorteil in Stadt A und den Steuervorteil wegen der verschiedenen Wohnsitze. So läuft das nicht!

wirdwerden

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#6
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Man, das fühlt sich hier ja an wie im Heiseforum.

1. Nach meinen aktuellen Infos geht Deine Argumentation ins Leere. Soweit wir gehört haben, hätten wir NRW-weit Anspruch auf den Kitaplatz, wenn unser Erstwohnsitz denn auch hier wäre. Also nix mit "Buhuhu, die arme Kommune".

2. Deine "Akademikern sollte sich das erschließen"-Pöbelei kannst Du Dir auch sparen. Ich habe zwei Szenarien genannt, wie sich das lösen ließen ohne das "Akademiker sollen mehr Kinder kriegen"-Programm der letzten Jahrzehnte zu torpedieren:
a) Die Kommunen ziehen sich den Stock aus dem Arsch und gehen davon aus, dass sich das mit hin- und hergeziehe schon irgendwie ausgleicht. Hauptgefahr: Gut laufende Kommunen mit vielen Arbeitsplätzen, die entsprechend darüber mehr Einnahmen haben, könnten ein paar mehr Kitaplätze bezahlen müssen, als sie für ihre Einwohner bräuchten. Mir kommen die Tränen.
b) Die Kommune meines Erstwohnsitzes zahlt einfach. Egal wo das Kind nun hingeht. Gerade bei einer privaten Tagesmutter wäre das gar kein Problem, bei Kitas in privater Trägerschaft auch nicht und selbst bei kommunalen Einrichtungen sollte sich das regeln lassen.

Kurz: Wir zahlen Steuern, und nicht zu knapp, waren dafür bereit, durch die Republik zu ziehen (und ich diskutiere jetzt nicht die Legitimität doppelter Haushaltsführung, deren gesetzliche Kriterien erfüllen wir bisher ohne irgendwelche Zweifel) und erwarte nun lediglich, dass ich eine gerade aktuell viel genannte elementare Staatsaufgabe nutzen kann, nämlich Kinderbetreuung. Das auch noch zum Wohle der allgemeinheit, die nicht ihr Geld in die Ausbildung eines promovierten Wissenschaftlers gesteckt hat, damit er zu Hause sitzt und Kinder betreut. Dafür lasse ich mich nicht von Dir doof von der Seite anmachen als wollte ich Leistungen schmarotzen.
Trotzdem danke dafür, dass Du mich, wie es aussieht ungewollt, auf die richtige Spur gebracht hast. So wie es scheint, ist es dem Finanzamt wirklich wohl erstmal egal, wo man den Erstwohnsitz hat, solange man fleißig den Lebensmittelpunkt nachweist. Also melde ich mich demnächst einfach um.

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-- Editiert Methadir am 19.11.2014 23:06

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120033 Beiträge, 39821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also melde ich mich demnächst einfach um. <hr size=1 noshade>

Zuvor sollte man noch mal kurz in das jeweilige Meldegestz schauen, ob das denn auch korrekt wäre ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Das NRW-Meldegesetz sagt, "hauptsächliche Nutzung" oder Lebensmittelpunkt, im Zweifel ersteres. Insofern wäre angesichts einer 5 Tage Woche mit gelegentlicher Wochenendarbeit eher fraglich, ob meine aktuelle Meldung ganz korrekt ist.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Was soll denn die Anpinkelei?

Nochmals, der Anspruch auf einen Kita-Platz ist, soweit ich das überschaue, an den Meldeort gebunden. Da es eben die Landesmittel nur für diesen Ort gibt. Und zwar pro Kopf Einwohner/Kind.

Natürlich begeht Ihr eine Ordnungswidrigkeit, wenn Ihr Eure Meldesituation nicht den Gegebenheiten anpasst. Kann ein Bußgeld bis zu 5000 € kosten. Keine Angst, wird nicht geschehen in der Höhe. Also, bringt die Meldesituation in Ordnung. Und dann klappt es auch mit der Unterstützung.

wirdwerden

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